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   BFH, 14.04.2008 - I K 5, 6/08, I K 5/08, I K 6/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,24637
BFH, 14.04.2008 - I K 5, 6/08, I K 5/08, I K 6/08 (https://dejure.org/2008,24637)
BFH, Entscheidung vom 14.04.2008 - I K 5, 6/08, I K 5/08, I K 6/08 (https://dejure.org/2008,24637)
BFH, Entscheidung vom 14. April 2008 - I K 5, 6/08, I K 5/08, I K 6/08 (https://dejure.org/2008,24637)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vertretungsmangel auf der Prozessgegenseite ist kein Nichtigkeitsgrund; Umdeutung einer Nichtigkeitsklage in einen Nichtigkeitsantrag

  • Judicialis

    FGO § 73; ; FGO § 121; ; FGO § 134; ; FGO §§ 579 ff.; ; FGO § 155; ; ZPO § 134; ; ZPO § 578; ; ZPO § 579; ; ZPO § 579 Abs. 1; ; ZPO § 579 Abs. 1 Nr. 4; ; ZPO § 583; ; ZPO § 584 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Im Rahmen eines Nichtigkeitsantrags gegen einen Gerichtsbeschluss ist der Vertretungsmangel auf der Prozessgegenseite kein Nichtigkeitsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.10.1992 - VII R 71/92

    Rechtliche Wirkungen der prozessualen Einordnung des Wiederaufnahmeverfahrens als

    Auszug aus BFH, 14.04.2008 - I K 5/08
    Auf den geltend gemachten Vertretungsmangel auf der Prozessgegenseite kann sich die Antragstellerin im Rahmen des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO nicht berufen, weil der Mangel der vorschriftsmäßigen Vertretung nur vom nicht vertretenen Beteiligten --das wäre hier das nach Auffassung der Antragstellerin verfahrenswidrig nicht einbezogene Finanzamt-- gerügt werden kann (BFH-Beschluss vom 27. Oktober 1992 VII R 71/92, BFH/NV 1993, 314, m.w.N.).
  • BFH, 18.03.1988 - V K 1/88

    Wiederaufnahme des Verfahrens - Abgeschlossenes Verfahren - Rechtskraft -

    Auszug aus BFH, 14.04.2008 - I K 5/08
    Die "Nichtigkeitsklagen" sind --da sie sich nicht auf Urteile i.S. von § 578 ZPO beziehen-- als Anträge zu verstehen, die angegriffenen Beschlüsse entsprechend § 134 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 579 ZPO für nichtig zu erklären (vgl. zur Umdeutung einer Nichtigkeitsklage in einen Nichtigkeitsantrag Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. März 1988 V K 1/88, BFHE 152, 426, BStBl II 1988, 586).
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