Rechtsprechung
BFH, 14.04.2009 - II B 92/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Rüge eines Verfahrensmangels; Verstoß gegen das Recht auf Akteneinsicht; gerichtliche Entscheidung über Rechtsfragen des Gemeinschaftsrechts; Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Dienstleistungsfreiheit
- Wolters Kluwer
Befugnis zur Steuerberatung bei Betreiben eines Gewerbebetriebs am Wohnsitz in Deutschland sowie eines "Belasting Adviesburos" in den Niederlanden - Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen bei Vertretung eines Mandanten in der Bundesrepublik und Zurückweisung des ...
- Judicialis
FGO § 78 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 4; ; EG Art. 50 S. 3; ; EG Art. 234; ; StBerG § 3 Nr. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Befugnis zur Steuerberatung bei Betreiben eines Gewerbebetriebs am Wohnsitz in Deutschland sowie eines "Belasting Adviesburos" in den Niederlanden; Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen bei Vertretung eines Mandanten in der Bundesrepublik und Zurückweisung des ...
- rechtsportal.de
Befugnis zur Steuerberatung bei Betreiben eines Gewerbebetriebs am Wohnsitz in Deutschland sowie eines "Belasting Adviesburos" in den Niederlanden; Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen bei Vertretung eines Mandanten in der Bundesrepublik und Zurückweisung des ...
- datenbank.nwb.de
Ordnungsgemäße Rüge eines Verfahrensmangels; Verstoß gegen das Recht auf Akteneinsicht; Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH; ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage des Gemeinschaftsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 16.04.2008 - III 160/05
- BFH, 14.04.2009 - II B 92/08
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 13.01.2011 - V B 65/10
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung
Liegt zu der im Beschwerdeverfahren herausgestellten Rechtsfrage bereits höchstrichterliche Rechtsprechung vor, gehört zu der erforderlichen Darlegung der Klärungsbedürftigkeit (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) auch eine fundierte Stellungnahme dazu, weshalb diese Rechtsprechung noch nicht zu einer hinreichenden Klärung geführt habe oder aufgrund welcher neuen Entwicklung sie nunmehr erneut in Frage gestellt werden müsse (…BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 2007 II B 107/06, BFH/NV 2008, 573; vom 14. April 2009 II B 92/08, n.v.).Das FG ist danach auch dann nicht verpflichtet, eine solche Vorabentscheidung einzuholen, wenn es die Revision gegen sein Urteil nicht zulässt (…BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 1996 VII B 169/95, BFH/NV 1996, 652;… vom 14. März 2008 V B 137/06, BFH/NV 2008, 1213, und vom 14. April 2009 II B 92/08, n.v.).
- BFH, 18.11.2011 - V B 25/11
Zweck der mündlichen Verhandlung - Keine Überraschungsentscheidung bei Ablehnung …
Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtgewährung von Akteneinsicht liegt nur vor, wenn diese ausdrücklich verweigert worden ist (…BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2011 V B 154/09, BFH/NV 2011, 822; vom 14. April 2009 II B 92/08, juris). - BFH, 25.01.2011 - V B 154/09
Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rüge eines Verfahrensmangels wegen …
Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtgewährung von Akteneinsicht liegt nur vor, wenn diese ausdrücklich verweigert worden ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. April 2009 II B 92/08, nicht amtlich veröffentlicht). - FG Köln, 22.11.2018 - 4 K 278/18
Einschränkung der Befugnisse eines in den Niederlanden ansässigen Steuerberaters; …
Es bleibe daher dabei, dass nach dem Wortlaut des ex-Art. 50 EGV = Art. 57 AEUV und somit auch nach der gefestigten Rechtsprechung (z.B. EuGH 11.12.2003 C-215/01, Sammlung 2003 I-14847-14886; BGH vom 26.1.2006 IX ZR 225/04; BFH vom 14.4.2009 II B 92/08) in den Schutzbereich der Dienstleistungsfreiheit nur eine grenzüberschreitende, vorübergehende Hilfeleistung, also eine zeitlich beschränkte Leistung falle, die ohne dauerhafte Niederlassung in Deutschland erbracht werde.Das Urteil des BFH vom 14.4.2009 (II B 92/08 a.a.O.) sei auch nicht etwa gemeinschaftsrechtswidrig.
- FG Köln, 22.11.2018 - 4 K 2652/17
Rechtsstreit über die Frage der Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines …
Nach dem Wortlaut des Art. 50 EG-Vertrag und der gefestigten Rechtsprechung (z.B. EuGH, 11.12.2003, C-215/01; BGH, 26.1.2006, IX ZR 225/04; BFH, 14.4.2009, II B 92/08) falle in den Schutzbereich der Dienstleistungsfreiheit nur eine grenzüberschreitende, vorübergehende Hilfeleistung, also eine zeitlich beschränkte Leistung, die ohne dauerhafte Niederlassung in Deutschland erbracht werde.