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   BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09   

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https://dejure.org/2011,685
BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09 (https://dejure.org/2011,685)
BFH, Entscheidung vom 14.04.2011 - IV R 46/09 (https://dejure.org/2011,685)
BFH, Entscheidung vom 14. April 2011 - IV R 46/09 (https://dejure.org/2011,685)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer grundsätzlich einheitlich zu schätzen ist - Abgrenzung selbständiges Wirtschaftsgut unselbständiger Teil eines anderen verbundenen Wirtschaftsguts - Keine Anwendung ...

  • openjur.de

    Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer grundsätzlich einheitlich zu schätzen ist; Abgrenzung selbständiges Wirtschaftsgut unselbständiger Teil eines anderen verbundenen Wirtschaftsguts; Keine Anwendung ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 5 Abs 1 S 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 1, EStG § 7 Abs 1 S 2, EStG § 5 Abs 1 S 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 1, EStG § 7 Abs 1 S 2, HGB § 252 Abs 1 Nr 3, BewG § 68 Abs 2 S 1 Nr 2
    Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer grundsätzlich einheitlich zu schätzen ist - Abgrenzung selbständiges Wirtschaftsgut unselbständiger Teil eines anderen verbundenen Wirtschaftsguts - Keine Anwendung ...

  • Bundesfinanzhof

    Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer grundsätzlich einheitlich zu schätzen ist - Abgrenzung selbständiges Wirtschaftsgut unselbständiger Teil eines anderen verbundenen Wirtschaftsguts - Keine Anwendung ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 S 1 EStG 1997, § 6 Abs 1 Nr 1 EStG 1997, § 7 Abs 1 S 2 EStG 1997, § 5 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 1 EStG 2002
    Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer grundsätzlich einheitlich zu schätzen ist - Abgrenzung selbständiges Wirtschaftsgut unselbständiger Teil eines anderen verbundenen Wirtschaftsguts - Keine Anwendung ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Abschreibung von Windparks

  • rewis.io

    Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer grundsätzlich einheitlich zu schätzen ist - Abgrenzung selbständiges Wirtschaftsgut unselbständiger Teil eines anderen verbundenen Wirtschaftsguts - Keine Anwendung ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer grundsätzlich einheitlich zu schätzen ist - Abgrenzung selbständiges Wirtschaftsgut unselbständiger Teil eines anderen verbundenen Wirtschaftsguts - Keine Anwendung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 252 Abs. 1 Nr. 3; EStG § 5 Abs. 1 S. 1
    Windkraftanlage mit dazugehörigem Transformator und verbindender Verkabelung als zusammengesetztes Wirtschaftsgut; Behandlung einer mehrere Windkraftanlagen verbindenden Verkabelung der Transformatoren zum Stromnetz zusammen mit der Übergabestation als zusammengesetztes ...

  • datenbank.nwb.de

    Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer grundsätzlich einheitlich zu schätzen ist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschreibung von Windparks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Abschreibung von Windparks

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschreibung von Windparks

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    In einem Windpark betriebene Windkraftanlagen sind mit dem dazugehörigen Transformator nebst der verbindenden Verkabelung ein zusammengesetztes Wirtschaftsgut; Windkraftanlage mit dazugehörigem Transformator und verbindender Verkabelung als zusammengesetztes ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Abschreibung von Windparks

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abschreibung von Windparks

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Abschreibung von Windparks

  • axisrechtsanwaelte.de PDF (Kurzinformation)

    Geschlossene Fondsbeteiligungen

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Windpark besteht aus mehreren selbstständigen Wirtschaftsgütern

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Abschreibung von Windparks

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Ein Windpark ist einheitlich abzuschreiben

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Einheitliche Abschreibung für Wirtschaftsgüter eines Windparks

Besprechungen u.ä. (3)

  • publicus-boorberg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Atomisierung von Windkrafträdern - BFH-Rechtsprechung zu Abschreibungen und Betriebsausgabenabzug (Nicole Fröhlich)

  • handelsblatt.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Bundesfinanzhof und die IFRS

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Die Energiewende hat den BFH erreicht: Wie sind Windkraftanlagen abzuschreiben? (IBR 2011, 436)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 233, 214
  • BB 2011, 1648
  • DB 2011, 1489
  • BStBl II 2011, 696
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 26.07.1991 - VI R 82/89

    Vermietung von Flugzeugen; Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09
    Maßgebend für die Bestimmung der Nutzungsdauer ist nicht die Dauer der betrieblichen Nutzung durch den einzelnen Steuerpflichtigen, sondern die objektive Nutzbarkeit eines Wirtschaftsguts unter Berücksichtigung der besonderen betriebstypischen Beanspruchung (BFH-Urteile vom 26. Juli 1991 VI R 82/89, BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000, und vom 19. November 1997 X R 78/94, BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59, jeweils m.w.N.).

    Entsprechen sich die wirtschaftliche und technische Nutzungsdauer nicht, können sich die Steuerpflichtigen auf die für sie günstigere Alternative berufen (BFH-Urteile vom 2. Dezember 1977 III R 58/75, BFHE 124, 172, BStBl II 1978, 164, und in BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000, jeweils m.w.N.).

    d) Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bzw. die Gesamtnutzungsdauer des Wirtschaftsguts ist nach den Gegebenheiten des konkreten Betriebs bzw. nach den tatsächlichen Verhältnissen beim einzelnen Steuerpflichtigen unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls zu schätzen (BFH-Urteile in BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000, und in BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59).

    Sie haben zunächst die Vermutung der Richtigkeit für sich, sind aber für die Gerichte nicht bindend (BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IV B 44/02, BFH/NV 2002, 1559, und BFH-Urteil in BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000).

    Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die Anwendung der AfA-Tabelle im Regelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würde (BFH-Urteil in BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000).

  • BFH, 19.11.1997 - X R 78/94
    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09
    Maßgebend für die Bestimmung der Nutzungsdauer ist nicht die Dauer der betrieblichen Nutzung durch den einzelnen Steuerpflichtigen, sondern die objektive Nutzbarkeit eines Wirtschaftsguts unter Berücksichtigung der besonderen betriebstypischen Beanspruchung (BFH-Urteile vom 26. Juli 1991 VI R 82/89, BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000, und vom 19. November 1997 X R 78/94, BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59, jeweils m.w.N.).

    Ist ein Wirtschaftsgut zwar nicht mehr entsprechend der ursprünglichen Zweckbestimmung nutzbar, hat es aber wegen seiner Nutzbarkeit für andere noch einen erheblichen Verkaufswert, ist es auch für den Unternehmer wirtschaftlich noch nicht verbraucht (BFH-Urteil in BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59).

    d) Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bzw. die Gesamtnutzungsdauer des Wirtschaftsguts ist nach den Gegebenheiten des konkreten Betriebs bzw. nach den tatsächlichen Verhältnissen beim einzelnen Steuerpflichtigen unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls zu schätzen (BFH-Urteile in BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000, und in BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59).

    Die Umstände, die zu einer kürzeren wirtschaftlichen Nutzungsdauer führen, sind auch greifbar im Sinne der Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59).

  • BFH, 25.05.2000 - III R 20/97

    Investitionszulage - Mietvertrag - Telekommunikationsanlagen - Kauf -

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09
    Hiervon ist in der Regel auszugehen, wenn einem Gegenstand ohne einen anderen bzw. ohne andere Gegenstände schon aus rein technischen Gründen allein keine Nutzbarkeit zukommt (BFH-Urteil vom 25. Mai 2000 III R 20/97, BFHE 192, 191, BStBl II 2001, 365).

    Insoweit sind die einzelnen WKA einschließlich des Kompakttransformators sowie interner Verkabelung vergleichbar mit einer Satellitenempfangsanlage, deren einzelne Komponenten (Satelliten-Empfänger [Antennen], Verstärker- und Verteileranlagen sowie Verbindungskabel und einzelne Abnahmedosen je Wohnung) der BFH nach deren Zusammenfügung ebenfalls als einheitliches Wirtschaftsgut beurteilt hat (BFH-Urteil in BFHE 192, 191, BStBl II 2001, 365).

  • BFH, 27.04.1999 - III R 21/96

    1. Zeitnahes Ausfüllen des Vordrucks zum Nachweis von Bewirtungskosten - 2.

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09
    Das Fehlen ausreichender Feststellungen stellt regelmäßig einen materiell-rechtlichen Mangel dar, der grundsätzlich --auch ohne Rüge-- zur Aufhebung der Vorentscheidung führt (BFH-Urteil vom 27. April 1999 III R 21/96, BFHE 189, 255, BStBl II 1999, 670, m.w.N.).
  • FG Köln, 27.11.2007 - 8 K 3037/06

    PKW - Anschaffungskosten - Nutzungsdauer - Jahresfahrleistung

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09
    Insoweit muss es bei dem Grundsatz verbleiben, dass derjenige, der eine von den AfA-Tabellen abweichende Nutzungsdauer geltend macht, entsprechende Gründe substantiiert vorzutragen hat (BFH-Urteile vom 8. November 1996 VI R 29/96, BFH/NV 1997, 288, und vom 15. Februar 2001 III R 130/95, BFH/NV 2001, 1041; Urteile des FG Köln vom 27. November 2007  8 K 3037/06, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 836, und des Niedersächsischen FG vom 29. Januar 2009  10 K 333/07, juris).
  • BFH, 04.07.2002 - IV B 44/02

    Bodenbefestigung ist in der Regel keine Betriebsvorrichtung

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09
    Sie haben zunächst die Vermutung der Richtigkeit für sich, sind aber für die Gerichte nicht bindend (BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IV B 44/02, BFH/NV 2002, 1559, und BFH-Urteil in BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000).
  • BFH, 19.02.1974 - VIII R 20/73

    Investitionszulage für Satellitenempfangsanlagen

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09
    Angesichts dessen bedarf es keiner Entscheidung, ob die Zuwegung im Streitfall eine Betriebsvorrichtung i.S. des § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Bewertungsgesetzes darstellt (vgl. dazu BFH-Urteile vom 2. Juni 1971 III R 18/70, BFHE 102, 560, BStBl II 1971, 673, und vom 19. Februar 1974 VIII R 20/73, BFHE 113, 397, BStBl II 1975, 20), für die auch eine AfA in fallenden Jahresbeträgen (degressive Abschreibung) vorgenommen werden könnte.
  • BFH, 15.02.2001 - III R 130/95

    Passivierungsverbot für Verbindlichkeiten bei fehlender wirtschaftlicher

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09
    Insoweit muss es bei dem Grundsatz verbleiben, dass derjenige, der eine von den AfA-Tabellen abweichende Nutzungsdauer geltend macht, entsprechende Gründe substantiiert vorzutragen hat (BFH-Urteile vom 8. November 1996 VI R 29/96, BFH/NV 1997, 288, und vom 15. Februar 2001 III R 130/95, BFH/NV 2001, 1041; Urteile des FG Köln vom 27. November 2007  8 K 3037/06, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 836, und des Niedersächsischen FG vom 29. Januar 2009  10 K 333/07, juris).
  • BFH, 02.06.1971 - III R 18/70

    Abschreibungsdauer bei Personalcomputern

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09
    Angesichts dessen bedarf es keiner Entscheidung, ob die Zuwegung im Streitfall eine Betriebsvorrichtung i.S. des § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Bewertungsgesetzes darstellt (vgl. dazu BFH-Urteile vom 2. Juni 1971 III R 18/70, BFHE 102, 560, BStBl II 1971, 673, und vom 19. Februar 1974 VIII R 20/73, BFHE 113, 397, BStBl II 1975, 20), für die auch eine AfA in fallenden Jahresbeträgen (degressive Abschreibung) vorgenommen werden könnte.
  • BFH, 08.11.1996 - VI R 29/96

    Geringwertige Wirtschaftsgüter bei Schreibtischkombination

    Auszug aus BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09
    Insoweit muss es bei dem Grundsatz verbleiben, dass derjenige, der eine von den AfA-Tabellen abweichende Nutzungsdauer geltend macht, entsprechende Gründe substantiiert vorzutragen hat (BFH-Urteile vom 8. November 1996 VI R 29/96, BFH/NV 1997, 288, und vom 15. Februar 2001 III R 130/95, BFH/NV 2001, 1041; Urteile des FG Köln vom 27. November 2007  8 K 3037/06, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 836, und des Niedersächsischen FG vom 29. Januar 2009  10 K 333/07, juris).
  • FG Niedersachsen, 29.01.2009 - 10 K 333/07

    Gesamtanlage einer Windenergieanlage kein einziges einheitliches Wirtschaftsgut -

  • BFH, 02.12.1977 - III R 58/75

    Keine phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen

  • BFH, 14.04.2011 - IV R 52/10

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Der einzelne (Baum-)Bestand als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut eines

  • BFH, 05.06.2008 - IV R 67/05

    Haftung bei Subventionsbetrug

  • BFH, 25.03.1988 - III R 96/85

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

  • BFH, 09.08.2001 - III R 30/00

    Bemessung der Absetzungen für Abnutzung (AfA ) einer Windkraftanlage unter der

  • BFH, 22.11.1988 - VIII R 62/85

    Geringwertige Wirtschaftsgüter im Notfallkoffer eines Arztes

  • BFH, 07.09.2000 - III R 71/97

    Umspannwerk eines Elektrizitätsunternehmens - Äußere Einfriedigung - Bestandteile

  • BFH, 21.07.1998 - III R 110/95

    Bestimmung des Abschreibungszeitraums der von einer Kommanditgesellschaft (KG)

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2010 - 1 K 2037/07

    Keine AfA und keine Investitionszulage für Gemälde anerkannter Meister

  • BFH, 07.08.2000 - GrS 2/99

    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

  • BFH, 03.08.2016 - IX R 14/15

    Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer

    Ist Letzteres dadurch bestimmt, dass die Gegenstände für sich allein betrachtet unvollständig erscheinen oder gar ein Gegenstand ohne den/die anderen ein negatives Gepräge hat, ist regelmäßig von einem einheitlichen Wirtschaftsgut auszugehen (vgl. BFH-Urteile vom 14. April 2011 IV R 46/09, BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696; vom 9. August 2001 III R 30/00, BFHE 196, 442, BStBl II 2001, 842; vom 28. September 1990 III R 178/86, BFHE 162, 177, BStBl II 1991, 187; jeweils m.w.N.).
  • FG Münster, 28.06.2018 - 6 K 845/15

    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer - Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer

    Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung in § 252 Abs. 1 Nr. 3 des Handelsgesetzbuchs, der nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG auch in der Steuerbilanz zu beachten ist, sind die Wirtschaftsgüter (Vermögensgegenstände) einzeln anzusetzen und zu bewerten (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14.04.2011 IV R 46/09 BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696, und vom 22.11.1988 VIII R 62/85, BFHE 155, 322, BStBl II 1989, 359).

    Des Weiteren muss das Wirtschaftsgut in einem eigenen, selbständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen und entsprechend in Erscheinung treten (vgl. u.a. BFH in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696; BFH-Urteil vom 05.06.2008 IV R 67/05, BFHE 222, 265, BStBl 2008, 960, unter II.1.c der Gründe, zum Baumbestand als Wirtschaftsgut).

    Ist Letzteres dadurch bestimmt, dass die Gegenstände für sich allein betrachtet unvollständig erscheinen oder gar ein Gegenstand ohne den/die anderen ein negatives Gepräge hat, ist regelmäßig von einem einheitlichen Wirtschaftsgut auszugehen (BFH in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696, und BFH-Urteil vom 09.08.2001 III R 30/00, BFHE 196, 442, BStBl II 2001, 842, m.w.N.).

    Eine Verbindung, die eine fortbestehende selbständige Bewertbarkeit ausschließt, ist im Allgemeinen anzunehmen, wenn Wirtschaftsgüter über die einheitliche Zweckbestimmung durch den Steuerpflichtigen in seinem Betrieb hinaus durch eine technische Verbindung oder "Verzahnung" in der Weise verflochten sind, dass durch die Abtrennung eines der Teile entweder für den zu beurteilenden einzelnen Gegenstand oder für das Wirtschaftsgut, aus dem er herausgetrennt wurde, die Nutzbarkeit für den Betrieb verloren geht (BFH in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696, und BFH-Urteil vom 21.07.1998 III R 110/95, BFHE 186, 572, BStBl II 1998, 789, m.w.N.).

    Hiervon ist in der Regel auszugehen, wenn einem Gegenstand ohne einen anderen bzw. ohne andere Gegenstände schon aus rein technischen Gründen allein keine Nutzbarkeit zukommt (BFH in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696, und BFH-Urteil vom 25.08.2000 III R 20/97, BFHE 192, 191, BStBl II 2001, 365).

    Diese "Zweckeinheit" ist lediglich ein Indiz dafür, dass eine Zusammenfassung der betreffenden Gegenstände in Betracht kommen kann (BFH in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696).

    Der BFH sah in seinem Urteil vom 14.04.2011 - Aktenzeichen IV R 46/09 (veröffentlicht in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696: zu Windkraftanlage) - den Transformator als unselbständiges Wirtschaftsgut an und ordnete diesen dem Wirtschaftsgut "Windkraftanlage" zu.

    Aus dem Grundsatz der Einzelbewertung für das selbständige Wirtschaftsgut folgt, dass es nur eine einheitliche Nutzungsdauer haben kann (BFH in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696; BFH-Urteil vom 25.03.1988 III R 96/85, BFHE 153, 119, BStBl II 1988, 655, unter 1.c; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26.11.1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132, unter II.2.c).

    Maßgebend ist die Nutzungsdauer des Teils, welches dem Wirtschaftsgut das Gepräge gibt (BFH in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696; ebenso Kulosa in Schmidt, EStG, 37. Aufl. 2018, § 7 Rz 161).

    Maßgebend für die Bestimmung der Nutzungsdauer ist nicht die Dauer der betrieblichen Nutzung durch den einzelnen Steuerpflichtigen, sondern die objektive Nutzbarkeit eines Wirtschaftsguts unter Berücksichtigung der besonderen betriebstypischen Beanspruchung (BFH in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696; BFH-Urteile vom 26.07.1991 VI R 82/89, BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000, und vom 19.11.1997 X R 78/94, BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59, jeweils m.w.N.).

    Entsprechen sich die wirtschaftliche und technische Nutzungsdauer nicht, können sich die Steuerpflichtigen auf die für sie günstigere Alternative berufen (BFH in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696; BFH-Urteile vom 02.12.1977 III R 58/75, BFHE 124, 172, BStBl II 1978, 164, und in BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000, jeweils m.w.N.).

    Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die Anwendung der AfA-Tabelle im Regelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würde (BFH in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696; BFH-Urteil in BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000).

    Soweit die nicht prägenden, unselbständigen Komponenten der Biogasanlage eine längere oder kürzere Nutzungsdauer als 10 Jahre aufweisen, sind diese für die Ermittlung der Nutzungsdauer und der Berechnung der AfA-Beträge nicht zu berücksichtigen, da nach der Rechtsprechung des BFH - wie bereits dargestellt - die Nutzungsdauer des Teils maßgebend ist, welches dem Wirtschaftsgut das Gepräge gibt (vgl. Punkt A.II.1; BFH in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696).

  • BFH, 01.02.2012 - I R 57/10

    Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen - Übergang des wirtschaftlichen

    Bei einem Windpark stellt einerseits jede einzelne Windkraftanlage einschließlich des dazugehörigen Transformators sowie der verbindenden Verkabelung, andererseits die externe Verkabelung sowie die Zuwegung im Regelfall ein jeweils eigenständiges Wirtschaftsgut dar (Bestätigung des BFH-Urteils vom 14. April 2011 IV R 46/09, BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696).

    Der BFH hat hierzu mit Urteil vom 14. April 2011 IV R 46/09 (BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696) entschieden, dass jede WKA mit dem dazugehörigen Transformator nebst der verbindenden (inneren) Verkabelung ein zusammengesetztes Wirtschaftsgut darstelle und daneben die (externe) Verkabelung von den Transformatoren bis zum Stromnetz des Energieversorgers zusammen mit der Übergabestation als ein weiteres zusammengesetztes Wirtschaftsgut anzusehen sei, wenn dadurch mehrere WKA miteinander verbunden werden.

    Anderes ergibt sich nicht daraus, dass nach dem BFH-Urteil in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696 grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter eines Windparks aufgrund ihres wirtschaftlichen Verbrauchs in Anlehnung an die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der WKA über einen einheitlichen Zeitraum abzuschreiben sind.

    Das FG wird hierbei jedoch auch zu berücksichtigen haben, dass sich sämtliche Wirtschaftsgüter des Windparks nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der WKA wirtschaftlich verbrauchen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696) und an deren Ablauf mithin auch das Ende der Abschreibungszeiträume sowohl für die externe Verkabelung einschließlich Übergabestation als auch --ungeachtet des früheren Abschreibungsbeginns-- für die Zuwegung auszurichten ist.

  • FG Münster, 18.02.2015 - 11 K 2856/13

    Blockheizkraftwerk selbständiges Wirtschaftsgut

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteile vom 14.04.2011 IV R 46/09, BStBl. II 2011, 696 und IV R 52/10, BFH/NV 2011, 1339) bestehe auch ein Windpark aus mehreren Wirtschaftsgütern, und zwar aus der eigentlichen Windkraftanlage (mit Turm, Rotor und Generatorgondel), der Verkabelung und schließlich der Zuwegung.

    Ferner weist die Klägerin darauf hin, dass das Urteil des BFH vom 14.04.2011 (IV R 46/09) keine Biogasanlage, sondern einen Windpark zum Gegenstand gehabt habe.

    Desweiteren muss das Wirtschaftsgut in einem eigenen, selbständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen und entsprechend in Erscheinung treten (BFH-Urteile vom 05.06.2008 IV R 67/05, BFHE 222, 265, BStBl. II 2008, 960; vom 14.04.2011 IV R 46/09, BFHE 233, 214, BStBl. II 2011, 696).

    Ausschlaggebend soll dabei sein, ob die eingefügten oder zusammengestellten Gegenstände weiterhin ihre selbständige Bewertbarkeit behalten (vgl. BFH-Urteil vom 14.04.2011 IV R 46/09, BFHE 233, 214, BStBl. II 2011, 696).

    Ist das Erscheinungsbild dadurch bestimmt, dass die Gegenstände für sich allein betrachtet unvollständig erscheinen oder gar ein Gegenstand ohne den bzw. die anderen Gegenstände ein negatives Gepräge hat, ist regelmäßig von einem einheitlichen Wirtschaftsgut auszugehen (BFH-Urteil vom 14.04.2011 IV R 46/09, BFHE 233, 214, BStBl. II 2011, 696 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist ferner eine Verbindung, die eine fortbestehende selbständige Bewertbarkeit ausschließt, im allgemeinen anzunehmen, wenn Wirtschaftsgüter über die einheitliche Zweckbestimmung durch den Steuerpflichtigen in seinem Betrieb hinaus durch eine technische Verbindung oder "Verzahnung" in der Weise verflochten sind, dass durch die Abtrennung eines dieser Teile entweder für den zu beurteilenden einzelnen Gegenstand oder für das Wirtschaftsgut, aus dem er herausgetrennt wurde, die Nutzbarkeit für den Betrieb verloren geht (BFH-Urteil vom 14.04.2011 IV R 46/09, BFHE 233, 214, BStBl. II 2011, 696 m.w.N.).

    Diese "Zweckeinheit" ist lediglich ein Indiz dafür, dass eine Zusammenfassung der betreffenden Gegenstände in Betracht kommen kann (BFH-Urteil vom 14.04.2011 IV R 46/09, BFHE 233, 214, BStBl. II 2011, 696).

    Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die Anwendung der Abschreibungstabellen zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würde (BFH-Urteil vom 26.07.1991, VI 82/89, BFHE 165, 378, BStBl. II 1992, 1000; BFH-Urteil vom 14.04.2011 IV R 46/09, BFHE 233, 214, BStBl. II 2011, 696).

  • BFH, 10.02.2022 - IV R 33/18

    Verhältnis der Verlustfeststellung zur Messbetragsfestsetzung - Aufwendungen für

    (1) Der Begriff des "Wirtschaftsguts" im Sinne der einkommensteuerrechtlichen Gewinnermittlung beinhaltet in Anlehnung an den Begriff "Vermögensgegenstand" im Handelsrecht nicht nur Sachen und Rechte im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs, sondern auch sonstige Vorteile, für die der Erwerber eines Betriebs etwas aufwenden würde (BFH-Urteile vom 14.04.2011 - IV R 46/09, BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696, Rz 18; vom 12.03.2020 - IV R 9/17, BFHE 268, 319, BStBl II 2021, 226, Rz 25).

    Des Weiteren muss er in einem eigenen, selbständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen und entsprechend in Erscheinung treten (BFH-Urteil in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696, Rz 18).

    Ausschlaggebend dabei ist, ob die eingefügten oder zusammengestellten Gegenstände weiterhin ihre selbständige Bewertbarkeit behalten (BFH-Urteil in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696, Rz 19).

    Hiervon ist in der Regel auszugehen, wenn einem Gegenstand ohne einen anderen bzw. ohne andere Gegenstände schon aus rein technischen Gründen allein keine Nutzbarkeit zukommt (BFH-Urteil in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696, Rz 20, m.w.N.).

    Es ist nicht erkennbar, dass dieser Abschreibungszeitraum, den das FA der Abschreibung in den angegriffenen Bescheiden zugrunde gelegt hat, zu einer unzutreffenden Besteuerung führen könnte (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696, Rz 32).

  • BFH, 14.04.2011 - IV R 52/09

    Zur Berücksichtigung von AfA beim Gewerbeertrag im Zeitpunkt der Aufnahme des

    a) Der erkennende Senat hat mit Urteilen vom heutigen Tag (IV R 52/10 und IV R 46/09) entschieden, dass eine Windenergieanlage (Windpark) aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern besteht.

    Im Einzelnen wird auf die Entscheidungsgründe des in neutralisierter Fassung beigefügten Urteils IV R 46/09 Bezug genommen.

    c) Des Weiteren hat der Senat in dem Urteil IV R 46/09 entschieden, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der eigenständigen Wirtschaftsgüter Übergabestation und Zuwegung aufgrund des besonderen technischen und baulichen Zuschnitts auf die WKA grundsätzlich in Anlehnung an die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der WKA zu schätzen ist.

    Im Einzelnen wird auch diesbezüglich auf die Entscheidungsgründe des beigefügten Urteils IV R 46/09 Bezug genommen.

  • BFH, 08.09.2011 - IV R 5/09

    Rückstellungen für Zulassungskosten eines Pflanzenschutzmittels - Rezeptur eines

    der Gründe, und vom 14. April 2011 IV R 46/09, BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696, unter II.1.a, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 21.10.2014 - 12 K 79/13

    Ermittlung der tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und

    Von einem einheitlichen Wirtschaftsgut ist regelmäßig auszugehen, wenn nach dem äußeren Erscheinungsbild der einzelne Gegenstand für sich allein betrachtet unvollständig erscheint oder ein Gegenstand ohne den anderen ein negatives Gepräge erhält (Urteile des BFH vom 09.08.2001, III R 30/00, BStBl II 2001, 842; vom 14.04.2011, IV R 46/09, BStBl II 2011, 696).
  • BFH, 21.12.2017 - IV R 55/16

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 21.12.2017 IV R 56/16 - Wirtschaftliches

    Auch die Beteiligten sind bisher stillschweigend davon ausgegangen, dass die Leasingobjekte (Informationssysteme) ein selbständiges Wirtschaftsgut darstellen, weil die einzelnen zusammengefügten Gegenstände zueinander in einem Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. April 2011 IV R 46/09, BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696, Rz 20 ff.).

    Weisen nämlich die unselbständigen Teile des selbständigen Wirtschaftsguts unterschiedliche Nutzungsdauern auf, ist die Nutzungsdauer des Teils maßgebend, welches dem Wirtschaftsgut das Gepräge gibt (BFH-Urteil in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696, Rz 28).

  • BFH, 21.12.2017 - IV R 56/16

    Wirtschaftliches Eigentum an Leasingobjekten im Rahmen von

    Auch die Beteiligten sind bisher stillschweigend davon ausgegangen, dass die Leasingobjekte (Informationssysteme) ein selbständiges Wirtschaftsgut darstellen, weil die einzelnen zusammengefügten Gegenstände zueinander in einem Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. April 2011 IV R 46/09, BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696, Rz 20 ff.).

    Weisen nämlich die unselbständigen Teile des selbständigen Wirtschaftsguts unterschiedliche Nutzungsdauern auf, ist die Nutzungsdauer des Teils maßgebend, welches dem Wirtschaftsgut das Gepräge gibt (BFH-Urteil in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696, Rz 28).

  • BFH, 25.01.2012 - II R 25/10

    Windkraftanlagen als wirtschaftliche Einheit i. S. des § 2 Abs. 1 BewG

  • FG Niedersachsen, 26.09.2012 - 2 K 196/11

    Vornahme von Abschreibungen bereits vor dem Zeitpunkt der Anschaffung

  • BFH, 06.02.2014 - IV R 41/10

    Zurechnung einer Windkraftanlage - Nachholung des Hinweises nach § 181 Abs. 5

  • BFH, 11.04.2019 - IV R 3/17

    Zuwegung zu einer Windenergieanlage als Betriebsvorrichtung

  • BFH, 14.04.2011 - IV R 52/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14. 2. 2011 IV R 46/09 - Ein Windpark besteht

  • FG Münster, 14.12.2011 - 10 K 1471/09

    Zulässigkeit der Bildung einer Rückstellung für eine neue

  • BFH, 18.02.2015 - IV R 35/11

    Buchwertabspaltung bei Holzeinschlag

  • FG Nürnberg, 25.11.2015 - 3 K 387/14

    Zeitpunkt der Erlangung des zivilrechtlichen bzw. wirtschaftlichen Eigentums an

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4153/16

    Fertigstellung einer Windkraftanlage als Voraussetzung für den Beginn der

  • FG Hamburg, 28.06.2023 - 5 K 39/22

    Keine Vorsteuerkorrektur nach Beendigung einer Organschaft seitens der ehemaligen

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2016 - 2 K 464/14

    Zuwegung zu Windenergieanlage ist keine Betriebsvorrichtung

  • BFH, 21.05.2013 - III B 131/12

    Herstellungsbeginn nach dem InvZulG 2005; grundsätzlich keine Revisionszulassung

  • FG Niedersachsen, 20.11.2013 - 4 K 124/13

    Minderung der als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge zur

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.09.2018 - 6 K 1856/15

    Zur steuerlichen Behandlung von Maßnahmen der Landgewinnung

  • BFH, 18.02.2015 - IV R 37/11

    Bestimmung des Wirtschaftsguts "stehendes Holz" bei einem Forstbetrieb -

  • FG Münster, 15.09.2021 - 13 K 3059/19

    Berücksichtigen der Abschreibung für Abnutzung (AfA) für zwei Windenergieanlagen

  • FG Hamburg, 03.07.2018 - 3 K 236/17

    Einheitsbewertung: Berechnung des umbauten Raumes bei Einziehung einer nicht

  • FG Schleswig-Holstein, 17.02.2022 - 3 K 41/21

    Bestimmung der Mitunternehmereigenschaft - Gesamtbetrachtung aller vertraglichen

  • FG Schleswig-Holstein, 17.02.2022 - 3 K 42/21

    Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 17.02.2022

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4155/16

    Fertigstellung einer Windkraftanlage als Voraussetzung für den Beginn der

  • FG Niedersachsen, 16.05.2023 - 9 K 93/22

    Abschreibung; AfA-Tabelle; Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer; Motoryacht;

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2010 - 1 K 2037/07
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