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   BFH, 14.04.2015 - VI R 71/13   

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https://dejure.org/2015,24673
BFH, 14.04.2015 - VI R 71/13 (https://dejure.org/2015,24673)
BFH, Entscheidung vom 14.04.2015 - VI R 71/13 (https://dejure.org/2015,24673)
BFH, Entscheidung vom 14. April 2015 - VI R 71/13 (https://dejure.org/2015,24673)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Verzicht auf die Zurückverweisung der Sache an das FG nach § 127 FGO - Zurückverweisung an anderen Senat des FG nur bei Vorliegen besonderer sachlicher Gründe - Kein Rückschluss auf unfaire Einstellung des FG-Senats wegen bloßer Unrichtigkeit oder unzureichender ...

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 127, FGO § 68, FGO § 121, FGO § 155, ZPO § 563 Abs 1 S 2, AO § 30, DSG SN § 29
    Verzicht auf die Zurückverweisung der Sache an das FG nach § 127 FGO - Zurückverweisung an anderen Senat des FG nur bei Vorliegen besonderer sachlicher Gründe - Kein Rückschluss auf unfaire Einstellung des FG-Senats wegen bloßer Unrichtigkeit oder unzureichender ...

  • Bundesfinanzhof

    Verzicht auf die Zurückverweisung der Sache an das FG nach § 127 FGO - Zurückverweisung an anderen Senat des FG nur bei Vorliegen besonderer sachlicher Gründe - Kein Rückschluss auf unfaire Einstellung des FG-Senats wegen bloßer Unrichtigkeit oder unzureichender ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 127 FGO, § 68 FGO, § 121 FGO, § 155 FGO, § 563 Abs 1 S 2 ZPO
    Verzicht auf die Zurückverweisung der Sache an das FG nach § 127 FGO - Zurückverweisung an anderen Senat des FG nur bei Vorliegen besonderer sachlicher Gründe - Kein Rückschluss auf unfaire Einstellung des FG-Senats wegen bloßer Unrichtigkeit oder unzureichender ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung und Zurückverweisung wegen Änderung eines Steuerbescheides während des laufenden Revisionsverfahrens

  • rewis.io

    Verzicht auf die Zurückverweisung der Sache an das FG nach § 127 FGO - Zurückverweisung an anderen Senat des FG nur bei Vorliegen besonderer sachlicher Gründe - Kein Rückschluss auf unfaire Einstellung des FG-Senats wegen bloßer Unrichtigkeit oder unzureichender ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 127
    Aufhebung und Zurückverweisung wegen Änderung eines Steuerbescheides während des laufenden Revisionsverfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Zurückverweisung der Sache an das FG: Zurückverweisung an anderen Senat des FG nach § 127 FGO nur bei Vorliegen besonderer sachlicher Gründe; unzureichende Anonymisierung des FG-Urteils lässt nicht auf eine unsachliche oder unfaire Einstellung des erkennenden Senats des FG ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 06.10.2009 - IX R 5/09

    Zurückverweisung wegen Änderungsbescheids im Revisionsverfahren

    Auszug aus BFH, 14.04.2015 - VI R 71/13
    Eine Zurückverweisung der Sache an das FG ist regelmäßig geboten, wenn der Bescheid einen neuen Streitpunkt enthält (BFH-Urteil vom 6. Oktober 2009 IX R 5/09, BFH/NV 2010, 654).

    Die Aufhebung der Vorentscheidung und die Zurückverweisung der Sache an das FG käme nur dann nicht in Betracht, wenn der Änderungsbescheid keine gegenüber den bisherigen Belastungen verbösernde Entscheidung enthält oder die geänderte Entscheidung nicht streitig ist (BFH-Urteile in BFH/NV 2010, 654, und vom 10. Oktober 2012 VIII R 44/10, BFH/NV 2013, 359; BFH-Beschluss vom 30. Juli 2014 IX B 151/13, BFH/NV 2014, 1580, m.w.N.).

  • BFH, 10.10.2012 - VIII R 44/10

    Arbeitszimmer einer Musikerin - Gegenstand des Verfahrens bei Änderung des

    Auszug aus BFH, 14.04.2015 - VI R 71/13
    Die Aufhebung der Vorentscheidung und die Zurückverweisung der Sache an das FG käme nur dann nicht in Betracht, wenn der Änderungsbescheid keine gegenüber den bisherigen Belastungen verbösernde Entscheidung enthält oder die geänderte Entscheidung nicht streitig ist (BFH-Urteile in BFH/NV 2010, 654, und vom 10. Oktober 2012 VIII R 44/10, BFH/NV 2013, 359; BFH-Beschluss vom 30. Juli 2014 IX B 151/13, BFH/NV 2014, 1580, m.w.N.).
  • BFH, 30.07.2014 - IX B 151/13

    Geänderter Einkommensteuerbescheid während des Verfahrens der

    Auszug aus BFH, 14.04.2015 - VI R 71/13
    Die Aufhebung der Vorentscheidung und die Zurückverweisung der Sache an das FG käme nur dann nicht in Betracht, wenn der Änderungsbescheid keine gegenüber den bisherigen Belastungen verbösernde Entscheidung enthält oder die geänderte Entscheidung nicht streitig ist (BFH-Urteile in BFH/NV 2010, 654, und vom 10. Oktober 2012 VIII R 44/10, BFH/NV 2013, 359; BFH-Beschluss vom 30. Juli 2014 IX B 151/13, BFH/NV 2014, 1580, m.w.N.).
  • BFH, 18.04.2013 - VI R 29/12

    Doppelte Haushaltsführung - aufwandsunabhängige Inanspruchnahme der

    Auszug aus BFH, 14.04.2015 - VI R 71/13
    So kommt die Zurückverweisung an einen anderen Senat in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit des erkennenden Senats des FG bestehen (BFH-Urteile vom 25. November 2009 I R 18/08, BFH/NV 2010, 941, und vom 18. April 2013 VI R 29/12, BFHE 240, 570, BStBl II 2013, 735).
  • BFH, 15.05.2013 - VI R 28/12

    Haftung eines Arbeitgebers für die Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer -

    Auszug aus BFH, 14.04.2015 - VI R 71/13
    Da dem Urteil des FG ein nicht mehr existierender Bescheid zugrunde liegt, kann es keinen Bestand haben (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 15. Mai 2013 VI R 28/12, BFHE 241, 200, BStBl II 2013, 737).
  • FG Sachsen, 24.04.2013 - 1 K 764/11

    Rückwirkenden Anwendung der Vorschriften zum Nachweis von Krankeitskosten sowie

    Auszug aus BFH, 14.04.2015 - VI R 71/13
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 24. April 2013  1 K 764/11 aufgehoben.
  • BFH, 25.11.2009 - I R 18/08

    Gewerbesteuerzerlegung - Zurückverweisung an einen anderen Senat des FG -

    Auszug aus BFH, 14.04.2015 - VI R 71/13
    So kommt die Zurückverweisung an einen anderen Senat in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit des erkennenden Senats des FG bestehen (BFH-Urteile vom 25. November 2009 I R 18/08, BFH/NV 2010, 941, und vom 18. April 2013 VI R 29/12, BFHE 240, 570, BStBl II 2013, 735).
  • BFH, 21.02.2018 - VI R 11/16

    Krankheits- und Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung -

    Während des anschließenden Revisionsverfahrens, das bei dem beschließenden Senat unter dem Aktenzeichen VI R 71/13 anhängig war, erließ das FA einen Änderungsbescheid, mit dem es die bisher berücksichtigten außergewöhnlichen Belastungen um 3.399 EUR herabsetzte, so dass sich nach Abzug der zumutbaren Belastung keine Steuerminderung wegen außergewöhnlicher Belastungen mehr ergab.
  • FG Baden-Württemberg, 24.11.2014 - 10 K 798/14

    Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung der zumutbaren Belastung nach § 33 EStG:

    Hiergegen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, soweit dem Steuerpflichtigen ein verfügbares Einkommen verbleibt, das über dem Regelsatz für das Existenzminimum liegt (ständige Rechtsprechung des BFH und des BVerfG, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13. Dezember 2005 X R 61/01, BStBl. II 2008, 16; vom 15. November 1991, III R 30/88, BStBl. II 1992, 179; BFH-Beschlüsse vom 8. Dezember 1999, III B 72/99, BFH/NV 2000, 704; vom 10. Januar 2003 III B 26/02, BFH/NV 2003, 616; BVerfG-Beschlüsse vom 29. Oktober 1987, 1 BvR 672/87, Der Betrieb 1988, 368; vom 14. März 1997, 2 BvR 861/92, Die Information über Steuer und Wirtschaft 1997, 543 sowie vom 30. Mai 2005, 2 BvR 923/03; Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 24. April 2013 1 K 764/11, Revision beim BFH VI R 71/13).
  • FG Köln, 11.03.2015 - 2 K 1446/12

    Berücksichtigung der zumutbaren Eigenbelastung nicht verfassungswidrig

    Der Senat hält die Vorschrift des § 33 Abs. 3 EStG für verfassungsgemäß, soweit einem Steuerpflichtigen nach Berücksichtigung der zumutbaren Belastung noch ein Regelsatz über dem Existenzminimum verbleibt, wovon im Streitfall auszugehen ist (vgl. zur Frage der Verfassungsmäßigkeit FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 06. September 2012 4 K 1970/10, EFG 2012, 2205, Revision anhängig, Az. des BFH VI R 32/13; FG München Urteil vom 12.05.2014 7 K 3486/11, EFG 2014, 1683; Sächsisches Finanzgericht Urteil vom 24.04.2013 1 K 764/11, juris, Revision anhängig, Az. des BFH VI R 71/13; FG Baden-Württemberg Urteil vom 24.09.2014 10 K 798/14, zur Veröffentlichung in EFG mit Anm. Hennigfeld vorgesehen, Revision anhängig, Az. des BFH VI R 75/14).

    Die Revision wird wegen der anhängigen Verfahren beim BFH zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der zumutbaren Eigenbelastung (Az. des BFH: VI R 32/13, VI R 71/13 und VI R 75/14) gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zugelassen.

  • BFH, 03.08.2022 - IV R 16/19

    Verstoß gegen Grundordnung des Verfahrens - teilentgeltliche Übertragung eines

    Da sich die Frage einer Zurückverweisung regelmäßig nur bei rechtsfehlerhafter Vorentscheidung stellt, kann die Zurückverweisung an einen anderen Senat des FG nicht allein mit der geltend gemachten Unrichtigkeit des Urteils begründet werden (BFH-Urteil vom 14.04.2015 - VI R 71/13).
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