Rechtsprechung
BFH, 14.04.2016 - VI R 5/13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Aufwendungen für zivilgerichtliche Auseinandersetzungen wegen Streitigkeiten über die Beendigung von Mietverhältnissen und für die Prozessvertretung einer Nebenklage keine außergewöhnliche Belastungen
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 33, EStG VZ 2008
Aufwendungen für zivilgerichtliche Auseinandersetzungen wegen Streitigkeiten über die Beendigung von Mietverhältnissen und für die Prozessvertretung einer Nebenklage keine außergewöhnliche Belastungen
- Bundesfinanzhof
Aufwendungen für zivilgerichtliche Auseinandersetzungen wegen Streitigkeiten über die Beendigung von Mietverhältnissen und für die Prozessvertretung einer Nebenklage keine außergewöhnliche Belastungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 33 EStG 2002, EStG VZ 2008
Aufwendungen für zivilgerichtliche Auseinandersetzungen wegen Streitigkeiten über die Beendigung von Mietverhältnissen und für die Prozessvertretung einer Nebenklage keine außergewöhnliche Belastungen - IWW
§ 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 126 Abs. 2 FGO, § 33 Abs. 1 EStG, § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 33 EStG, §§ 397 Abs. 1, 395 Abs. 4 Satz 2, 401 der Strafprozessordnung, § 395 StPO, § 62 Abs. 4 Sätze 1 und 2 FGO, § 93 Abs. 3 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 1, 2 FGO
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen
- rewis.io
Aufwendungen für zivilgerichtliche Auseinandersetzungen wegen Streitigkeiten über die Beendigung von Mietverhältnissen und für die Prozessvertretung einer Nebenklage keine außergewöhnliche Belastungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung der Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen
- rechtsportal.de
EStG § 33
Berücksichtigung der Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen - datenbank.nwb.de
Aufwendungen für zivilgerichtliche Auseinandersetzungen über das Bestehen eines Vorkaufsrechts an einer Mietwohnung und die Beendigung des Mietverhältnisses sowie für die Prozessvertretung einer Nebenklage keine außergewöhnliche Belastung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zivilprozesskosten wegen Wohnraumkündigung als außergewöhnliche Belastungen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Außergewöhnliche Belastung - und die Kosten für die Prozessvertretung einer Nebenklage
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Vermieter als außergewöhnliche Belastung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kosten eines Mietrechtsstreits regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar (IMR 2016, 310)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Prozesskosten
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 10.09.2012 - 6 K 3622/10
- BFH, 14.04.2016 - VI R 5/13
- BVerfG, 22.11.2016 - 2 BvR 1247/16