Rechtsprechung
BFH, 14.04.2016 - VI R 56/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 33 Abs 1, EStG § 33 Abs 2, FamFG § 137 Abs 1, ZPO § 623 Abs 1, EStG VZ 2010
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- Bundesfinanzhof
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 33 Abs 1 EStG 2009, § 33 Abs 2 EStG 2009, § 137 Abs 1 FamFG, § 623 Abs 1 ZPO, EStG VZ 2010
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen - IWW
- Wolters Kluwer
Berücksichtigungsfähigkeit von Kosten der Ehescheidung als außergewöhnliche Belastungen
- rewis.io
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigungsfähigkeit von Kosten der Ehescheidung als außergewöhnliche Belastungen
- rechtsportal.de
EStG § 33 Abs. 2 S. 1
Berücksichtigungsfähigkeit von Kosten der Ehescheidung als außergewöhnliche Belastungen - datenbank.nwb.de
Zivilprozesskosten (hier: Ehescheidung und Versorgungsausgleich) als außergewöhnliche Belastung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Zivilprozesskosten auch bei Insolvenz des Prozessgegners abzugsfähig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ehescheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 15.08.2014 - 3 K 2493/12
- BFH, 14.04.2016 - VI R 56/14
Wird zitiert von ...
- FG München, 27.09.2018 - 11 K 2862/16
Rechtmäßigkeit der Einkommensteuerbescheide
Aus dem Anwendungsbereich des § 33 EStG ausgeschlossen sind dagegen die üblichen Aufwendungen der Lebensführung, die in Höhe des Existenzminimums durch den Grundfreibetrag abgegolten sind (BFH-Urteil vom 14. April 2016 VI R 56/14, BFH/NV 2016, 1270).