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   BFH, 14.04.2021 - X K 3/20   

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BFH, 14.04.2021 - X K 3/20 (https://dejure.org/2021,40330)
BFH, Entscheidung vom 14.04.2021 - X K 3/20 (https://dejure.org/2021,40330)
BFH, Entscheidung vom 14. April 2021 - X K 3/20 (https://dejure.org/2021,40330)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GVG § 198 Abs 1, GVG § 198 Abs 5 S 2, FGO § 136 Abs 1 S 1, FGO § 136 Abs 1 S 3, FGO § 155 S 2
    Überlange Verfahrensdauer bei Nichtbearbeitung eines von einem unzuständigen Gericht an das zuständige Gericht verwiesenen Verfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 198 Abs 1 GVG, § 198 Abs 5 S 2 GVG, § 136 Abs 1 S 1 FGO, § 136 Abs 1 S 3 FGO, § 155 S 2 FGO
    Überlange Verfahrensdauer bei Nichtbearbeitung eines von einem unzuständigen Gericht an das zuständige Gericht verwiesenen Verfahrens

  • IWW

    § 198 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), § ... 90 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes, § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG, § 56 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG, § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG, § 198 Abs. 3 Satz 1 GVG, § 198 Abs. 3 Satz 2 GVG, § 17b Abs. 1 GVG, § 198 Abs. 2 Satz 1 GVG, § 198 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 GVG, § 198 Abs. 2 Satz 3 GVG, § 198 Abs. 2 Satz 4 GVG, § 288 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 66 Satz 2 FGO, § 90a Abs. 1 FGO, § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 136 Abs. 1 Satz 3 FGO, § 92 Abs. 2 Nr. 1 der Zivilprozessordnung

  • Wolters Kluwer

    Überlange Verfahrensdauer bei Nichtbearbeitung eines von einem unzuständigen Gericht an das zuständige Gericht verwiesenen Verfahrens

  • Betriebs-Berater

    Überlange Verfahrensdauer bei Nichtbearbeitung eines von einem unzuständigen Gericht an das zuständige Gericht verwiesenen Verfahrens

  • rewis.io

    Überlange Verfahrensdauer bei Nichtbearbeitung eines von einem unzuständigen Gericht an das zuständige Gericht verwiesenen Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überlange Verfahrensdauer bei Nichtbearbeitung eines von einem unzuständigen Gericht an das zuständige Gericht verwiesenen Verfahrens

  • rechtsportal.de

    Anforderung an die Beschleunigung eines erst bei einem offensichtlich unzuständigen Gericht anhängig gemachten und dort über längere Zeit nicht geförderten Verfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Überlange Verfahrensdauer bei Nichtbearbeitung eines von einem unzuständigen Gericht an das zuständige Gericht verwiesenen Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überlange Verfahrensdauer - bei Nichtbearbeitung eines vom unzuständigen Gericht verwiesenen Verfahrens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilweises Unterliegen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 20.03.2019 - X K 4/18

    Überlange Verfahrensdauer eines isolierten PKH-Verfahrens

    Auszug aus BFH, 14.04.2021 - X K 3/20
    Die für isolierte finanzgerichtliche PKH-Verfahren ohne wesentliche Besonderheiten geltende Vermutung, dass die Verfahrensdauer noch angemessen ist, wenn das Gericht gut acht Monate nach der Einleitung des Verfahrens mit Maßnahmen zur Entscheidungsfindung beginnt und ab diesem Zeitpunkt nicht für nennenswerte Zeiträume inaktiv bleibt (BFH-Urteil vom 20.03.2019 - X K 4/18, BFHE 263, 498, BStBl II 2020, 16, Rz 56 ff.), ist hier nicht anwendbar.

    Sie ist der Auffassung, die vom Senat (Urteil vom 20.03.2019 - X K 4/18, BFHE 263, 498, BStBl II 2020, 16) für PKH-Verfahren angenommene typisierende Vermutung einer angemessenen Dauer, sofern das Gericht gut acht Monate nach der Einleitung des Verfahrens mit Maßnahmen zu dessen Erledigung beginne, sei hier nicht anwendbar, weil das SG das PKH-Verfahren dem FG bereits entscheidungsreif vorgelegt habe.

    Dabei kann der Senat --ebenso wie in seinem Urteil in BFHE 263, 498, BStBl II 2020, 16, Rz 42 ff.-- offenlassen, ob er sich der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) anschließen könnte, wonach es sich bei § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG um eine nicht wiedereinsetzungsfähige materiell-rechtliche Ausschlussfrist handeln soll, eine unverzüglich (innerhalb von zwei Wochen) nach Zugang des PKH-Beschlusses erhobene Entschädigungsklage aber fristgerecht sein soll (BSG-Urteil vom 07.09.2017 - B 10 ÜG 1/17 R, SozR 4-1710 Art. 23 Nr. 5, Rz 22, 27).

    Auch bei einem isolierten PKH-Verfahren handelt es sich um ein taugliches Ausgangsverfahren, dessen unangemessene Dauer zu einem Entschädigungsanspruch führen kann (vgl. ausführlich Senatsurteil in BFHE 263, 498, BStBl II 2020, 16, Rz 30 f.).

    So besteht für ein finanzgerichtliches PKH-Verfahren die Vermutung einer noch angemessenen Verfahrensdauer, wenn das Gericht gut acht Monate nach der Einleitung des Verfahrens mit Maßnahmen zur Entscheidungsfindung beginnt und ab diesem Zeitpunkt nicht für nennenswerte Zeiträume inaktiv wird (zum Ganzen Senatsurteil in BFHE 263, 498, BStBl II 2020, 16, Rz 56 ff.).

    Einem solchen Beteiligten kann aber jedenfalls bei einem ohnehin bereits vorrangig zu fördernden PKH-Verfahren nicht zugemutet werden, einen längeren Zeitraum --auch nicht die vom Senat in seinem Urteil in BFHE 263, 498, BStBl II 2020, 16 für den Regelfall des PKH-Verfahrens genannten acht Monate-- auf den Beginn der Verfahrensförderung durch das neu zuständige Gericht zu warten.

  • BFH, 18.03.2013 - III R 5/09

    Erledigung der Hauptsache ohne Erledigungserklärung des beigetretenen BMF -

    Auszug aus BFH, 14.04.2021 - X K 3/20
    So ist § 136 Abs. 1 Satz 3 FGO bei einer Unterliegensquote von 7, 5 % und einem Streitwert von 5.082 EUR (BFH-Beschluss vom 18.06.2013 - III R 19/09, BFH/NV 2013, 1568) bzw. einer Unterliegensquote von 8, 5 % und einem Streitwert von 1.694 EUR (BFH-Beschluss vom 18.03.2013 - III R 5/09, BFH/NV 2013, 933) nicht angewendet worden.

    c) Jedenfalls in dem Sachverhalt, der dem BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 933 zugrunde lag, gab es zwischen dem zugesprochenen und dem beantragten Betrag (1.694 EUR bzw. 1.551 EUR) --ebenso wie im vorliegenden Verfahren-- keinen Gebührensprung.

  • BFH, 07.11.2013 - X K 13/12

    Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Klageverfahrens

    Auszug aus BFH, 14.04.2021 - X K 3/20
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hierzu auf das Senatsurteil vom 07.11.2013 - X K 13/12 (BFHE 243, 126, BStBl II 2014, 179, Rz 48 ff.) Bezug genommen.

    Insbesondere ist die Dauer eines Gerichtsverfahrens nicht schon dann "unangemessen", wenn die Betrachtung eine Abweichung vom Optimum ergibt; vielmehr muss eine deutliche Überschreitung der äußersten Grenzen des Angemessenen feststellbar sein (Senatsurteil in BFHE 243, 126, BStBl II 2014, 179, Rz 53).

  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 12/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - unangemessene Verfahrensdauer - Zwölfmonatsregel -

    Auszug aus BFH, 14.04.2021 - X K 3/20
    Im Hinblick auf die gegenteilige Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 03.09.2014 - B 10 ÜG 12/13 R, SozR 4-1720 § 198 Nr. 4, Rz 57) ist aber beim Eingang sehr komplexer Schriftsätze oder beim Eingang zahlreicher Schriftsätze innerhalb desselben Monats auch ohne erkennbares Tätigwerden des Gerichts davon auszugehen, dass der Monat des Schriftsatzeingangs noch Teil der angemessenen Verfahrensdauer ist.

    aa) Das BSG geht --in wohl nicht bindenden Hinweisen im Rahmen der Zurückverweisung an die dortige Vorinstanz-- davon aus, dass eingereichte Schriftsätze, die einen gewissen Umfang haben und sich inhaltlich mit Fragen des Verfahrens befassen, generell eine Überlegungs- und Bearbeitungszeit beim Gericht bewirkten, die mit einem Monat zu Buche schlage (Urteil vom 03.09.2014 - B 10 ÜG 12/13 R, SozR 4-1720 § 198 Nr. 4, Rz 57).

  • BFH, 19.03.2014 - X K 8/13

    Unangemessene Verfahrensdauer bei 34-monatiger Untätigkeit des Finanzgerichts im

    Auszug aus BFH, 14.04.2021 - X K 3/20
    Obwohl im Gesetz ein Jahresbetrag genannt ist, ist dieser im konkreten Fall nach Monaten zu bemessen (Senatsurteil vom 19.03.2014 - X K 8/13, BFHE 244, 521, BStBl II 2014, 584, Rz 37, m.w.N.).
  • BFH, 18.06.2013 - III R 19/09

    Verhältnismäßige Teilung der Kosten bei Teilabhilfe - geringes Unterliegen i. S.

    Auszug aus BFH, 14.04.2021 - X K 3/20
    So ist § 136 Abs. 1 Satz 3 FGO bei einer Unterliegensquote von 7, 5 % und einem Streitwert von 5.082 EUR (BFH-Beschluss vom 18.06.2013 - III R 19/09, BFH/NV 2013, 1568) bzw. einer Unterliegensquote von 8, 5 % und einem Streitwert von 1.694 EUR (BFH-Beschluss vom 18.03.2013 - III R 5/09, BFH/NV 2013, 933) nicht angewendet worden.
  • BFH, 12.07.2017 - X K 3/16

    Entschädigungsklage: Wahrung der Klagefrist, Bestimmtheit des Zahlungsantrags auf

    Auszug aus BFH, 14.04.2021 - X K 3/20
    Der Klägerin stehen ab dem 03.07.2020 (Tag nach der Zustellung der Entschädigungsklage an den Beklagten Prozesszinsen unter dem Gesichtspunkt der Rechtshängigkeit zu (vgl. § 291 i.V.m. § 288 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 66 Satz 2 FGO, und Senatsurteil vom 12.07.2017 - X K 3-7/16, BFHE 259, 393, BStBl II 2018, 103, Rz 58).
  • BGH, 10.04.2019 - VIII ZR 12/18

    Außerordentliche Wohnraumkündigung nach Wegfall eines

    Auszug aus BFH, 14.04.2021 - X K 3/20
    Zur --nicht ganz wortlautidentischen-- Parallelvorschrift des § 92 Abs. 2 Nr. 1 der Zivilprozessordnung geht der Bundesgerichtshof (Urteil vom 10.04.2019 - VIII ZR 12/18, NJW 2019, 2308, Rz 56, m.w.N.) von einer Geringfügigkeitsgrenze von 10 % aus, die hier ebenfalls überschritten wäre.
  • BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1196/04

    Fast dreijährige Anhängigkeit eines zivilrechtlichen Wirtschaftsrechtsstreits

    Auszug aus BFH, 14.04.2021 - X K 3/20
    bb) Demgegenüber hat der erkennende Senat --in einer letztlich ebenfalls nicht entscheidungstragenden Erwägung-- im Urteil vom 27.06.2018 - X K 3-6/17 (BFH/NV 2019, 27, Rz 69) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 27.07.2004 - 1 BvR 1196/04, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2004, 3320, unter II.2.a, m.w.N.), wonach sich mit zunehmender Verfahrensdauer die Pflicht des Gerichts verdichtet, sich nachhaltig um eine Förderung, Beschleunigung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen, ausgeführt, das Gericht dürfe sich jedenfalls in einem Verfahren, dessen Dauer bereits als deutlich unangemessen anzusehen sei, nicht mehr auf die bloße Weiterleitung eingehender Schriftsätze beschränken, sondern müsse das Verfahren aktiv fördern.
  • BSG, 07.09.2017 - B 10 ÜG 1/17 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Altfall -

    Auszug aus BFH, 14.04.2021 - X K 3/20
    Dabei kann der Senat --ebenso wie in seinem Urteil in BFHE 263, 498, BStBl II 2020, 16, Rz 42 ff.-- offenlassen, ob er sich der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) anschließen könnte, wonach es sich bei § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG um eine nicht wiedereinsetzungsfähige materiell-rechtliche Ausschlussfrist handeln soll, eine unverzüglich (innerhalb von zwei Wochen) nach Zugang des PKH-Beschlusses erhobene Entschädigungsklage aber fristgerecht sein soll (BSG-Urteil vom 07.09.2017 - B 10 ÜG 1/17 R, SozR 4-1710 Art. 23 Nr. 5, Rz 22, 27).
  • BFH, 12.03.2020 - X S 1/20

    Grenzüberschreitende PKH; Beiordnung einer Steuerberatungs-GmbH

  • OLG Braunschweig, 05.11.2021 - 4 EK 23/20

    Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer; Besondere

    Bei der in § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG normierten Frist ist umstritten, ob es sich um eine Klagefrist im Sinne einer Zulässigkeitsvoraussetzung (so OLG Hamm, Beschluss vom 7. Mai 2014 - I-11 EK 22/13 -, Rn. 20, juris; OLG Celle, Urteil vom 16. November 2016 - 23 SchH 7/16 -, Rn. 4, juris; OLG Köln, Urteil vom 1. Juni 2017 - 7 EK 3/16 -, Rn. 11, juris; OLG Köln, Urteil vom 25. Februar 2021 - 7 EK 5/18 -, Rn. 26 ff., juris; BVerwG, Anerkenntnisurteil vom 17. August 2017 - 5 A 2/17 D -, Rn. 15, juris; BSG, Urteil vom 17. Dezember 2020 - B 10 ÜG 1/19 R -, BSGE (vorgesehen), SozR 4-1720 § 198 Nr. 20, Rn. 16, juris; BFH, Urteil vom 14. April 2021 - X K 3/20 -, Rn. 21, juris; Heine , MDR 2014, 1008 ) oder aber um eine materielle Ausschlussfrist handelt, die erst im Rahmen der Begründetheitsprüfung zum Tragen käme (so OLG Karlsruhe, Urteil vom 1. Oktober 2013 - 23 SchH 13/12 EntV -, Rn. 16, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 3. Juni 2015 - I-18 EK 4/14 -, Rn. 17, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Mai 2021 - 16 EK 3/20 -, Rn. 172, juris; wohl auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26. Juni 2020 - 17 EK 3/19 -, Rn. 29, juris; ferner Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. November 2020 - L 6 SF 3/19 EK AL -, Rn. 35, juris; Lückemann , in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 198 GVG Rn. 11; BeckOK GVG/Graf, 12. Ed. 15.08.2021, GVG § 198 Rn. 33; MüKoZPO/ Zimmermann , 5. Aufl. 2017, GVG § 198 Rn. 73; Marx , in: Marx/Roderfeld, Rechtsschutz bei überlangen Gerichts- und Ermittlungsverfahren, 1. Aufl. 2012, GVG § 198 Rn. 159 ff.; unklar Ott , in: Steinbeiß-Winkelmann/Ott, Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren, 2013, Rn. 255 einerseits und Rn. 256 andererseits).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2024 - 13 D 324/21
    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14. April 2021 - 13 FEK 306/20 -, juris, Rn. 32; dazu tendierend auch BFH, Urteil vom 14. April 2021 - X K 3/20 -, juris, Rn. 22.
  • BFH, 23.03.2022 - X K 6/20

    Überlange Verfahrensdauer und Wiedergutmachung auf andere Weise als durch

    Hiernach ist zwar ein isoliertes PKH-Verfahren ein entschädigungsrechtlich relevantes --eigenständiges-- Gerichtsverfahren (vgl. hierzu bereits Senatsurteile vom 20.03.2019 - X K 4/18, BFHE 263, 498, BStBl II 2020, 16, Rz 30 f., sowie vom 14.04.2021 - X K 3/20, BFH/NV 2021, 1507, Rz 25), nicht aber ein gleichzeitig neben dem bereits anhängigen Hauptsacheverfahren geführtes PKH-Verfahren.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2022 - 13 D 170/20
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 5 B 1.21 -, juris, Rn. 17; Steinhauff, in: jurisPR-SteuerR 50/2021, Anm. 3 zu BFH, Urteil vom 14. April 2021 - X K 3/20 -.
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2022 - 13 FEK 317/21

    Abhilfe; Anerkenntnisurteil; Anhängigkeit; Auslagen; Auszahlung, tatsächliche;

    a) Die Wahrung der in § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG geregelten Klagefrist stellt eine besondere Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage nach den §§ 198 ff. GVG (in Verbindung mit § 173 Satz 2) VwGO dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.8.2017 - BVerwG 5 A 2.17 D -, NVwZ 2018, 909, juris Rn. 14 f.; BFH, Urt. v. 14.4.2021 - X K 3/20 -, juris Rn. 20 f.; BSG, Urt. v. 17.12.2020 - B 10 ÜG 1/19 R -, juris Rn. 16; Thüringer OVG, Urt. v. 30.4.2021 - 3 SO 378/19 -, juris Rn. 20 ff., insbes.
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