Rechtsprechung
   BFH, 14.06.1985 - VI R 167/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3770
BFH, 14.06.1985 - VI R 167/81 (https://dejure.org/1985,3770)
BFH, Entscheidung vom 14.06.1985 - VI R 167/81 (https://dejure.org/1985,3770)
BFH, Entscheidung vom 14. Juni 1985 - VI R 167/81 (https://dejure.org/1985,3770)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,3770) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Vorentscheidung wegen mangelnder Sachaufklärung - Anwendung eines Durchschnittsteuersatzes im Haftungsverfahren - Frühstück als steuerfreie Annehmlichkeit - Entschuldbarkeit eines Rechtsirrtums

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79

    1. Zum Essensfreibetrag (keine Erhöhung) - 2. Haftung des Arbeitgebers; Anwendung

    Auszug aus BFH, 14.06.1985 - VI R 167/81
    Der Senat hat im Urteil vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79 (BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164) entschieden, daß die Anwendung eines Durchschnittsteuersatzes im Haftungsverfahren jedenfalls dann zulässig ist, wenn die individuelle Ermittlung der auf die einzelnen Arbeitnehmer entfallenden Lohnsteuerbeträge durch ein Fehlverhalten des Arbeitgebers objektiv unmöglich ist.

    Wie der Senat im Urteil in BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164 unter 1. ausgeführt hat, ist die Gewährung von Kost grundsätzlich ein geldwerter, lohnsteuerpflichtiger Vorteil.

    Die Schätzung der Werte der Mittagessen auf der Basis von Abgabepreisen von Großküchen ist grundsätzlich zutreffend (vgl. hierzu 2. im Urteil in BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164).

    Entgegen dem Begehren der Klägerin kommt eine Erhöhung dieses Betrags nicht in Betracht (BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164).

  • BFH, 28.01.1983 - VI R 35/78

    Festsetzung der Lohnsteuer - Steuerfestsetzung - Lohnsteuerhaftungsbetrag

    Auszug aus BFH, 14.06.1985 - VI R 167/81
    Soweit die Klägerin beanstandet, der Haftungsbescheid sei ebenso fehlerhaft wie der Bescheid im Falle des Senatsurteils vom 28. Januar 1983 VI R 35/78 (BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472), folgt ihr der Senat allerdings nicht.

    Im Falle des Urteils in BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472 hat das FA in einem Bescheid pauschale Lohnsteuer mit einem Lohnsteuerhaftungsbetrag zusammengerechnet und die Summe beider Beträge in diesem Bescheid vom Arbeitgeber angefordert.

  • BFH, 08.04.1981 - II R 4/78

    Anschlußrevision - Revisionsbegründung - Zustellungstermin

    Auszug aus BFH, 14.06.1985 - VI R 167/81
    Nach dem Zwischenurteil des BFH vom 8. April 1981 II R 4/78 (BFHE 133, 155, BStBl II 1981, 534) ist eine unselbständige Anschlußrevision innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Revisionsbegründung einzulegen und zu begründen.
  • BFH, 20.11.1979 - VI R 112/79

    Verwaltungsanweisung - Gewährung der steuerfreien Annehmlichkeit - Mahlzeit -

    Auszug aus BFH, 14.06.1985 - VI R 167/81
    Der Senat hat im Urteil vom 20. November 1979 VI R 112/79 (BFHE 129, 158, BStBl II 1980, 122) die Auffassung vertreten, daß entweder der ortsübliche Mittelpreis einer Mahlzeit abzüglich des Freibetrags von 1, 50 DM oder der Wert der Mahlzeit nach der Sachbezugsverordnung ohne Abzug des Freibetrags der Besteuerung der Mahlzeit im Betrieb zugrunde zu legen ist.
  • BFH, 07.12.1984 - VI R 70/81

    Lohnsteuerpflichtigkeit einer verbilligten Essensgewährung an Arbeitnehmer -

    Auszug aus BFH, 14.06.1985 - VI R 167/81
    Er hat diese Auffassung in mehreren nicht veröffentlichten Entscheidungen wiederholt (zuletzt im Urteil vom 7. Dezember 1984 VI R 70/81).
  • BFH, 18.09.1981 - VI R 44/77

    Darlegung der Ermessenserwägungen spätestens in Einspruchsentscheidung; Ausschluß

    Auszug aus BFH, 14.06.1985 - VI R 167/81
    Soweit die Klägerin geltend macht, ihre Inanspruchnahme im Haftungswege sei mit Rücksicht auf die Vorprüfung im Jahre 1969 unzulässig, meint sie damit wohl, ihre Inanspruchnahme im Wege der Haftung sei wegen eines entschuldbaren Rechtsirrtums ausgeschlossen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 18. September 1981 VI R 44/77, BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801).
  • BFH, 21.03.1975 - VI R 94/72

    Steuerfreiheit der Essensgeldzuschüsse bis zu 1,50 DM arbeitstäglich

    Auszug aus BFH, 14.06.1985 - VI R 167/81
    Selbst wenn die unentgeltliche Überlassung von Getränken zum eigenen Verbrauch im Betrieb steuerfrei wäre, was der Senat im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden braucht (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 21. März 1975 VI R 94/72, BFHE 115, 268, BStBl II 1975, 486), könnte dies jedenfalls nicht für Getränke im Rahmen eines den Arbeitnehmern gewährten Frühstücks gelten.
  • BFH, 15.12.1977 - VI R 150/75

    Gewinne aus Verlosung - Veranstaltung durch Arbeitgeber - Steuerpflichtiger

    Auszug aus BFH, 14.06.1985 - VI R 167/81
    Das dürfte auch für die Fälle wie vorliegend gelten, zumal - wie das FG zu Recht ausgeführt hat - sich der ortsübliche Mittelpreis nicht nach dem Aufwand der Klägerin, sondern nach der Einnahme (dem geldwerten Vorteil) der Arbeitnehmer richtet (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 15. Dezember 1977 VI R 150/75, BFHE 124, 190, BStBl II 1978, 239).
  • FG Münster, 25.11.1975 - VIII 1771/75
    Auszug aus BFH, 14.06.1985 - VI R 167/81
    Im übrigen sei die unentgeltliche Bereitstellung von normal-verkäuflicher Frühstückswurst aus eigener Produktion lediglich eine steuerfreie Annehmlichkeit (vgl. Urteil des FG Münster vom 25. November 1975 VIII 1771/75 L, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1976, 284).
  • FG Köln, 23.11.1982 - V 341/80
    Auszug aus BFH, 14.06.1985 - VI R 167/81
    Ein Rechtsirrtum ist dann entschuldbar, wenn Verstöße des mit der Bearbeitung der Lohnsteuer betrauten Arbeitgebers unter vernünftiger Abwägung aller Umstände sowie der Interessen des Steuerfiskus und des Arbeitgebers so verständlich sind, daß seine persönliche Inanspruchnahme wegen der nicht richtigen Einbehaltung der Lohnsteuer nicht gerechtfertigt ist (vgl. Urteil des FG Köln vom 23. November 1982 V 341/80 H, EFG 1983, 426).
  • BFH, 27.08.2009 - V B 76/08

    Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Haftungsbescheides - Auslegung

    Zwar kann zur Auslegung eines Haftungsbescheides auch der vorangegangene Betriebsprüfungsbericht herangezogen werden (BFH-Urteil vom 14. Juni 1985 VI R 167/81, BFH/NV 1986, 303; BFH-Beschluss vom 7. April 2005 I B 140/04, BFHE 209, 473, BStBl II 2006, 530).
  • BFH, 27.08.2009 - V B 75/08

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides - Auslegung

    Zwar kann zur Auslegung eines Haftungsbescheides auch der vorangegangene Betriebsprüfungsbericht herangezogen werden (BFH-Urteil vom 14. Juni 1985 VI R 167/81, BFH/NV 1986, 303; BFH-Beschluss vom 7. April 2005 I B 140/04, BFHE 209, 473, BStBl II 2006, 530).
  • BFH, 28.11.1990 - VI R 55/87

    Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit eines Haftungsbescheides - Ausnahme

    Er hat bislang lediglich beiläufig geäußert, daß er eine solche Aufteilung nach Kalenderjahren grundsätzlich für erforderlich halte (Urteile vom 7. Dezember 1984 VI R 70/81, BFH/NV 1985, 110, 112, und vom 14. Juni 1985 VI R 167/81, BFH/NV 1986, 303, 305).
  • FG Düsseldorf, 30.10.1997 - 17 K 245/92

    Haftung für Lohnsteuerschulden; Voraussetzung der Arbeitgeberstellung; Haftung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Brandenburg, 26.11.1996 - 3 K 179/96

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides ; Steuerpflichtigkeit von

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Sachsen, 27.01.1994 - 2 K 59/93
    Im erstgenannten Fall bezweckt die Regelung nicht nur eine Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens (insbesondere Vermeidung der ansonsten im Sozialversicherungs- und Steuerrecht erforderlichen Schätzungen), sie enthält - zulässigerweise - auch eine deutliche soziale Komponente, denn die (typisierenden) Schätzungen der SachBezV orientieren sich an der untersten vertretbaren Grenze (vgl. auch BFH-Urteile vom 20.November 1979 VI R 112/79, BFHE 129, 158 und vom 14.Juni 1985 VI R 167/81, BFH/NV 1986, 303, 306).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht