Rechtsprechung
BFH, 14.06.2011 - II S 2/11 (PKH) |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Nachweis der PKH-Voraussetzungen bei Bezug von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII
- openjur.de
Nachweis der PKH-Voraussetzungen bei Bezug von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2, FGO § 142 Abs 1, ZPO § 114, ZPO § 117, PKHVV § 2 Abs 2, StBerG § 3 Nr 2, AO § 80 Abs 5, SGB 12
Nachweis der PKH-Voraussetzungen bei Bezug von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII
- Bundesfinanzhof
Nachweis der PKH-Voraussetzungen bei Bezug von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 FGO, § 142 Abs 1 FGO, § 114 ZPO, § 117 ZPO, § 2 Abs 2 PKHVV
Nachweis der PKH-Voraussetzungen bei Bezug von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII - rewis.io
Nachweis der PKH-Voraussetzungen bei Bezug von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII
- ra.de
- rewis.io
Nachweis der PKH-Voraussetzungen bei Bezug von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 62 Abs. 4; AO § 80 Abs. 5
Beim Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe besteht kein Vertretungszwang nach § 62 Abs. 4 FGO; Vertretungszwang nach § 62 Abs. 4 FGO beim Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen i.S.d. § 80 Abs. 5 AO als eine entgeltliche ... - datenbank.nwb.de
Anforderungen an den Nachweis über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, wenn der Beteiligte Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII bezieht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 01.12.2010 - IV S 10/10
Prozesskostenhilfe bei Versäumung der Rechtsmittelfrist
Auszug aus BFH, 14.06.2011 - II S 2/11
Der Antragsteller konnte den Antrag auf Bewilligung von PKH selbst wirksam stellen, weil für einen derartigen Antrag kein Vertretungszwang nach § 62 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) besteht (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH--- vom 1. Dezember 2010 IV S 10/10 (PKH), BFH/NV 2011, 444, m.w.N.). - BFH, 09.02.2011 - II B 50/10
Zum Bestehen eines hinreichend engen sachlichen Zusammenhangs zwischen …
Auszug aus BFH, 14.06.2011 - II S 2/11
bb) Mit dem Vortrag, das Urteil des FG sei fehlerhaft, weil er --der Antragsteller--- seine Tätigkeit auch ohne Erlaubnisnorm ausüben könne und § 3 Nr. 2 des Steuerberatungsgesetzes mangels einer geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen auf ihn nicht anwendbar sei, macht er einen materiell-rechtlichen Fehler geltend, der grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führt (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Februar 2011 II B 50/10, BFH/NV 2011, 846). - BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 951/04
Allgemeine Handlungsfreiheit; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; …
Auszug aus BFH, 14.06.2011 - II S 2/11
Der Antragsteller hat zwar ausgeführt, dass aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2006 2 BvR 951/04, 2 BvR 1087/04 (Neue Juristische Wochenschrift 2006, 1502) und nach Erlass des Gesetzes über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen vom 12. Dezember 2007 (BGBl I 2007, 2840) die geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen nunmehr eine entgeltliche Tätigkeit voraussetze, er selbst unentgeltlich tätig werde und eine Geschäftsmäßigkeit nicht mehr allein deshalb angenommen werden könne, weil die Tätigkeit in einer Mehrzahl von Fällen und mit Wiederholungsabsicht ausgeübt werde.