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   BFH, 14.06.2011 - V B 24/10   

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https://dejure.org/2011,9786
BFH, 14.06.2011 - V B 24/10 (https://dejure.org/2011,9786)
BFH, Entscheidung vom 14.06.2011 - V B 24/10 (https://dejure.org/2011,9786)
BFH, Entscheidung vom 14. Juni 2011 - V B 24/10 (https://dejure.org/2011,9786)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Auslegung und Umdeutung von außerprozessualen Willenserklärungen Divergenz, Rechtsfortbildung, qualifizierter Rechtsfehler

  • openjur.de

    Auslegung und Umdeutung von außerprozessualen Willenserklärungen Divergenz, Rechtsfortbildung, qualifizierter Rechtsfehler

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 116 Abs 1, FGO § 116 Abs 3, FGO § 116 Abs 5, AO § 164 Abs 2, AO § 164 Abs 3, BGB § 133, BGB § 140
    Auslegung und Umdeutung von außerprozessualen Willenserklärungen Divergenz, Rechtsfortbildung, qualifizierter Rechtsfehler

  • Bundesfinanzhof

    Auslegung und Umdeutung von außerprozessualen Willenserklärungen Divergenz, Rechtsfortbildung, qualifizierter Rechtsfehler

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 116 Abs 1 FGO, § 116 Abs 3 FGO, § 116 Abs 5 FGO, § 164 Abs 2 AO
    Auslegung und Umdeutung von außerprozessualen Willenserklärungen Divergenz, Rechtsfortbildung, qualifizierter Rechtsfehler

  • rewis.io

    Auslegung und Umdeutung von außerprozessualen Willenserklärungen Divergenz, Rechtsfortbildung, qualifizierter Rechtsfehler

  • ra.de
  • rewis.io

    Auslegung und Umdeutung von außerprozessualen Willenserklärungen Divergenz, Rechtsfortbildung, qualifizierter Rechtsfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133
    Auch Schreiben fachkundiger Bevollmächtigter wie die vorliegenden Verfahrenserklärungen eines Steuerberaters sind der Auslegung zugänglich; Umdeutung von Verfahrenserklärungen eines Steuerberaters

  • datenbank.nwb.de

    Umdeutung von Verfahrenserklärungen für Steuerberater; Antrag auf Aufrechterhaltung eines Vorbehaltsvermerks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (26)

  • FG Niedersachsen, 10.02.1999 - II 386/96

    Eine mehrjährige Tätigkeit im Sinne von § 34 Abs. 3 EStG n.F. muss sich auf

    Auszug aus BFH, 14.06.2011 - V B 24/10
    b) Eine Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Urteil des FG Köln vom 28. Januar 1999  2 K 4074/97 (EFG 1999, 649) zur Umdeutung von außerprozessualen Willenserklärungen liegt nicht vor.

    bb) Das FG ist mit dem unter aa) bezeichneten abstrakten Rechtssatz auch nicht vom Urteil des FG Köln in EFG 1999, 649 abgewichen.

  • BFH, 26.04.2006 - II R 35/06

    Bedarfswertfeststellung bei Übertragung mehrerer Miteigentumsanteile; Einlegung

    Auszug aus BFH, 14.06.2011 - V B 24/10
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, wonach es ein Gebot der Rechtssicherheit ist, Angehörige der steuerberatenden Berufe oder Rechtsanwälte beim Wort zu nehmen (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 2006 II R 35/06, BFH/NV 2006, 1800; BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 1993 X B 210/92, BFH/NV 1994, 382; vom 10. April 2002 VIII B 122/01, BFH/NV 2002, 1309, und vom 21. Juli 2005 VIII B 77/05, BFH/NV 2005, 1861).

    Denn bei diesen Personen kann davon ausgegangen werden, dass sie sich über die rechtliche Tragweite ihrer Erklärungen im Klaren sind (BFH-Urteile in BFH/NV 2006, 1800, und vom 29. Juli 1986 IX R 123/82, BFH/NV 1987, 359, m.w.N.).

  • BFH, 19.03.2009 - V R 17/06

    Auslegung von Schreiben fachkundiger Bevollmächtigter als Einspruch -

    Auszug aus BFH, 14.06.2011 - V B 24/10
    aa) Eine Abweichung vom BFH-Urteil vom 19. März 2009 V R 17/06 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2009, 960) liegt entgegen der Ansicht des Klägers schon deshalb nicht vor, weil das FG den abstrakten Rechtssatz "Erklärungen eines Steuerberaters sind nicht auszulegen, solange die Erklärung einen Antrag beinhaltet, der einen klaren Wortlaut hat, auch wenn ein solcher Antrag im Gesetz nicht vorgesehen ist" nicht aufgestellt hat.

    Diese abstrakten Rechtssätze stimmen mit dem Rechtssatz im BFH-Urteil in HFR 2009, 960 überein, wonach auch Schreiben fachkundiger Bevollmächtigter der Auslegung zugänglich sind, soweit sie nicht eindeutig formuliert sind.

  • BFH, 14.10.2009 - IX B 105/09

    NZB: Divergenz, Tatsachenwürdigung und Beweiswürdigung, Sachaufklärung,

    Auszug aus BFH, 14.06.2011 - V B 24/10
    Dies erfordert, dass das Finanzgericht (FG) bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Rechtsauffassung vertritt als insbesondere ein oberstes Bundesgericht oder ein anderes FG (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Februar 2011 XI B 86/10, BFH/NV 2011, 997; vom 14. Oktober 2009 IX B 105/09, BFH/NV 2010, 443; vom 28. September 2009 IV B 99/08, BFH/NV 2010, 167).

    Selbst wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts Fehler unterlaufen sein sollten, rechtfertigt dies grundsätzlich nicht die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 FGO (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2011 V B 144/09, BFH/NV 2011, 863; vom 1. Juni 2010 V B 13/09, BFH/NV 2010, 2084, und in BFH/NV 2010, 443).

  • BGH, 05.07.2002 - V ZR 143/01

    Beweiskraft einer Urkunde

    Auszug aus BFH, 14.06.2011 - V B 24/10
    dd) Einer Divergenz des Urteils des FG zu den BGH-Urteilen vom 4. Juni 1996 IX ZR 51/95 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996, 2684), vom 11. Juli 1997 V ZR 246/96 (NJW 1997, 2874) und vom 5. Juli 2002 V ZR 143/01 (NJW 2002, 3164) steht bereits entgegen, dass diese den vom Kläger behaupteten abstrakten Rechtssatz "Eine Auslegung ist nur bei einer absolut eindeutigen Erklärung nicht notwendig" nicht enthalten.

    Soweit der Kläger als Divergenzentscheidungen die BGH-Urteile in NJW 1997, 2874 und in NJW 2002, 3164 bezeichnet, hat er nicht dargelegt, dass diese Urteile einen vergleichbaren Sachverhalt und eine vergleichbare Rechtsfrage betreffen.

  • BGH, 11.07.1997 - V ZR 246/96

    Begriff der Wohnfläche; Minderung der Vergütung wegen Abweichung von der

    Auszug aus BFH, 14.06.2011 - V B 24/10
    dd) Einer Divergenz des Urteils des FG zu den BGH-Urteilen vom 4. Juni 1996 IX ZR 51/95 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996, 2684), vom 11. Juli 1997 V ZR 246/96 (NJW 1997, 2874) und vom 5. Juli 2002 V ZR 143/01 (NJW 2002, 3164) steht bereits entgegen, dass diese den vom Kläger behaupteten abstrakten Rechtssatz "Eine Auslegung ist nur bei einer absolut eindeutigen Erklärung nicht notwendig" nicht enthalten.

    Soweit der Kläger als Divergenzentscheidungen die BGH-Urteile in NJW 1997, 2874 und in NJW 2002, 3164 bezeichnet, hat er nicht dargelegt, dass diese Urteile einen vergleichbaren Sachverhalt und eine vergleichbare Rechtsfrage betreffen.

  • BFH, 28.02.2011 - XI B 86/10

    Keine Divergenz bei fehlender Vergleichbarkeit der Sachverhalte - Keine

    Auszug aus BFH, 14.06.2011 - V B 24/10
    Dies erfordert, dass das Finanzgericht (FG) bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Rechtsauffassung vertritt als insbesondere ein oberstes Bundesgericht oder ein anderes FG (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Februar 2011 XI B 86/10, BFH/NV 2011, 997; vom 14. Oktober 2009 IX B 105/09, BFH/NV 2010, 443; vom 28. September 2009 IV B 99/08, BFH/NV 2010, 167).

    Keine Abweichung in diesem Sinne liegt vor, wenn das FG erkennbar von den in der Rechtsprechung entwickelten und auch der vorgeblichen Divergenzentscheidung zugrunde liegenden Rechtsgrundsätzen ausgeht, diese aber fehlerhaft auf die Besonderheiten des Streitfalls angewendet hat (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 997).

  • BFH, 08.07.2005 - IX B 23/05

    Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 14.06.2011 - V B 24/10
    Davon ist nach ständiger Rechtsprechung insbesondere dann auszugehen, wenn das FG eine offensichtlich einschlägige entscheidungserhebliche Vorschrift übersehen hat oder wenn das Urteil jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt oder auf einer offensichtlich Wortlaut und Gesetzeszweck widersprechenden Gesetzesauslegung beruht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Februar 2006 III B 128/04, BFH/NV 2006, 1116; vom 7. Juli 2005 IX B 23/05, BFH/NV 2005, 2031; vom 28. Juli 2003 V B 72/02, BFH/NV 2003, 1597).
  • BFH, 29.05.2008 - V B 160/07

    Zulassung der Revision wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Anwendung der

    Auszug aus BFH, 14.06.2011 - V B 24/10
    Voraussetzung hierfür ist, dass die Entscheidung des FG derart fehlerhaft ist, dass das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur der finanzgerichtlichen Entscheidung wieder hergestellt werden könnte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. März 2011 V B 45/10, BFH/NV 2011, 999, und vom 29. Mai 2008 V B 160/07, BFH/NV 2008, 1544, m.w.N.).
  • BFH, 21.07.2005 - VIII B 77/05

    Keine Beschwerde gegen AdV-Beschluss

    Auszug aus BFH, 14.06.2011 - V B 24/10
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, wonach es ein Gebot der Rechtssicherheit ist, Angehörige der steuerberatenden Berufe oder Rechtsanwälte beim Wort zu nehmen (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 2006 II R 35/06, BFH/NV 2006, 1800; BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 1993 X B 210/92, BFH/NV 1994, 382; vom 10. April 2002 VIII B 122/01, BFH/NV 2002, 1309, und vom 21. Juli 2005 VIII B 77/05, BFH/NV 2005, 1861).
  • BFH, 29.07.1986 - IX R 123/82

    Anspruch auf Aufhebung einer Einspruchsentscheidung - Einspruch gegen einen

  • BFH, 09.02.2006 - X B 107/05

    Grundsätzliche Bedeutung; Rechtsfortbildung

  • BFH, 29.07.1993 - X B 210/92

    Versagung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der Vertagung

  • BFH, 28.07.2003 - V B 72/02

    Einheitlichkeit der Rspr.; greifbare Gesetzwidrigkeit eines FG-Urteils

  • BFH, 10.04.2002 - VIII B 122/01

    Umdeutung einer NZB in eine Gegenvorstellung oder außerordentliche Beschwerde

  • BFH, 08.02.2006 - III B 128/04

    Fehlerhafte Beweiswürdigung

  • BFH, 11.03.2011 - V B 45/10

    Darlegungserfordernisse bei schwerwiegendem Rechtsfehler - Erlass bestandskräftig

  • FG Köln, 28.01.1999 - 2 K 4074/97
  • BFH, 28.09.2009 - IV B 99/08

    Divergenz von finanzgerichtlichen Entscheidungen - Keine widerstreitende

  • BFH, 09.02.2006 - VI B 99/05

    Anbringen einer Klage beim FA

  • BFH, 13.07.2010 - V B 121/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beweiskraft der Buchführung - Schätzung von

  • BFH, 25.01.2011 - V B 144/09

    Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten - Darlegung der grundsätzlichen

  • BFH, 13.07.2004 - X B 175/03

    Divergenz

  • BFH, 01.06.2010 - V B 13/09

    Zur Darlegung von Zulassungsgründen

  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95

    Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages;

  • BFH, 13.11.2008 - V R 24/06

    Isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung - Abgabe der Umsatzsteuererklärung

  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14

    Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag

    Rechtskundige sind bei den von ihnen abgegebenen Erklärungen grundsätzlich beim Wort zu nehmen (vgl. BFH 14. Juni 2011 - V B 24/10 - Rn. 14; für Prozesserklärungen: BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 36, BAGE 144, 263; vgl. auch BVerfG 25. Januar 2014 - 1 BvR 1126/11 - Rn. 26) .
  • FG Münster, 12.01.2023 - 8 K 1080/21

    Umdeutung der Schreiben eines Prozessbevollmächtigten in Einsprüche gegen den

    Keine Umdeutung soll hingegen mangels Sinnlosigkeit der abgegebenen Erklärung bei einem Antrag auf Aufrechterhaltung des Vorbehalts der Nachprüfung in Betracht kommen (vgl. BFH, Beschl. v. 14.06.2011, V B 24/10, BFH/NV 2011, 1532).

    (1) Voraussetzung einer Umdeutung ist das Vorliegen einer nichtigen oder wegen Anfechtung unwirksamen Verfahrenserklärung (BFH, Beschl. v. 14.06.2011, V B 24/10, BFH/NV 2011, 1532; Urt. v. 14.06.2016, IX R 11/15, BFH/NV 2016, 1676).

    Im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG fallen hierunter nach Auffassung des Senats auch "sinnlose" Verfahrenserklärungen, wenn der sinnlosen Erklärung nach ihrer Intention und rechtlichen Wirkung nur durch eine Umdeutung Rechnung getragen werden kann (offen gelassen: BFH, Beschl. v. 14.06.2011, V B 24/10, BFH/NV 2011, 1532; Urt. v. 14.06.2016, IX R 11/15, BFH/NV 2016, 1676; wie hier bei "sinnlosen" Erklärungen Rechtskundiger: Siegers in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 357 AO Rn. 10).

    Der BFH hat die nach Auffassung des Senats entscheidungserhebliche Rechtsfrage, ob eine Umdeutung bei "sinnlosen" Verfahrenserklärungen möglich ist, ausdrücklich offen gelassen (BFH, Beschl. v. 14.06.2011, V B 24/10, BFH/NV 2011, 1532; Urt. v. 14.06.2016, IX R 11/15, BFH/NV 2016, 1676).

  • BFH, 14.06.2016 - IX R 11/15

    Auslegung und Umdeutung von Erklärungen eines Steuerberaters - keine förmliche

    Denn bei diesen Personen kann davon ausgegangen werden, dass sie sich über die rechtliche Tragweite ihrer Erklärungen im Klaren sind (BFH-Urteile in BFH/NV 2006, 1800, und in BFH/NV 1987, 359; BFH-Beschluss vom 14. Juni 2011 V B 24/10, BFH/NV 2011, 1532).

    bb) Aber auch wenn die Umdeutung von Verfahrenserklärungen der Steuerberater grundsätzlich möglich wäre und der Rechtsgedanke des § 140 BGB im Steuerrecht gilt, erforderte eine Umdeutung in entsprechender Anwendung des § 140 BGB das Vorliegen einer nichtigen oder wegen Anfechtung unwirksamen Verfahrenserklärung (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1532), mithin abstrakt-generell eine Fehlerhaftigkeit der Verfahrenserklärung.

  • BFH, 29.02.2012 - I B 88/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen

    Unterhalb dieser Grenze liegende Rechtsfehler reichen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Juli 2005 IX B 13/05, BFH/NV 2005, 2031; vom 14. Juni 2011 V B 24/10, BFH/NV 2011, 1532).
  • FG Niedersachsen, 28.04.2020 - 13 K 258/19

    Verpflichtung zur Begleichung des Kindergelderstattungsbetrages in monatlichen

    Dennoch erfordert eine Umdeutung des Antrags der Klägerin in entsprechender Anwendung des § 140 BGB, dass eine nichtige oder wegen Anfechtung unwirksame Verfahrenserklärung vorliegt, mithin abstrakt-generell, dass eine Fehlerhaftigkeit der Verfahrenserklärung gegeben ist (BFH-Urteil vom 14. Juni 2016 IX R 11/15, BFH/NV 2016, 1676, Rz. 26 bei juris; BFH-Beschluss vom 14. Juni 2011 V B 24/10, BFH/NV 2011, 1532, Rz. 15 bei juris).
  • BFH, 12.06.2015 - III B 81/14

    Anfechtung der Erklärung über die Rücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Es bestand daher kein Anlass von dem Grundsatz abzuweichen, dass Angehörige der steuerberatenden Berufe mit ihren Prozesserklärungen beim Wort zu nehmen sind (z.B. BFH-Beschluss vom 14. Juni 2011 V B 24/10, BFH/NV 2011, 1532, m.w.N.).
  • BFH, 13.12.2011 - V B 39/11

    Keine Revisionszulassung bei bloßer Behauptung einer fehlerhaften Beweiswürdigung

    b) Die Zulassung der Revision aufgrund eines Rechtsfehlers des FG käme allenfalls in Betracht, wenn die Klägerin gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative FGO einen sog. qualifizierten Rechtsanwendungsfehler darlegen würde, d.h. einen offensichtlichen materiellen oder formellen Fehler der Vorentscheidung, der diese zu einer willkürlichen Entscheidung macht (vgl. hierzu die Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2010 V B 160/08, BFH/NV 2010, 1876, unter 2.b, und vom 14. Juni 2011 V B 24/10, nicht veröffentlicht).
  • FG Niedersachsen, 22.01.2015 - 1 K 218/14

    Möglichkeit der Umdeutung eines vom Steuerberater eingelegten Einspruchs gegen

    Zudem hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 31. Oktober 2000 VIII R 47/98 (BFH/NV 2001, 589 [BFH 31.10.2000 - VIII R 47/98] ) den von einem Steuerberater dem Wortlaut nach eingelegten Einspruch gegen einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs - im Wege der Auslegung, nicht der Umdeutung - als Einspruch gegen einen Einkommensteueränderungsbescheid gewertet (zustimmend Schwarz/Keß, Abgabenordnung, § 357, 19 ; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung, § 357 AO , 6; offen gelassen in den BFH-Beschlüssen vom 29. Dezember 2008 X B 153/08 , für den Fall, dass nur durch eine solche Umdeutung dem Gebot der Gewährung von effektivem Rechtsschutz entsprochen werden kann, nicht veröffentlicht, , und vom 14. Juni 2011 V B 24/10 , BFH/NV 2011, 1532).
  • FG Niedersachsen, 26.02.2015 - 1 K 218/14

    Umdeutung eines vom Steuerberater eingelegten Einspruchs gegen einen

    Zudem hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 31. Oktober 2000 VIII R 47/98 (BFH/NV 2001, 589) den von einem Steuerberater dem Wortlaut nach eingelegten Einspruch gegen einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs - im Wege der Auslegung, nicht der Umdeutung - als Einspruch gegen einen Einkommensteueränderungsbescheid gewertet (zustimmend Schwarz/Keß, Abgabenordnung, § 357, 19; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung, § 357 AO, 6; offen gelassen in den BFH-Beschlüssen vom 29. Dezember 2008 X B 153/08, für den Fall, dass nur durch eine solche Umdeutung dem Gebot der Gewährung von effektivem Rechtsschutz entsprochen werden kann, nicht veröffentlicht, juris, und vom 14. Juni 2011 V B 24/10, BFH/NV 2011, 1532).
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