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   BFH, 14.06.2016 - VII R 21/14   

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https://dejure.org/2016,37130
BFH, 14.06.2016 - VII R 21/14 (https://dejure.org/2016,37130)
BFH, Entscheidung vom 14.06.2016 - VII R 21/14 (https://dejure.org/2016,37130)
BFH, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - VII R 21/14 (https://dejure.org/2016,37130)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Bundesfinanzhof

    Im Wesentlichen Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.06.2016 VII R 20/14 - Berechnung der Haftungsquote

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 AO, § 34 AO, § 35 AO
    Im Wesentlichen Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.06.2016 VII R 20/14 - Berechnung der Haftungsquote

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Haftungsquote bei Abführung fälliger Steuern durch den Geschäftsführer bzw. Liquidator einer GmbH; Berechnung der Haftungsquote bei Nichtabführung fälliger Steuern durch den Geschäftsführer bzw. Liquidator einer GmbH

  • rewis.io

    Im Wesentlichen Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.06.2016 VII R 20/14 - Berechnung der Haftungsquote

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Haftungsquote bei Nichtabführung fälliger Steuern durch den Geschäftsführer bzw. Liquidator einer GmbH

  • rechtsportal.de

    AO § 69 ; AO § 35
    Berechnung der Haftungsquote bei Nichtabführung fälliger Steuern durch den Geschäftsführer bzw. Liquidator einer GmbH

  • datenbank.nwb.de

    Einheitliche Berechnung der Haftungsquote für ein Unternehmen; im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.06.2016 VII R 20/14

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 69, AO § 34
    Haftung, Haftungsquote

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 11.11.2015 - VII B 57/15

    Zur Anwendung des haftungsrechtlichen Grundsatzes der anteiligen Tilgung auf die

    Auszug aus BFH, 14.06.2016 - VII R 21/14
    Zu den steuerlichen Pflichten der Geschäftsführer bzw. Liquidatoren einer GmbH gehört es insbesondere, rechtzeitig Steuererklärungen abzugeben (§ 149 AO) und die fälligen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 Abs. 1 AO) aus den von ihnen verwalteten Mitteln zu begleichen (§ 34 Abs. 1 Satz 2 AO) oder zumindest für eine möglichst gleichmäßige Befriedigung sämtlicher Gläubiger zu sorgen (Senatsbeschluss vom 11. November 2015 VII B 57/15, BFH/NV 2016, 372).

    Da die fälligen Ansprüche aus den verwalteten, d.h. den vorhandenen Mitteln zu begleichen sind, handelt ein Vertreter nicht stets i.S. des § 69 AO pflichtwidrig, soweit er die Entrichtung fälliger Unternehmenssteuern (Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer u.ä.) unterlässt, weil keine Mittel vorhanden sind (Senatsbeschluss in BFH/NV 2016, 372).

    Bei der Quotenberechnung ist nach ständiger Rechtsprechung nicht auf den einzelnen Fälligkeitstermin abzustellen, sondern zu ermitteln, in welchem Umfang die Verbindlichkeiten im gesamten Haftungszeitraum getilgt wurden (Senatsbeschluss in BFH/NV 2016, 372).

  • BFH, 21.06.1994 - VII R 34/92

    Konkursverwalter - Offen ausgewiesene Umsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 14.06.2016 - VII R 21/14
    Aus der Beschränkung der Steuerentrichtungspflicht auf die verwalteten Mittel leitet sich u.a. ab, dass die Nichterfüllung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, wenn sonst keine relevanten Pflichtverletzungen vorliegen, nur in dem Umfang zu einer Haftung für Unternehmenssteuern führt, in dem der Verpflichtete die Finanzbehörde gegenüber den anderen Gläubigern benachteiligt hat (Senatsurteile vom 27. Februar 2007 VII R 60/05, BFHE 216, 487, BStBl II 2008, 508; vom 1. August 2000 VII R 110/99, BFHE 192, 249, BStBl II 2001, 271; vom 21. Juni 1994 VII R 34/92, BFHE 175, 198, BStBl II 1995, 230).
  • FG Münster, 16.01.2014 - 9 K 2880/10

    Grundsatz anteiliger Tilgung bei GF-Haftung

    Auszug aus BFH, 14.06.2016 - VII R 21/14
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 16. Januar 2014 9 K 2880/10 L aufgehoben.
  • BFH, 22.04.2015 - XI R 43/11

    Drittwirkung einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung -

    Auszug aus BFH, 14.06.2016 - VII R 21/14
    Die Anschlussrevision ist in der mündlichen Verhandlung nach einem Hinweis des Senats auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. April 2015 XI R 43/11 (BFHE 249, 315, BStBl II 2015, 755) zurückgenommen worden.
  • BFH, 28.03.2001 - VII B 213/00

    Haftungsbescheid; Einwendungen des Haftenden

    Auszug aus BFH, 14.06.2016 - VII R 21/14
    Tilgungsleistungen außerhalb des Haftungszeitraums sind bei der Bemessung der Quote im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen den Grundsatz der anteiligen Tilgung nicht einzubeziehen, soweit keine sonstige Pflichtverletzung, wie z.B. ein Verstoß gegen die Mittelvorsorgepflicht, festgestellt wird (zur Schätzung vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. März 2001 VII B 213/00, BFH/NV 2001, 1217).
  • BFH, 01.08.2000 - VII R 110/99

    GmbH-Geschäftsführer: Haftung für Verspätungszuschlag

    Auszug aus BFH, 14.06.2016 - VII R 21/14
    Aus der Beschränkung der Steuerentrichtungspflicht auf die verwalteten Mittel leitet sich u.a. ab, dass die Nichterfüllung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, wenn sonst keine relevanten Pflichtverletzungen vorliegen, nur in dem Umfang zu einer Haftung für Unternehmenssteuern führt, in dem der Verpflichtete die Finanzbehörde gegenüber den anderen Gläubigern benachteiligt hat (Senatsurteile vom 27. Februar 2007 VII R 60/05, BFHE 216, 487, BStBl II 2008, 508; vom 1. August 2000 VII R 110/99, BFHE 192, 249, BStBl II 2001, 271; vom 21. Juni 1994 VII R 34/92, BFHE 175, 198, BStBl II 1995, 230).
  • BFH, 27.02.2007 - VII R 60/05

    Berechnung der Haftungsquote für Umsatzsteuer - Nichtberücksichtigung gezahlter

    Auszug aus BFH, 14.06.2016 - VII R 21/14
    Aus der Beschränkung der Steuerentrichtungspflicht auf die verwalteten Mittel leitet sich u.a. ab, dass die Nichterfüllung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, wenn sonst keine relevanten Pflichtverletzungen vorliegen, nur in dem Umfang zu einer Haftung für Unternehmenssteuern führt, in dem der Verpflichtete die Finanzbehörde gegenüber den anderen Gläubigern benachteiligt hat (Senatsurteile vom 27. Februar 2007 VII R 60/05, BFHE 216, 487, BStBl II 2008, 508; vom 1. August 2000 VII R 110/99, BFHE 192, 249, BStBl II 2001, 271; vom 21. Juni 1994 VII R 34/92, BFHE 175, 198, BStBl II 1995, 230).
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