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   BFH, 14.06.2017 - X B 118/16   

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https://dejure.org/2017,35071
BFH, 14.06.2017 - X B 118/16 (https://dejure.org/2017,35071)
BFH, Entscheidung vom 14.06.2017 - X B 118/16 (https://dejure.org/2017,35071)
BFH, Entscheidung vom 14. Juni 2017 - X B 118/16 (https://dejure.org/2017,35071)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Bindung an ein Zwischenurteil; Sachurteil statt Prozessurteil als Verfahrensmangel; abschließende Entscheidung des BFH bereits im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 44 Abs 1, FGO § 107 Abs 1, FGO § 110 Abs 1 S 1 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 6, AO § 254 Abs 1 S 1, ZPO § 318
    Bindung an ein Zwischenurteil; Sachurteil statt Prozessurteil als Verfahrensmangel; abschließende Entscheidung des BFH bereits im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

  • Bundesfinanzhof

    Bindung an ein Zwischenurteil; Sachurteil statt Prozessurteil als Verfahrensmangel; abschließende Entscheidung des BFH bereits im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 Abs 1 FGO, § 107 Abs 1 FGO, § 110 Abs 1 S 1 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Bindung an ein Zwischenurteil; Sachurteil statt Prozessurteil als Verfahrensmangel; abschließende Entscheidung des BFH bereits im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

  • IWW

    § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 208 der Insolvenzordnung, § 99 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz, § 155 Satz 1 FGO, § 318 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 4 Abs. 3 EStG, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG, § 254 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung, § 210 InsO, § 107 Abs. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 38 InsO, § 318 ZPO, § 99 Abs. 1 FGO, § 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 44 Abs. 1 FGO, § 116 Abs. 6 FGO, § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 1 FGO, § 107 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Sachentscheidung mangels Durchführung des gem. § 44 Abs. 1 FGO erforderlichen Vorverfahrens

  • rewis.io

    Bindung an ein Zwischenurteil; Sachurteil statt Prozessurteil als Verfahrensmangel; abschließende Entscheidung des BFH bereits im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung einer Sachentscheidung mangels Durchführung des gem. § 44 Abs. 1 FGO erforderlichen Vorverfahrens

  • rechtsportal.de

    Aufhebung einer Sachentscheidung mangels Durchführung des gem. § 44 Abs. 1 FGO erforderlichen Vorverfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Bindung an ein Zwischenurteil; Sachurteil statt Prozessurteil als Verfahrensmangel; abschließende Entscheidung des BFH bereits im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urteilsaufhebung im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwischenurteil - und seine Bindungswirkung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachurteil ohne Einspruchsverfahren?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • FG Düsseldorf, 19.07.2016 - 10 K 2384/10

    Festsetzung von Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit aufgrund einer

    Auszug aus BFH, 14.06.2017 - X B 118/16
    Auf den Antrag des Beklagten wird das Rubrum des Urteils des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. Juli 2016  10 K 2384/10 E dahingehend berichtigt, dass der Kläger darin als "Insolvenzverwalter über den Nachlass des verstorbenen Herrn " bezeichnet wird.

    Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. Juli 2016  10 K 2384/10 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Auf die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. Juli 2016  10 K 2384/10 E hinsichtlich der Kostenentscheidung sowie insoweit aufgehoben, als darin das dem Einkommensteuerbescheid 2006 vom 20. November 2009 beigefügte Leistungsgebot aufgehoben worden ist.

  • BFH, 27.06.2014 - IV B 12/14

    Umwandlung eines Sachurteils in ein Prozessurteil im

    Auszug aus BFH, 14.06.2017 - X B 118/16
    Dies muss auch für den --unter Verstoß gegen § 44 Abs. 1 FGO vorgenommenen-- Erlass einer Sachentscheidung trotz Fehlens des erforderlichen Vorverfahrens gelten (so auch BFH-Beschluss vom 27. Juni 2014 IV B 12/14, BFH/NV 2014, 1570, Rz 4).

    Dies ist beispielsweise bei der --hier gegebenen-- Umwandlung eines Sachurteils in ein Prozessurteil möglich (zur Unzulässigkeit der Klage wegen anderweitiger Rechtshängigkeit BFH-Beschluss vom 8. November 2005 VIII B 3/96, BFH/NV 2006, 570, unter 4.; zur Unzulässigkeit der Klage wegen Nichtdurchführung des Vorverfahrens BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 1570, Rz 2, m.w.N.).

  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

    Auszug aus BFH, 14.06.2017 - X B 118/16
    Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschied mit Urteil Linneweber und Akritidis vom 17. Februar 2005 C-453/02, C-462/02 (EU:C:2005:92, Slg. 2005, I-1131), dass es nicht zulässig sei, einerseits den Betrieb von Glücksspielgeräten in öffentlichen Spielbanken von der Umsatzsteuer zu befreien, andererseits aber die Ausübung der gleichen Tätigkeit durch andere Wirtschaftsteilnehmer mit Umsatzsteuer zu belasten.

    Der damals zuständige 9. Senat des FG erließ am 8. Juli 2014 gemäß § 99 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ein Zwischenurteil mit dem folgenden Tenor: "Die Umsatzsteuererstattungen aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 17.02.2005 zu den Aktenzeichen Rs. C-453/02 und C-462/02 sind nach der Betriebsaufgabe im Jahre 2004 als nachträgliche Einkünfte in sinngemäßer Anwendung des § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz unter Berücksichtigung des Zu- und Abflussprinzips zu ermitteln." Die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der beschließende Senat zurückgewiesen (Beschluss vom 28. Januar 2015 X B 103/14, BFH/NV 2015, 702).

  • BFH, 03.08.2016 - X R 25/14

    Masseschuld bei Beendigung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 14.06.2017 - X B 118/16
    Hinzu kommt, dass das vom Kläger als vermeintliche Divergenzentscheidung bezeichnete Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 11. September 2013  1 K 2120/12 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2014, 1404) im Revisionsverfahren durch den erkennenden Senat aufgehoben worden ist (Urteil vom 3. August 2016 X R 25/14, BFH/NV 2017, 317).
  • BFH, 23.05.2016 - X B 174/15

    Verfrüht erhobene Untätigkeitsklage

    Auszug aus BFH, 14.06.2017 - X B 118/16
    a) Ein Verfahrensmangel liegt jedenfalls dann vor, wenn das FG eine zulässige Klage rechtsirrig durch Prozessurteil als unzulässig verwirft (Senatsbeschluss vom 23. Mai 2016 X B 174/15, BFH/NV 2016, 1297, Rz 12).
  • BFH, 09.12.2014 - X R 12/12

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung der Insolvenz

    Auszug aus BFH, 14.06.2017 - X B 118/16
    Wenn aufgrund dieser Bindungswirkung die im Tenor des Zwischenurteils getroffene materiell-rechtliche Beurteilung (hier: die Zuordnung des Gewinns aus der Realisierung der Umsatzsteuer-Erstattungsansprüche nicht zum Aufgabegewinn des Jahres 2004, sondern zum nachträglichen laufenden Gewinn des Jahres 2006) auch im weiteren Verfahrensgang zugrunde zu legen ist und daraus im Endurteil der Schluss gezogen wird, dass auf dieser --gemäß § 318 ZPO nicht mehr zu prüfenden-- materiell-rechtlichen Grundlage der Einkommensteueranspruch auch insolvenzrechtlich erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist (zur auch insolvenzrechtlichen Maßgeblichkeit des Zeitpunktes des Zuflusses in Fällen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 2014 X R 12/12, BFHE 253, 482, BStBl II 2016, 852, Rz 29 f.), beruht dies auf der Anwendung anerkannter prozessualer Grundsätze über die Rechtskraft und wirft keine klärungsbedürftigen Rechtsfragen auf.
  • BFH, 12.11.2013 - VI B 94/13

    Verfahrensmangel durch unrichtige Beurteilung von

    Auszug aus BFH, 14.06.2017 - X B 118/16
    Aber auch für den umgekehrten Fall --ein FG entscheidet über eine unzulässige Klage in der Sache-- ist in der BFH-Rechtsprechung bereits ein Verfahrensmangel angenommen worden (BFH-Beschluss vom 12. November 2013 VI B 94/13, BFH/NV 2014, 176, betreffend unzutreffende Bejahung der Klagebefugnis durch das FG; allgemein Gräber/Ratschow, § 115 FGO Rz 80).
  • BFH, 23.01.2013 - X B 84/12

    Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei fehlender Klärungsfähigkeit

    Auszug aus BFH, 14.06.2017 - X B 118/16
    Eine Rechtsfrage ist nur dann klärungsfähig, wenn sie in einem künftigen Revisionsverfahren für die Entscheidung des Streitfalls rechtserheblich ist (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 X B 84/12, BFH/NV 2013, 771, unter II.1.a, m.w.N.).
  • BFH, 29.08.2012 - X S 27/12

    Offenbare Unrichtigkeit im Urteilstenor - Schätzung des FG

    Auszug aus BFH, 14.06.2017 - X B 118/16
    Eine Entscheidung über die Kosten des Berichtigungsverfahrens nach § 107 FGO ist nicht zu treffen, da dieses Verfahren gerichtsgebührenfrei ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Juni 1986 II B 33/86, BFH/NV 1987, 587, und vom 29. August 2012 X S 27/12, BFH/NV 2013, 55).
  • BFH, 18.01.2011 - X B 34/10

    Anforderungen an die Darlegung einer Sachaufklärungsrüge

    Auszug aus BFH, 14.06.2017 - X B 118/16
    a) Wird die Beschwerde darauf gestützt, dass die Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich sei, weil das FG von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen sei, setzt die Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Gegenüberstellung einander widersprechender abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und der herangezogenen Divergenzentscheidung andererseits voraus (Senatsbeschluss vom 18. Januar 2011 X B 34/10, BFH/NV 2011, 813, unter 1.c, m.w.N.).
  • BFH, 19.01.2011 - X B 43/10

    Grundsätzliche Bedeutung; Gesamtplan-Rechtsprechung

  • BFH, 12.06.1986 - V R 93/76

    Umsatzsteuerpflichtigkeit der Beiträge eines Lohnsteuerhilfevereins

  • BFH, 18.06.1986 - II B 33/86

    Berichtigung eines Urteils nach § 107 Finanzgerichtsordnung (FGO) wegen der

  • BFH, 18.12.1997 - III R 12/94

    Anforderungen an Darlegung eines Verfahrensmangels zur Einlegung der Revision

  • BFH, 20.12.2002 - VII B 66/02

    AdV; Anfechtung des Leistungsgebots

  • BFH, 08.11.2005 - VIII B 3/96

    Beteiligtenbezeichnung; Vollbeendigung einer Personengesellschaft;

  • BFH, 01.06.1983 - III B 40/82

    Steuerbescheid - Nachprüfung - Vorbehaltaufhebung

  • BFH, 18.08.2015 - VII R 29/14

    Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei antragsabhängigem Erstattungsanspruch

  • BFH, 28.01.2015 - X B 103/14

    Bestimmung der Reichweite eines Zwischenurteils, das hinter dem Inhalt der

  • BGH, 26.09.2013 - IX ZR 3/13

    Tod des Insolvenzschuldners: Anspruchsgegner für einen Anspruch eines

  • BFH, 08.09.2011 - IV R 44/07

    Betriebsaufspaltung zwischen einer eingetragenen Genossenschaft und einer GbR

  • BFH, 10.02.1994 - IV R 37/92

    Bestrittene Schadensersatzforderungen bleiben auch nach Betriebsaufgabe

  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03

    Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus

  • BFH, 13.11.2019 - VIII B 42/19

    Darlegungsanforderungen zum Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung bei

    Eine Rechtsfrage ist klärungsfähig, wenn sie in einem künftigen Revisionsverfahren für die Entscheidung des Streitfalls rechtserheblich ist (BFH-Beschluss vom 14.06.2017 - X B 118/16, BFH/NV 2017, 1437, Rz 28).
  • FG Düsseldorf, 09.02.2023 - 9 K 2035/20

    Berücksichtigen der Umsatzsteuererstattungsansprüche einkommensteuerlich als

    Die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg (BFH-Beschluss vom 14.06.2017 X B 118/16, BFH/NV 2017, 1437).

    Denn insoweit wäre eine hiergegen gerichtete Klage mangels Vorverfahren gemäß § 44 Abs. 1 FGO unzulässig, weil der Kläger nur gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 Einspruch eingelegt und Klage erhoben hat, nicht aber gegen das darin enthaltene Leistungsgebot gestritten, einen Abrechnungsbescheid herbeigeführt und hiergegen ein erfolgloses Einspruchsverfahren betrieben hat (vgl. auch BFH-Beschluss vom 14.06.2017 X B 118/16, BFH/NV 2017, 1437, Rz. 40ff.).

  • BFH, 09.10.2020 - VIII B 162/19

    Erlass von Säumniszuschlägen aufgrund verfassungsrechtlicher Einwendungen gegen

    Dies gilt auch für verfassungsrechtliche Fragen, die als Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen werden (vgl. zum Ganzen BFH-Beschlüsse vom 14.06.2017 - X B 118/16, BFH/NV 2017, 1437, Rz 28; vom 06.03.2019 - VIII B 94/18, BFH/NV 2019, 935, Rz 4; vom 13.11.2019 - VIII B 42/19, BFH/NV 2020, 234, Rz 5).
  • FG Baden-Württemberg, 05.07.2018 - 1 K 2502/15

    Zu der Frage, ob im Laufe eines Insolvenzverfahrens erstattete Umsatzsteuern und

    Die Wiederaufnahme des Einspruchsverfahrens durch den Insolvenzverwalter ist eine Handlung i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, die zu einer Änderung der Umsatzsteuerfestsetzungen für diese Jahre und als Folge geänderter Abrechnungen zu Erstattungsansprüchen geführt hat (ebenso FG Düsseldorf, Urteil vom 19. Juli 2016 10 K 2384/10 E, EFG 2016, 1443, vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 14. Juni 2017 X B 118/16, BFH/NV 2017, 1437).
  • FG Münster, 15.12.2023 - 12 K 1324/21

    Einkommensteuer / Insolvenzrecht - Stellt ein nicht durch den Lohnsteuerabzug

    Der Tod des Insolvenzschuldners während des Insolvenzverfahrens und des anhängigen finanzgerichtlichen Verfahrens hat ohne Unterbrechung zu einer Überleitung vom Regel- in das Nachlassinsolvenzverfahren und (nur) zu einer Anpassung des Rubrums in Bezug auf die Rolle des Klägers geführt (vgl. BFH-Beschluss vom 14.06.2017 X B 118/16).
  • FG Sachsen-Anhalt, 28.04.2023 - 1 KO 145/23

    Gerichtskassenwesen in Sachsen-Anhalt: Sachliche Unzuständigkeit des als

    (a) Ein Leistungsgebot ist ein eigenständiger Verwaltungsakt (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Juni 2017 X B 118/16, BFH/NV 2017, 1437, Rz. 39; vgl. BFH-Beschluss vom 29. März 2016 VII E 10/15, BFH/NV 2016, 1068, Rz. 4, der den Verwaltungsakt aufhebt).
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