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   BFH, 14.07.1992 - V R 91/85   

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https://dejure.org/1992,4279
BFH, 14.07.1992 - V R 91/85 (https://dejure.org/1992,4279)
BFH, Entscheidung vom 14.07.1992 - V R 91/85 (https://dejure.org/1992,4279)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 1992 - V R 91/85 (https://dejure.org/1992,4279)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verweigerung des Abzugs geltend gemachter Vorsteuerbeträge unter Berufung auf ein Fehlen einer zureichenden Leistungsbeschreibung in den entsprechenden Abrechnungspapiere - Einordnung einer Bescheidung des Aussetzungsantrages im angefochtenen Urteil statt durch ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 24.09.1987 - V R 125/86

    Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den

    Auszug aus BFH, 14.07.1992 - V R 91/85
    Hierzu hat der Senat in seinen beiden Urteilen vom 24. September 1987 V R 50/85 (BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688) und V R 125/86 (BFHE 153, 77, BStBl II 1988, 694, jeweils unter 5.) dahin erkannt, daß damit ein Belegnachweis mittels eines Abrechnungspapieres (Rechnung bzw. Gutschrift) gefordert werde und daß das Abrechnungspapier Angaben tatsächlicher Art enthalten müsse, welche die Identifizierung der abgerechneten Leistungen ermöglichen.

    Der Senat hat insbesondere der Rücksichtnahme auf die praktischen Bedürfnisse des wirtschaftlichen Verkehrs den gebotenen Rang eingeräumt (vgl. Senatsurteile in BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688, und in BFHE 153, 77, BStBl II 1988, 694, jeweils unter 9 b zweiter Absatz).

    Es konnte demnach zu dem Ergebnis kommen, daß die Leistungsbeschreibung in den das Streitjahr 1982 betreffenden Rechnungen dem § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 i. V. m. § 14 Abs. 4 UStG 1980 nicht gerecht wird, ohne in einen Widerspruch zu den beiden zitierten Senatsurteilen (in BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688, und in BFHE 153, 77, BStBl II 1988, 694) zu geraten.

  • BFH, 24.09.1987 - V R 50/85

    Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den

    Auszug aus BFH, 14.07.1992 - V R 91/85
    Hierzu hat der Senat in seinen beiden Urteilen vom 24. September 1987 V R 50/85 (BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688) und V R 125/86 (BFHE 153, 77, BStBl II 1988, 694, jeweils unter 5.) dahin erkannt, daß damit ein Belegnachweis mittels eines Abrechnungspapieres (Rechnung bzw. Gutschrift) gefordert werde und daß das Abrechnungspapier Angaben tatsächlicher Art enthalten müsse, welche die Identifizierung der abgerechneten Leistungen ermöglichen.

    Der Senat hat insbesondere der Rücksichtnahme auf die praktischen Bedürfnisse des wirtschaftlichen Verkehrs den gebotenen Rang eingeräumt (vgl. Senatsurteile in BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688, und in BFHE 153, 77, BStBl II 1988, 694, jeweils unter 9 b zweiter Absatz).

    Es konnte demnach zu dem Ergebnis kommen, daß die Leistungsbeschreibung in den das Streitjahr 1982 betreffenden Rechnungen dem § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 i. V. m. § 14 Abs. 4 UStG 1980 nicht gerecht wird, ohne in einen Widerspruch zu den beiden zitierten Senatsurteilen (in BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688, und in BFHE 153, 77, BStBl II 1988, 694) zu geraten.

  • BFH, 09.10.1991 - II B 115/91

    Vorliegen eines Verstoßes gegen die Grundordnung des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 14.07.1992 - V R 91/85
    Gegen die Ansicht des FG spricht zum einen, daß die in § 74 FGO vorausgesetzte Feststellung durch die Verwaltungsbehörde für die Entscheidung des gerichtlichen Verfahrens, um dessen Aussetzung es geht, nicht rechtlich bindend sein muß, sondern daß schon ein geringerer Einfluß auf den Ausgang des gerichtlichen Verfahrens genügt (vgl. BFH-Beschluß vom 9. Oktober 1991 II B 115/91, unter 2., BFH/NV 1992, 125).

    Im Einzelfall kann der Spielraum für die Ermessensausübung auf Null reduziert sein (vgl. BFH- Beschlüsse in BFH/NV 1992, 125, unter 3., und in BFH/NV 1990, 485, unter 1.).

  • BFH, 10.10.1989 - IV B 135/88

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Land- und

    Auszug aus BFH, 14.07.1992 - V R 91/85
    Die gerichtliche Anordnung i. S. des § 74 FGO sowie deren Verweigerung stellen nach ständiger Rechtsprechung des BFH Ermessensentscheidungen dar (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 10. Oktober 1989 IV B 135/88, unter 1., BFH/NV 1990, 485), bei denen insbesondere prozeßökonomische Gesichtspunkte und die Interessen der Beteiligten abzuwägen sind (vgl. Gräber/Koch, a. a. O., § 74 Anm. 7).

    Im Einzelfall kann der Spielraum für die Ermessensausübung auf Null reduziert sein (vgl. BFH- Beschlüsse in BFH/NV 1992, 125, unter 3., und in BFH/NV 1990, 485, unter 1.).

  • BFH, 29.01.1986 - I R 197/81

    Verfahrensrüge der Aufklärungspflichtverletzung bei Zweifeln am Vorliegen eines

    Auszug aus BFH, 14.07.1992 - V R 91/85
    Bei der Prüfung eines gerügten Verfahrensmangels ist von der materiell-rechtlichen Auffassung der Vorinstanz auszugehen (vgl. BFH-Urteile vom 29. Januar 1986 I R 197/81, BFH/NV 1987, 250, und vom 7. Juli 1976 I R 218/74, BFHE 119, 274, BStBl II 1976, 621; Gräber/Ruban, a. a. O., § 120 Anm. 39; Tipke/Kruse, a. a. O., § 120 FGO Tz. 60).
  • BFH, 07.07.1976 - I R 218/74

    Medizinischer Fußpfleger erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 14.07.1992 - V R 91/85
    Bei der Prüfung eines gerügten Verfahrensmangels ist von der materiell-rechtlichen Auffassung der Vorinstanz auszugehen (vgl. BFH-Urteile vom 29. Januar 1986 I R 197/81, BFH/NV 1987, 250, und vom 7. Juli 1976 I R 218/74, BFHE 119, 274, BStBl II 1976, 621; Gräber/Ruban, a. a. O., § 120 Anm. 39; Tipke/Kruse, a. a. O., § 120 FGO Tz. 60).
  • BFH, 30.11.1989 - V R 85/84

    Kein Vorsteuerabzug aus vergeblichen Planungskosten eines Altersheimes

    Auszug aus BFH, 14.07.1992 - V R 91/85
    Die Identifizierbarkeit ist darüber hinaus für das Kostenrechnungs- und Abrechnungswesen beim Leistungsempfänger von Bedeutung, und zwar im Hinblick auf die wirtschaftliche Zuordnung der Vorbezüge zu den vom Leistungsempfänger bewirkten Umsätzen (vgl. Senatsurteil vom 30. November 1989 V R 85/84, BFHE 159, 272, BStBl II 1990, 345, betr. sog. Fehlmaßnahmen).
  • BFH, 13.10.1967 - VI B 43/67

    Aussetzung des Verfahrens - Ablehnung eines Antrags - Normenkontrollverfahren -

    Auszug aus BFH, 14.07.1992 - V R 91/85
    Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) bereits mit Beschluß vom 13. Oktober 1967 VI B 43/67 (BFHE 90, 393, BStBl II 1968, 118; vgl. auch Gräber/Koch, a. a. O., § 74 Anm. 18; siehe dagegen Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., § 74 FGO Tz. 3) unter Berufung auf die Entstehungsgeschichte des § 74 FGO für den Fall der Ablehnung des Aussetzungsbegehrens entschieden.
  • BFH, 14.02.1980 - V R 49/74

    Zur Auslegung des § 15 Abs. 3 bis 5 UStG 1967; zum Umsatz i. S. des § 15 Abs. 3

    Auszug aus BFH, 14.07.1992 - V R 91/85
    Nichts Gegenteiliges ergibt sich aus dem von der Klägerin angeführten Senatsurteil vom 14. Februar 1980 V R 49/74 (unter 2., BFHE 130, 107, BStBl II 1980, 533).
  • BFH, 14.04.2020 - VII B 53/19

    Die Revision ist zuzulassen, soweit über Säumniszuschläge für die Zeit nach dem

    (a) Die Bescheidung des Aussetzungsantrages im (angefochtenen) Urteil statt durch gesonderten Beschluss stellt keinen Verfahrensmangel dar (BFH-Urteil vom 14.07.1992 - V R 91/85, BFH/NV 1995, 836, unter II.2.a aa [Rz 40], m.w.N.).
  • BFH, 21.10.1994 - IV B 95/93

    Pflicht zur Aussetzung des Verfahrens bei Beantragung einer Billigkeitsmaßnahme

    Beantragt der Kläger die Gewährung von Biligkeitsmaßnahmen nach § 163 der Abgabenordnung (AO 1977), so ist nicht regelmäßig davon auszugehen, daß für eine Entscheidung nach § 74 FGO das Ermessen auf Null reduziert wäre und das Verfahren stets ausgesetzt werden müßte; es kommt vielmehr auf die Umstände des einzelnen Falles an (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH vom 14. Juli 1992 V R 91/85, nicht veröffentlicht -- NV --).

    Dabei kann dahinstehen, ob -- wie das FG meint -- nur bei Stattgabe des Antrages auf eine auf Billigkeitsgründen beruhende abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 AO 1977 ein Grundlagenbescheid vorliegt, der dazu führt, daß das Klageverfahren nach § 74 FGO ausgesetzt werden müsse, oder ob ein Verhältnis wie zwischen Grundlagen- und Folgebescheid auch schon bei Stellung des Antrags auf eine abweichende Steuerfestsetzung angenommen werden kann (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Dezember 1987 V S 9/85, BStBl II 1988, 702, BFH/NV 1988, 466, sowie Urteil vom 14. Juli 1992 V R 91/85, NV).

    Grundsätzlich darf das FG darauf abstellen, ob es prozeßökonomisch ist, das Klageverfahren abzuschließen, bevor über eine etwaige Unbilligkeit entschieden wird (BFH-Urteil V R 91/85, NV).

    Nicht unwesentlich ist in diesem Zusammenhang die Überlegung, daß der Kläger den Antrag auf die Billigkeitsmaßnahme offenbar erst in der mündlichen Verhandlung gestellt hatte (vgl. BFH-Urteil V R 91/85, NV).

  • BFH, 28.02.2001 - I R 41/99

    Aussetzung des Verfahrens über einen Folgebescheid

    Bei der Ausübung seines Ermessens hat das FG prozessökonomische Gesichtspunkte einerseits und die Interessen der Beteiligten andererseits gegeneinander abzuwägen (BFH-Urteile vom 14. Juli 1992 V R 91/85, BFH/NV 1995, 836; in BFH/NV 1999, 318; BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 1994 I B 200/93, BFH/NV 1995, 401; vom 26. Februar 1996 V B 81/95, BFH/NV 1996, 571).

    Sprechen im Einzelfall alle Erwägungen ausschließlich oder ganz überwiegend für die Aussetzung des Verfahrens, kann das Ermessen des FG allerdings in dem Sinne reduziert sein, dass das Streitverfahren ausgesetzt werden muss (BFH-Urteile vom 18. Juli 1990 I R 12/90, BFHE 161, 409, BStBl II 1990, 986; in BFH/NV 1999, 318; in BFH/NV 1995, 836; BFH-Beschlüsse vom 10. Oktober 1989 IV B 135/88, BFH/NV 1990, 485; in BFH/NV 1995, 401; in BFH/NV 1996, 571).

  • BFH, 31.07.1997 - IX B 13/97

    Rechtliche Voraussetzungen für eine Aussetzung eines Verfahrens

    Der Verwaltungsakt über eine Billigkeitsmaß nahme nach § 163 AO 1977 ist ein Grundlagenbescheid für den Festsetzungsbescheid (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 4. Dezember 1987 V S 9/85, BStBl II 1988, 702; vom 31. August 1987 V B 57/86, BFH/NV 1988, 174; Urteile vom 26. Februar 1991 IX R 95/88, BFHE 163, 562, BStBl II 1992, 572; vom 8. September 1993 I R 30/93, BFHE 172, 304, BStBl II 1994, 81; vom 14. Juli 1992 V R 91/85, BFH/NV 1995, 836; Beschluß vom 26. Februar 1996 V B 81/95, BFH/NV 1996, 571).

    Ebenso wie die Aussetzung des Verfahrens ist auch die Aufhebung des Aussetzungsbeschlusses eine Ermessensentscheidung, bei der insbesondere prozeßökonomische Gesichtspunkte und die Interessen der Beteiligten abzuwägen sind (vgl. BFH-Urteile vom 18. Juli 1990 I R 12/90, BFHE 161, 409, BStBl II 1990, 986; in BFH/NV 1995, 836; Beschluß in BFH/NV 1996, 571).

  • FG München, 09.05.2005 - 1 K 3684/03

    Kapitaleinkünfte: Zinszahlungen im Rahmen einer Rentennachzahlung;

    Hinzu kommt, dass ein weiteres Zuwarten bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Billigkeitsantrag wegen des unterschiedlichen Grads der Entscheidungsreife beider Verfahren zu einer voraussichtlich erheblichen Verzögerung des vorliegenden Rechtsstreits führen würde, was der Prozessökonomie widerspricht (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juli 1992 V R 91/85, BFH/NV 1995, 836).
  • BFH, 07.07.1998 - VIII R 84/96

    Verpflichtungsklage; Aussetzung

    Sprechen alle Erwägungen ausschließlich oder doch ganz überwiegend für die Aussetzung des Verfahrens, so ist das Ermessen des FG in dem Sinne reduziert, daß das Streitverfahren ausgesetzt werden muß (vgl. BFH-Entscheidungen vom 18. Juli 1990 I R 12/90, BFHE 161, 409, BStBl II 1990, 986; vom 14. Juli 1992 V R 91/85, BFH/NV 1995, 836; vom 20. Juli 1994 I B 200/93, BFH/NV 1995, 401, und vom 26. Februar 1996 V B 81/95, BFH/NV 1996, 571).
  • BFH, 20.06.2007 - VIII B 36/07

    Auslegung einer Rücknahmeerklärung; Entscheidung über die Aussetzung der

    Die Entscheidung über die AdV nach § 74 FGO stellt eine Ermessensentscheidung dar (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Juli 1992 V R 91/85, BFH/NV 1995, 836), deren Rechtmäßigkeit sich nach dem im Zeitpunkt der Entscheidung durch das FG zu beurteilenden Sachverhalt richtet.
  • BFH, 18.11.1998 - X R 143/95

    Eigenheimförderung; fehlende Baugenehmigung

    Das gilt auch für Tatsachen, die das FG nicht feststellen konnte, weil sie erst während des Revisionsverfahrens entstanden sind (BFH-Urteil vom 14. Juli 1992 V R 91/85, BFH/NV 1995, 836).
  • FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 3754/98

    Billigkeit; Schätzung; Vorsteuer; Mangelhaftigkeit; Rechnung; Ermessen;

    Aus dem BFH-Urteil vom 14.7.1992 V R 91/85 (BFH/NV 1995, 836ff, 839) zur Aussetzung des Verfahrens wegen eines Billigkeitsantrages bei unzureichender Leistungsbeschreibung sowie weiteren Rechnungsmängeln lässt sich aber entnehmen, dass eine Berücksichtigung von Vorsteuern im Billigkeitswege möglich ist.
  • FG Köln, 18.12.1997 - 2 K 7369/94

    Anspruch auf Ermäßigung der Kapitalertragsteuer wegen Doppelbesteuerungsabkommen

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  • FG Niedersachsen, 18.06.2004 - 6 K 617/02

    Voraussetzungen für die Aussetzung eines finanzgerichtlichen Verfahrens;

  • FG Köln, 26.08.1997 - 2 K 3114/94

    Vergütung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren gem. §§ 59 ff. UStDV

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