Rechtsprechung
   BFH, 14.07.1993 - I R 84/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2587
BFH, 14.07.1993 - I R 84/92 (https://dejure.org/1993,2587)
BFH, Entscheidung vom 14.07.1993 - I R 84/92 (https://dejure.org/1993,2587)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 1993 - I R 84/92 (https://dejure.org/1993,2587)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2587) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entschädigung zum Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen - Zahlung rückständiger Lizenzgebühren als außerordentliche Einkünfte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 16.12.1992 - X R 52/90

    Voraussetzungen für Tätigkeitsbeendigung bei tarifbegünstigter

    Auszug aus BFH, 14.07.1993 - I R 84/92
    Sollte der Kläger seinen gesamten Erfinderbetrieb unter Zurückbehalten des mit Z vereinbarten Abfindungsanspruchs als funktionell unwesentliche Betriebsgrundlage (vgl. hierzu Schmidt, Einkommensteuergesetz, 12. Aufl., § 16 Anm. 10 m.w.N.; BFH-Urteil vom 16. Dezember 1992 X R 52/90, BFHE 170, 363) an die W-GmbH übertragen haben, so kann zwar eine Betriebsveräußerung i.S. des § 18 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 1 EStG vorliegen.

    Bezüglich einer evtl. Erfindertätigkeit des Klägers in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der W-GmbH wird auf BFHE 170, 363 hingewiesen.

  • BFH, 13.02.1987 - VI R 168/83

    Voraussetzungen für eine Versteuerung mit dem ermäßigten Steuersatz -

    Auszug aus BFH, 14.07.1993 - I R 84/92
    Eine neue Rechtsgrundlage liegt insbesondere vor, wenn eine ursprünglich zwischen den Vertragspartnern geschlossene Vereinbarung durch schuldrechtliche Vereinbarung abgeändert wird (vgl. BFH in BFHE 168, 338, BStBl II 1993, 27; in BFHE 130, 168, BStBl II 1980, 393; Urteile vom 13. Februar 1987 VI R 168/83, BFH/NV 1987, 574; vom 20. Oktober 1978 VI R 107/77, BFHE 126, 408, BStBl II 1979, 176).

    Dieser kann aber seiner Natur nach ein Entschädigungsanspruch sein, wenn er durch einen Verzicht auf bestehende Ansprüche veranlaßt ist, der unter einem nicht unerheblichen tatsächlichen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Druck ausgesprochen wurde (vgl. BFH in BFHE 168, 338, BStBl II 1993, 27; in BFHE 130, 168, BStBl II 1980, 393; in BFH/NV 1987, 574).

  • BFH, 27.02.1991 - XI R 8/87

    Bei Abschluß oder während des Arbeitsverhältnisses vereinbarte Abfindung für den

    Auszug aus BFH, 14.07.1993 - I R 84/92
    Die Entschädigungsleistung muß aufgrund einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage geleistet werden (so ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. z.B. Urteile vom 9. Juli 1992 XI R 5/91, BFHE 168, 338, BStBl II 1993, 27 m.w.N.; vom 27. Februar 1991 XI R 8/87, BFHE 164, 243, BStBl II 1991, 703 m.w.N.; vom 27. November 1991 X R 10/91, BFH/NV 1992, 455 m.w.N.; vom 18. Dezember 1981 III R 133/78, BFHE 135, 66, BStBl II 1982, 305 m.w.N.; vom 16. April 1980 VI R 86/77, BFHE 130, 168, BStBl II 1980, 393).

    Damit deckt sich die Rechtsprechung des IV.Senats mit der Rechtsprechung der übrigen Senate, die zwar begrifflich Entschädigungen bejahen, aus den Begriffen entgangen bzw. entgehenden in § 24 Nr. 1a EStG aber ebenfalls ableiten, daß der Betroffene unter einem entsprechenden Druck gehandelt haben muß (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1992, 455; vom 10. März 1992 VIII R 66/89, BFHE 168, 517, BStBl II 1992, 1032; in BFHE 164, 243, BStBl II 1991, 703).

  • BGH, 12.02.1980 - KZR 7/79

    Anpruch auf lizenzfreie Weiterbenutzung eines Lizenzgegenstandes (Medikament

    Auszug aus BFH, 14.07.1993 - I R 84/92
    Nach der herrschenden, wenn auch nicht unbestritten gebliebenen Meinung, im Kartellrecht sind Zahlungsverpflichtungen grundsätzlich unwirksam, die über die Schutzdauer der gewerblichen Schutzrechte laufen sollen (vgl. z.B. Urteile des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 12. Februar 1980 KZR 7/79, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1980, 1338; vom 18. März 1955 I ZR 144/53, BGHZ 17, 41; Immenga/Mestmäcker, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Kommentar zum Kartellgesetz, 2. Aufl., § 20 Rdnr. 191; Westrick/Loewenheim, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 20 Anm. 17).
  • BGH, 18.03.1955 - I ZR 144/53

    Patentlizenz und Dekartellierung

    Auszug aus BFH, 14.07.1993 - I R 84/92
    Nach der herrschenden, wenn auch nicht unbestritten gebliebenen Meinung, im Kartellrecht sind Zahlungsverpflichtungen grundsätzlich unwirksam, die über die Schutzdauer der gewerblichen Schutzrechte laufen sollen (vgl. z.B. Urteile des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 12. Februar 1980 KZR 7/79, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1980, 1338; vom 18. März 1955 I ZR 144/53, BGHZ 17, 41; Immenga/Mestmäcker, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Kommentar zum Kartellgesetz, 2. Aufl., § 20 Rdnr. 191; Westrick/Loewenheim, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 20 Anm. 17).
  • BFH, 07.04.1989 - III R 9/87

    Gewinn aus der Auflösung eines Importwarenabschlags nur Aufgabegewinn, soweit im

    Auszug aus BFH, 14.07.1993 - I R 84/92
    Einnahmen aus der Erfüllung oder Auflösung von laufenden Verträgen, die nicht durch die Betriebsveräußerung veranlaßt sind, d.h. tatsächlich oder wirtschaftlich nicht im Zusammenhang mit der Veräußerung stehen, sind laufende Gewinne, die, wenn sie nicht unter § 24 Nr. 1 EStG fallen, dem regulären Steuersatz unterliegen (vgl. Schmidt, a.a.O., § 16 Anm. 54b m.w.N.; BFH-Urteil vom 7. April 1989 III R 9/87, BFHE 157, 355, BStBl II 1989, 874).
  • BFH, 18.09.1991 - XI R 9/90

    Ermäßigte Besteuerung für außerordentliche Einkünften in Form einer Abfindung

    Auszug aus BFH, 14.07.1993 - I R 84/92
    dem Zweck des § 34 EStG entsprechend, einen zusammengeballten Zufluß der Entschädigung (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. September 1991 XI R 9/90, BFH/NV 1992, 102; vom 20. Juli 1988 I R 250/83, BFHE 154, 98, BStBl II 1988, 936).
  • BFH, 20.07.1978 - IV R 43/74

    Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG möglich bei Mitwirkung des

  • BFH, 10.03.1992 - VIII R 66/89

    Vorfälligkeitsentschädigungen als Einnahmen aus Kapitalvermögen

  • BFH, 05.10.1989 - IV R 126/85

    Leistungen aufgrund von Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung eines

  • BFH, 20.10.1978 - VI R 107/77

    Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG und Anwendung des ermäßigten

  • BFH, 25.03.1975 - VIII R 183/73

    Streitiges Rechtsverhältnis - Vergleich - Erfüllungsleistung - Entschädigung -

  • BFH, 18.12.1981 - III R 133/78

    Abfindungsbegriff - Berechnung der steuerfreien Abfindung - Beendigung des

  • BFH, 20.07.1988 - I R 250/83

    Laufende vorzeitige Teilzahlungen an einen Handelsvertreter auf seine künftige

  • BFH, 01.07.2004 - IV R 23/02

    Kein ermäßigter Steuersatz bei Umstellung der Vergütung für Drehbücher von

    Beruht die Verpflichtung zur Ausarbeitung des Drehbuchs der Folge IX jedoch auf der Vereinbarung vom 8. März 1996, so gelten die Grundsätze, die der BFH im Urteil vom 14. Juli 1993 I R 84/92 (BFH/NV 1994, 23) unter dem Schlagwort "Anschlussverträge" aufgestellt hat.

    Der Entscheidung in BFH/NV 1994, 23 lag der Fall zugrunde, dass ein Erfinder mit einem Unternehmen Lizenzverträge abgeschlossen hatte, die ihm lebenslange Zahlungen sicherten.

    Gegen eine solche Einschränkung spricht auch das BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 23.

  • BFH, 10.09.2003 - XI R 9/02

    Abfindung bei befristetem Arbeitsvertrag

    Ebenso wenig wie jede Leistung aufgrund einer Vertragsänderung bereits eine Entschädigung ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Juli 1993 I R 84/92, BFH/NV 1994, 23; BFH-Beschluss vom 12. Januar 2000 XI B 99/98, BFH/NV 2000, 712), ist jede in einem Vertrag für den Fall der Entlassung vorgesehene Abfindungsregelung eine die Entschädigung ausschließende "Erfüllungsleistung" im Sinne der Rechtsprechung.
  • FG Nürnberg, 29.09.2023 - 7 K 1029/21

    Kaufpreis, Abtretung, Leistungen, Einspruchsverfahren, Beteiligung,

    Sie darf nicht die vertraglich vereinbarte Erfüllungsleistung sein (BFH, Urteil vom 14. Juli 1993 - I R 84/92 -, Rn. 16, juris).

    Derartige Verträge, die Erfüllungspflichten, nicht aber Ersatzverpflichtungen begründen, unterscheiden sich von den nach § 24 Nr. 1 EStG erfassten Abfindungsverträgen insbesondere dadurch, dass sie beiden Vertragspartnern für die Zukunft neubegründete Leistungspflichten auferlegen und eine Zahlung Gegenleistung für eine künftige Leistung des anderen Vertragspartners ist (BFH, Urteil vom 14. Juli 1993 - I R 84/92 -, Rn. 17, juris).

  • BFH, 25.08.2015 - VIII R 2/13

    Besteuerung einer Entschädigungszahlung für entgehende Einnahmen aufgrund einer

    Sie darf nicht die vertraglich vereinbarte Erfüllungsleistung sein, sondern muss aufgrund einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage geleistet werden (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juli 1993 I R 84/92, BFH/NV 1994, 23, m.w.N.).
  • BFH, 27.10.2015 - X R 12/13

    Tarifbegünstigte Besteuerung von Abschlagszahlungen an einen Handelsvertreter

    Derartige Verträge, die Erfüllungspflichten, nicht aber Ersatzverpflichtungen begründen, unterscheiden sich von den nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG erfassten Abfindungsverträgen insbesondere dadurch, dass sie den Vertragsparteien für die Zukunft modifizierte bzw. neu begründete Leistungspflichten auferlegen und die Zahlung des einen Vertragspartners eine Gegenleistung für die Leistung des anderen bildet (vgl. BFH-Urteile vom 14. Juli 1993 I R 84/92, BFH/NV 1994, 23, unter II.1.a, zur Abfindung eines freien Erfinders, und in BFHE 206, 287, BStBl II 2004, 876, unter 2.b, m.Anm. Pfützenreuter, jurisPR-SteuerR 22/2004 Anm. 4; s. dazu auch Mellinghoff, a.a.O., § 24 Rz 7, und Schindler, a.a.O., § 24 Rz 22).
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.09.2011 - 4 K 2653/08

    Voraussetzungen einer Steuerbegünstigung nach § 34 Abs. 2 EStG

    Dementsprechend müsse die Entschädigungsleistung aufgrund einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage geleistet werden und dürfe sich nicht als vertraglich vereinbarte Erfüllungsleistung im Rahmen des bisherigen Rechtsverhältnisses darstellen (Hinweis auf BFH/NV 1994, 23).

    Entschädigungen könnten selbst dann vorliegen, wenn diese in einem rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem früher abgeschlossenen Vertrag stünden, sofern sie nur auf einem neuen Rechts - und Billigkeitsgrund beruhten (Hinweis auf BFH/NV 1994, 23).

  • FG Köln, 25.04.2002 - 13 K 7470/98

    Bereits im Arbeitsvertrag vereinbarte Entlassungsentschädigung als Entschädigung

    Entschädigungen im Sinne des § 24 Nr. 1 a EStG sind Zahlungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen geleistet werden und an deren Stelle treten (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteil vom 13.2.1987 VI R 168/83, BFH/NV 1987, 574; vom 14.7.1993 I R 84/92, BFH/NV 1994, 23; BFH-Beschluß vom 15.6.2000 XI B 93/99, BFH/NV 2001, 26 m. w. N.).

    Eine Entschädigung kann daher nur dann angenommen werden, wenn die an die Stelle der bisherigen Einnahmen tretende Ersatzleistung auf einer "neuen" Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen (BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 23, m. w. N.; vgl. hierzu auch Offerhaus, DB 2000, 396).

  • FG Baden-Württemberg, 16.10.1996 - 1 K 134/93

    Gebäude: Vermietbarkeit als immaterielles Wirtschaftsgut?

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG München, 20.02.2002 - 1 K 4521/98

    Kein tarifbegünstigter Steuersatz für Buy-out-Vergütungen eines Drehbuchautoren;

    Ein Entschädigungsanspruch ist deshalb zu bejahen, wenn er durch einen Verzicht auf bestehende Ansprüche veranlasst ist, und der Verzicht unter einem nicht unerheblichen tatsächlichen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Druck ausgesprochen wurde (Urteil des BFH vom 14.7.1993 I R 84/92, BFH/NV 1994, 23).

    In diesen Fällen ist die Zahlung Gegenleistung für die künftige Leistung des anderen Vertragspartners und damit keine Entschädigung (vgl. Urteil des BFH vom 14.7.1993 I R 84/92, BFH/NV 1994, 23).

  • FG Hamburg, 14.03.2000 - II 349/99

    Vergütungen für die Abnahme der Steuerberaterprüfung

    aa) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, setzt eine Entschädigung voraus, dass die Leistung als Ersatz an die Stelle eines ursprünglich vorhandenen Anspruchs getreten ist (vgl. BFH-Urteil vom 14.7. 1993 I R 83/92, BFH/NV 1994, 23 m. w. N.).

    Für die Praxis: Entschädigungen i.S. des § 24 Nr. 1 a EStG setzen voraus, dass die Leistung als Ersatz an die Stelle eines ursprünglich vorhandenen Anspruchs getreten ist (BFH v. 14.7.1993, BFH/NV 1994, 23).

  • FG Hamburg, 30.11.2001 - III 59/01

    Steuerliche Behandlung einer Abfindung wegen Nichtverlängerung eines befristeten

  • FG Köln, 13.12.1999 - 1 K 5469/97

    Entschädigung auch bei einvernehmlicher Umstrukturierung ohne

  • BFH, 11.09.1997 - VIII B 101/96
  • BFH, 15.06.2000 - XI B 93/99

    Erfüllungsleistung als Entschädigung?

  • FG Münster, 08.11.1999 - 4 K 154/98

    Voraussetzungen einer steuerbgünstigten Entschädigung

  • FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 129/13

    Gewerbesteuer: Abgrenzung laufender Gewinn - Betriebsaufgabegewinn

  • BFH, 11.03.1996 - IV B 55/95

    Ablösung einer Versorgungsleistung durch Kapitalabfindung als

  • FG München, 26.02.2013 - 6 K 2742/12

    Tarifbegünstigung des § 34 EStG bei einer Entschädigung, die auf den späteren

  • BGH, 16.09.1998 - X ZR 181/97

    Wirksamkeit eines langfristig abgeschlossenen Lizenzvertrages

  • FG Baden-Württemberg, 08.10.2004 - 13 K 156/03

    Entschädigung im Sinne von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG bei Verzicht auf

  • FG Niedersachsen, 08.10.1997 - II 238/95

    Steuerliche Behandlung einer Entschädigungsleistung; Einkommensteuer für

  • FG Baden-Württemberg, 08.07.2003 - 1 K 24/01

    Tarifbegünstigung einer bereits im Anstellungsvertrag geregelten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht