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   BFH, 14.07.2011 - II B 27/11   

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https://dejure.org/2011,15159
BFH, 14.07.2011 - II B 27/11 (https://dejure.org/2011,15159)
BFH, Entscheidung vom 14.07.2011 - II B 27/11 (https://dejure.org/2011,15159)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - II B 27/11 (https://dejure.org/2011,15159)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens - Verfassungsmäßigkeit und Auslegung der Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG - Begünstigter Personenkreis

  • openjur.de

    Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens; Verfassungsmäßigkeit und Auslegung der Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG; Begünstigter Personenkreis

  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § 27 Abs 1, GG Art 6, GG Art 14 Abs 1 S 1
    Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens - Verfassungsmäßigkeit und Auslegung der Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG - Begünstigter Personenkreis

  • Bundesfinanzhof

    Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens - Verfassungsmäßigkeit und Auslegung der Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG - Begünstigter Personenkreis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 Abs 1 ErbStG 1997, Art 6 GG, Art 14 Abs 1 S 1 GG
    Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens - Verfassungsmäßigkeit und Auslegung der Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG - Begünstigter Personenkreis

  • IWW
  • rewis.io

    Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens - Verfassungsmäßigkeit und Auslegung der Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG - Begünstigter Personenkreis

  • ra.de
  • rewis.io

    Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens - Verfassungsmäßigkeit und Auslegung der Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG - Begünstigter Personenkreis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens

  • datenbank.nwb.de

    Gewährung der Steuerermäßigung des § 27 Abs. 1 ErbStG; Zeitpunkt des Erwerbs für die Bestimmung des Angehörigkeitsverhältnisses entscheidend

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1653
  • DB 2011, 2180
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus BFH, 14.07.2011 - II B 27/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (Beschluss vom 21. Juli 2010  1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07, BVerfGE 126, 400, unter B.I.3.a cc (2) b, m.w.N.) ergibt sich zwar aus dem Verwandtenerbrecht (Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) und der Erbrechtsgarantie (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG), dass die familiäre Verbundenheit der nächsten Angehörigen zum Erblasser erbschaftsteuerlich zu berücksichtigen und der steuerliche Zugriff bei Familienangehörigen, also insbesondere bei Ehegatten und Kindern, derart zu mäßigen ist, dass diesen der jeweils überkommene Nachlass zumindest zum deutlich überwiegenden Teil oder, bei kleineren Vermögen, völlig steuerfrei zugute kommt.

    Diesem Schutzziel des im Verfassungsrecht verankerten Familienprinzips trägt aber § 27 ErbStG für die im Streitfall maßgebenden Fälle ausreichend Rechnung, in denen Vermögen innerhalb eines kürzeren Zeitrahmens mehrfach einem Erbgang in der Steuerklasse I unterliegen (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 126, 400).

  • BFH, 22.08.2017 - II B 93/16

    Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens - Verfassungsmäßigkeit und Auslegung der

    bb) Der BFH hat bereits entschieden, dass eine erweiternde Anwendung des § 27 Abs. 1 ErbStG auf andere Fallgestaltungen, in denen die Voraussetzungen der Steuerklasse I lediglich im Verhältnis zwischen dem ursprünglichen Vermögensinhaber und dem Letzterwerber erfüllt sind, nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten ist (BFH-Beschluss vom 14. Juli 2011 II B 27/11, BFH/NV 2011, 1881, Rz 6).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (Beschluss vom 21. Juli 2010  1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07, BVerfGE 126, 400, unter B.I.3.a cc (2) b, m.w.N.) ergibt sich zwar aus dem Verwandtenerbrecht (Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) und der Erbrechtsgarantie (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG), dass die familiäre Verbundenheit der nächsten Angehörigen zum Erblasser erbschaftsteuerrechtlich zu berücksichtigen und der steuerliche Zugriff bei Familienangehörigen, also insbesondere bei Ehegatten und Kindern, derart zu mäßigen sind, dass diesen der jeweils überkommene Nachlass zumindest zum deutlich überwiegenden Teil oder, bei kleineren Vermögen, völlig steuerfrei zugutekommt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1881, Rz 7).

    Weder aus dem verfassungsrechtlichen Familienprinzip noch aus dem § 27 ErbStG zugrunde liegenden Gesetzeszweck kann das Verfassungsgebot abgeleitet werden, Letzterwerber der Steuerklasse II solchen der Steuerklasse I allein deswegen gleichzustellen, weil für den Letzterwerber im Verhältnis zum ursprünglichen Vermögensinhaber die Voraussetzungen der Steuerklasse I vorlagen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1881, Rz 7).

  • FG Köln, 08.08.2012 - 9 K 3615/11

    Wohn- und Nutzungsrechte nicht erbschaftsteuerfrei nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1

    Vor diesem Hintergrund leitet das BVerfG in ständiger Rechtsprechung aus dem Verwandtenerbrecht (Art. 6 Abs. 1 GG) und der Erbrechtsgarantie (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) u.a. das Erfordernis her, den steuerlichen Zugriff bei (engen) Familienangehörigen, insbesondere bei Ehegatten und Kindern, derart zu mäßigen, dass diesen der jeweils überkommene Nachlass zumindest zum deutlich überwiegenden Teil oder - bei kleineren Vermögen - völlig steuerfrei zugute kommt (BFH-Beschluss vom 14. Juli 2011 II B 27/11, BFH/NV 2011, 1881, m.w.N. aus der BVerfG-Rspr., vgl. auch Meincke, ErbStG, Kommentar, 16. Auflage, § 15 Rz. 2 und § 16 Rz. 1 sowie Einführung Rz. 10).
  • FG Köln, 16.11.2011 - 9 K 3197/10

    Keine erbschaftsteuerliche Gleichbehandlung von zusammenlebenden Geschwistern und

    Im Übrigen ist eine Anwendung des § 27 ErbStG auf Erwerber der Steuerklasse II weder nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift noch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten (insoweit wird auf die Darlegungen des BFH im Beschluss vom 14.07.2011 II B 27/11, BFH/NV 2011, 1881 verwiesen).
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