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   BFH, 14.08.1981 - VI R 115/78   

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https://dejure.org/1981,498
BFH, 14.08.1981 - VI R 115/78 (https://dejure.org/1981,498)
BFH, Entscheidung vom 14.08.1981 - VI R 115/78 (https://dejure.org/1981,498)
BFH, Entscheidung vom 14. August 1981 - VI R 115/78 (https://dejure.org/1981,498)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1974 § 9 Abs. 1, § 12 Nr. 1, § 19 Abs. 1; LStR 1972 Abschn. 21 Abs. 5 Nr. 3 Buchst. c

  • Wolters Kluwer

    Mehraufwendung - Einzelnachweis - Dienstgang - Unzutreffende Besteuerung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 134, 139
  • BStBl II 1982, 24
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 29.11.1974 - VI R 203/72

    Dienstreisekosten bei Fahrten in Nachbarorte; Berücksichtigung der pauschalen

    Auszug aus BFH, 14.08.1981 - VI R 115/78
    Nach dem BFH-Urteil vom 29. November 1974 VI R 203/72 (BFHE 114, 422, BStBl II 1975, 339) müsse zwar die Annahme einer unzutreffenden Besteuerung auf Fälle beschränkt bleiben, in denen die Reise am Dienstort und in dessen unmittelbarer Nachbarschaft durchgeführt werde.

    Die gezahlte Außendienstentschädigung sei nicht gegenzurechnen (Hinweis auf das Urteil in BFHE 114, 422, BStBl II 1975, 339).

    Der Senat hat dies für einen insofern gleichliegenden Fall im Urteil in BFHE 114, 422, BStBl II 1975, 339 bereits entschieden.

    Deswegen verbleibt der Senat bei seiner in BFHE 114, 422, BStBl II 1975, 339 geäußerten Auffassung, daß eine einigermaßen zuverlässige Schätzung des Anteils der monatlichen Außendienstentschädigung, der auf Tage entfällt, an denen der Bezieher Dienstreisen oder Dienstgänge durchgeführt hat, nicht möglich ist.

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 14.08.1981 - VI R 115/78
    Denn es handele sich bei ihnen um gemischte Ausgaben im Sinne von § 12 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), die nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17) nicht im Wege einer griffweisen Schätzung aufgeteilt werden dürften.

    Sie widerspricht insbesondere nicht den Ausführungen des Großen Senats des BFH im Beschluß in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17 zum Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG.

    Der Große Senat des BFH hat andererseits aber in Abschn. II Nr. 8 der Entscheidungsgründe des Beschlusses in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17 hervorgehoben, er wolle nicht dazu Stellung nehmen, ob seine in dieser Entscheidung geäußerte und mit den Grundsätzen der bisherigen Rechtsprechung übereinstimmende Ansicht zum Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG bisher in jedem einzelnen Fall zutreffend angewandt worden sei.

    Eine solche griffweise Schätzung ist bei Dienstreisen und Dienstgängen schon vor Erlaß des genannten Beschlusses des Großen Senats des BFH in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17 von der Verwaltung und Rechtsprechung stets für zulässig erachtet worden (vgl. z. B. Urteil in BFHE 73, 669, BStBl III 1961, 509).

  • BFH, 20.12.1971 - VI R 257/70

    Ansatz der Pauschbeträge - Verpflegungsmehraufwand - Dienstreise - Reisetätigkeit

    Auszug aus BFH, 14.08.1981 - VI R 115/78
    Es führte im wesentlichen aus: Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) (Hinweis auf die Urteile vom 5. November 1971 VI R 184/69, BFHE 103, 493, BStBl II 1972, 130; vom 20. Dezember 1971 VI R 257/70, BFHE 104, 217, BStBl II 1972, 246; vom 24. August 1973 VI R 189/71, BFHE 110, 344, BStBl II 1974, 11) dürfe die Anwendung der Pauschsätze der Lohnsteuer-Richtlinien nicht zu einer unzutreffenden Besteuerung führen.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind aber Verpflegungsmehraufwendungen insoweit als Werbungskosten anzuerkennen, als sie ganz überwiegend oder ausschließlich beruflich, insbesondere durch eine Dienstreise oder eine doppelte Haushaltsführung, veranlaßt sind (vgl. Entscheidungen vom 11. August 1961 VI 143/60 U, BFHE 73, 669, BStBl III 1961, 509, und in BFHE 104, 217, BStBl II 1972, 246).

    So hatte z. B. das FG Berlin in der vom BFH durch Urteil in BFHE 104, 217, BStBl II 1972, 246 bestätigten Entscheidung vom 22. Mai 1970 III 138/69 (EFG 1970, 601) den Verpflegungsmehraufwand auf Dienstreisen für das Jahr 1968 auf 2, 50 DM geschätzt.

  • BFH, 26.09.1979 - VI R 58/76

    Gerichtsvollzieher - Verpflegungsmehraufwendung - Abwesenheit von der Wohnung -

    Auszug aus BFH, 14.08.1981 - VI R 115/78
    Er hält daran auch in Ansehung seines Urteils vom 26. September 1979 VI R 58/76 (BFHE 129, 21, BStBl II 1980, 79) fest.

    Letztere lassen sich nach den Ausführungen des Senats in BFHE 129, 21 BStBl II 1980, 79 bestimmten Amtshandlungen zuordnen.

  • BFH, 11.08.1961 - VI 143/60 U

    Aufwendungen eines Ledigen für die Pflege seiner bisherigen und noch nicht

    Auszug aus BFH, 14.08.1981 - VI R 115/78
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind aber Verpflegungsmehraufwendungen insoweit als Werbungskosten anzuerkennen, als sie ganz überwiegend oder ausschließlich beruflich, insbesondere durch eine Dienstreise oder eine doppelte Haushaltsführung, veranlaßt sind (vgl. Entscheidungen vom 11. August 1961 VI 143/60 U, BFHE 73, 669, BStBl III 1961, 509, und in BFHE 104, 217, BStBl II 1972, 246).

    Eine solche griffweise Schätzung ist bei Dienstreisen und Dienstgängen schon vor Erlaß des genannten Beschlusses des Großen Senats des BFH in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17 von der Verwaltung und Rechtsprechung stets für zulässig erachtet worden (vgl. z. B. Urteil in BFHE 73, 669, BStBl III 1961, 509).

  • BFH, 10.12.1971 - VI R 180/71

    Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - Dienstreisen - Beträge nach

    Auszug aus BFH, 14.08.1981 - VI R 115/78
    Von der Finanzverwaltung festgesetzte Pauschbeträge, die als Schätzungen nach § 217 AO auf der allgemeinen Lebenserfahrung beruhen, sind entsprechend der Rechtsprechung des Senats betreffend solche Regelsätze bei Dienstreisen (vgl. Urteile vom 14. April 1967 VI R 168/66, BFHE 88, 422, BStBl III 1967, 430, und vom 10. Dezember 1971 VI R 180/71, BFHE 104, 241, BStBl II 1972, 257) Verwaltungsanordnungen, die an die FÄ gerichtet sind und als solche weder die Steuergerichte binden noch den Steuerpflichtigen einen gerichtlich verfolgbaren Rechtsanspruch auf Anwendung in jedem Falle geben.
  • BFH, 14.04.1967 - VI R 168/66

    Beträge, die den im privaten Dienst angestellten Personen für Reisekosten gezahlt

    Auszug aus BFH, 14.08.1981 - VI R 115/78
    Von der Finanzverwaltung festgesetzte Pauschbeträge, die als Schätzungen nach § 217 AO auf der allgemeinen Lebenserfahrung beruhen, sind entsprechend der Rechtsprechung des Senats betreffend solche Regelsätze bei Dienstreisen (vgl. Urteile vom 14. April 1967 VI R 168/66, BFHE 88, 422, BStBl III 1967, 430, und vom 10. Dezember 1971 VI R 180/71, BFHE 104, 241, BStBl II 1972, 257) Verwaltungsanordnungen, die an die FÄ gerichtet sind und als solche weder die Steuergerichte binden noch den Steuerpflichtigen einen gerichtlich verfolgbaren Rechtsanspruch auf Anwendung in jedem Falle geben.
  • FG Düsseldorf, 29.05.1979 - III 43/78
    Auszug aus BFH, 14.08.1981 - VI R 115/78
    Solche Pauschbeträge verstoßen entgegen den in der Literatur und Rechtsprechung erhobenen Bedenken (vgl. insbesondere Jaehnike in Steuer und Wirtschaft 1979 S. 293 - StuW 1979, 293 - Martens, Verwaltungsvorschriften zur Beschränkung der Sachverhaltsermittlung, 1980 S. 108 f. mit jeweils weiteren Nachweisen sowie Urteil des FG Düsseldorf vom 29. Mai 1979 III 43/78 L, EFG 1979, 619) weder gegen den Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung noch gegen den der Gesetzmäßigkeit der Steuerverwaltung.
  • FG Schleswig-Holstein, 26.11.1980 - I 182/78
    Auszug aus BFH, 14.08.1981 - VI R 115/78
    Er braucht auch nicht auf die teilweise erhobene Kritik an der Rechtsprechung des Senats zu den Pauschsätzen der Lohnsteuer-Richtlinien bei Dienstreisen (vgl. Urteile des Schleswig-Holsteinischen FG vom 1. März 1978 I 379/75, EFG 1978, 329, und vom 26. November 1980 I 182/78, EFG 1981, 123), diese Pauschbeträge entsprächen nicht der Lebenserfahrung, näher einzugehen, da im Streitfall keine Dienstreisen, sondern nur Dienstgänge vorlagen.
  • BFH, 05.11.1971 - VI R 184/69

    Dienstreise von Arbeitnehmern

    Auszug aus BFH, 14.08.1981 - VI R 115/78
    Es führte im wesentlichen aus: Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) (Hinweis auf die Urteile vom 5. November 1971 VI R 184/69, BFHE 103, 493, BStBl II 1972, 130; vom 20. Dezember 1971 VI R 257/70, BFHE 104, 217, BStBl II 1972, 246; vom 24. August 1973 VI R 189/71, BFHE 110, 344, BStBl II 1974, 11) dürfe die Anwendung der Pauschsätze der Lohnsteuer-Richtlinien nicht zu einer unzutreffenden Besteuerung führen.
  • BFH, 21.11.1980 - VI R 202/79

    Auch bei einem privaten Telefonanschluß eines Arbeitnehmers können

  • BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen

  • BFH, 24.08.1973 - VI R 189/71

    Wechselnde Baustellen - Wechselnde Montagestellen - Nähe des Wohnorts -

  • FG Berlin, 22.05.1970 - III 138/69
  • BFH, 25.10.1985 - VI R 15/81

    Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Kilometersätze der LStR bei

    Darauf hat der BFH in seinem Urteil vom 14. August 1981 VI R 115/78 (BFHE 134, 139, BStBl II 1982, 24) hingewiesen.

    Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf das Urteil in BFHE 134, 139, BStBl II 1982, 24 Bezug genommen.

    Wie der BFH ebenfalls bereits im Urteil in BFHE 134, 139, BStBl II 1982, 24 ausgeführt hat, handelt es sich bei den Pauschbeträgen der LStR für Verpflegungsmehraufwendungen bei Dienstgängen um griffweise Schätzungen der Verwaltung, die als solche zulässig sind.

    Der BFH hat seine Auffassung auf die nach außen hin publizierte Selbstbindung der Verwaltung und den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gestützt (vgl. z.B. Urteile in BFHE 134, 139, BStBl II 1982, 24, und vom 2. April 1982 VI R 48/80, BFHE 135, 509, BStBl II 1982, 498).

    Er hat bereits im Urteil in BFHE 134, 139, BStBl II 1982, 24 darauf hingewiesen, daß der Steuerpflichtige grundsätzlich davon muß ausgehen dürfen, daß die von den obersten Finanzbehörden der Länder festgesetzten und allgemein bekanntgegebenen Pauschbeträge auch auf ihn Anwendung finden, die Sammlung von Einzelbelegen deshalb unterbleiben kann.

  • FG Baden-Württemberg, 22.10.2010 - 10 K 1768/10

    Geltendmachung des für Landesbedienstete aus öffentlichen Kassen geltenden

    Der BFH hat seine Auffassung auf die nach außen hin publizierte Selbstbindung der Verwaltung und den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gestützt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. August 1981 VI R 115/78, BStBl. II 1982, 24; vom 2. April 1982 VI R 48/80, BStBl. II 1982, 498).

    Er hat darauf hingewiesen, dass der Steuerpflichtige grundsätzlich davon ausgehen muss, dass die von den obersten Finanzbehörden der Länder festgesetzten und allgemein bekanntgegebenen Pauschbeträge auch auf ihn Anwendung finden, wenn er keine Einzelnachweise vorlegt (BFH-Urteil vom 14. August 1981 VI R 115/78, BStBl. II 1982, 24).

  • BFH, 23.04.1982 - VI R 30/80

    Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen sind auch bei eintägigen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind aber Verpflegungsmehraufwendungen insoweit als Werbungskosten anzuerkennen, als sie ganz überwiegend oder ausschließlich beruflich, insbesondere durch eine Dienstreise oder eine doppelte Haushaltsführung, veranlaßt sind (vgl. zuletzt Urteil vom 14. August 1981 VI R 115/78, BFHE 134, 139, BStBl II 1982, 24).

    Entsprechend diesen Bedürfnissen sind die vorbezeichneten Verwaltungsanweisungen als Beweiserleichterungen im Rahmen des Besteuerungsverfahrens zu verstehen, denen für den Regelfall die Bedeutung von Mindestsätzen zukommt, welche den Nachweis oder die Glaubhaftmachung eines höheren Verpflegungsmehraufwandes nicht ausschließen (vgl. auch BFHE 134, 139, BStBl II 1982, 24).

    Eine differenzierende Betrachtungsweise wäre auch mit dem Gebot der Vorhersehbarkeit des Verwaltungshandelns nicht vereinbar, welches bei Anweisungen der vorbezeichneten Art deshalb an Bedeutung gewinnt, weil die Anweisungen auch zur Kenntnisnahme durch den Steuerbürger bestimmt sind (Urteil des Senats in BFHE 134, 139, BStBl II 1982, 24).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2011 - 3 K 469/09

    Gewinnerzielungsabsicht bei den Einkünften aus der Sportlertätigkeit eines

    Ausgaben für Verpflegung gehören grundsätzlich zu den nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehbaren Kosten der allgemeinen Lebensführung (vgl. Urteil des BFH vom 14. August 1981 VI R 115/78, BStBl II 1982, 24 ).

    Zwar werden Ausnahmen vom Aufteilungs- und Abzugsverbot zugelassen, wenn das Hineinspielen der Lebensführung unbedeutend ist und nicht ins Gewicht fällt oder objektive Merkmale und Unterlagen eine zutreffende und leicht nachprüfbare Trennung ermöglichen unter der Voraussetzung, dass der berufliche Nutzungsanteil nicht von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BFH, BStBl II 1982, 24 ).

  • BFH, 18.05.1990 - VI R 67/88

    Zur Anwendung der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei einer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind aber Verpflegungsmehraufwendungen insoweit als Werbungskosten anzuerkennen, als sie ganz überwiegend oder ausschließlich beruflich, insbesondere durch eine Dienstreise oder eine doppelte Haushaltsführung, veranlaßt sind (vgl. z.B. Urteile vom 14. August 1981 VI R 115/78, BFHE 134, 139, BStBl II 1982, 24, und vom 23. April 1982 VI R 30/80, BFHE 135, 515, BStBl II 1982, 500).

    Er läßt sich dabei von der Erwägung leiten, daß jeder beruflich veranlaßte Mehraufwand an Verpflegung mangels leicht feststellbarer und nachprüfbarer objektiver Umstände nur griffweise geschätzt werden kann und muß (BFH-Urteile in BFHE 134, 139, BStBl II 1982, 24, und in BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200).

  • BFH, 28.01.1988 - IV R 186/85

    Werbungskostenpauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand sind um nach § 3 Nr. 12

    Hinsichtlich ihres Umfangs sind in Abschn. 25 Abs. 6 LStR gewisse Pauschbeträge vorgesehen, die als vertretbare Schätzungen von den Steuergerichten übernommen werden (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. August 1981 VI R 115/78, BFHE 134, 139, BStBl II 1982, 24).

    Auch im Urteil in BFHE 134, 139, BStBl II 1982, 24 ist eine Anrechnung unterblieben, weil sich die gewährte Pauschvergütung und die mit ihr abgegoltenen Zehrkosten bestimmten Dienstgeschäften nicht eindeutig zurechnen ließen.

  • BFH, 08.08.1986 - VI R 195/82

    Pauschbetragsregelung für Verpflegungsmehraufwand von Berufskraftfahrten

    Er läßt insoweit auch einen Abzug von Pauschalbeträgen - also ohne Einzelnachweis - zu, was er z.B. für Dienstgänge (Urteil vom 14. August 1981 VI R 115/78, BFHE 134, 139, BStBl II 1982, 24) und zuletzt für Dienstreisen (Urteil vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81, BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200) ausdrücklich entschieden hat.
  • BFH, 18.05.1990 - VI R 180/88

    Bei einem Soldaten kann ein auswärtiger Lehrgang für die ersten drei Monate als

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind aber Verpflegungsmehraufwendungen insoweit als Werbungskosten anzuerkennen, als sie ganz überwiegend oder ausschließlich beruflich, insbesondere durch eine Dienstreise oder eine doppelte Haushaltsführung, veranlaßt sind (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. August 1981 VI R 115/78, BFHE 134, 139, BStBl II 1982, 24).
  • BFH, 16.01.1987 - VI R 104/83

    Unterhaltskosten für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten

    Wie sich aus der Rechtsprechung verschiedener FG, aber auch aus dem BFH-Urteil vom 14. August 1981 VI R 115/78 (BFHE 134, 139, BStBl II 1982, 24) ergebe, sei offensichtlich unzutreffend eine Besteuerung nur, wenn ohne Ermittlung schon erkennbar sei, daß die Anwendung der Pauschbeträge zu einer unrichtigen Steuer führen müsse.

    Wie der Senat wiederholt (z. B. Urteile in BFHE 134, 139, BStBl II 1982, 24; vom 2. April 1982 VI R 48/80, BFHE 135, 509, BStBl II 1982, 498; vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81, BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200) entschieden hat, darf der Steuerpflichtige grundsätzlich darauf vertrauen, daß die von den obersten Finanzbehörden der Länder festgesetzten und allgemein bekanntgegebenen Pauschbeträge auf ihn Anwendung finden.

  • BFH, 03.10.1985 - VI R 166/82

    Werbungskosten für Amerikaaufenthalt eines Gerichtsreferendars

    Der BFH hat seine Auffassung auf die nach außen hin publizierte Selbstbindung der Verwaltung und den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gestützt (vgl. z. B. Urteile vom 14. August 1981 VI R 115/78, BFHE 134, 139, BStBl II 1982, 24, und vom 2. April 1982 VI R 48/80, BFHE 135, 509, BStBl II 1982, 498).

    Er hat im Urteil in BFHE 134, 139, BStBl II 1982, 24 u.a. darauf hingewiesen, daß der Steuerpflichtige grundsätzlich davon ausgehen dürfe, daß die von der obersten Finanzbehörden der Länder festgesetzten und allgemein bekanntgegebenen Pauschbeträge auch auf ihn Anwendung finden, die Sammlung von Einzelbelegen deshalb unterbleiben kann.

  • FG Köln, 06.11.2013 - 13 K 121/13

    Veräußerungskosten können nicht in vollem Umfang vom steuerpflichtigen Anteil

  • BFH, 11.12.1986 - V B 61/86

    Entscheidung einer Rechtsfrage aufgrund ihrer grundsätzlichen Bedeutung

  • BFH, 08.08.1986 - VI R 117/83

    Verpflegungspauschale für Berufskraftfahrer gilt auch für Taxifahrer

  • BFH, 16.12.1981 - VI R 227/80

    Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung sind

  • BFH, 11.12.1987 - VI R 147/85

    Verwaltungsanweisung - Pauschbetrag - Verpflegungsmehraufwendungen -

  • BFH, 13.11.1987 - III R 213/84

    Taxifahrer - Selbständige Taxifahrer - Verpflegungsmehraufwand - Geschäftsreise -

  • BFH, 12.08.1983 - VI R 83/82

    Rechtsrefrendar - Werbungskosten

  • BFH, 02.04.1982 - VI R 48/80

    Bahnpostbegleitdienst - Postbeamte - Verpflegungsmehraufwand - Dienstreise -

  • FG Baden-Württemberg, 17.03.1998 - 1 K 92/94

    Annahme einer vorübergehenden Auswärtstätigkeit bei einer für fünf Jahre

  • FG Niedersachsen, 17.04.1996 - XI 479/94

    Höhe des Verpflegungsmehraufwands bei möglicher Teilnahme an einer verbilligten

  • FG Saarland, 10.04.1997 - 1 K 248/95

    Einkommensteuer; regelmäßige Betriebsstätte eines Handelsvertreters

  • VG Kassel, 23.06.2010 - 6 K 1390/08

    Schätzungsbefugnis für das Volumen kleiner Abfallmengen ist rechtmäßig

  • BFH, 11.12.1987 - VI R 48/86

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten

  • BFH, 14.05.1982 - VI R 259/80
  • FG Bremen, 22.10.1997 - 290059K 4

    Steuerliche Anerkennung von Verpflegungsmehraufwand eines Fährschiffkapitäns

  • FG München, 29.04.1997 - 12 K 2676/93

    Aufwendungen für über 20jährige Unterbringung am Dienstort als Werbungskosten bei

  • BFH, 18.12.1981 - VI R 57/79
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