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   BFH, 14.08.2018 - XI B 2/18   

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https://dejure.org/2018,37122
BFH, 14.08.2018 - XI B 2/18 (https://dejure.org/2018,37122)
BFH, Entscheidung vom 14.08.2018 - XI B 2/18 (https://dejure.org/2018,37122)
BFH, Entscheidung vom 14. August 2018 - XI B 2/18 (https://dejure.org/2018,37122)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes, § ... 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Berechtigung zur Hinzuschätzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 162 Abs. 2 ; FGO § 115
    Berechtigung zur Hinzuschätzung

  • rechtsportal.de

    AO § 162 Abs. 2 ; FGO § 115
    Zulässigkeit von Hinzuschätzungen zu den gebuchten Einnahmen eines Restaurants wegen unklaren Ausweises von Stornierungen

  • datenbank.nwb.de

    Berechtigung zur Hinzuschätzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3608
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 14.12.2011 - XI R 5/10

    Zur Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln - Inhalt der Entscheidungsgründe

    Auszug aus BFH, 14.08.2018 - XI B 2/18
    Für die Prüfung der formellen Ordnungsmäßigkeit der Buchführung ist das Gesamtbild aller Umstände im Einzelfall maßgebend (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2011 XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921, Rz 22).

    Formelle Buchführungsmängel berechtigen nur zur Schätzung, soweit sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (vgl. BFH-Urteile vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430; vom 26. Oktober 1994 X R 114/92, BFH/NV 1995, 373; vom 7. Juni 2000 III R 82/97, BFH/NV 2000, 1462; in BFH/NV 2012, 1921, Rz 22; BFH-Beschluss vom 9. Januar 2008 X B 144/07, Zeitschrift für Steuern und Recht 2008, R645).

    Ob ggf. nur unwesentliche formelle Buchführungsmängel vorliegen, unterliegt den Regeln der freien Beweiswürdigung (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 1921, Rz 22, m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 10 V 52/04

    Zulässigkeit der Hinzuschätzung weiterer Einnahmen bei Nichtvorlage der Bücher

    Auszug aus BFH, 14.08.2018 - XI B 2/18
    Dies ist --wie das FG zu Recht erkannt hat-- bei Stornierungen der Fall, wenn diese in Z-Bons nicht ausgewiesen werden, sondern allein die verbleibende Differenz aus ihnen hervorgeht (ebenso FG Hamburg, Beschluss vom 26. August 2016 6 V 81/16, juris, Rz 72; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 2. September 2004 10 V 52/04, juris, Rz 34).

    Die erforderliche Vollständigkeit der Buchungen ist infolge dieser Veränderungen nicht gewährleistet und diese Unvollständigkeit ergreift die gesamte Buchführung (Niedersächsisches FG, Beschluss vom 2. September 2004 10 V 52/04, juris, Rz 34).

  • BFH, 19.03.2014 - XI B 144/13

    NV: Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots zur Richtigkeit der

    Auszug aus BFH, 14.08.2018 - XI B 2/18
    aa) Eine Zulassung der Revision wegen fehlerhafter Rechtsanwendung oder fehlerhafter Beweiswürdigung durch das FG kommt nur bei offensichtlichen materiellen oder formellen Fehlern des FG i.S. einer objektiv willkürlichen und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbaren Entscheidung in Betracht (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 25. März 2010 X B 176/08, BFH/NV 2010, 1455; vom 9. November 2011 II B 105/10, BFH/NV 2012, 254; vom 25. Juli 2012 X B 144/11, BFH/NV 2012, 1982; vom 10. Juli 2013 IX B 25/13, BFH/NV 2013, 1604; vom 19. März 2014 XI B 144/13, BFH/NV 2014, 1064, Rz 37).

    In der Beschwerdebegründung muss bei Geltendmachung dieses Zulassungsgrundes substantiiert dargelegt werden, weshalb die Vorentscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 3. November 2005 V B 9/04, BFH/NV 2006, 248; in BFH/NV 2012, 1982; in BFH/NV 2013, 1604; in BFH/NV 2014, 1064, Rz 37).

  • FG Hamburg, 07.02.2019 - 6 V 240/18

    Einkommensteuer: Hinzuschätzung von Einnahmen und Umsätzen bei einem Döner-Imbiss

    Eine Hinzuschätzung darf bei formellen Buchführungsmängeln dann erfolgen, wenn diese Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (BFH-Beschlüsse vom 14. August 2018, XI B 2/18, BFH/NV 2019, 1 m. w. N.; vom 12. Juli 2017, X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204).

    Dies ist der Fall, wenn die Verletzung der formellen Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung dazu führt, dass keine Gewähr mehr für die Vollständigkeit der Erfassung der Bareinnahmen gegeben ist (BFH-Beschluss vom 14. August 2018, XI B 2/18, BFH/NV 2019, 1).

    Die erforderliche Vollständigkeit der Buchungen ist infolge dieser Veränderungen nicht gewährleistet (vgl. BFH-Beschluss vom 14. August 2018, XI B 2/18, BFH/NV 2019, 1 m. w. N.).

    Fehlende Stornobuchungen in Tagesendsummenbons sind dann, wenn überwiegend Bargeschäfte getätigt werden, von so erheblichem Gewicht, dass diese Fehler die gesamte Buchführung ergreifen (vgl. BFH-Beschluss vom 14. August 2018, XI B 2/18, BFH/NV 2019, 1 m. w. N.).

  • BFH, 08.08.2019 - X B 117/18

    Richtsatzschätzung bei fehlerhafter elektronischer Registrierkasse

    Die erforderliche Vollständigkeit der Buchungen ist infolge dieser Veränderungen nicht gewährleistet und diese Unvollständigkeit ergreift die gesamte Buchführung (so zu Recht schon BFH-Beschluss vom 14. August 2018 - XI B 2/18, BFH/NV 2019, 1, Rz 10, m.w.N.).

    aa) Soweit der Kläger der Ansicht ist, der Senat hätte statt der Anwendung der amtlichen Richtsatzsammlung eine "eigene Schätzung" vornehmen müssen, verkennt er zum einen, dass die Anwendung der amtlichen Richtsatzsammlung eine anerkannte Schätzungsmethode ist, die sich das FG zu eigen gemacht hat (so bereits auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2019, 1, Rz 20).

  • BFH, 14.12.2022 - X R 19/21

    Beitrittsaufforderung: BMF-Richtsätze als geeignete Schätzungsgrundlage

    c) Nach Maßgabe dieser Grundsätze hat die höchstrichterliche Rechtsprechung die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch einen äußeren Betriebsvergleich anhand der aus der amtlichen Richtsatzsammlung des BMF zu entnehmenden Richtsätze bislang als grundsätzlich "anerkannte Schätzungsmethode" bewertet (vgl. u.a. aus jüngerer Zeit BFH-Beschlüsse vom 05.12.2007 - X B 4/07, BFH/NV 2008, 587, unter 1.c; vom 01.08.2014 - V S 16/14 (PKH), BFH/NV 2014, 1768, Rz 25, sowie vom 14.08.2018 - XI B 2/18, BFH/NV 2019, 1, Rz 20).
  • BFH, 29.04.2020 - XI B 113/19

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Warenlieferungen im paneuropäischen

    aa) In der Beschwerdebegründung muss bei Geltendmachung dieses Zulassungsgrundes substantiiert dargelegt werden, weshalb die Vorentscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist (vgl. BFH-Beschluss vom 14.08.2018 - XI B 2/18, BFH/NV 2019, 1, Rz 18, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 04.09.2019 - 6 K 14/19

    Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen auf der Grundlage des höchsten

    Nur wenn die Würdigung des Sachverhalts ergibt, dass eine formell ordnungsgemäße Buchführung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ganz oder teilweise sachlich unrichtig ist, kann das Ergebnis der Buchführung ganz oder teilweise verworfen werden (vgl. z.B. BFH, Urteile vom 14. Dezember 2011, XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921; vom 24. Juni 1997, VIII R 9/96, BStBl. II 1998, 51; BFH, Beschluss vom 14. August 2018, XI B 2/18, BFH/NV 2019, 1).

    Formelle Buchführungsmängel berechtigen nur zur Schätzung, soweit sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (vgl. BFH, Urteile vom 17. November 1981, VIII R 174/77, BStBl. II 1982, 430; vom 26. Oktober 1994, X R 114/92, BFH/NV 1995, 373; vom 7. Juni 2000, III R 82/97, BFH/NV 2000, 1462; vom 14. Dezember 2011, XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921; BFH, Beschluss vom 14. August 2018, XI B 2/18, BFH/NV 2019, 1).

    Maßgeblich für eine Hinzuschätzung ist somit, dass die Verletzung der formellen Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung dazu führt, dass keine Gewähr mehr für die Vollständigkeit der Erfassung der Bareinnahmen geboten wird (BFH, Beschluss vom 14. August 2018, XI B 2/18, BFH/NV 2019, 1).

  • BFH, 21.08.2019 - X B 120/18

    Hinweispflicht des FG bei Austausch der Schätzungsmethode

    Denn infolge des fehlenden Ausweises solcher Stornierungen ist nicht mehr feststellbar, ob lediglich Fehlbuchungen oder auch nach § 146 Abs. 1 AO zu erfassende Einnahmebuchungen gelöscht worden sind (BFH-Beschluss vom 14.08.2018 - XI B 2/18, BFH/NV 2019, 1, Rz 10, m.w.N.).

    Eine derartige Unvollständigkeit ergreift bei überwiegenden Bargeschäften die gesamte Buchführung (BFH-Beschluss in BFH/NV 2019, 1, Rz 10).

    Allerdings muss sich das FG einer Methode bedienen, die geeignet ist, ein vernünftiges und der Wirklichkeit entsprechendes Ergebnis abzubilden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2019, 1, Rz 12, m.w.N.).

  • FG Münster, 18.05.2022 - 10 K 261/17

    Keine Hinzuschätzungen bei einer GmbH wegen unklarer Mittelherkunft bei ihrem

    Formelle Buchführungsmängel berechtigen nur zur Schätzung, soweit sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (vgl. BFH, Urteile vom 17.11.1981, VIII R 174/77, BStBl. II 1982, 430; vom 26.10.1994, X R 114/92, BFH/NV 1995, 373; vom 7.6.2000, III R 82/97, BFH/NV 2000, 1462; vom 14.12.2011, XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921; BFH, Beschluss vom 14.8.2018, XI B 2/18, BFH/NV 2019, 1).

    Maßgeblich für eine Hinzuschätzung ist somit, dass die Verletzung der formellen Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung dazu führt, dass keine Gewähr mehr für die Vollständigkeit der Erfassung der Bareinnahmen geboten wird (BFH, Beschluss vom 14.08.2018, XI B 2/18, BFH/NV 2019, 1).

  • FG Münster, 17.01.2020 - 4 K 16/16

    Verfahrensrecht - Zum Nachweis von Schwarzeinkäufen bei einer Pizzeria und zur

    Die Anwendung der amtlichen Richtsatzsammlung ist eine anerkannte Schätzungsmethode, die sich das FG zu eigen machen darf (BFH-Beschlüsse vom 08.08.2019 X B 117/18, BFH/NV 2019, 1219, Rz 37; vom 14.08.2018 XI B 2/18, BFH/NV 2019, 1, Rz 20).
  • FG Hamburg, 16.04.2019 - 6 K 50/18

    Hinzuschätzungen bei Döner-Imbiss bei nicht existenten Ursprungsaufzeichnungen -

    Eine Hinzuschätzung darf bei formellen Buchführungsmängeln dann erfolgen, wenn diese Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (BFH, Beschluss vom 14. August 2018, XI B 2/18, BFH/NV 2019, 1, juris, Rn. 10; Beschluss vom 12. Juli 2017, X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204, juris, Rn. 56).

    Dies ist der Fall, wenn die Verletzung der formellen Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung dazu führt, dass keine Gewähr mehr für die Vollständigkeit der Erfassung der Bareinnahmen gegeben ist (BFH, Beschluss vom 14. August 2018, XI B 2/18, BFH/NV 2019, 1, juris, Rn. 10).

  • FG Düsseldorf, 13.09.2023 - 5 V 1048/23

    Schätzungsbefugnis bei formellen Aufzeichnungsmängeln, Verpflichtung zur

    Eine Hinzuschätzung darf bei formellen Buchführungs- und Aufzeichnungsmängeln dann erfolgen, wenn diese Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12.7.2017 X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204 und vom 14.8.2018 XI B 2/18, BFH/NV 2019, 1).

    Dies ist der Fall, wenn die Verletzung der formellen Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung dazu führt, dass keine Gewähr mehr für die Vollständigkeit der Erfassung der Bareinnahmen gegeben ist (vgl. BFH-Beschluss vom 14.8.2018 XI B 2/18, BFH/NV 2019, 1).

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2021 - 3 K 1862/19

    Rechtmäßigkeit der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen in einem

  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 257/20

    Einnahmenüberschussrechnung; PC-Kasse; Schätzung; Schätzungsbefugnis

  • FG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 K 2740/19

    Schätzung im Gaststättengewerbe - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG -

  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 259/20

    Einnahmenüberschussrechnung; PC-Kasse; Schätzung; Schätzungsbefugnis

  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 261/20

    Einnahmenüberschussrechnung; PC-Kasse; Schätzung; Schätzungsbefugnis

  • FG Hamburg, 20.05.2019 - 6 K 109/18

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen: Schätzung bei Gebrauchtwagenhändler

  • FG Hessen, 23.06.2023 - 10 K 98/17

    Revisionszulassung durch Einzelrichter bei Schätzung nach BMF-Richtsatzsammlung

  • FG München, 08.03.2022 - 7 V 2634/21

    Rechtmäßiger Umsatzsteuerbescheid - Wahl der Schätzungsmethode

  • FG Münster, 04.11.2019 - 5 K 2583/17

    Umsatzsteuer - Zur Schätzung von Umsätzen bei fehlenden Kassenaufzeichnungen

  • FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 5 V 319/21

    Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen bei einem Taxiunternehmen und

  • FG Hamburg, 08.02.2021 - 2 V 122/20

    Aussetzung der Vollziehung: Schätzung auf der Grundlage der Richtsatzsammlung für

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