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   BFH, 14.09.1988 - IV S 2/87   

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https://dejure.org/1988,12710
BFH, 14.09.1988 - IV S 2/87 (https://dejure.org/1988,12710)
BFH, Entscheidung vom 14.09.1988 - IV S 2/87 (https://dejure.org/1988,12710)
BFH, Entscheidung vom 14. September 1988 - IV S 2/87 (https://dejure.org/1988,12710)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 20.01.1972 - I B 51/68

    Zusammenzuveranlagende Eheleuten - Gemeinsame Einkommensteuererklärung -

    Auszug aus BFH, 14.09.1988 - IV S 2/87
    Bei zusammenveranlagten Ehegatten bedarf es nach der Rechtsprechung des BFH der Beiladung des jeweils anderen Ehegatten nicht (vgl. Beschluß vom 20. Januar 1972 I B 51/68, BFHE 104, 45, BStBl II 1972, 287).
  • BVerwG, 20.08.1985 - 1 DB 35.85
    Auszug aus BFH, 14.09.1988 - IV S 2/87
    Die Ersatzzustellung durch Niederlegung bei der Postanstalt nach § 182 ZPO setzt u. a. voraus, daß ein Zustellungsversuch in der "Wohnung" des Zustellungsempfängers unternommen und dieser dort nicht angetroffen wird (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 20. August 1985 1 DB 35/85, BVerwGE 83, 40).
  • BGH, 18.09.1957 - V ZR 209/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 14.09.1988 - IV S 2/87
    Jedenfalls kann die "Wohnung" im Sinne der Zustellungsvorschriften auch bei längerer Abwesenheit erhalten bleiben, wenn die Rückkehr zu erwarten ist (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. September 1957 V ZR 209/55, Lindenmaier / Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 328 BGB Nr. 15).
  • BFH, 04.06.1987 - V R 131/86

    Bekanntgabe eines Steuerbescheids mittels Ersatzzustellung bei vorübergehender

    Auszug aus BFH, 14.09.1988 - IV S 2/87
    Nach dem Urteil des BFH vom 4. Juni 1987 V R 131/86 (BFHE 150, 305, BStBl II 1988, 392) genügt der Einwurf der Mitteilung in den Hausbriefkasten des Zustellungsadressaten für die Wirksamkeit der Ersatzzustellung gemäß § 182 ZPO, auch wenn der Zustellungsadressat unter der Anschrift seiner (nicht aufgegebenen) Wohnung einen Nachsendungsantrag bei der Deutschen Bundespost gestellt hat (§ 58 Abs. 1 der Postordnung - PostO -), der sich nicht auf Postzustellungsaufträge bezieht (§ 39 PostO).
  • BFH, 22.05.1974 - I R 212/72

    Aufwendungen - Geschäftsinhaber - Informationsreise - Organisation des

    Auszug aus BFH, 14.09.1988 - IV S 2/87
    Für den Abzug der Kosten einer Reise als Betriebsausgaben ist maßgebend, ob die Aufwendungen objektiv durch die besonderen betrieblichen Gegebenheiten veranlaßt sind und die Befriedigung privater Interessen, wie z. B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Urteil vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70; Beschluß vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
  • BFH, 03.07.1984 - VIII B 142/81
    Auszug aus BFH, 14.09.1988 - IV S 2/87
    Offenbleiben kann im Streitfall, ob dem Antragsteller gegen seine Ehefrau, die ein monatliches Einkommen von 1 260 DM bezieht, nach § 1360 a Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anspruch auf Zahlung eines Prozeßkostenvorschusses zusteht und er deshalb auf PKH nicht angewiesen ist (vgl. BFH-Beschluß vom 3. Juli 1984 VIII B 142/81, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 04.03.1986 - VIII R 188/84

    Zuwendungen an politische Parteien sind im allgemeinen nicht als Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 14.09.1988 - IV S 2/87
    Dabei konnte es - entgegen der Auffassung des Antragstellers - auch das Fehlen der Erforderlichkeit und der Zweckmäßigkeit der Aufwendungen als Anzeichen dafür werten, daß die Aufwendungen aus außerbetrieblichen Erwägungen gemacht wurden (BFH-Urteil vom 4. März 1986 VIII R 188/84, BFHE 146, 151, BStBl II 1986, 373).
  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus BFH, 14.09.1988 - IV S 2/87
    Für den Abzug der Kosten einer Reise als Betriebsausgaben ist maßgebend, ob die Aufwendungen objektiv durch die besonderen betrieblichen Gegebenheiten veranlaßt sind und die Befriedigung privater Interessen, wie z. B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Urteil vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70; Beschluß vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
  • BFH, 24.06.1976 - IV R 101/75

    Feststellungslast des Steuerpflichtigen - Minderung des Betriebsvermögens -

    Auszug aus BFH, 14.09.1988 - IV S 2/87
    Den Steuerpflichtigen trifft insoweit die Feststellungslast (vgl. dazu BFH-Urteil vom 24. Juni 1976 IV R 101/75, BFHE 119, 164, BStBl II 1976, 562).
  • BFH, 20.02.1980 - II B 26/79

    Abweichung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz

    Auszug aus BFH, 14.09.1988 - IV S 2/87
    Ob die Würdigung des Sachverhalts durch das FG als zwingend oder als zutreffend angesehen werden kann, ist im übrigen für das Vorliegen einer Abweichung ohne Bedeutung (BFH-Beschluß vom 20. Februar 1980 II B 26/79, BFHE 129, 313, BStBl II 1980, 211).
  • BFH, 12.11.1987 - V S 17/87

    Kriterien für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • BFH, 25.03.1986 - III B 5/86

    Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Gründe - Abweisung der Klage durch

  • BFH, 05.07.2007 - V B 6/06

    Keine Berichtigung von Rechtsfehlern nach § 173 AO; Nichtberücksichtigung des

    Etwaige dennoch enthaltene Unrichtigkeiten könnten nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Mai 2005 IV B 100/03, BFH/NV 2005, 1809; vom 14. September 1988 IV S 2/87, BFH/NV 1989, 384).
  • BFH, 27.05.2005 - IV B 100/03

    Überraschungsentscheidung; Tatbestandsberichtigung

    Daher können etwa dennoch vorhandene Unrichtigkeiten nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht mehr mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (Senatsbeschluss vom 14. September 1988 IV S 2/87, BFH/NV 1989, 384).
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