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   BFH, 14.10.1970 - I R 60/69   

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https://dejure.org/1970,1433
BFH, 14.10.1970 - I R 60/69 (https://dejure.org/1970,1433)
BFH, Entscheidung vom 14.10.1970 - I R 60/69 (https://dejure.org/1970,1433)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 1970 - I R 60/69 (https://dejure.org/1970,1433)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Charakter der Zustimmung - Lohnsummensteuer - Ununterbrochene Weitererhebung - Fortfall der gesetzlichen Verpflichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 100, 404
  • BStBl II 1971, 60
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.06.1968 - VII C 109.67

    Verfassungsgemäßheit der Heranziehung zur Gewerbesteuer auf Berechnung der

    Auszug aus BFH, 14.10.1970 - I R 60/69
    Der I. Senat des BFH schließt sich dem Urteil des BVerwG VII C 109.67 vom 28. Juni 1968 (Kommunale Steuer-Zeitschrift 1968 S. 154) an, daß es für die ununterbrochene Weitererhebung der kraft Gesetzes eingeführten Lohnsummensteuer durch eine Gemeinde nach Fortfall der gesetzlichen Verpflichtung der Zustimmung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 GewStG nicht bedarf.

    Es folge der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in dem gegen den Steuerpflichtigen ergangenen Urteil VII C 109/67 vom 28. Juni 1968 (Kommunale Steuer-Zeitschrift 1968 S. 154), das die Anfechtung einer Verfügung der Stadt Z. über die Abgabe einer Lohnsummensteuererklärung für das IV. Quartal 1963 zum Gegenstand hat.

    Der erkennende Senat schließt sich auch den Ausführungen des BVerfG im Urteil VII C 109/67, a. a. O., insoweit an, als es nach seiner Auffassung für die ununterbrochene Weitererhebung der Lohnsummensteuer keinen Unterschied macht, ob ihre Einführung durch die Gemeinde erstmals aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder aufgrund Zustimmung der nunmehr nach § 6 Abs. 2 Satz 2 GewStG zuständigen Landesregierung erfolgt ist.

  • BVerwG, 22.09.1967 - VII C 11.67

    Die erstmalige Einführung der Lohnsummensteuer durch die Gemeinde bedarf der

    Auszug aus BFH, 14.10.1970 - I R 60/69
    Der I. Senat des BFH schließt sich hinsichtlich der Beurteilung des Charakters der Zustimmung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 GewStG den Urteilen des BFH IV 166/63 S vom 13. Dezember 1963 (BFH 78, 116, BStBl III 1964, 47) und des BVerwG VII C 11.67 vom 22. September 1967 (BVerwGE 27, 350) an.

    In der Begründung dieses Urteils habe das BVerwG unter Bezug auf seine Entscheidung VII C 11/67 vom 22. September 1967 (BVerwGE 27, 350) dargelegt, daß grundsätzlich nur die erstmalige Erhebung, d. h. die Einführung der Lohnsummensteuer durch die Gemeinde, der Zustimmung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 GewStG bedürfe, die einmal erteilte Zustimmung der obersten Gemeindeaufsichtsbehörde aber durch die Begründung der Zuständigkeit der Landesregierung für diese Zustimmung in Art. 1 § 1 Nr. 4 Buchst. a des Gesetzes vom 27. Dezember 1951 (a. a. O.) nicht berührt werde.

    Der erkennende Senat schließt sich, was die rechtliche Beurteilung der Zustimmung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 GewStG betrifft, den Entscheidungen des BFH IV 166/63 S vom 13. Dezember 1963 (BFH 78, 116, BStBl III 1964, 47) und des BVerwG VII C 11/67 (a. a. O.) an.

  • BFH, 13.12.1963 - IV 166/63 S

    Vereinbarkeit der Erhebung von Lohnsummensteuer durch Gemeinden mit dem

    Auszug aus BFH, 14.10.1970 - I R 60/69
    Der I. Senat des BFH schließt sich hinsichtlich der Beurteilung des Charakters der Zustimmung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 GewStG den Urteilen des BFH IV 166/63 S vom 13. Dezember 1963 (BFH 78, 116, BStBl III 1964, 47) und des BVerwG VII C 11.67 vom 22. September 1967 (BVerwGE 27, 350) an.

    Der erkennende Senat schließt sich, was die rechtliche Beurteilung der Zustimmung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 GewStG betrifft, den Entscheidungen des BFH IV 166/63 S vom 13. Dezember 1963 (BFH 78, 116, BStBl III 1964, 47) und des BVerwG VII C 11/67 (a. a. O.) an.

  • BFH, 02.12.1970 - I R 68/68

    Zustimmung der Landesregierung - Erhebung der Lohnsummensteuer -

    Im übrigen nimmt der Senat auf sein Urteil I R 60/69 vom 14. Oktober 1970, BStBl II 1971, 60 Bezug, nach dem es für die Weitererhebung der Lohnsummensteuer nach ihrer einmal gegebenen Einführung einer von Rechnungsjahr zu Rechnungsjahr neu zu erteilenden Zustimmung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 GewStG nicht bedarf.
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