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   BFH, 14.10.2002 - VIII R 70/98   

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https://dejure.org/2002,3195
BFH, 14.10.2002 - VIII R 70/98 (https://dejure.org/2002,3195)
BFH, Entscheidung vom 14.10.2002 - VIII R 70/98 (https://dejure.org/2002,3195)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 2002 - VIII R 70/98 (https://dejure.org/2002,3195)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    HGB § 1; ; HGB § 2; ; HGB § 2 Abs. 1 Satz 1 a.F.; ; HGB § 105 Abs. 2 n.F.; ; EStG § 15 Abs. 2; ; EStG § 15 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2; FGO § 57
    Klagebefugnis einer KG; gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

  • datenbank.nwb.de

    Keine Klagebefugnis einer GbR, die vor Klageerhebung vollbeendet war; gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von weniger als 4 Objekten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 2, GewStG § 2 Abs 1
    Drei-Objekt-Grenze; Gewerbebetrieb

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 14.10.2002 - VIII R 70/98
    Die zur Konkretisierung dieser Unterscheidung eingeführte sog. Drei-Objekt-Grenze ist als gewichtiges Indiz grundsätzlich unabhängig davon zu beachten, ob der Steuerpflichtige die veräußerten Objekte lediglich angeschafft oder ob er sie errichtet hat (Beschluss des Großen Senats vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 3.).

    c) Andererseits hat der Große Senat (in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, Abschn. C. III. 5.) entschieden, dass auch bei der Veräußerung von weniger als 4 Objekten, d.h. unabhängig von der Anzahl der Verkäufe, die besonderen Umstände des Einzelfalls den Schluss auf eine die private Vermögensverwaltung überschreitende gewerbliche Betätigung zulassen können.

    Dies betrifft nicht nur die tatsächliche Würdigung der Vorinstanz, die A-KG habe angesichts des ihr vor dem Grundstückserwerb unterbreiteten steuerlichen "Konzepts" sowie aufgrund des zeitlichen Zusammenhangs von Gebäudeerrichtung und Verkauf in zumindest bedingter Veräußerungsabsicht gehandelt, sowie die Annahme des FG, die Klägerin habe am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilgenommen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 I R 16/99, BFHE 191, 45, BStBl II 2000, 404; bestätigt durch den Beschluss des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. I.).

    Der Große Senat (in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, Abschn. C. III. 5. a.E.) hat hierzu ausgeführt, dass in den Fällen, in denen die genannten "besonderen Umstände" ein Unterschreiten der Drei-Objekt-Grenze rechtfertigten, das Merkmal der Nachhaltigkeit (§ 15 Abs. 2 Satz 1 EStG) der Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels nicht entgegenstehe und die Drei-Objekt-Grenze somit auch keine Mindestgrenze für das Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit begründe.

  • BFH, 10.04.1986 - IV R 200/83

    Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung - Unterhaltung eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus BFH, 14.10.2002 - VIII R 70/98
    Die Vorinstanz hat hierbei nicht nur außer Acht gelassen, dass Gegenstand des Unternehmens der KG nach § 2 des Gesellschaftsvertrags nicht die Veräußerung unbebauter oder von ihr bebauter Grundstücke, sondern lediglich der Grundstückserwerb, die Errichtung von Gebäuden und deren Verwaltung war (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 10. April 1986 IV R 200/83, BFH/NV 1988, 154).

    Das FG hat vor allem unberücksichtigt gelassen, dass dem Handelsrecht nach den §§ 1, 2 des Handelsgesetzbuches i.d.F. vor In-Kraft-Treten des Handelsrechtsreformgesetzes vom 22. Juni 1998 --HGB a.F.-- (BGBl I 1998, 1474) eine allgemeine Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung fremd und demgemäß ein Handelsgewerbe i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 HGB a.F. anzunehmen war, wenn die Vermögensverwaltung berufsmäßig ausgeübt wurde und einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb verlangte, während dies --wie nachfolgend dargelegt-- für die Begründung eines Gewerbebetriebs i.S. des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht ausreichend ist (BFH-Urteile vom 12. März 1964 IV 136/61 S, BFHE 79, 366, BStBl III 1964, 364; in BFH/NV 1988, 154; zur umstr. Rechtslage nach §§ 1, 2, 105 Abs. 2 HGB n.F. vgl. Kindler in Ebenroth/Boujong/Joost, Handelsgesetzbuch, Bd. 1, 2001, § 1 Rz. 31 ff., sowie Boujong, § 105 Rz. 20 ff.; Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 30. Aufl., § 1 Rdnr. 13, § 105 Rdnr. 13).

  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 6/99

    Vollbeendete PersG; Beteiligtenfähigkeit im gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BFH, 14.10.2002 - VIII R 70/98
    Eine Auslegung (oder Umdeutung) der Klage als eine solche der ehemaligen Komplementärin (Frau A) käme nicht in Betracht, da die A-KG von einem Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufe vertreten wurde und sowohl der Klageschrift als auch der erteilten Prozessvollmacht zweifelsfrei zu entnehmen ist, dass die Klage für die KG erhoben werden sollte (vgl. zu allem Senatsurteil vom 28. März 2000 VIII R 6/99, BFH/NV 2000, 1074, m.w.N.).
  • BFH, 24.01.1996 - X R 255/93

    Gewerblicher Grundstückhandel eines Bauingenieurs, der zwei Grundstücke jeweils

    Auszug aus BFH, 14.10.2002 - VIII R 70/98
    Der Große Senat ist somit den Erwägungen des BFH-Urteils vom 24. Januar 1996 X R 255/93 (BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303), auf das sich auch das vorinstanzliche Urteil stützte, nicht gefolgt.
  • BFH, 12.03.1964 - IV 136/61 S

    Errichtung von Häusern als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 14.10.2002 - VIII R 70/98
    Das FG hat vor allem unberücksichtigt gelassen, dass dem Handelsrecht nach den §§ 1, 2 des Handelsgesetzbuches i.d.F. vor In-Kraft-Treten des Handelsrechtsreformgesetzes vom 22. Juni 1998 --HGB a.F.-- (BGBl I 1998, 1474) eine allgemeine Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung fremd und demgemäß ein Handelsgewerbe i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 HGB a.F. anzunehmen war, wenn die Vermögensverwaltung berufsmäßig ausgeübt wurde und einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb verlangte, während dies --wie nachfolgend dargelegt-- für die Begründung eines Gewerbebetriebs i.S. des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht ausreichend ist (BFH-Urteile vom 12. März 1964 IV 136/61 S, BFHE 79, 366, BStBl III 1964, 364; in BFH/NV 1988, 154; zur umstr. Rechtslage nach §§ 1, 2, 105 Abs. 2 HGB n.F. vgl. Kindler in Ebenroth/Boujong/Joost, Handelsgesetzbuch, Bd. 1, 2001, § 1 Rz. 31 ff., sowie Boujong, § 105 Rz. 20 ff.; Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 30. Aufl., § 1 Rdnr. 13, § 105 Rdnr. 13).
  • BFH, 12.12.1995 - VIII R 59/92

    Vermutung fehlender Gewinnerzielungsabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaften?

    Auszug aus BFH, 14.10.2002 - VIII R 70/98
    Sofern hiermit die Vollbeendigung der KG (vgl. hierzu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219) vor Klageerhebung (17. Mai 1997) verbunden war, wäre die Klage durch Prozessurteil als unzulässig abzuweisen.
  • BFH, 12.02.1990 - X B 124/88

    Veräußerung der Miteigentumsanteile an einem Grundstück als gewerblicher

    Auszug aus BFH, 14.10.2002 - VIII R 70/98
    Dementsprechend neigt der erkennende Senat zwar dazu, die Vertragsleistungen des Generalunternehmers (vgl. Locher, Privates Baurecht, 6. Aufl., Rz. 389 f.) dem Auftraggeber (hier: KG) auch für die Prüfung der Nachhaltigkeit jeweils gesondert (d.h. als eine Vielzahl wirtschaftlicher Einzelaktivitäten) zuzurechnen (vgl. hierzu BFH-Entscheidungen vom 14. November 1972 VIII R 71/72, BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239; vom 6. Februar 1986 IV R 133/85, BFHE 146, 244, BStBl II 1986, 666; vom 12. Februar 1990 X B 124/88, BFH/NV 1990, 640; vom 20. September 1995 X R 34-35/93, BFH/NV 1996, 302).
  • BFH, 15.12.1999 - I R 16/99

    Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

    Auszug aus BFH, 14.10.2002 - VIII R 70/98
    Dies betrifft nicht nur die tatsächliche Würdigung der Vorinstanz, die A-KG habe angesichts des ihr vor dem Grundstückserwerb unterbreiteten steuerlichen "Konzepts" sowie aufgrund des zeitlichen Zusammenhangs von Gebäudeerrichtung und Verkauf in zumindest bedingter Veräußerungsabsicht gehandelt, sowie die Annahme des FG, die Klägerin habe am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilgenommen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 I R 16/99, BFHE 191, 45, BStBl II 2000, 404; bestätigt durch den Beschluss des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. I.).
  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus BFH, 14.10.2002 - VIII R 70/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund tritt (Beschluss des Großen Senats vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617).
  • BFH, 14.11.1972 - VIII R 71/72

    Gewerbliche Grundstücksverkäufe - Parzellierung - Erschließung -

    Auszug aus BFH, 14.10.2002 - VIII R 70/98
    Dementsprechend neigt der erkennende Senat zwar dazu, die Vertragsleistungen des Generalunternehmers (vgl. Locher, Privates Baurecht, 6. Aufl., Rz. 389 f.) dem Auftraggeber (hier: KG) auch für die Prüfung der Nachhaltigkeit jeweils gesondert (d.h. als eine Vielzahl wirtschaftlicher Einzelaktivitäten) zuzurechnen (vgl. hierzu BFH-Entscheidungen vom 14. November 1972 VIII R 71/72, BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239; vom 6. Februar 1986 IV R 133/85, BFHE 146, 244, BStBl II 1986, 666; vom 12. Februar 1990 X B 124/88, BFH/NV 1990, 640; vom 20. September 1995 X R 34-35/93, BFH/NV 1996, 302).
  • BFH, 06.02.1986 - IV R 133/85

    Steuerliche Zuordnung einer Tätigkeit - Grundstückserschließungsgesellschaft -

  • BFH, 06.10.1977 - IV R 176/74

    Errichtung und Vermietung von Wohnungen durch eine OHG bei nur kurzfristiger

  • BFH, 18.12.1986 - I R 49/83

    Verwaltungsakt - Außenprüfung - Festlegung des Prüfungsbeginns -

  • BFH, 20.09.1995 - X R 34/93
  • BFH, 19.02.2009 - IV R 10/06

    Nachhaltigkeit einer Tätigkeit - Verkehrsbeteiligung - Abgrenzung zwischen

    Der VIII. Senat des BFH hat in seiner Entscheidung vom 14. Oktober 2002 VIII R 70/98 (BFH/NV 2003, 742) zu erkennen gegeben, dass er dazu neigt, die Vertragsleistungen des Generalunternehmers dem Auftraggeber (hier: der Klägerin) auch für die Prüfung der Nachhaltigkeit jeweils gesondert (d.h. als eine Vielzahl wirtschaftlicher Einzelaktivitäten) zuzurechnen (vgl. hierzu BFH-Entscheidungen vom 14. November 1972 VIII R 71/72, BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239; vom 6. Februar 1986 IV R 133/85, BFHE 146, 244, BStBl II 1986, 666; vom 12. Februar 1990 X B 124/88, BFH/NV 1990, 640; vom 20. September 1995 X R 34-35/93, BFH/NV 1996, 302).
  • FG Düsseldorf, 04.05.2006 - 14 K 5266/02

    Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerungsabsicht; Wiederholungsabsicht;

    Ob und inwieweit Vertragsleistungen eines Generalunternehmers dem Auftraggeber für die Prüfung der Nachhaltigkeit jeweils gesondert, d. h. als eine Vielzahl wirtschaftlicher Einzeltätigkeiten zuzurechnen sind, hat der BFH bislang nicht abschließend entschieden (bejahend zunächst BFH-Urteile vom 14. November 1972 VIII R 71/72, BFHE 107, 501, BStBl II 1973, 239; vom 6. Februar 1986 IV R 133/85, BFHE 146, 244, BStBl II 1986, 666; vom 20. September 1995 X R 34-35/93, BFH/NV 1996, 302; ausdrücklich offen gelassen BFH-Urteile vom 14. Oktober 2002 VIII R 70/98, BFH/NV 2003, 742 und vom 1. Dezember 2005 IV R 65/04, BStBl II 2006, 259 unter II. 2. d bb).

    Gleiches gilt, wenn der Steuerpflichtige neben der Finanzierung der Gesamtinvestition auch durch eine eigene detaillierte Bauplanung sowie entsprechende spezifizierte Vorgaben weitgehend den Inhalt eines Gerneralunternehmervertrages festlegt (vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 2002 VIII R 70/98, BFH/NV 2003, 742).

  • BFH, 27.01.2006 - VIII B 90/05

    Vollbeendete PersG - Prozessstandschaft; Klageumdeutung

    Vielmehr waren gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 2 FGO nur noch die betroffenen Feststellungsbeteiligten befugt, gegen einheitliche und gesonderte Feststellungsbescheide zu klagen (BFH-Urteil vom 14. Oktober 2002 VIII R 70/98, BFH/NV 2003, 742).

    c) Eine Auslegung (oder Umdeutung) der Klage und der Nichtzulassungsbeschwerde als eine solche der ehemaligen Komplementär-GmbH kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die Klägerin zu 1. von einem Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufe vertreten worden ist und sowohl der Klageschrift als auch der Prozessvollmacht eindeutig zu entnehmen ist, dass die Klage sowohl von der Klägerin zu 1. als auch von dem Kommanditisten, dem Kläger und Beschwerdeführer zu 2. (Kläger zu 2.) erhoben werden sollte (BFH-Urteile in BFH/NV 2003, 742; vom 28. März 2000 VIII R 6/99, BFH/NV 2000, 1074).

  • FG Köln, 29.04.2003 - 8 K 7540/99

    Errichtung nur eines Gewerbeobjekts (Supermarkt)

    Dabei kann an dieser Stelle dahinstehen, ob im Streitfall der Entschluss zum Verkauf, wie vom Kläger vorgetragen, tatsächlich erst im September 1994 gefasst wurde, oder, wie vom Beklagten vermutet, bereits zu einem früheren Zeitpunkt, denn auch in den letzten Monaten der Bauphase erfordert ein Objekt dieser Größenordnung eine solche Vielzahl an Einzelaktivitäten, dass auch diese - dem Kläger als Auftraggeber zuzurechnenden - Tätigkeiten (vgl. BFH - Urteil vom 14.10.2002 VIII R 70/98, NV) geeignet sind, der Betätigung das Gepräge der Nachhaltigkeit zu geben.
  • BFH, 01.09.2008 - IV B 12/08

    Auslegung von Gewinnfeststellungsbescheiden und Klageschriften - keine

    a) Dabei kann offenbleiben, ob mit Rücksicht auf die Fassung der Einspruchsentscheidung sowie der dieser beigefügten Anlage Raum für eine rechtsschutzgewährende Auslegung oder Umdeutung der Klageschrift bleiben konnte (vgl. --einschließlich Abgrenzungen-- BFH-Urteile vom 29. November 2007 IV R 81/05, BFHE 220, 94, BStBl II 2008, 561; vom 14. Oktober 2002 VIII R 70/98, BFH/NV 2003, 742; zur Umdeutung s. BFH-Urteil vom 28. März 2000 VIII R 6/99, BFH/NV 2000, 1074; vgl. Steinhauff in HHSp, § 48 FGO Rz 44 ff., m.w.N.).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2004 - 1 K 64/03

    Klagebefugnis nach Vollbeendigung einer Personengesellschaft; Zeitpunkt der

    Das Urteil ist durch das Urteil des BFH vom 14. Oktober 2002 ( VIII R 70/98) aufgehoben worden.

    Dem Gericht lagen je ein Band Feststellungs-, Dauerbeleg-, Betriebsprüfungshand-, Betriebsprüfungs-, Einheitswert-, Gewerbesteuer- und die Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnungsakte des Beklagten sowie die Verfahrensakte des BFH zum Aktenzeichen VIII R 70/98 vor.

  • BFH, 26.05.2004 - I R 80/03

    Kindergeld: Einkünfte i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

    Er hat jedoch eine Umdeutung der Klage in dem von ihm zu beurteilenden Fall allein deshalb abgelehnt, weil dort die Klage von einem Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe eingelegt worden war (ebenso zur Auslegung BFH-Urteil vom 14. Oktober 2002 VIII R 70/98, BFH/NV 2003, 742).
  • BFH, 12.09.2007 - X B 192/06

    Unbedingte Veräußerungsabsicht bei der Veräußerung eines Einkaufszentrums;

  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/93

    Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung ; Drei-Objekt-Grenze ;

  • FG Brandenburg, 14.12.2005 - 2 K 1064/04

    Nachhaltigkeit bei der Verpflichtung zur Errichtung von Gebäuden

  • FG Münster, 05.12.2003 - 4 K 2382/98

    Zulässigkeit der isolierten Anfechtungsklage - Gewerblicher Grundstückshandel

  • FG Köln, 25.09.2003 - 10 K 8101/99

    Gewerblicher Grundstückshandel - Veräußerung teilweise erst nach Ablauf der

  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/03

    Gewerblicher Grundstückshandel durch Ankauf und Verkauf unbebauter Grundstücke;

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