Rechtsprechung
BFH, 14.10.2008 - X B 118/08 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zuordnung einer nach Fertigstellung an den Sohn vermieteten und erst nach einer Haltedauer von 6 1/2 Jahren veräußerten Eigentumswohnung zum Gewerbebetrieb eines Grundstückhändlers; Ablehnung eines Beweisantrages über Hilfstatsachen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt.
Zuordnung eines sechs Jahre und sechs Monate nach dem Erwerb veräußerten Grundstücks zu einem Gewerbebetrieb eines Grundstückshändlers - datenbank.nwb.de
Zuordnung einer nach einer Haltedauer von mehr als 5 Jahren veräußerten Eigentumswohnung zum Gewerbebetrieb eines Grundstückshändlers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zuordnung eines sechs Jahre und sechs Monate nach dem Erwerb veräußerten Grundstücks zu einem Gewerbebetrieb eines Grundstückshändlers
Verfahrensgang
- FG München, 23.04.2008 - 10 K 3236/04
- BFH, 14.10.2008 - X B 118/08
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 28.10.2015 - X R 22/13
Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung von Grundstücken in eine …
Der BFH hat indes ebenfalls entschieden, dass Mietverträge von unbestimmter Dauer, die innerhalb der im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Fristen kündbar sind, hiermit nicht vergleichbar sind, wobei nicht entscheidend ist, dass das Mietverhältnis tatsächlich über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren bestanden hat (vgl. z.B. Urteil vom 15. Juli 2004 III R 37/02, BFHE 207, 162, BStBl II 2004, 950, unter II.3.b, und Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2008 X B 118/08, BFH/NV 2009, 152, unter II.1.b). - BFH, 28.10.2015 - X R 21/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28. 10. 2015 X R 22/13 - …
Der BFH hat indes ebenfalls entschieden, dass Mietverträge von unbestimmter Dauer, die innerhalb der im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Fristen kündbar sind, hiermit nicht vergleichbar sind, wobei nicht entscheidend ist, dass das Mietverhältnis tatsächlich über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren bestanden hat (vgl. z.B. Urteil vom 15. Juli 2004 III R 37/02, BFHE 207, 162, BStBl II 2004, 950, unter II.3.b, und Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2008 X B 118/08, BFH/NV 2009, 152, unter II.1.b). - FG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - 8 K 2759/11
Inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 16.04.2013 8 K 2832/11 - …
Denn maßgeblich für die gegen eine bedingte Veräußerungsabsicht sprechende Indizwirkung eines Pacht- oder Mietvertrags über eine von vornherein vereinbarte Laufzeit von mehr als fünf Jahren ist der Gesichtspunkt, dass die Immobilie hierdurch nur eingeschränkt durch Veräußerung verwertbar ist (BFH-Beschluss vom 14. Oktober 2008 X B 118/08, BFH/NV 2009, 152, unter II.1.b).
- BFH, 25.07.2012 - X B 144/11
Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verfahrensfehlers gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 …
Die Ablehnung eines Beweisantrags ist u.a. dann kein Verfahrensfehler, wenn das FG --wie hier-- die Wahrheit der unter Beweis gestellten Tatsache unterstellt (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2008 X B 118/08, BFH/NV 2009, 152; Gräber/ Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 76 Rz 29; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 81 FGO Rz 47, jeweils m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - 8 K 2832/11
Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und Vermögensverwaltung - …
Denn maßgeblich für die gegen eine bedingte Veräußerungsabsicht sprechende Indizwirkung eines Pacht- oder Mietvertrags über eine von vornherein vereinbarte Laufzeit von mehr als fünf Jahren ist der Gesichtspunkt, dass die Immobilie hierdurch nur eingeschränkt durch Veräußerung verwertbar ist (BFH-Beschluss vom 14. Oktober 2008 X B 118/08, BFH/NV 2009, 152, unter II.1.b). - BFH, 14.10.2008 - X S 31/08
Keine Aussetzung der Vollziehung nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde
Hierzu wird auf den Beschluss des angerufenen Senats vom heutigen Tag X B 118/08 verwiesen.
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