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   BFH, 14.10.2008 - X B 118/08   

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https://dejure.org/2008,10133
BFH, 14.10.2008 - X B 118/08 (https://dejure.org/2008,10133)
BFH, Entscheidung vom 14.10.2008 - X B 118/08 (https://dejure.org/2008,10133)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 2008 - X B 118/08 (https://dejure.org/2008,10133)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zuordnung einer nach Fertigstellung an den Sohn vermieteten und erst nach einer Haltedauer von 6 1/2 Jahren veräußerten Eigentumswohnung zum Gewerbebetrieb eines Grundstückhändlers; Ablehnung eines Beweisantrages über Hilfstatsachen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt.
    Zuordnung eines sechs Jahre und sechs Monate nach dem Erwerb veräußerten Grundstücks zu einem Gewerbebetrieb eines Grundstückshändlers

  • datenbank.nwb.de

    Zuordnung einer nach einer Haltedauer von mehr als 5 Jahren veräußerten Eigentumswohnung zum Gewerbebetrieb eines Grundstückshändlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuordnung eines sechs Jahre und sechs Monate nach dem Erwerb veräußerten Grundstücks zu einem Gewerbebetrieb eines Grundstückshändlers

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 14.01.2004 - IX R 88/00

    Gewerblicher Grundstückshandel - Fünf-Jahres-Frist

    Auszug aus BFH, 14.10.2008 - X B 118/08
    Damit weiche es von dem BFH-Urteil vom 14. Januar 2004 IX R 88/00 (BFH/NV 2004, 1089) ab.

    Damit weiche das FG wiederum von dem BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 1089 ab.

    Eine Abweichung von den tragenden Grundsätzen des BFH-Urteils in BFH/NV 2004, 1089 ist nicht gegeben.

  • BFH, 12.12.2002 - III R 20/01

    Umfang eines gewerblichen Grundstückshandels

    Auszug aus BFH, 14.10.2008 - X B 118/08
    Damit weiche das FG von dem BFH-Urteil vom 12. Dezember 2002 III R 20/01 (BFHE 200, 388, BStBl II 2003, 297) ab.

    Wie das vom BFH in der o.g. Entscheidung zitierte BFH-Urteil vom 5. September 1990 X R 107-108/89 (BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060) zeigt, teilt auch der III. Senat des BFH in seinem in BFHE 200, 388, BStBl II 2003, 297 veröffentlichten Urteil die Auffassung, dass im Einzelfall Objekte auch dann in einen gewerblichen Grundstückshandel einzubeziehen sein können, wenn sie außerhalb des Fünfjahreszeitraums nach dem Erwerb veräußert werden.

  • BFH, 27.10.2004 - XI B 182/02

    Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 14.10.2008 - X B 118/08
    Allerdings kann ein Beweisantrag u.a. dann unberücksichtigt bleiben, wenn das Gericht die Tatsache, für die der Beweis angeboten wurde, zugunsten des Beweismittelführers als wahr unterstellt (BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2004 XI B 182/02, BFH/NV 2005, 564).
  • BFH, 14.09.1988 - II R 76/86

    Haupttatsachen - Hilfstatsachen - Beweiserhebung - Unterstellen als wahr -

    Auszug aus BFH, 14.10.2008 - X B 118/08
    Bezieht sich das Beweisangebot auf eine Hilfstatsache, kann das Tatsachengericht diese Hilfstatsache ohne Beweiserhebung als wahr unterstellen, wenn es durch rechtlich nicht zu beanstandende Überlegungen zu der Auffassung gelangt, dass die behaupteten Hilfstatsachen den Schluss auf das Vorliegen der zu beweisenden Haupttatsache nicht zulassen (BFH-Urteil vom 14. September 1988 II R 76/86, BFHE 155, 157, BStBl II 1989, 150; Senatsbeschluss vom 15. Juni 2005 X B 180/03, BFH/NV 2005, 1843).
  • BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02

    Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 14.10.2008 - X B 118/08
    Ausgehend vom Rechtsstandpunkt des FG, auf den es entscheidend ankommt (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2004 XI B 213/02, BFH/NV 2005, 566), ist der klägerische Vortrag unerheblich, weil nach Ansicht des FG der buchmäßigen Behandlung der in Frage stehenden Wohnung kein entscheidendes Gewicht beizumessen ist (II.1.b bb ddd des angefochtenen Urteils).
  • BFH, 28.09.1987 - VIII R 46/84

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel unter

    Auszug aus BFH, 14.10.2008 - X B 118/08
    Denn maßgeblich für die gegen eine bedingte Veräußerungsabsicht sprechende Indizwirkung eines Pacht- oder Mietvertrags über eine von vornherein vereinbarte Laufzeit von mehr als fünf Jahren ist der Gesichtspunkt, dass die Immobilie hierdurch nur eingeschränkt durch Veräußerung verwertbar ist (BFH-Urteil vom 28. September 1987 VIII R 46/84, BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65).
  • BFH, 15.06.2005 - X B 180/03

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 14.10.2008 - X B 118/08
    Bezieht sich das Beweisangebot auf eine Hilfstatsache, kann das Tatsachengericht diese Hilfstatsache ohne Beweiserhebung als wahr unterstellen, wenn es durch rechtlich nicht zu beanstandende Überlegungen zu der Auffassung gelangt, dass die behaupteten Hilfstatsachen den Schluss auf das Vorliegen der zu beweisenden Haupttatsache nicht zulassen (BFH-Urteil vom 14. September 1988 II R 76/86, BFHE 155, 157, BStBl II 1989, 150; Senatsbeschluss vom 15. Juni 2005 X B 180/03, BFH/NV 2005, 1843).
  • BFH, 05.09.1990 - X R 107/89

    Gewerblicher Grundstückshandel, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren

    Auszug aus BFH, 14.10.2008 - X B 118/08
    Wie das vom BFH in der o.g. Entscheidung zitierte BFH-Urteil vom 5. September 1990 X R 107-108/89 (BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060) zeigt, teilt auch der III. Senat des BFH in seinem in BFHE 200, 388, BStBl II 2003, 297 veröffentlichten Urteil die Auffassung, dass im Einzelfall Objekte auch dann in einen gewerblichen Grundstückshandel einzubeziehen sein können, wenn sie außerhalb des Fünfjahreszeitraums nach dem Erwerb veräußert werden.
  • BFH, 28.10.2015 - X R 22/13

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung von Grundstücken in eine

    Der BFH hat indes ebenfalls entschieden, dass Mietverträge von unbestimmter Dauer, die innerhalb der im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Fristen kündbar sind, hiermit nicht vergleichbar sind, wobei nicht entscheidend ist, dass das Mietverhältnis tatsächlich über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren bestanden hat (vgl. z.B. Urteil vom 15. Juli 2004 III R 37/02, BFHE 207, 162, BStBl II 2004, 950, unter II.3.b, und Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2008 X B 118/08, BFH/NV 2009, 152, unter II.1.b).
  • BFH, 28.10.2015 - X R 21/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28. 10. 2015 X R 22/13 -

    Der BFH hat indes ebenfalls entschieden, dass Mietverträge von unbestimmter Dauer, die innerhalb der im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Fristen kündbar sind, hiermit nicht vergleichbar sind, wobei nicht entscheidend ist, dass das Mietverhältnis tatsächlich über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren bestanden hat (vgl. z.B. Urteil vom 15. Juli 2004 III R 37/02, BFHE 207, 162, BStBl II 2004, 950, unter II.3.b, und Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2008 X B 118/08, BFH/NV 2009, 152, unter II.1.b).
  • FG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - 8 K 2832/11

    Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und Vermögensverwaltung -

    Denn maßgeblich für die gegen eine bedingte Veräußerungsabsicht sprechende Indizwirkung eines Pacht- oder Mietvertrags über eine von vornherein vereinbarte Laufzeit von mehr als fünf Jahren ist der Gesichtspunkt, dass die Immobilie hierdurch nur eingeschränkt durch Veräußerung verwertbar ist (BFH-Beschluss vom 14. Oktober 2008 X B 118/08, BFH/NV 2009, 152, unter II.1.b).
  • FG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - 8 K 2759/11

    Inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 16.04.2013 8 K 2832/11 -

    Denn maßgeblich für die gegen eine bedingte Veräußerungsabsicht sprechende Indizwirkung eines Pacht- oder Mietvertrags über eine von vornherein vereinbarte Laufzeit von mehr als fünf Jahren ist der Gesichtspunkt, dass die Immobilie hierdurch nur eingeschränkt durch Veräußerung verwertbar ist (BFH-Beschluss vom 14. Oktober 2008 X B 118/08, BFH/NV 2009, 152, unter II.1.b).
  • BFH, 25.07.2012 - X B 144/11

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verfahrensfehlers gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3

    Die Ablehnung eines Beweisantrags ist u.a. dann kein Verfahrensfehler, wenn das FG --wie hier-- die Wahrheit der unter Beweis gestellten Tatsache unterstellt (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2008 X B 118/08, BFH/NV 2009, 152; Gräber/ Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 76 Rz 29; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 81 FGO Rz 47, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.10.2008 - X S 31/08

    Keine Aussetzung der Vollziehung nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Hierzu wird auf den Beschluss des angerufenen Senats vom heutigen Tag X B 118/08 verwiesen.
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