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   BFH, 14.11.2011 - III B 8/11   

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https://dejure.org/2011,13913
BFH, 14.11.2011 - III B 8/11 (https://dejure.org/2011,13913)
BFH, Entscheidung vom 14.11.2011 - III B 8/11 (https://dejure.org/2011,13913)
BFH, Entscheidung vom 14. November 2011 - III B 8/11 (https://dejure.org/2011,13913)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Aufwendungen für Besuchsfahrten als außergewöhnliche Belastung

  • openjur.de

    Aufwendungen für Besuchsfahrten als außergewöhnliche Belastung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 31, EStG § 32 Abs 6, FGO § 115 Abs 2, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Aufwendungen für Besuchsfahrten als außergewöhnliche Belastung

  • Bundesfinanzhof

    Aufwendungen für Besuchsfahrten als außergewöhnliche Belastung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 EStG 2002, § 32 Abs 6 EStG 2002, § 115 Abs 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Aufwendungen für Besuchsfahrten als außergewöhnliche Belastung

  • rewis.io

    Aufwendungen für Besuchsfahrten als außergewöhnliche Belastung

  • ra.de
  • rewis.io

    Aufwendungen für Besuchsfahrten als außergewöhnliche Belastung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zurechnung von Kindergeld im Rahmen des Familienleistungsausgleichs bei teilweisem oder vollständigem Nichtbestehen des Anspruchs

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen für Besuchsfahrten zu dem auswärts bei der Mutter lebenden Kind als außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 228
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.09.2007 - III R 28/05

    Besuchskosten für vom Kind getrennt lebende Eltern nicht als außergewöhnliche

    Auszug aus BFH, 14.11.2011 - III B 8/11
    Sie haben zwar das Senatsurteil vom 27. September 2007 III R 28/05 (BFHE 219, 119, BStBl II 2008, 287) erwähnt, das zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für Besuche des beim anderen Elternteil lebenden Kindes ergangen ist, sie sind jedoch nicht in einer den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO genügenden Weise auf die darin enthaltenen Grundsätze eingegangen.

    In der zitierten Entscheidung in BFHE 219, 119, BStBl II 2008, 287 hat der Senat auch ausgeführt, dass Aufwendungen für Besuchsfahrten zu Kindern zu den typischen Kosten der Lebensführung gehören und es nicht außergewöhnlich i.S. von § 33 EStG ist, wenn ein Elternteil von seinen Kindern getrennt lebt, weil zwischen den Eltern keine eheliche oder eheähnliche Lebensgemeinschaft (mehr) besteht oder weil --bei zusammenlebenden Eltern-- Kinder auswärts eine Ausbildung absolvieren.

    Der diesbezügliche Vortrag der Kläger, wonach in solchen Fällen die Kosten zumeist durch "andere Steuersachverhalte abgedeckt" würden, z.B. als Kosten einer doppelten Haushaltsführung oder als Ausbildungskosten, stellt keine ausreichende Auseinandersetzung mit dem Senatsurteil in BFHE 219, 119, BStBl II 2008, 287 dar.

  • BFH, 17.08.2004 - III B 121/03

    Splitting-Verfahren

    Auszug aus BFH, 14.11.2011 - III B 8/11
    Die Beschwerde muss sich insbesondere mit der einschlägigen Rechtsprechung des BFH, den Äußerungen im Schrifttum sowie mit ggf. veröffentlichten Verwaltungsmeinungen auseinandersetzen (Senatsbeschluss vom 17. August 2004 III B 121/03, BFH/NV 2005, 46).
  • BFH, 22.03.2011 - X B 151/10

    Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmangel bei

    Auszug aus BFH, 14.11.2011 - III B 8/11
    Dazu muss dargelegt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 32, m.w.N.).
  • BFH, 11.03.2011 - III B 76/10

    Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht

    Auszug aus BFH, 14.11.2011 - III B 8/11
    Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer u.a. tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten, mit Datum sowie Aktenzeichen und/oder Fundstelle bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. Senatsbeschluss vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981).
  • BFH, 07.06.2016 - I B 6/15

    Prüfung des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3

    Hierfür muss der Beschwerdeführer zunächst eine bestimmte für die Entscheidung des Streitfalls erhebliche abstrakte Rechtsfrage herausstellen (BFH-Beschlüsse vom 5. September 2011 X B 144/10, BFH/NV 2012, 3; vom 14. November 2011 III B 8/11, BFH/NV 2012, 221), die im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig ist (BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2007 X B 5/06, BFH/NV 2007, 720; vom 20. Oktober 2011 V B 17/11, BFH/NV 2012, 165).
  • BFH, 03.02.2016 - XI B 53/15

    Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung

    Es gelten daher die zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO entwickelten Darlegungsanforderungen entsprechend (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. November 2011 III B 8/11, BFH/NV 2012, 221, Rz 9; vom 1. April 2014 V B 45/13, BFH/NV 2014, 1104, Rz 11; vom 9. April 2014 XI B 128/13, BFH/NV 2014, 1224, Rz 18; Lange in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, § 116 FGO Rz 185, m.w.N.).
  • BFH, 29.02.2012 - I B 88/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen

    Hierfür muss der Beschwerdeführer zunächst eine bestimmte für die Entscheidung des Streitfalls erhebliche abstrakte Rechtsfrage herausstellen (BFH-Beschlüsse vom 5. September 2011 X B 144/10, BFH/NV 2012, 3; vom 14. November 2011 III B 8/11, BFH/NV 2012, 221), die im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig ist (BFH-Beschluss vom 20. Oktober 2011 V B 17/11, BFH/NV 2012, 165).
  • BFH, 02.06.2014 - III B 101/13

    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit der

    Dazu muss dargelegt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. November 2011 III B 8/11, BFH/NV 2012, 221, und vom 11. April 2012 X B 56/11, BFH/NV 2012, 1331; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 32, m.w.N.).
  • BFH, 21.01.2013 - III B 167/11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung wegen Divergenz

    Dazu muss dargelegt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. November 2011 III B 8/11, BFH/NV 2012, 221, und vom 11. April 2012 X B 56/11, BFH/NV 2012, 1331; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 32, m.w.N.).
  • BFH, 21.05.2013 - III B 150/12

    Anforderungen an die Darlegung der Klärungsfähigkeit einer für grundsätzlich

    Dazu muss dargelegt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 14. November 2011 III B 8/11, BFH/NV 2012, 221; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. April 2012 X B 56/11, BFH/NV 2012, 1331; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 32, m.w.N.).
  • BFH, 13.05.2013 - VII B 146/12

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers bei Verwertung fremdsprachiger Internet-Auszüge

    Eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage, deren Klärung durch den BFH erforderlich ist, hat der Kläger --entgegen den dazu in ständiger Rechtsprechung entwickelten Anforderungen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. November 2011 III B 8/11, BFH/NV 2012, 221, und vom 11. April 2012 X B 56/11, BFH/NV 2012, 1331; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 32, m.w.N.)-- nicht formuliert.
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