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   BFH, 14.11.2012 - VI R 56/11   

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https://dejure.org/2012,45394
BFH, 14.11.2012 - VI R 56/11 (https://dejure.org/2012,45394)
BFH, Entscheidung vom 14.11.2012 - VI R 56/11 (https://dejure.org/2012,45394)
BFH, Entscheidung vom 14. November 2012 - VI R 56/11 (https://dejure.org/2012,45394)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Geldwerter Vorteil beim Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte (Jobticket)

  • openjur.de

    Geldwerter Vorteil beim Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte (Jobticket)

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 42d Abs 1 Nr 1, EStG § 41a Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 38 Abs 3 S 1, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 11 Abs 1, EStG § 8 Abs 2, LStDV § 2 Abs 1 S 2
    Geldwerter Vorteil beim Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte (Jobticket)

  • Bundesfinanzhof

    Geldwerter Vorteil beim Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte (Jobticket)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42d Abs 1 Nr 1 EStG 2002, § 41a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2002, § 38 Abs 3 S 1 EStG 2002, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 11 Abs 1 EStG 2002
    Geldwerter Vorteil beim Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte (Jobticket)

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Geldwerter Vorteil beim Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte (Jobticket)

  • Betriebs-Berater

    Geldwerter Vorteil beim Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte (Jobticket)

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Geldwerter Vorteil beim Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte (Jobticket)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerliche Behandlung der Einräumung des Erwerbs verbilligter sog. Jobtickets

  • datenbank.nwb.de

    Geldwerter Vorteil beim Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte (Jobticket)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geldwerter Vorteil beim Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte (Jobticket)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • heise.de (Pressebericht, 15.03.2013)

    Geldwerter Vorteil bei ermäßigten Jahreskarten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geldwerter Vorteil beim Jobticket

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerliche Behandlung der Einräumung des Erwerbs verbilligter sog. Jobtickets

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Erwerb eines vergünstigten Jobtickets stellt geldwerten Vorteil dar

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vergünstigte Jahresnetzkarte (Jobticket) lohnsteuerpflichtig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Geldwerter Vorteil beim Erwerb eines Jobtickets

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Geldwerter Vorteil beim Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte (Jobticket)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Geldwerter Vorteil beim Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Erwerb einer Jahresnetzkarte als Arbeitslohn

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Jobticket: Geldwerter Vorteil beim Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Monatskarte für Mitarbeiter

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 239, 410
  • BB 2013, 469
  • BB 2013, 677
  • DB 2013, 379
  • BStBl II 2013, 382
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 09.03.1990 - VI R 48/87

    A) Teilnahme an vom Arbeitgeber veranstalteten Incentive-Reisen führt zu

    Auszug aus BFH, 14.11.2012 - VI R 56/11
    Der Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (BFH-Urteile vom 9. März 1990 VI R 48/87, BFHE 160, 447, BStBl II 1990, 711, unter 2.d; vom 14. Mai 1982 VI R 124/77, BFHE 135, 542, BStBl II 1982, 469, unter III.2.b).

    Es kommt nicht darauf an, ob er ihn an einen Dritten abtreten oder in Geld umsetzen kann (BFH-Urteil in BFHE 160, 447, BStBl II 1990, 711, m.w.N.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2011 - 3 K 2579/09

    Lohnsteuer für die Überlassung von Job-Tickets

    Auszug aus BFH, 14.11.2012 - VI R 56/11
    Die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 180 veröffentlichten Gründen ab.

    Sie beantragt, das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 30. August 2011  3 K 2579/09 und die Einspruchsentscheidung vom 4. November 2009 sowie den Haftungsbescheid wegen Lohnsteuer für das Jahr 2005 vom 18. Dezember 2007 insoweit abzuändern, als Zuwendungen für den Erwerb eines sog. Jobtickets in Höhe von 408.370 EUR lohnversteuert worden sind, hilfsweise das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG Rheinland-Pfalz zurückzuverweisen.

  • BFH, 10.06.1966 - VI 261/64

    Gewährung von Arbeitslohn in geldwerten Gütern

    Auszug aus BFH, 14.11.2012 - VI R 56/11
    Allerdings muss die Zuwendung einen wirklichen Wert haben und darf nicht bloß einen ideellen Vorteil darstellen (vgl. bereits BFH-Urteil vom 10. Juni 1966 VI 261/64, BFHE 86, 642, BStBl III 1966, 607).
  • BFH, 21.03.2013 - VI R 31/10

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Entkräftung des Anscheinsbeweises -

    aa) Allein der Anspruch auf eine vom Arbeitgeber zugesagte Leistung --etwa die arbeitsvertragliche Zusage, den dienstlichen PKW auch privat nutzen zu dürfen-- vermag den Zufluss von Arbeitslohn nicht zu begründen (vgl. BFH-Urteile vom 23. Juni 2005 VI R 124/99, BFHE 209, 549, BStBl II 2005, 766; VI R 10/03, BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770; vom 20. Juni 2001 VI R 105/99, BFHE 195, 395, BStBl II 2001, 689; vom 14. November 2012 VI R 56/11, BFHE 239, 410, BStBl II 2013, 382).
  • FG Niedersachsen, 13.03.2018 - 14 K 204/16

    Vorliegen eines Lohnzuflusses bei vom Arbeitgeber eingeräumter Möglichkeit der

    Der Sachverhalt des vom FA zur Begründung herangezogenen BFH-Urteils vom 14. November 2012 (VI R 56/11, BFHE 239, 410, BStBl II 2013, 382) sei mit ihrem Fall nicht vergleichbar, weil in dem Urteilsfall die Arbeitnehmer beim Erwerb der vergünstigten Jahresnetzkarte ein direktes Vertragsverhältnis mit dem Verkehrsunternehmen eingegangen seien, während ihre Beschäftigten weder mit Z-Sport noch mit den Z-Sport-Verbundanlagen einen Vertrag geschlossen hätten und sie selbst die alleinige Vertragspartnerin sei.

    Auch wenn das BFH-Urteil vom 14. November 2012 (VI R 56/11, BFHE 239, 410, BStBl II 2013, 382) zu einem anderen Sachverhalt ergangen sei, enthalte die Urteilsbegründung doch allgemein gültige Ausführungen zum Zeitpunkt des Zuflusses des geldwerten Vorteils bei Arbeitnehmern.

    aa) Zugeflossen ist eine Einnahme dann, wenn der Empfänger die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die in Geld oder Geldeswert bestehenden Güter erlangt hat, wobei sich der Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht nach den Umständen des Einzelfalls richtet (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteil vom 14. November 2012, VI R 56/11, BFHE 239, 140, BStBl II 2013, 382, m.w.N.).

    Ist Gegenstand der Sachzuwendung ein Recht, (bei einem Dritten) eine (vergünstigte) Sach- oder Dienstleistung zu beziehen, ist der Vorteil und damit der Arbeitslohn nicht bereits mit Einräumung des Bezugsrechts durch den Arbeitgeber, sondern erst mit Ausübung des Rechts, also der Inanspruchnahme der Sach- oder Dienstleistung durch den Arbeitnehmer zugeflossen (BFH-Urteil vom 14. November 2012, VI R 56/11, BFHE 239, 140, BStBl II 2013, 382, m.w.N ).

    Der Streitfall und der Sachverhalt der vom Beklagten in Bezug genommenen BFH-Entscheidung vom 14. November 2012 (VI R 56/11) unterscheiden sich insoweit in einem entscheidungserheblichen Punkt.

  • BFH, 07.07.2020 - VI R 14/18

    Lohnzufluss bei Teilnahme an einem Firmenfitness-Programm

    Ein anderes Ergebnis ergibt sich auch nicht durch den Hinweis des FA auf das Senatsurteil vom 14.11.2012 - VI R 56/11 (BFHE 239, 410, BStBl II 2013, 382).
  • BFH, 26.09.2019 - VI R 23/17

    Rabattfreibetrag für Fahrvergünstigung der Deutschen Bahn AG im Fernverkehr

    Bei einer Sachzuwendung ist der Zufluss eines geldwerten Vorteils zu bejahen, wenn der Arbeitnehmer den Vorteil tatsächlich in Anspruch genommen hat (z.B. Senatsurteil vom 14.11.2012 - VI R 56/11, BFHE 239, 410, BStBl II 2013, 382, Rz 16, m.w.N.).
  • BFH, 12.12.2012 - VI R 79/10

    Kosten einer Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn - Bedeutung und Wirksamkeit

    Leistungen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Betriebsveranstaltung stehen und durch die der Arbeitnehmer deshalb nicht bereichert ist (s. dazu BFH-Urteil vom 14. November 2012 VI R 56/11, BFHE 239, 410), sind kein Lohn und daher weder in die Ermittlung, ob die Freigrenze überschritten ist, einzubeziehen noch gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG zu besteuern (BFH-Urteil vom 7. November 2006 VI R 58/04, BFHE 215, 249, BStBl II 2007, 128).
  • BFH, 24.09.2015 - VI R 69/14

    Lohnsteuerpauschalierung bei geldwerten Vorteilen für Fahrten zwischen Wohnung

    Mit Urteil vom 14. November 2012 VI R 56/11 (BFHE 239, 410, BStBl II 2013, 382) hob der erkennende Senat auf die Revision der Klägerin das Urteil der Vorinstanz auf und verwies die Sache an das FG zurück.

    Hierüber besteht zwischen den Beteiligten nach der Entscheidung des erkennenden Senats im ersten Rechtsgang (Senatsurteil in BFHE 239, 410, BStBl II 2013, 382) zu Recht kein Streit mehr.

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.10.2014 - 4 K 1182/13

    Frist für Wahlrechtsausübung hinsichtlich Lohnsteuerpauschalierung gem. § 40 Abs.

    Mit Urteil vom 14. November 2012 - VI R 56/11 hob der BFH auf die Revision der Klägerin das Urteil des Gerichts auf und verwies die Sache an das Gericht zurück, da das Gericht zur Frage der Bewertung des Vorteils aus der Ausübung des Bezugsrechts keine Feststellungen getroffen habe.

    Der BFH hat in dem Urteil vom 14. November 2012 - VI R 56/11 auf die Revision der Klägerin die Rechtsauffassung des Gerichts hierzu in dem Urteil vom 30. August 2011 - 3 K 2579/09 bestätigt.

    Nachdem der BFH in dem Urteil vom 14. November 2012 - VI R 56/11 den Rechtstreit wegen der Frage der Bewertung des Vorteils aus der Ausübung des Bezugsrechts an das Gericht zurückverwiesen hat, haben die Beteiligten über die Höhe des der Besteuerung unterliegenden geldwerten Vorteils im Streitjahr eine tatsächliche Verständigung abgeschlossen.

  • FG Hessen, 25.11.2020 - 12 K 2283/17

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids über Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und

    Die Lohnsteueraußenprüfung sei bei Anwendung der Grundsätze, die der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 14.11.2012 (VI R 56/11, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2013, 382) aufgestellt habe, in der vorliegenden Konstellation zutreffend vom Vorliegen eines geldwerten Vorteils ausgegangen.

    c) Aus dem BFH-Urteil vom 14.11.2012 VI R 56/11 (BStBl II 2013, 382) lassen sich keine für das Finanzamt günstigen Schlüsse ziehen.

  • FG Baden-Württemberg, 21.10.2022 - 10 K 262/22

    Zufluss der vom Arbeitgeber bezahlten Beiträge zu einer

    Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist vielmehr zu bejahen, wenn die Einnahmen dem Empfänger mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließen und sich als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit darstellen, d.h. wenn die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers zufließt (BFH-Urteil vom 14. November 2012 VI R 56/11, BFHE 239, 410, BStBl II 2013, 382).

    Ist Gegenstand der Sachzuwendung ein Recht, (bei einem Dritten) eine (vergünstigte) Sach- oder Dienstleistung zu beziehen, ist der Vorteil und damit der Arbeitslohn nicht bereits mit Einräumung des Bezugsrechts durch den Arbeitgeber, sondern erst mit Ausübung des Rechts, d.h. der Inanspruchnahme der Sach- oder Dienstleistung durch den Arbeitnehmer zugeflossen (vgl. BFH-Urteile vom 20. November 2008 VI R 25/05, BFHE 223, 419, BStBl II 2009, 382; vom 14. November 2012 VI R 56/11, BFHE 239, 410, BStBl II 2013, 382, Rn. 16).

    ee) Ein anderes Ergebnis ergibt sich auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 14. November 2012 VI R 56/11, BFHE 239, 410, BStBl II 2013, 382.

  • BFH, 26.09.2019 - VI R 4/17

    Rabattfreibetrag für Fahrvergünstigung der Deutschen Bahn AG im Fernverkehr

    Bei einer Sachzuwendung ist der Zufluss eines geldwerten Vorteils zu bejahen, wenn der Arbeitnehmer den Vorteil tatsächlich in Anspruch genommen hat (z.B. Senatsurteil vom 14.11.2012 - VI R 56/11, BFHE 239, 410, BStBl II 2013, 382, Rz 16, m.w.N.).
  • FG Köln, 22.02.2018 - 1 K 3154/15

    Einbeziehen von Agenturleistungen in die Bemessungsgrundlage der Besteuerung

  • BFH, 26.09.2019 - VI R 7/19

    Rabattfreibetrag für Fahrvergünstigung der Deutschen Bahn AG im Fernverkehr

  • FG München, 22.04.2013 - 7 K 2640/11

    Geldwerter Vorteil bei Nutzung eines Pkws im Wege des verbilligten

  • BFH, 21.03.2013 - VI R 26/10

    Anwendungsvoraussetzung der 1 % Regelung - Entkräftung des Anscheinsbeweises

  • BFH, 21.03.2013 - VI R 49/11

    Anwendungsvoraussetzung der 1 % Regelung - Entkräftung des Anscheinsbeweises

  • BAG, 22.06.2016 - 10 AZR 260/15

    Tarifliche Prämienleistung - Anrechnung von Fahrgeld

  • FG Münster, 21.09.2016 - 7 K 990/12

    Einkommensteuerfreiheit von Zinsvergünstigungen aus einem gewährten

  • FG Baden-Württemberg, 19.04.2021 - 10 K 1865/20

    Berechnung des Grundlohns nach § 3b Abs. 2 Satz 1 EStG: Der Grundlohn umfasst

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.07.2022 - 3 K 1147/20

    Von den US-amerikanischen Streitkräften gewährte Privilegien als Einkünfte aus

  • LSG Baden-Württemberg, 26.11.2013 - L 11 EG 5306/12

    Elterngeld - Berechnung - Einkommensermittlung - Vergütung für Werbung auf dem

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2022 - 3 V 1569/21

    Zur Besteuerung von Angestellten selbständiger Organisationen

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.07.2022 - 3 K 1414/20

    Zur Besteuerung des sog. zivilen Gefolges der US-Armee

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 3 V 1148/20

    Zur Besteuerung des sog. zivilen Gefolges der US-Armee

  • FG Münster, 25.05.2022 - 7 K 3447/18

    Bewertung von Saisonarbeitern zur Verfügung gestellten Unterkünften

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