Rechtsprechung
BFH, 14.11.2013 - VI R 25/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises bei einem familienangehörigen Arbeitnehmer
- openjur.de
Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung; Reichweite des Anscheinsbeweises bei einem familienangehörigen Arbeitnehmer
- Bundesfinanzhof
EStG § 19 Abs 1, EStG § ... 8 Abs 1, EStG § 8 Abs 2 S 2, EStG § 8 Abs 2 S 3, EStG § 8 Abs 2 S 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2, EStG § 19 Abs 1, EStG § 8 Abs 1, EStG § 8 Abs 2 S 2, EStG § 8 Abs 2 S 3, EStG § 8 Abs 2 S 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009, FGO § 96 Abs 1, FGO § 118 Abs 2
Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises bei einem familienangehörigen Arbeitnehmer
- Bundesfinanzhof
Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises bei einem familienangehörigen Arbeitnehmer
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 19 Abs 1 EStG 2002, § 8 Abs 1 EStG 2002, § 8 Abs 2 S 2 EStG 2002, § 8 Abs 2 S 3 EStG 2002, § 8 Abs 2 S 4 EStG 2002
Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises bei einem familienangehörigen Arbeitnehmer - IWW
- rewis.io
Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Reichweite des Anscheinsbeweises bei einem familienangehörigen Arbeitnehmer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Ertragssteuerliche Behandlung der Möglichkeit der Nutzung eines vom Arbeitgeber überlassenen Pkw - datenbank.nwb.de
Anwendungsvoraussetzung der 1 v.H.-Regelung; Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs zur privaten Nutzung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Die 1 %-Regelung und der Sohn als Arbeitnehmer - nicht so schnell!
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Dienstwagen eines familienangehörigen Arbeitnehmers - und die 1%-Regelung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Ansatz eines lohnsteuerbaren Nutzungswerts nur wegen der untersagten Möglichkeit, einen Dienstwagen privat zu nutzen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Geldwerter Vorteil für Firmenwagen bei bestehendem Nutzungsverbot für Juniorchef
- kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)
Überwachung des Kfz-Privatnutzungsverbots
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer
- Überblick über die Firmenwagennutzung aus lohnsteuerrechtlicher Sicht
Sonstiges
- juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 11.04.2013 - 11 K 2935/11
- BFH, 14.11.2013 - VI R 25/13
Papierfundstellen
- NZA 2014, 714
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 09.03.2017 - VI R 33/16
Beweisanforderungen für Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland - Nachweis …
Fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Folgerungen in der tatrichterlichen Entscheidung oder fehlt die nachvollziehbare Ableitung dieser Folgerungen aus den festgestellten Tatsachen und Umständen, so liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze vor, der als Fehler der Rechtsanwendung ohne besondere Rüge vom Revisionsgericht beanstandet werden kann (Senatsurteil vom 14. November 2013 VI R 25/13, BFH/NV 2014, 678, m.w.N.). - BFH, 16.04.2015 - III R 6/14
Kindergeld: notwendiger Umfang der Feststellungen zum anwendbaren ausländischen …
Das FG hat jedoch im Einzelnen darzulegen, wie und dass es seine Überzeugung in rechtlich zulässiger und einwandfreier Weise gewonnen hat (BFH-Urteil vom 14. November 2013 VI R 25/13, BFH/NV 2014, 678, Rz 11, m.w.N.).Fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Folgerungen in der tatrichterlichen Entscheidung oder fehlt die nachvollziehbare Ableitung dieser Folgerungen aus den festgestellten Tatsachen und Umständen, so liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze vor (BFH-Urteil in BFH/NV 2014, 678, Rz 11, m.w.N.).
- BFH, 17.07.2014 - IV R 32/13
Verstoß gegen Denkgesetze als Rechtsanwendungsfehler - gesondertes und …
Fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Folgerungen in der tatrichterlichen Entscheidung oder fehlt die nachvollziehbare Ableitung dieser Folgerungen aus den festgestellten Tatsachen und Umständen, so liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze vor, der als Fehler der Rechtsanwendung ohne besondere Rüge vom Revisionsgericht beanstandet werden kann (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. November 2010 VI R 16/09, BFHE 232, 34, BStBl II 2011, 966; vom 5. Mai 2011 IV R 34/08, BFHE 234, 1, BStBl II 2011, 787; vom 14. November 2013 VI R 25/13, BFH/NV 2014, 678).