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BFH, 14.12.1983 - II R 20/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 17.12.1980 - II R 36/79
Kommanditist - GmbH - Kapitalkonto - Beteiligungskonto
Auszug aus BFH, 14.12.1983 - II R 20/82
Wählen die Gesellschafter auch für die Kommanditisten eine Regelung, die dem § 120 Abs. 2 HGB entspricht und vereinbaren darüber hinaus, daß neben einem Festkapitalkonto ein weiteres Konto geführt wird, das die Gewinne, Verluste, Entnahmen und späteren Einlagen aufnimmt, so ist auch dieses Konto regelmäßig als (weiteres) Kapitalkonto (und nicht als Darlehenskonto) anzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 17.12.1980 II R 36/79), mit dem die Kommanditisten an dem Verlust der Gesellschaft teilnehmen (hier: Entnahmebeschränkungen vereinbart). - BFH, 29.01.1975 - II R 90/73
GmbH & Co. KG - Wiederauffüllung - Bedungene Einlage - Minderung durch Verlust - …
Auszug aus BFH, 14.12.1983 - II R 20/82
NV: Wird die Gewinnverteilung bei einer GmbH & Co. KG nach den Regelungen des HGB durchgeführt, führen Verluste der Kommanditisten nicht zu einer Gesellschaftsteuerpflicht, und zwar auch dann nicht, wenn die Verluste durch spätere Gewinne ausgeglichen werden (vgl. BFH-Urteil vom 29.1.1975 II R 90/73).