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   BFH, 14.12.2010 - VII B 144/10   

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https://dejure.org/2010,18966
BFH, 14.12.2010 - VII B 144/10 (https://dejure.org/2010,18966)
BFH, Entscheidung vom 14.12.2010 - VII B 144/10 (https://dejure.org/2010,18966)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - VII B 144/10 (https://dejure.org/2010,18966)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Frage nach der Rechtzeitigkeit einer gerichtlichen Verfolgung eines Kaufpreisanspruchs i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV nicht grundsätzlich bedeutsam

  • openjur.de

    Frage nach der Rechtzeitigkeit einer gerichtlichen Verfolgung eines Kaufpreisanspruchs i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV nicht grundsätzlich bedeutsam

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, MinöStV § 53 Abs 1 Nr 3, ZPO § 696 Abs 3
    Frage nach der Rechtzeitigkeit einer gerichtlichen Verfolgung eines Kaufpreisanspruchs i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV nicht grundsätzlich bedeutsam

  • Bundesfinanzhof

    Frage nach der Rechtzeitigkeit einer gerichtlichen Verfolgung eines Kaufpreisanspruchs i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV nicht grundsätzlich bedeutsam

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 53 Abs 1 Nr 3 MinöStV, § 696 Abs 3 ZPO
    Frage nach der Rechtzeitigkeit einer gerichtlichen Verfolgung eines Kaufpreisanspruchs i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV nicht grundsätzlich bedeutsam

  • rewis.io

    Frage nach der Rechtzeitigkeit einer gerichtlichen Verfolgung eines Kaufpreisanspruchs i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV nicht grundsätzlich bedeutsam

  • ra.de
  • rewis.io

    Frage nach der Rechtzeitigkeit einer gerichtlichen Verfolgung eines Kaufpreisanspruchs i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV nicht grundsätzlich bedeutsam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 696 Abs. 3
    Gerichtliche Verfolgung eines Anspruchs zwei Monate nach Erlangung der Kenntnis vom Widerspruch gegen einen gegen den Schuldner erwirkten Mahnbescheid; Sachliche Rechtfertigung für eine Klageerhebung erst zwei Monate nach Kenntniserlangung von einem Widerspruch gegen ...

  • datenbank.nwb.de

    Frage nach der Rechtzeitigkeit einer gerichtlichen Verfolgung eines Kaufpreisanspruches nicht von grundsätzlicher Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.01.2006 - VII R 42/04

    Vergütungsanspruch des Mineralöllieferanten von voll versteuertem Mineralöl bei

    Auszug aus BFH, 14.12.2010 - VII B 144/10
    Vielmehr hängt es von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab, welche Maßnahmen als ausreichend anzusehen sind, um den Vergütungsanspruch zu erhalten (Senatsentscheidungen vom 7. Januar 2005 VII B 144/04, BFH/NV 2005, 1384; vom 17. Januar 2006 VII R 42/04, BFHE 212, 347, und 19. November 2007 VII R 1/05, BFH/NV 2008, 621).
  • BFH, 02.02.1999 - VII B 247/98

    Mahnung unter Fristsetzung - Hinweis auf Rechtshängigkeit - Rechtzeitigkeit der

    Auszug aus BFH, 14.12.2010 - VII B 144/10
    Wie der Senat entschieden hat, ist ein Mahnsystem nicht zu beanstanden, bei dem sichergestellt ist, dass im Falle der Nichtbegleichung einer Forderung spätestens etwa zwei Monate nach der Belieferung die gerichtliche Verfolgung in die Wege geleitet wird (Senatsbeschluss vom 2. Februar 1999 VII B 247/98, BFHE 188, 217, 222).
  • BFH, 07.01.2005 - VII B 144/04

    Erhaltung eines Vergütungsanspruchs nach § 53 MinÖStV: Insolvenz des Abnehmers

    Auszug aus BFH, 14.12.2010 - VII B 144/10
    Vielmehr hängt es von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab, welche Maßnahmen als ausreichend anzusehen sind, um den Vergütungsanspruch zu erhalten (Senatsentscheidungen vom 7. Januar 2005 VII B 144/04, BFH/NV 2005, 1384; vom 17. Januar 2006 VII R 42/04, BFHE 212, 347, und 19. November 2007 VII R 1/05, BFH/NV 2008, 621).
  • BFH, 19.11.2007 - VII R 1/05

    Gerichtliche Geltendmachung des Kaufpreisanspruchs zur Erlangung einer

    Auszug aus BFH, 14.12.2010 - VII B 144/10
    Vielmehr hängt es von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab, welche Maßnahmen als ausreichend anzusehen sind, um den Vergütungsanspruch zu erhalten (Senatsentscheidungen vom 7. Januar 2005 VII B 144/04, BFH/NV 2005, 1384; vom 17. Januar 2006 VII R 42/04, BFHE 212, 347, und 19. November 2007 VII R 1/05, BFH/NV 2008, 621).
  • FG Hamburg, 19.02.2014 - 4 K 68/13

    Verbrauchsteuerrecht: Vergütung von Energiesteuer nach § 60 Abs. 1 EnergieStG

    Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 14.12.2010 (VII B 144/10) erkannt, dass sich diese Frage nicht allgemeingültig klären, sondern nur aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls beantworten lasse, wobei es aber eine sachliche Rechtfertigung für eine spätere Klagerhebung geben könne.
  • FG Hamburg, 19.02.2014 - 4 K 134/13

    Verbrauchsteuerrecht: Vergütung von Energiesteuer nach § 60 Abs. 1 EnergieStG

    In Bezug auf den Zeitraum, innerhalb dessen die Durchführung des streitigen Verfahrens nach erfolgtem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einzuleiten ist, hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 14.12.2010 (VII B 144/10) erkannt, dass sich diese Frage nicht allgemeingültig klären, sondern nur aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls beantworten lasse, wobei es aber eine sachliche Rechtfertigung für eine spätere Klagerhebung geben könne.
  • FG München, 25.06.2014 - 14 K 2169/12

    Rechtzeitige gerichtliche Geltendmachung i.S.d. § 60 EnergieStG

    Es kann aber auch eine Situation eintreten, in der vom Lieferanten ein unverzügliches Handeln gefordert wird (BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2010 VII B 144/10, BFH/NV 2011, 853; BFH-Urteil vom 1. Juli 2008 VII R 31/07, BFH/NV 2008, 1886; BFH-Urteil vom 8. August 2006 VII R 15/06, a. a. O.).
  • FG Hamburg, 19.02.2014 - 4 K 104/13

    Vergütung von Energiesteuer nach § 60 Abs. 1 EnergieStG

    In Bezug auf den Zeitraum, innerhalb dessen die Durchführung des streitigen Verfahrens nach erfolgtem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einzuleiten ist, hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 14.12.2010 (VII B 144/10) erkannt, dass sich diese Frage nicht allgemeingültig klären sondern nur aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls beantworten lasse, wobei es aber eine sachliche Rechtfertigung für eine spätere Klagerhebung geben könne.
  • FG München, 13.09.2012 - 14 K 723/11

    Erstattung von Energiesteuer bei Forderungsausfall

    Es kann aber auch eine Situation eintreten, in der vom Lieferanten ein unverzügliches Handeln gefordert wird (BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2010 VII B 144/10, BFH/NV 2011, 853; BFH-Urteil vom 1. Juli 2008 VII R 31/07, BFH/NV 2008, 1886; BFH-Urteil vom 8. August 2006 VII R 15/06, a. a. O.).
  • FG München, 13.09.2012 - 14 K 722/11

    Erstattung von Energiesteuer bei Forderungsausfall

    Es kann aber auch eine Situation eintreten, in der vom Lieferanten ein unverzügliches Handeln gefordert wird (BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2010 VII B 144/10, BFH/NV 2011, 853; BFH-Urteil vom 1. Juli 2008 VII R 31/07, BFH/NV 2008, 1886; BFH-Urteil vom 8. August 2006 VII R 15/06, a. a. O.).
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