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   BFH, 15.01.2004 - XI B 203/02   

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https://dejure.org/2004,11378
BFH, 15.01.2004 - XI B 203/02 (https://dejure.org/2004,11378)
BFH, Entscheidung vom 15.01.2004 - XI B 203/02 (https://dejure.org/2004,11378)
BFH, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - XI B 203/02 (https://dejure.org/2004,11378)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 295 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 155

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ZPO § 295
    Widersprechende Sachverständigengutachten - Verfahrensfehler

  • datenbank.nwb.de

    Einholung eines weiteren Gutachtens bei sich widersprechenden Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 10.12.2008 - II R 34/07

    Schenkungsteuer - Mitunternehmerinitiative nach Anteilsschenkung unter

    Ausweislich der Niederschrift über die mündliche Verhandlung am 27. April 2006 ist weder der Antrag wiederholt noch die Nichterhebung der angebotenen Beweise gerügt worden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 2002 X B 40/02, BFH/NV 2003, 56, sowie vom 15. Januar 2004 XI B 203/02, BFH/NV 2004, 657).
  • BFH, 20.08.2008 - II B 4/07

    Befangenheit eines Sachverständigen - unterlassene Heranziehung eines weiteren

    Zur ordnungsgemäßen Rüge dieses Verfahrensmangels gehört unter anderem der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde bzw. aus welchem Grund dies nicht möglich oder zumutbar war (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1440; vom 29. August 2001 XI B 101/00, BFH/NV 2002, 201; vom 15. Januar 2004 XI B 203/02, BFH/NV 2004, 657; vom 10. Oktober 2007 IV B 130, 131/06, BFH/NV 2008, 233).

    Die Regelung des § 295 Abs. 1 ZPO gilt auch im finanzgerichtlichen Verfahren mit der Folge, dass der ungerügt gebliebene Verfahrensmangel gemäß § 155 FGO grundsätzlich weder mit der Revision noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 2002 X B 40/02, BFH/NV 2003, 56; in BFH/NV 2004, 657).

  • BFH, 10.12.2008 - II R 32/07

    Mitunternehmerinitiative des Beschenkten bei Schenkung einer

    Ausweislich der Niederschrift über die mündliche Verhandlung am 27. April 2006 ist weder der Antrag wiederholt noch die Nichterhebung der angebotenen Beweise gerügt worden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 2002 X B 40/02, BFH/NV 2003, 56, sowie vom 15. Januar 2004 XI B 203/02, BFH/NV 2004, 657).
  • BFH, 10.12.2008 - II R 33/07

    Mitunternehmerinitiative des Beschenkten bei Schenkung einer

    Ausweislich der Niederschrift über die mündliche Verhandlung am 27. April 2006 ist weder der Antrag wiederholt noch die Nichterhebung der angebotenen Beweise gerügt worden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Juli 2002 X B 40/02, BFH/NV 2003, 56, sowie vom 15. Januar 2004 XI B 203/02, BFH/NV 2004, 657).
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