Rechtsprechung
BFH, 15.01.2019 - X R 34/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 2
Beteiligungen und Darlehensforderungen als notwendiges Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden - Bundesfinanzhof
Beteiligungen und Darlehensforderungen als notwendiges Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden
- IWW
§ 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG, § 143 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Beteiligungen und Darlehensforderungen als notwendiges Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden
- rewis.io
Beteiligungen und Darlehensforderungen als notwendiges Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beteiligungen und Darlehensforderungen als notwendiges Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden
- rechtsportal.de
Zugehörigkeit einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum notwendigen Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden
- datenbank.nwb.de
Beteiligungen und Darlehensforderungen als notwendiges Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beteiligungen und Darlehensforderungen als notwendiges Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden
- Jurion (Kurzinformation)
Beteiligungen und Darlehensforderungen als notwendiges Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Darlehensforderung als notwendiges Betriebsvermögen
- rosepartner.de (Kurzinformation)
GmbH-Anteil als notwendiges Betriebsvermögen eines Einzelunternehmen außerhalb der Betriebsaufspaltung
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG München, 07.12.2016 - 1 K 446/13
- BFH, 15.01.2019 - X R 34/17
Papierfundstellen
- NJW 2019, 1248
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 19.12.2019 - IV R 53/16
Ladungsfrist bei Terminverlegung - Kapitalbeteiligung im Sonderbetriebsvermögen …
Ist ein Einzelunternehmer Inhaber von GmbH-Anteilen, gehören die Anteile zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie dazu bestimmt sind, die gewerbliche (branchengleiche) Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern oder wenn sie dazu dienen, den Absatz von Produkten oder Dienstleistungen des Steuerpflichtigen zu gewährleisten (BFH-Urteile vom 15.01.2019 - X R 34/17; vom 10.04.2019 - X R 28/16, BFHE 264, 226, BStBl II 2019, 474; vom 12.06.2019 - X R 38/17, BFHE 265, 182, BStBl II 2019, 518, jeweils m.w.N.). - BFH, 10.06.2021 - IV R 18/18
Teilwertzuschreibung von Fremdwährungsverbindlichkeiten bei fundamentaler …
Kann das FG die tatsächlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer geltend gemachten Teilwertabschreibung nicht feststellen, so trifft den Steuerpflichtigen nach allgemeinen Grundsätzen hierfür die Feststellungslast (z.B. BFH-Urteile in BFHE 252, 408, BStBl II 2016, 346, Rz 40, und vom 15.01.2019 - X R 34/17, Rz 81). - FG Münster, 20.09.2019 - 11 K 4132/15
Unternehmensnachfolge: Nießbrauch weiterhin kritisch zu sehen
Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören die Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb in dem Sinne unmittelbar dienen, dass sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sind (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 15.01.2019 X R 34/17, BFH/NV 2019, 530). - BFH, 10.06.2021 - IV R 2/19
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 10.06.2021 IV R 18/18 - Maßgeblicher …
Kann das FG die tatsächlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer geltend gemachten Teilwertabschreibung nicht feststellen, so trifft den Steuerpflichtigen nach allgemeinen Grundsätzen hierfür die Feststellungslast (z.B. BFH-Urteile in BFHE 252, 408, BStBl II 2016, 346, Rz 40, und vom 15.01.2019 - X R 34/17, Rz 81).