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BFH, 15.02.1978 - I R 88/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Vergütung - Arbeitsgemeinschaft - Baugewerb - Lohnsummensteuer - Stammunternehmen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 125, 66
- DB 1978, 1382
- BStBl II 1978, 410
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 23.02.1961 - IV 313/59 U
Einordnung einer Arbeitsgemeinschaft aus dem Baugewerbe als …
Auszug aus BFH, 15.02.1978 - I R 88/76
Ein Gewerbebetrieb kann nur mit den von ihm gezahlten Löhnen zur Lohnsummensteuer herangezogen werden (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Februar 1961 IV 313/59 U, BFHE 72, 533, BStBl III 1961, 194). - BFH, 10.04.1970 - VI R 303/66
Filmschauspieler - Filmherstellern - Überlassung der Dienstleistungen - …
Auszug aus BFH, 15.02.1978 - I R 88/76
a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z. B. Urteile vom 10. April 1970 VI R 303/66, BFHE 99, 462, BStBl II 1970, 716, und vom 31. Mai 1972 I R 94/69, BFHE 106, 75, BStBl II 1972, 697) wird bei Überlassung von Arbeitnehmern aufgrund von Arbeitnehmergestellungsvereinbarungen kein Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers zum "Entleiher der Arbeitskräfte" - und damit auch keine Zuordnung zu diesem im Sinne der §§ 23 f. GewStG - begründet, wenn vertragliche Beziehungen nur zwischen "Verleiher" und "Entleiher" hergestellt werden und die tatsächlichen Beziehungen zwischen dem "Verleiher" und den Arbeitnehmern sich nicht wesentlich ändern. - BFH, 11.02.1958 - I B 23/57
Zuordnung von Arbeitnehmern zu einem Gewerbebetrieb im Rahmen der Zerlegung von …
Auszug aus BFH, 15.02.1978 - I R 88/76
Ohne Einfluß auf die Entscheidung im Streitfall sind auch die von der Klägerin zitierten Entscheidungen des Reichsfinanzhofs (RFH) vom 7. Oktober 1942 VI 217/42 (RStBl 1942, 1044) und des BFH vom 11. Februar 1958 I B 23/57 U (BFHE 66, 469, BStBl III 1958, 182). - BFH, 31.05.1972 - I R 94/69
Ausschließlichkeitsvertrag - Schauspieler - Gesellschaft - Übernahme eines …
Auszug aus BFH, 15.02.1978 - I R 88/76
a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z. B. Urteile vom 10. April 1970 VI R 303/66, BFHE 99, 462, BStBl II 1970, 716, und vom 31. Mai 1972 I R 94/69, BFHE 106, 75, BStBl II 1972, 697) wird bei Überlassung von Arbeitnehmern aufgrund von Arbeitnehmergestellungsvereinbarungen kein Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers zum "Entleiher der Arbeitskräfte" - und damit auch keine Zuordnung zu diesem im Sinne der §§ 23 f. GewStG - begründet, wenn vertragliche Beziehungen nur zwischen "Verleiher" und "Entleiher" hergestellt werden und die tatsächlichen Beziehungen zwischen dem "Verleiher" und den Arbeitnehmern sich nicht wesentlich ändern.