Rechtsprechung
   BFH, 15.02.1978 - I R 88/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1318
BFH, 15.02.1978 - I R 88/76 (https://dejure.org/1978,1318)
BFH, Entscheidung vom 15.02.1978 - I R 88/76 (https://dejure.org/1978,1318)
BFH, Entscheidung vom 15. Februar 1978 - I R 88/76 (https://dejure.org/1978,1318)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,1318) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 125, 66
  • DB 1978, 1382
  • BStBl II 1978, 410
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.02.1961 - IV 313/59 U

    Einordnung einer Arbeitsgemeinschaft aus dem Baugewerbe als

    Auszug aus BFH, 15.02.1978 - I R 88/76
    Ein Gewerbebetrieb kann nur mit den von ihm gezahlten Löhnen zur Lohnsummensteuer herangezogen werden (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Februar 1961 IV 313/59 U, BFHE 72, 533, BStBl III 1961, 194).
  • BFH, 10.04.1970 - VI R 303/66

    Filmschauspieler - Filmherstellern - Überlassung der Dienstleistungen -

    Auszug aus BFH, 15.02.1978 - I R 88/76
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z. B. Urteile vom 10. April 1970 VI R 303/66, BFHE 99, 462, BStBl II 1970, 716, und vom 31. Mai 1972 I R 94/69, BFHE 106, 75, BStBl II 1972, 697) wird bei Überlassung von Arbeitnehmern aufgrund von Arbeitnehmergestellungsvereinbarungen kein Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers zum "Entleiher der Arbeitskräfte" - und damit auch keine Zuordnung zu diesem im Sinne der §§ 23 f. GewStG - begründet, wenn vertragliche Beziehungen nur zwischen "Verleiher" und "Entleiher" hergestellt werden und die tatsächlichen Beziehungen zwischen dem "Verleiher" und den Arbeitnehmern sich nicht wesentlich ändern.
  • BFH, 11.02.1958 - I B 23/57

    Zuordnung von Arbeitnehmern zu einem Gewerbebetrieb im Rahmen der Zerlegung von

    Auszug aus BFH, 15.02.1978 - I R 88/76
    Ohne Einfluß auf die Entscheidung im Streitfall sind auch die von der Klägerin zitierten Entscheidungen des Reichsfinanzhofs (RFH) vom 7. Oktober 1942 VI 217/42 (RStBl 1942, 1044) und des BFH vom 11. Februar 1958 I B 23/57 U (BFHE 66, 469, BStBl III 1958, 182).
  • BFH, 31.05.1972 - I R 94/69

    Ausschließlichkeitsvertrag - Schauspieler - Gesellschaft - Übernahme eines

    Auszug aus BFH, 15.02.1978 - I R 88/76
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z. B. Urteile vom 10. April 1970 VI R 303/66, BFHE 99, 462, BStBl II 1970, 716, und vom 31. Mai 1972 I R 94/69, BFHE 106, 75, BStBl II 1972, 697) wird bei Überlassung von Arbeitnehmern aufgrund von Arbeitnehmergestellungsvereinbarungen kein Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers zum "Entleiher der Arbeitskräfte" - und damit auch keine Zuordnung zu diesem im Sinne der §§ 23 f. GewStG - begründet, wenn vertragliche Beziehungen nur zwischen "Verleiher" und "Entleiher" hergestellt werden und die tatsächlichen Beziehungen zwischen dem "Verleiher" und den Arbeitnehmern sich nicht wesentlich ändern.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht