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   BFH, 15.02.2001 - III R 20/99   

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https://dejure.org/2001,2571
BFH, 15.02.2001 - III R 20/99 (https://dejure.org/2001,2571)
BFH, Entscheidung vom 15.02.2001 - III R 20/99 (https://dejure.org/2001,2571)
BFH, Entscheidung vom 15. Februar 2001 - III R 20/99 (https://dejure.org/2001,2571)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    EStG 1991 § 16 Abs. 3 Satz 3; BewG § 9 Abs. 2
    Verkehrswert des gesamten Anwesens per 31. Oktober 1991 1 050 000 DM; davon 27 % gewerblicher Anteil

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1991 § 16 Abs. 3 Satz 3; BewG § 9 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Betriebsaufgabe - Grundstücksteil - Privatvermögen - Aufgabegewinn - Nutzflächenverhältnis - Ertragswert - Einkommensteuer

  • Judicialis

    EStG 1991 § 16 Abs. 3 Satz 3; ; BewG § 9 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1991) § 16 Abs. 3 S. 3; BewG § 9 Abs. 2
    Betriebsaufgabe: Aufteilung des gemeinen Werts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Praxisaufgabe - Der Verkehrswert der gesamten Immobilie darf entsprechend dem Verhältnis der Nutzflächen aufgeteilt werden

  • IWW (Kurzinformation)

    Bewertung - Nutzflächenverhältnis bei Grundstücksentnahme

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Entnahme aus Betriebsvermögen?

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 16 Abs 3, BewG § 9 Abs 2, BewG § 76 Abs 1, EStR Abschn 14 Abs 2
    Betriebsaufgabe; Entnahme; Gemeiner Wert; Grundstück; Privat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 195, 166
  • BB 2001, 978
  • DB 2001, 1069
  • BStBl 2003, 635
  • BStBl II 2003, 635
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 22.04.1998 - IV B 42/97

    Verkehrswert eines Grundstücksteils bei Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 15.02.2001 - III R 20/99
    Wie der IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in seinem Beschluss vom 22. April 1998 IV B 42/97 (BFH/NV 1998, 1214) ausgeführt habe, sei die Ableitung des Wertes eines Grundstücksteils vom Gesamtwert nur im Wege der Schätzung möglich.

    Der Senat sieht sich im Einklang mit der in der Literatur hierzu vertretenen vorherrschenden Auffassung (vgl. z.B. Söffing in Lademann/Söffing, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 16 Rn. 362; Erdweg in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 16 EStG Anm. 500 "Gebäudeteile"; Sunder-Plassmann, Finanz-Rundschau 1980, 214) und der Rechtsprechung des IV. und XI. Senats des BFH, die in ihren Beschlüssen in BFH/NV 1998, 1214 bzw. vom 22. August 1996 XI B 152/95 (BFH/NV 1997, 239) ebenfalls das Verhältnis der Nutzflächen regelmäßig für den geeigneten Aufteilungsmaßstab halten, um im Rahmen eines Aufgabegewinns den Verkehrswert eines Grundstücksteils zu ermitteln.

  • BFH, 09.09.1986 - VIII R 20/85

    Teilwertabschreibung für ein Betriebsgebäude - Voraussichtlich dauernde

    Auszug aus BFH, 15.02.2001 - III R 20/99
    Das Gesetz bestimmt den Teilwert zwar als den Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut unter der weiteren Annahme ansetzen würde, dass dieser Betrieb fortgeführt wird (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG), doch ist Ausgangspunkt für seine Ermittlung (Schätzung) ebenso wie beim gemeinen Wert der Verkehrswert (BFH-Urteil vom 9. September 1986 VIII R 20/85, BFH/NV 1987, 442) bzw. sind es die Wiederbeschaffungskosten (Fischer in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, Kompaktkommentar, § 6 Rn. 8).
  • BFH, 21.02.1990 - X R 174/87

    Behandlung eigenbetrieblich genutzter Grundstücksteile von untergeordneter

    Auszug aus BFH, 15.02.2001 - III R 20/99
    Auch für die Frage, ob ein eigenbetrieblich genutzter Grundstücksteil "von untergeordneter Bedeutung" ist und daher seine Bilanzierung im Ermessen des Gewerbetreibenden steht (§ 8 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung --EStDV--; vor 1996: R 13 Abs. 8 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- 1993 bzw. vor 1993: Abschn. 14 Abs. 2 EStR 1991), erfolgt die Aufteilung des hierfür maßgebenden gemeinen Werts des gesamten Grundstücks nach dem Verhältnis der Nutzflächen (Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 4 Rz. 200; BFH-Urteil vom 21. Februar 1990 X R 174/87, BFHE 160, 173, BStBl II 1990, 578).
  • BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 15.02.2001 - III R 20/99
    Zutreffend ist das FG auch davon ausgegangen, dass für steuerrechtlich als selbständige Wirtschaftsgüter zu behandelnde Grundstücksteile (BFH-Beschluss vom 23. August 1999 GrS 5/97, BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774 unter C. 1.) --im Streitfall die im Erdgeschoss des streitigen Grundstücks gelegenen gewerblich benutzten Räume-- der Verkehrwert aus dem Wert des Gesamtgrundstücks abzuleiten ist, da die einzelnen Grundstücksteile zivilrechtlich nicht verkehrsfähig sind und deshalb keinen eigenen Verkehrswert haben können.
  • BFH, 02.10.1986 - IV R 281/84

    Ermittlung des Gewinns durch Bestandsvergleich - Ermittlung der Höhe des Gewinns

    Auszug aus BFH, 15.02.2001 - III R 20/99
    Zur Wertbestimmung des entnommenen Gebäudeteils ist auch hier der Gesamtwert des Gebäudes nach dem Größenmaßstab und nicht nach dem Verhältnis von Ertragswerten aufzuteilen (BFH-Urteil vom 2. Oktober 1986 IV R 281/84, BFH/NV 1987, 427).
  • BFH, 17.08.1999 - IV B 116/98

    Betriebsaufgabe: Ermittlung des gemeinen Werts

    Auszug aus BFH, 15.02.2001 - III R 20/99
    Dieses Gutachten geht von den Schätzungsgrundsätzen aus, die nach der Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken --Wertermittlungsverordnung (WertV)-- in der Fassung vom 6. Dezember 1988 (BGBl I 1988, 2209) zur Ermittlung von Grundstückswerten nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) und dem Städtebauförderungsgesetz (StBauFG) anzuwenden ist und die nach ständiger Rechtsprechung des BFH auch für die Verkehrswertermittlung im Besteuerungsverfahren herangezogen werden kann (BFH-Beschluss vom 17. August 1999 IV B 116/98, BFH/NV 2000, 184).
  • BFH, 22.08.1996 - XI B 152/95

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage

    Auszug aus BFH, 15.02.2001 - III R 20/99
    Der Senat sieht sich im Einklang mit der in der Literatur hierzu vertretenen vorherrschenden Auffassung (vgl. z.B. Söffing in Lademann/Söffing, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 16 Rn. 362; Erdweg in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 16 EStG Anm. 500 "Gebäudeteile"; Sunder-Plassmann, Finanz-Rundschau 1980, 214) und der Rechtsprechung des IV. und XI. Senats des BFH, die in ihren Beschlüssen in BFH/NV 1998, 1214 bzw. vom 22. August 1996 XI B 152/95 (BFH/NV 1997, 239) ebenfalls das Verhältnis der Nutzflächen regelmäßig für den geeigneten Aufteilungsmaßstab halten, um im Rahmen eines Aufgabegewinns den Verkehrswert eines Grundstücksteils zu ermitteln.
  • BFH, 02.02.1990 - III R 173/86

    Gemeiner Wert von Grundstücken, die im Rahmen einer Betriebsaufgabe in das

    Auszug aus BFH, 15.02.2001 - III R 20/99
    Der gemeine Wert bei Grundstücken und Gebäuden entspricht in der Regel dem Verkehrswert (BFH-Urteile vom 13. Oktober 1983 I R 76/79, BFHE 140, 182, BStBl II 1984, 294; vom 2. Februar 1990 III R 173/86, BFHE 159, 505, BStBl II 1990, 497).
  • BFH, 13.10.1983 - I R 76/79

    Aufgabegewinn - Betriebsaufgabe - Wert des eigengewerblich genutzten

    Auszug aus BFH, 15.02.2001 - III R 20/99
    Der gemeine Wert bei Grundstücken und Gebäuden entspricht in der Regel dem Verkehrswert (BFH-Urteile vom 13. Oktober 1983 I R 76/79, BFHE 140, 182, BStBl II 1984, 294; vom 2. Februar 1990 III R 173/86, BFHE 159, 505, BStBl II 1990, 497).
  • BFH, 15.01.1985 - IX R 81/83

    Aufteilung der Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung auf Boden- und

    Auszug aus BFH, 15.02.2001 - III R 20/99
    Schätzungen gehören zu den tatsächlichen Feststellungen des FG, an die der BFH als Revisionsinstanz gemäß § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist, wenn sie keinen Rechtsirrtum enthalten, nicht gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen und nicht auf Verfahrensmängeln beruhen (BFH-Urteile vom 15. Januar 1985 IX R 81/83, BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252; vom 29. August 1996 VIII R 15/93, BFHE 182, 21, BStBl II 1997, 317).
  • BFH, 27.02.1985 - I R 235/80

    Betriebsunterbrechung - Betriebsaufgabe - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit

  • BFH, 29.08.1996 - VIII R 15/93

    Eingangswert nach dem Städtebauförderungsgesetz als gemeiner Wert i. S. des § 16

  • BFH, 22.10.2013 - X R 14/11

    Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und

    Andernfalls bestimmen sich die aufgedeckten stillen Reserven unter Heranziehung der kaufmännisch ermittelten tatsächlichen Werte der Grundstücke (gemeiner Wert, § 9 des Bewertungsgesetzes - hierzu vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15. Februar 2001 III R 20/99, BFHE 195, 166, BStBl II 2003, 635; vom 1. April 1998 X R 150/95, BFHE 186, 70, BStBl II 1998, 569).
  • FG Münster, 18.10.2022 - 2 K 3203/19

    Ermittlung des Betriebsaufgabegewinnes; Berücksichtigung eines im Zusammenhang

    In diesem Zusammenhang sei auch die Entscheidung des BFH III R 20/99 zu berücksichtigen.

    Die Aufteilung ist grundsätzlich nach dem Größenverhältnis der für den einen oder anderen Zweck eingesetzten Nutzflächen vorzunehmen (BFH, Beschluss vom 23.08.1999 GrS 5/97, juris; Urteil vom 10.10.2017 X R 1/16, juris; ebenso das vom Beklagten angeführte Urteil vom 15.02.2001 III R 20/99).

    Entgegen der Auffassung des Beklagten verhält sich das Urteil des BFH in dem Verfahren III R 20/99 nicht dazu, ob ein Garten ein selbständiges Wirtschaftsgut ist.

  • FG Bremen, 27.03.2003 - 1 K 588/02

    In einer Versicherungsbörse belegene, von einem Gesellschafter angemietete

    Dann wäre er nämlich ungeachtet des Umstands, dass er zivilrechtlich nicht verkehrsfähig war, zu einem fremdbetrieblich genutzten Wirtschaftsgut geworden und von da an nicht mehr notwendiges Sonderbetriebsvermögen, sondern allenfalls gewillkürtes bzw. geduldetes Sonderbetriebsvermögen der Beigeladenen gewesen (vgl. Plückebaum, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Kommentar zum EStG , § 4 Rz. B 78; BFH-Urteil vom 15.02.2001 III R 20/99, BFH/NV 2001, 849 m. w. N.).
  • FG Nürnberg, 05.07.2006 - V 313/04

    Rechtmäßigkeit einer Zuschätzung auf Grund formeller Buchführungsmängel;

    Dieser Methode ist die Aufteilung nach Nutzflächen zugrunde zu legen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 15.02.2001 III R 20/99, BStBl. II 2003, 635), nach der man zu einem betrieblich genutzten Anteil am Gesamtgebäudebestand von 58, 78% kommt (gesamte Nutzfläche: 1099 qm, betriebliche Nutzfläche: 646 qm; vgl. dazu Aktenvermerk der Bewertungsstelle).
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