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   BFH, 15.02.2001 - IV R 5/99   

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https://dejure.org/2001,5324
BFH, 15.02.2001 - IV R 5/99 (https://dejure.org/2001,5324)
BFH, Entscheidung vom 15.02.2001 - IV R 5/99 (https://dejure.org/2001,5324)
BFH, Entscheidung vom 15. Februar 2001 - IV R 5/99 (https://dejure.org/2001,5324)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Landwirt - Gruppenbewertung - Viehanlagevermögen - Sofortabschreibung - Bewertungsfreiheit

  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 1; ; EStG § 6 Abs. 2; ; EStG § 13; ; HGB § 240 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1, 2, § 13; HGB § 240 Abs. 4
    Bewertung von Viehbeständen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6 Abs 2 S 1
    Geringwertiges Wirtschaftsgut; Landwirtschaft; Vieh

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 195, 172
  • BB 2001, 1030
  • DB 2001, 1069
  • BStBl II 2001, 548
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.02.2001 - IV R 19/99

    Bewertung von Viehbeständen

    Auszug aus BFH, 15.02.2001 - IV R 5/99
    In diesem Fall kann er auch nur für einen Teil der Neuzugänge (gleichartiger Wirtschaftsgüter) die Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch nehmen; es ist ihm jedoch versagt, die übrigen Tiere in die Gruppenbewertung des Altbestands einzubeziehen (Fortentwicklung des Urteils vom 15. Februar 2001 IV R 19/99, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Der Senat hat durch sein Urteil vom 15. Februar 2001 IV R 19/99 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt) entschieden, dass ein Landwirt bei der Bewertung seines Viehanlagevermögens für neu hinzugekommene Tiere jederzeit von der Gruppenbewertung zur Einzelbewertung übergehen und damit das Wahlrecht auf Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch nehmen kann.

    Ebenso wie die Gruppenbewertung zwingend alle gleichartigen Wirtschaftsgüter und damit alle Tiere einer Altersklasse erfasst (Senatsurteil vom 1. Oktober 1992 IV R 97/91, BFHE 169, 180, BStBl II 1993, 284, letzter Abs. vor Nr. 3; gl.A. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 22. Februar 1995, BStBl I 1995, 179 Tz. 19, das die Beibehaltung der Bewertungsmethode für die "jeweilige Tiergruppe" fordert; z.B. auch Knop in Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung, Bd. Ia, 4. Aufl., § 240 HGB Rn. 73 a.E., S. 427), gilt dies auch für die jederzeit zulässige Rückkehr von der Gruppenbewertung zur Einzelbewertung, die auch nach den Richtwerten der Finanzverwaltung erfolgen kann (Senatsurteil vom 15. Februar 2001 IV R 19/99).

  • BFH, 01.10.1992 - IV R 97/91

    Änderung der Gewinnermittlungsmethode bei Landwirten

    Auszug aus BFH, 15.02.2001 - IV R 5/99
    Ebenso wie die Gruppenbewertung zwingend alle gleichartigen Wirtschaftsgüter und damit alle Tiere einer Altersklasse erfasst (Senatsurteil vom 1. Oktober 1992 IV R 97/91, BFHE 169, 180, BStBl II 1993, 284, letzter Abs. vor Nr. 3; gl.A. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 22. Februar 1995, BStBl I 1995, 179 Tz. 19, das die Beibehaltung der Bewertungsmethode für die "jeweilige Tiergruppe" fordert; z.B. auch Knop in Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung, Bd. Ia, 4. Aufl., § 240 HGB Rn. 73 a.E., S. 427), gilt dies auch für die jederzeit zulässige Rückkehr von der Gruppenbewertung zur Einzelbewertung, die auch nach den Richtwerten der Finanzverwaltung erfolgen kann (Senatsurteil vom 15. Februar 2001 IV R 19/99).
  • BFH, 05.12.1996 - IV R 81/95

    Übergang von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zur Gewinnermittlung

    Auszug aus BFH, 15.02.2001 - IV R 5/99
    Das habe der Bundesfinanzhof --BFH-- (Urteil vom 5. Dezember 1996 IV R 81/95, BFH/NV 1997, 394) für den Fall gebilligt, dass beim Übergang von der Schätzung des Gewinns nach § 13a EStG zum Bestandsvergleich die damals vorgehaltenen sog. Durchschnittswerte (250 DM/Zuchtsau) angesetzt worden waren und zum Schluss des Wirtschaftsjahres für die neu hinzugekommenen Tiere dieser Gruppe von § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht worden war.
  • FG Baden-Württemberg, 03.11.1998 - 4 K 164/98
    Auszug aus BFH, 15.02.2001 - IV R 5/99
    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 459 veröffentlicht.
  • VG Bayreuth, 19.12.2022 - B 7 K 22.638

    Verdienstausfallentschädigung bei Selbstständigen, Bemessungszeitraum für die

    Jedenfalls jedoch sollte wegen der steuerrechtlichen Anknüpfung in § 56 Abs. 3 Satz 5 IfSG i.V.m. § 15 SGB IV auf einen vorliegenden Steuerbescheid, mindestens eine Bescheinigung des Finanzamts (vgl. Gerhardt IfSG, § 56, Rn. 21) abgestellt werden, nachdem das Einkommensteuerrecht nicht zuletzt z.B. verschiedentlich Wahlrechte kennt (so etwa bei der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG - vgl. Schmidt/Kulosa EStG, § 6, Rn. 652), die gegenüber den Finanzbehörden auszuüben sind (vgl. BFH, U.v. 15.2.2001 - IV R 5/99 - juris).
  • BFH, 15.02.2001 - IV R 19/99

    Wahlrecht der Bewertungsfreiheit geringwertiger Wirtschaftsgüter; Abweichung von

    Obendrein entwertet der Prozessbevollmächtigte der Kläger das von ihm vorgebrachte Vereinfachungsargument, wenn er andererseits für den Steuerpflichtigen das Recht reklamiert, für gleichartige geringwertige Wirtschaftsgüter nur zum Teil den vollständigen Sofortabzug zu beanspruchen und für die übrigen nach § 7 EStG unter Ansatz des Schlachtwerts vorzugehen (s. dazu Senatsurteil vom 15. Februar 2001 IV R 5/99, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).
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