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   BFH, 15.02.2008 - VI B 97/07   

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https://dejure.org/2008,10837
BFH, 15.02.2008 - VI B 97/07 (https://dejure.org/2008,10837)
BFH, Entscheidung vom 15.02.2008 - VI B 97/07 (https://dejure.org/2008,10837)
BFH, Entscheidung vom 15. Februar 2008 - VI B 97/07 (https://dejure.org/2008,10837)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenübernahme für ein privates Fest durch den Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen für die Kostenübernahme für eine Feier aus privatem Anlass oder für Incentive-Reisen als geldwerter Vorteil bereits geklärt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitslohn bei vom Arbeitgeber übernommenen Aufwendungen

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitslohn bei vom Arbeitgeber übernommenen Aufwendungen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 05.09.2006 - VI R 65/03

    Zum Arbeitslohn bei Betreuung von Händlern anlässlich von Incentive-Reisen

    Auszug aus BFH, 15.02.2008 - VI B 97/07
    Vielmehr hat das FG die Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung übernommen, die für die Beurteilung von gemischt veranlassten, durch den Arbeitgeber finanzierten Reisen gelten, und sich --wiederum in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH-- damit auseinander gesetzt, unter welchen Voraussetzungen Betreuungsaufgaben bei einer Reise mit incentivem Charakter keinen Lohnzufluss bewirken (vgl. dazu zuletzt Senatsurteil vom 5. September 2006 VI R 65/03, BFHE 214, 566, BStBl II 2007, 312).
  • BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03

    Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse

    Auszug aus BFH, 15.02.2008 - VI B 97/07
    Jedenfalls weicht das angefochtene Urteil nicht vom BFH-Urteil vom 18. August 2005 VI R 32/03 (BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30) ab.
  • BFH, 11.01.2007 - VI R 52/03

    Bewirtungsaufwendungen können als Werbungskosten abziehbar sein

    Auszug aus BFH, 15.02.2008 - VI B 97/07
    Vielmehr ist anhand der Umstände des Einzelfalles --u.a. dem Ort der Veranstaltung, dem Einladenden, der Zusammensetzung der Teilnehmer und den Modalitäten der Durchführung-- zu würdigen, ob die Veranstaltung den Charakter einer privaten Feier aufweist oder ob sich die Kostenübernahme nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweist (zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Januar 2007 VI R 52/03, BFHE 216, 320, BStBl II 2007, 317 zur Verabschiedung, und BFH-Urteil vom 1. Februar 2007 VI R 25/03, BFHE 216, 522, BStBl II 2007, 459 zum Dienstjubiläum, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 13.01.2005 - VII B 147/04

    Zulässigkeit der Revision wegen willkürlicher FG-Entscheidung;

    Auszug aus BFH, 15.02.2008 - VI B 97/07
    Entgegen der Ansicht der Klägerin liegen erst recht nicht deshalb die Voraussetzungen für eine Zulassung vor, weil Auslegungsfehler von erheblichem Gewicht geeignet wären, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 13. Januar 2005 VII B 147/04, BFHE 208, 404, BStBl II 2005, 457; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 43 ff.).
  • BFH, 01.02.2007 - VI R 25/03

    Bewirtungsaufwendungen können bei variablem Gehalt Werbungskosten sein

    Auszug aus BFH, 15.02.2008 - VI B 97/07
    Vielmehr ist anhand der Umstände des Einzelfalles --u.a. dem Ort der Veranstaltung, dem Einladenden, der Zusammensetzung der Teilnehmer und den Modalitäten der Durchführung-- zu würdigen, ob die Veranstaltung den Charakter einer privaten Feier aufweist oder ob sich die Kostenübernahme nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweist (zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Januar 2007 VI R 52/03, BFHE 216, 320, BStBl II 2007, 317 zur Verabschiedung, und BFH-Urteil vom 1. Februar 2007 VI R 25/03, BFHE 216, 522, BStBl II 2007, 459 zum Dienstjubiläum, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 02.07.2008 - VI B 21/08

    Arbeitslohn bei Teilnahme eines Arbeitnehmers mit Organisationsaufgaben und

    Angesichts dieser Umstände ist nicht ersichtlich, dass das angefochtene Urteil von der Rechtsprechung des BFH, insbesondere dem BFH-Urteil in BFHE 214, 566, BStBl II 2007, 312 abweichen würde (vgl. auch BFH-Beschluss vom 15. Februar 2008 VI B 97/07, BFH/NV 2008, 790).
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