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   BFH, 15.02.2011 - VII R 4/09   

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https://dejure.org/2011,19377
BFH, 15.02.2011 - VII R 4/09 (https://dejure.org/2011,19377)
BFH, Entscheidung vom 15.02.2011 - VII R 4/09 (https://dejure.org/2011,19377)
BFH, Entscheidung vom 15. Februar 2011 - VII R 4/09 (https://dejure.org/2011,19377)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Vorlage an das BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2 BierStG 1993 i. d. F. des Art. 15 HBeglG 2004 - Vorlagepflicht - Zustandekommen von im Rahmen des HBeglG 2004 eingeführten Regelungen - Verletzung der Kompetenzgrenzen des Vermittlungsausschusses - Materielle ...

  • openjur.de

    Vorlage an das BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2 BierStG 1993 i.d.F. des Art. 15 HBeglG 2004; Vorlagepflicht; Zustandekommen von im Rahmen des HBeglG 2004 eingeführten Regelungen; Verletzung der Kompetenzgrenzen des Vermittlungsausschusses; Materielle ...

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 100 Abs 1, GG Art 20 Ab... s 2, GG Art 38 Abs 1 S 2, GG Art 42 Abs 1 S 1, GG Art 76 Abs 1, BierStG § 2 Abs 2, PBefG § 45a Abs 2 S 3, HBeglG 2004 Art 15, HBeglG 2004 Art 24, GG Art 2 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 12 Abs 1, GG Art 14 Abs 1, BVerfGG § 80 Abs 1, BVerfGG § 80 Abs 2 S 1
    Vorlage an das BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2 BierStG 1993 i.d.F. des Art. 15 HBeglG 2004 - Vorlagepflicht - Zustandekommen von im Rahmen des HBeglG 2004 eingeführten Regelungen - Verletzung der Kompetenzgrenzen des Vermittlungsausschusses - Materielle ...

  • Bundesfinanzhof

    Vorlage an das BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2 BierStG 1993 i.d.F. des Art. 15 HBeglG 2004 - Vorlagepflicht - Zustandekommen von im Rahmen des HBeglG 2004 eingeführten Regelungen - Verletzung der Kompetenzgrenzen des Vermittlungsausschusses - Materielle ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 GG, Art 20 Abs 2 GG, Art 38 Abs 1 S 2 GG, Art 42 Abs 1 S 1 GG, Art 76 Abs 1 GG
    Vorlage an das BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2 BierStG 1993 i.d.F. des Art. 15 HBeglG 2004 - Vorlagepflicht - Zustandekommen von im Rahmen des HBeglG 2004 eingeführten Regelungen - Verletzung der Kompetenzgrenzen des Vermittlungsausschusses - Materielle ...

  • rewis.io

    Vorlage an das BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2 BierStG 1993 i.d.F. des Art. 15 HBeglG 2004 - Vorlagepflicht - Zustandekommen von im Rahmen des HBeglG 2004 eingeführten Regelungen - Verletzung der Kompetenzgrenzen des Vermittlungsausschusses - Materielle ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Vorlage an das BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2 BierStG 1993 i.d.F. des Art. 15 HBeglG 2004 - Vorlagepflicht - Zustandekommen von im Rahmen des HBeglG 2004 eingeführten Regelungen - Verletzung der Kompetenzgrenzen des Vermittlungsausschusses - Materielle ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BierStG § 2 Abs. 2; GG Art. 77 Abs. 2 S. 5
    Vereinbarkeit der nicht erfolgten Zuleitung des zu § 2 Abs. 2 BierStG erarbeiteten Einigungsvorschlags des Vermittlungsausschusses an den Deutschen Bundestag mit Verfassungsrecht

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage an das BVerfG zur formellen Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2 BierStG 1993

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus BFH, 15.02.2011 - VII R 4/09
    Der Senat hält die Vorschrift aus den gleichen Gründen für verfassungswidrig, aus denen das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Beschluss vom 8. Dezember 2009  2 BvR 758/07 (BVerfGE 125, 104) § 45a Abs. 2 Satz 3 Variante 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) als mit den Art. 20 Abs. 2, 38 Abs. 1 Satz 2, 42 Abs. 1 Satz 1 und 76 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar erachtet und eine Verletzung der dortigen Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 3 GG festgestellt hat.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der beschließende Senat auf die Ausführungen des BVerfG in seiner Entscheidung in BVerfGE 125, 104 zum Gang des Gesetzgebungsverfahrens und zur formellen Verfassungswidrigkeit des § 45a Abs. 2 Satz 3 Variante 1 PBefG Bezug.

    Bei dieser Sachlage liegt es auf der Hand, dass Art. 15 und Art. 24 HBeglG 2004 in identischer Weise zustande gekommen sind, so dass sich die Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 125, 104 nach Überzeugung des Senats auf § 2 Abs. 2 BierStG 1993 übertragen lässt.

  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem

    Auszug aus BFH, 15.02.2011 - VII R 4/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG kann ein Gericht die Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Vorschrift nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschrift als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (BVerfG-Beschluss vom 12. Oktober 2010  2 BvL 59/06, BFH/NV 2010, 2387).

    Dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) genügt ein Vorlagebeschluss nur dann, wenn die Ausführungen des Gerichts erkennen lassen, dass eine solche Prüfung vorgenommen worden ist (BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2010, 2387, unter B.I., m.w.N.).

  • BVerfG, 11.12.2018 - 2 BvL 4/11

    Änderungen von Steuergesetzen wegen Mängeln im Gesetzgebungsverfahren

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 15. Februar 2011 - VII R 4/09 - - 2 BvL 5/11 -,.
  • FG Baden-Württemberg, 26.04.2013 - 10 K 2983/11

    Verfassungsmäßigkeit § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG i.d.F. des Art. 9 Nr. 5 HBeglG 2004

    Die Vorschrift ist aus den gleichen Gründen verfassungswidrig, aus denen das Bundesverfassungsgericht -BVerfG- in seinem Beschluss vom 8. Dezember 2009 2 BvR 758/07 -Sammlung der amtlich veröffentlichten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes -BVerfGE- 125, 104, Bundesgesetzblatt -BGBl.- I 2010, 68 die Regelung des § 45a Abs. 2 Satz 3 Variante 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) als mit den Art. 20 Abs. 2, 38 Abs. 1 Satz 2, 42 Abs. 1 Satz 1 und 76 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar erachtet und eine Verletzung der dortigen Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 3 GG festgestellt hat und weshalb der Bundesfinanzhof -BFH- das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungswidrigkeit der Änderung des Biersteuergesetzes im gleichen Gesetzgebungsverfahren durch Vorlagebeschluss vom 15. Februar 2011 VII R 4/09 -Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2011, 1114 angerufen hat.

    Die folgenden Ausführungen folgen den beiden Beschlüsse des BFH vom 15. Februar 2011, VII R 4/09 und VII R 44/09, BFH/NV 2011, 1114.

    Den unter Hinweis auf die beiden BFH-Verfahren VII R 4/09 sowie VII R 44/09 gestellten Antrag auf Ruhen des Einspruchsverfahrens lehnte das beklagte Finanzamt mit dem Hinweis ab, dass es in diesen Verfahren um § 2 Abs. 2 BierStG gehe, nicht jedoch um die streitgegenständliche Vorschrift des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG.

    Mit zwei Vorlagebeschlüssen vom 15. Februar 2011 hole derzeit der BFH beim BVerfG nun die Entscheidung darüber ein, ob die ebenfalls durch das HBeglG 2004 geänderten Biersteuersätze als formell verfassungswidrig und nichtig anzusehen seien (BFH-Beschlüsse vom VII R 4/09 a.a.O und VII R 44/09).

    Der BFH komme in seinen Vorlagebeschlüssen VII R 4/09 und VII R 44/09 konsequenterweise zu der Feststellung, dass auch die Änderung des § 2 Abs. 2 BierStG durch das HBegIG 2004 verfassungswidrig sei, da diese Vorschrift ebenso wie der bereits vom BVerfG geprüfte § 45a Abs. 2 PBefG durch das Koch/Steinbrück-Papier in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden sei.

    b) Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der beschließende Senat auf die Ausführungen des BVerfG in seiner Entscheidung in BVerfGE 125, 104 zum Gang des Gesetzgebungsverfahrens und zur formellen Verfassungswidrigkeit des § 45a Abs. 2 Satz 3 Variante 1 PBefG und den beiden Beschlüsse des BFH vom 15. Februar 2011, VIII R 4/09 und VII R 44/09, BFH/NV 2011, 1114 Bezug.

  • BFH, 18.07.2019 - VII R 9/19

    Kostenentscheidung bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen nach Entscheidung

    Unter Annahme der Verfassungswidrigkeit des § 2 Abs. 2 BierStG 1993 in der von der Klägerin beanstandeten Fassung und unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 8. Dezember 2009 - 2 BvR 758/07 (BGBl I 2010, 68, Deutsches Verwaltungsblatt 2010, 308) hat der Bundesfinanzhof (BFH) das Revisionsverfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) i.V.m. § 80 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 15. Februar 2011 - VII R 4/09 (BFH/NV 2011, 1114) ausgesetzt und eine Entscheidung des BVerfG eingeholt.
  • FG Sachsen, 05.08.2009 - 7 K 1262/04

    Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Steuersätze in § 2 Abs. 2 Biersteuergesetz

    Der Beklagte hat mit Schriftsatz vom 26.1.2009 das Ruhen des Verfahrens im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Revisionsverfahren VII R 4/09 beantragt.
  • FG Nürnberg, 15.10.2009 - 6 K 748/08

    Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit im ELSTER-Verfahren

    50 Das Gericht hat durch Teilurteil entschieden, da die Frage, ob ein Fall des § 129 AO vorliegt, zur Entscheidung reif war während über die Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags und der Kinderfreibeträge, die Verfassungsmäßigkeit der "Pro-Futuro-Rechtsprechung" des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf die Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen und die Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 wegen derzeit anhängiger Verfahren vor dem BVerfG (1 BvL 1/09; 2 BvR 2299/04; 2 BvR 758/07; 1 BvL 11/08) bzw. beim BGH (VII R 4/09) nicht entschieden werden konnte.
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