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   BFH, 15.03.1994 - XI R 87/92   

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https://dejure.org/1994,2967
BFH, 15.03.1994 - XI R 87/92 (https://dejure.org/1994,2967)
BFH, Entscheidung vom 15.03.1994 - XI R 87/92 (https://dejure.org/1994,2967)
BFH, Entscheidung vom 15. März 1994 - XI R 87/92 (https://dejure.org/1994,2967)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 174, 264
  • BB 1994, 1416
  • DB 1994, 1554
  • BStBl II 1994, 587
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.06.1990 - V R 110/87

    Voraussetzungen für das Rechtsschutzbedürfnis für die Anrufung des

    Auszug aus BFH, 15.03.1994 - XI R 87/92
    Der Senat folge nicht dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Juni 1990 V R 110/87 (BFH/NV 1991, 203), wonach § 44 Abs. 4 UStDV 1980 sich auf die Ermächtigungsgrundlage in § 15 a Abs. 7 Nr. 1 UStG 1980 stütze.

    Es trägt im wesentlichen vor, das angefochtene Urteil stehe in Widerspruch zum BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 203.

  • BVerfG, 01.07.1987 - 1 BvL 21/82

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschgebührenregelung nach § 184 SGG

    Auszug aus BFH, 15.03.1994 - XI R 87/92
    Zur Klärung können daher - wie auch sonst bei der Auslegung einer Vorschrift - der Sinnzusammenhang der Norm mit anderen Bestimmungen und das Ziel, das die gesetzliche Regelung insgesamt verfolgt, berücksichtigt werden (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 1. Juli 1987 1 BvL 21/82, BVerfGE 76, 130, 142, m. w. N.).
  • BFH, 10.05.1991 - V R 69/86

    Eigenverbrauch durch Entnahme bei Übertragung eines aus unternehmenszwecken

    Auszug aus BFH, 15.03.1994 - XI R 87/92
    Nach dieser Vorschrift richtete sich - mangels anderer gesetzlicher Regelung - vor Inkrafttreten der 10. UStDV am 1. Januar 1975 die Berichtigung des Vorsteuerabzugs im Falle der Veräußerung oder Entnahme zum Eigenverbrauch (vgl. dazu BFH-Urteil vom 10. Mai 1991 V R 69/86, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1991, 295).
  • BFH, 19.12.1985 - V R 139/76

    Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist umsatzsteuerrechtlich eine

    Auszug aus BFH, 15.03.1994 - XI R 87/92
    Eine erneute Änderung der für den Vorsteuerabzug im Erstjahr maßgebenden Verhältnisse trat im Streitjahr durch die nach § 4 Nr. 9 a UStG 1973 steuerfreie Veräußerung und dieser gleichstehende Zwangsversteigerung der Wohnungen (vgl. zur Zwangsversteigerung BFH-Urteil vom 19. Dezember 1985 V R 139/76, BFHE 146, 484, BStBl II 1986, 500) am 30. Juni bzw. 15. Juli 1977 ein.
  • FG München, 15.04.1999 - 14 K 5297/97

    Adressat des Vorsteuerberichtigungsanspruchs bei umsatzsteuerfreier

    Denn es ist zu unterscheiden zwischen dem Vorsteuerberichtigungsanspruch gemäß § 15 a Abs. 1 UStG wegen steuerfreier Vermietung ( § 4 Nr. 12 a UStG ) während der Dauer der Zwangs Verwaltung und dem Vorsteuerberichtigungsanspruch gemäß § 15 a Abs. 4 UStG wegen steuerfreier Veräußerung der streitbefangenen Gebäudegrundstücke (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 1994 XI R 87/92, BStBl II 1995, 587).
  • FG Sachsen, 12.08.2002 - 6 K 2389/00

    Wirksamkeit eines Verzichts auf Vorsteuerbefreiung; Unanfechtbarkeit der

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  • FG Sachsen-Anhalt, 12.08.2002 - 6 K 2389/00

    Wirksamkeit des Verzichts auf die Umsatzsteuerbefreiung bei gewerblicher

    Die nach dem Wortlaut des § 9 Abs. 1 UStG an keine Frist gebundene Erklärung ist bis zur materiellen Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung möglich (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 1994 XI R 87/92, BStBl II 1994, 587.
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