Rechtsprechung
BFH, 15.03.2000 - I R 73/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- IWW
- Wolters Kluwer
Zusage einer gewinnabhängigen Tantieme - Verdeckte Gewinnausschüttung - Anstellungsvertrag
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KStG § 8 Abs. 3 S. 2
VGA; Tantieme i.H.v. 75 v. H. des Jahresüberschusses - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG München, 16.06.1999 - 7 K 3335/96
- BFH, 15.03.2000 - I R 73/99
Wird zitiert von ... (11)
- BFH, 27.03.2001 - I R 27/99
"Nur-Gewinntantiemezusage" als vGA
Die grundsätzliche --auch kurzfristige-- Kündbarkeit des Anstellungsvertrages lässt diese Beurteilung unberührt, wenn der Begünstigte --wie im Streitfall RS-- die GmbH als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer beherrscht und es letztlich in seinem Belieben steht, ob und wann die Vergütung ihrer Höhe und Zusammensetzung nach an die allgemein geltenden Regeln angepasst wird (vgl. insoweit bezogen auf die Aufbauphase einer Gesellschaft auch Senatsurteile vom 15. März 2000 I R 74/99, BFHE 192, 267, BStBl II 2000, 547, und I R 73/99, BFH/NV 2000, 1245). - BFH, 10.07.2002 - I R 37/01
VGA bei Gewinntantieme
Angesichts dessen hat der Senat es gerade in diesem Bereich seit jeher für erforderlich erachtet, dass Vereinbarungen zwischen einer Gesellschaft und ihrem Geschäftsführer für Zwecke der Besteuerung einem Fremdvergleich unterzogen werden (vgl. z.B. Senatsurteile vom 15. März 2000 I R 74/99, BFHE 192, 267, BStBl II 2000, 547; vom 15. März 2000 I R 73/99, BFH/NV 2000, 1245;… vom 27. April 2000 I R 88/99, BFH/NV 2001, 342). - FG Köln, 14.09.2000 - 13 K 3037/00
Gewinntantieme eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers als vGA
Darüber hinaus ist nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, eine angemessene Kapitalverzinsung als solche ohnehin nicht ausreichend, um eine ansonsten dem Fremdvergleich nicht entsprechende Vereinbarung als betrieblich veranlaßt anzuerkennen (BFH-Urteil vom 15.3.2000 I R 73/99, BFH/NV 2000, 1245 ).Auch insoweit sind nach der Rechtsprechung des BFH, der sich das Gericht anschließt, die für die Umsatztantiemen geltenden Regeln auf Gewinntantiemen übertragbar (vgl. BFH-Urteil vom 15.3.2000 I R 73/99, BFH/NV 2000, 1245 ).
Allein das Bestehen der Kündigungsmöglichkeit ist mithin nicht geeignet, die Gesellschaft vor einer Gewinnabsaugung über diese Phase hinaus wirksam zu schützen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1245 ).
Auf eine solche vertragliche Gestaltung hätte sich ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem fremden Dritten gegenüber nicht eingelassen, auch nicht kurz nach der Gründung des Unternehmens (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1245 ).
- BFH, 16.11.2009 - I B 58/09
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Verfassungsverstoß
Das gilt insbesondere im Hinblick auf das Urteil des beschließenden Senats vom 15. Dezember 1999 I R 114/98 (BFH/NV 2000, 1245), das eine Bemessung der Kirchensteuer betrifft, die strukturell der hier in Rede stehenden ähnlich ist. - FG Köln, 13.05.2009 - 13 K 4779/04
Steuerliche Organschaft: Finanzgericht Köln widerspricht langjähriger …
Auch die außersteuerlichen Gesichtspunkte - auf die auch der erkennende Senat früher (EFG 1999, 730; bestätigt durch BFH-Urteil vom 29. März 2000 I R 73/99, BFH/NV 2000, 1250) noch 1999 abgestellt hat - vermögen nicht mehr zu überzeugen. - BFH, 17.12.2003 - I R 16/02
Gewinntantieme von mehr als 50 v. H. des Jahresüberschusses der Gesellschaft als …
Der Senat hat ferner wiederholt entschieden, dass die Zahlung einer Gewinntantieme an einen Gesellschafter-Geschäftsführer in aller Regel vGA ist, soweit sich die Tantieme auf mehr als 50 v.H. des Jahresüberschusses der Gesellschaft beläuft (Senatsurteile vom 15. März 2000 I R 74/99, BFHE 192, 267, BStBl II 2000, 547; vom 15. März 2000 I R 73/99, BFH/NV 2000, 1245;… vom 27. April 2000 I R 88/99, BFH/NV 2001, 342). - FG Köln, 28.08.2009 - 13 K 4779/04
Voraussetzungen für die entsprechende Anwendbarkeit der Regeln über die …
Auch die außersteuerlichen Gesichtspunkte - auf die auch der erkennende Senat früher (EFG 1999, 730; bestätigt durch BFH-Urteil vom 29. März 2000 I R 73/99, BFH/NV 2000, 1250) noch 1999 abgestellt hat - vermögen nicht mehr zu überzeugen. - FG Baden-Württemberg, 08.03.2001 - 6 K 44/98
Vergütungen aufgrund eines Beratervertrags an pensionierten …
Eine über das übliche hinausgehende Gewinn-Tantieme kann steuerlich von vorne herein nicht anerkannt werden, wenn sie in zeitlicher Hinsicht nicht hinreichend begrenzt ist (BFH-Urteil vom 15. März 2000 I R 73/99, BFH/NV 2000, 1245 ). - FG Köln, 13.09.2001 - 13 K 8063/00
Steuerliche Anerkennung von Teilen der Geschäftsführervergütung; Steuerliche …
Daher ist eine Umsatztantieme oder eine vergleichbare Vergütungsvereinbarung grundsätzlich nur anzuerkennen, wenn sie auf die Aufbau- oder Umbauphase zeitlich begrenzt (z. B. durch eine Revisionsklausel oder durch eine zeitliche Beschränkung des Anstellungsvertrages) und der Höhe nach limitiert ist (vgl. hierzu auch zu einer unüblichen Gewinntantieme in der Aufbauphase BFH-Urteil vom 15.3.2000 I R 73/99, BFH/NV 2000, 1245). - FG Sachsen, 18.08.2003 - 5 V 1108/03
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung(Körperschaftsteuer 1993 bis 1999, die …
Soweit eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, mindert die Tantiemeverpflichtung weder das Einkommen (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ) noch den Gewerbeertrag (§ 7 Gewerbesteuergesetz - GewStG -) der Gesellschaft (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 2000 I R 73/99, BFH/NV 2000, 1245 , m.w.N.). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.2008 - 1 K 97/05
Angemessenheit der Gesamtausstattung von Gesellschaftergeschäftsführern einer …