Rechtsprechung
   BFH, 15.03.2001 - IV B 72/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7784
BFH, 15.03.2001 - IV B 72/00 (https://dejure.org/2001,7784)
BFH, Entscheidung vom 15.03.2001 - IV B 72/00 (https://dejure.org/2001,7784)
BFH, Entscheidung vom 15. März 2001 - IV B 72/00 (https://dejure.org/2001,7784)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,7784) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Forstwirtschaftliche Nutzung - Bodenschätzung - Wildackerfläche - Bestimmung des Einzelveräußerungspreises - Grundsatz der Einzelbewertung - Tonträger - Protokollrichtigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 164; ; ZPO § ... 164 Abs. 1; ; ZPO § 160 Abs. 3 Nr. 1; ; ZPO § 162 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 6; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 94; ; FGO § 76 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugehörigkeit zur landwirtschaftlichen Nutzung; Einzelveräußerungspreis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 09.11.1999 - II B 14/99

    Divergenz; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 15.03.2001 - IV B 72/00
    Denn soweit der Kläger nunmehr die Richtigkeit des Protokolls in Zweifel zieht, hätte er im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde darlegen müssen, weshalb er von der Möglichkeit der Protokollberichtigung (§ 94 FGO i.V.m. § 164 ZPO) keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. November 1999 II B 14/99, BFH/NV 2000, 582, und vom 23. September 1998 I B 53/98, BFH/NV 1999, 458).
  • BFH, 23.03.2000 - VII S 26/99

    Hopperbaggerschiff - Baggerarbeiten auf Binnengewässern - Spülarbeiten auf

    Auszug aus BFH, 15.03.2001 - IV B 72/00
    a) Es trifft nicht zu, dass das FG das Vorbringen des Klägers zu den Wildweiden und Wildäckern übergangen und damit nicht das Gesamtergebnis der Verhandlung berücksichtigt hat (Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. Februar 1995 II B 56/94, BFH/NV 1995, 900, und vom 23. März 2000 VII S 26/99, BFHE 191, 184, BFH/NV 2000, 1052, Nr. 2 b, aa der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 09.04.1987 - IV R 42/84

    Verhältnis der Teilwerte bei der Bewertung eines Holzbestandes

    Auszug aus BFH, 15.03.2001 - IV B 72/00
    Der BFH hat diesen Grundsatz in den vom Kläger angeführten Urteilen vom 27. Juni 1995 IX R 130/90 (BFHE 178, 151, BStBl II 1996, 215), vom 9. April 1987 IV R 332/84 (BFH/NV 1987, 763) und vom 9. April 1987 IV R 42/84 (BFH/NV 1988, 37) auf die Aufteilung eines Gesamtkaufpreises bezogen, wenn es auf die genaue Ermittlung der auf die einzelnen Wirtschaftsgüter entfallenden Gewinne ankam.
  • BFH, 25.08.1983 - IV R 218/80

    A) Der Teilwert i. S. des § 55 Abs. 5 EStG 1971 entspricht in der Regel den

    Auszug aus BFH, 15.03.2001 - IV B 72/00
    a) Der Kläger meint zwar, das angefochtene Urteil beruhe auf dem Rechtssatz, im Rahmen der Bestimmung des Einzelveräußerungspreises könne auch ein von einem Dritten erzielter Preis zugrunde gelegt werden, während der BFH auf den Preis abstelle, der vom Steuerpflichtigen selbst zu erzielen gewesen wäre, wenn er das Wirtschaftsgut am Stichtag einzeln, ohne Rücksicht auf seine Betriebszugehörigkeit, veräußert hätte (vgl. z.B. Senatsurteile vom 4. Dezember 1986 IV R 162/85, BFH/NV 1987, 296, und vom 25. August 1983 IV R 218/80, BFHE 139, 268, BStBl II 1984, 33).
  • BFH, 23.09.1998 - I B 53/98

    Beschränkte Steuerpflicht; Dienstverhältnis bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen

    Auszug aus BFH, 15.03.2001 - IV B 72/00
    Denn soweit der Kläger nunmehr die Richtigkeit des Protokolls in Zweifel zieht, hätte er im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde darlegen müssen, weshalb er von der Möglichkeit der Protokollberichtigung (§ 94 FGO i.V.m. § 164 ZPO) keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. November 1999 II B 14/99, BFH/NV 2000, 582, und vom 23. September 1998 I B 53/98, BFH/NV 1999, 458).
  • BGH, 18.01.1984 - IVb ZB 53/83

    Irrtum über die Erklärung eines Rechtsmittelverzichts - Zwingend festzustellende

    Auszug aus BFH, 15.03.2001 - IV B 72/00
    Ob die Aufzeichnungen auf dem Tonträger für die Beteiligten nochmals ordnungsgemäß abgespielt und von diesen auch genehmigt wurden (§ 162 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozeßordnung --ZPO--; vgl. auch Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 18. Januar 1984 IVb ZB 53/83, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1984, 1465), ist hier unerheblich.
  • BFH, 08.02.1995 - II B 56/94

    Kritik an der Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 15.03.2001 - IV B 72/00
    a) Es trifft nicht zu, dass das FG das Vorbringen des Klägers zu den Wildweiden und Wildäckern übergangen und damit nicht das Gesamtergebnis der Verhandlung berücksichtigt hat (Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. Februar 1995 II B 56/94, BFH/NV 1995, 900, und vom 23. März 2000 VII S 26/99, BFHE 191, 184, BFH/NV 2000, 1052, Nr. 2 b, aa der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 04.12.1986 - IV R 162/85

    Teilwert eines Wirtschaftsgutes - Feststellung des höheren Teilwerts -

    Auszug aus BFH, 15.03.2001 - IV B 72/00
    a) Der Kläger meint zwar, das angefochtene Urteil beruhe auf dem Rechtssatz, im Rahmen der Bestimmung des Einzelveräußerungspreises könne auch ein von einem Dritten erzielter Preis zugrunde gelegt werden, während der BFH auf den Preis abstelle, der vom Steuerpflichtigen selbst zu erzielen gewesen wäre, wenn er das Wirtschaftsgut am Stichtag einzeln, ohne Rücksicht auf seine Betriebszugehörigkeit, veräußert hätte (vgl. z.B. Senatsurteile vom 4. Dezember 1986 IV R 162/85, BFH/NV 1987, 296, und vom 25. August 1983 IV R 218/80, BFHE 139, 268, BStBl II 1984, 33).
  • BFH, 09.04.1987 - IV R 332/84

    Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebes -

    Auszug aus BFH, 15.03.2001 - IV B 72/00
    Der BFH hat diesen Grundsatz in den vom Kläger angeführten Urteilen vom 27. Juni 1995 IX R 130/90 (BFHE 178, 151, BStBl II 1996, 215), vom 9. April 1987 IV R 332/84 (BFH/NV 1987, 763) und vom 9. April 1987 IV R 42/84 (BFH/NV 1988, 37) auf die Aufteilung eines Gesamtkaufpreises bezogen, wenn es auf die genaue Ermittlung der auf die einzelnen Wirtschaftsgüter entfallenden Gewinne ankam.
  • BFH, 27.06.1995 - IX R 130/90

    Keine erhöhten Absetzungen nach § 82i EStDV für Teilherstellungskosten

    Auszug aus BFH, 15.03.2001 - IV B 72/00
    Der BFH hat diesen Grundsatz in den vom Kläger angeführten Urteilen vom 27. Juni 1995 IX R 130/90 (BFHE 178, 151, BStBl II 1996, 215), vom 9. April 1987 IV R 332/84 (BFH/NV 1987, 763) und vom 9. April 1987 IV R 42/84 (BFH/NV 1988, 37) auf die Aufteilung eines Gesamtkaufpreises bezogen, wenn es auf die genaue Ermittlung der auf die einzelnen Wirtschaftsgüter entfallenden Gewinne ankam.
  • BFH, 09.11.1995 - IV R 96/93
  • BFH, 28.09.2010 - IX B 65/10

    Protokollberichtigung - Zur Auslegung eines Sandausbeutevertrages - Zur Divergenz

    Zudem hat der --auch in der mündlichen Verhandlung vor dem FG-- rechtskundig vertretene Kläger nicht dargelegt, weshalb er einerseits nicht schon während der --immerhin über dreistündigen-- mündlichen Verhandlung entsprechend interveniert hat und warum er andererseits von der Möglichkeit, eine Berichtigung des Protokolls beim FG zu beantragen, keinen Gebrauch gemacht hat (s. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 52, und vom 15. März 2001 IV B 72/00, BFH/NV 2001, 1238).
  • BFH, 06.08.2003 - IX B 44/03

    Grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmangel; Protokollberichtigung

    Die --auch in der mündlichen Verhandlung vor dem FG-- rechtskundig vertretenen Kläger hätten im Rahmen dieser Nichtzulassungsbeschwerde darlegen müssen, weshalb sie von der Möglichkeit, eine Berichtigung des Protokolls beim FG zu beantragen, keinen Gebrauch gemacht haben (vgl. BFH-Beschluss vom 15. März 2001 IV B 72/00, BFH/NV 2001, 1238).
  • BFH, 11.08.2004 - V B 47/04

    Zweifel an der Richtigkeit des Protokolls; Einwendungen gegen die Richtigkeit des

    Die --auch in der mündlichen Verhandlung vor dem FG-- rechtskundig vertretene Klägerin hätte im Rahmen dieser Nichtzulassungsbeschwerde u.a. darlegen müssen, weshalb sie von der Möglichkeit, eine Berichtigung des Protokolls beim FG zu beantragen, keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BFH-Beschluss vom 15. März 2001 IV B 72/00, BFH/NV 2001, 1238).
  • BFH, 27.05.2002 - III B 5/01

    Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung - Interesse der Allgemeinheit an der

    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO in der Beschwerdebegründung schlüssig und substantiiert darzulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. August 1986 II B 53/86, BFHE 147, 219, BStBl II 1986, 858, und vom 29. März 2001 V B 83/00, BFH/NV 2001, 1238).
  • BFH, 11.06.2002 - V B 111/01

    Säumniszuschlag - Erlass - Protokollberichtigung - Streitwerthöhe -

    Der Kläger hätte im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde darlegen müssen, weshalb er von der Möglichkeit, eine Berichtigung des Protokolls beim FG zu beantragen, keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BFH-Beschluss vom 15. März 2001 IV B 72/00, BFH/NV 2001, 1238).
  • FG München, 27.02.2007 - 13 K 4449/01

    Abziehbarkeit von Finanzierungskosten eines zu Baulandpreis erworbenen

    Zu den Wirtschaftsgütern des land- und forstwirtschaftlichen Anlagevermögens gehören damit die als Ackerland oder die als Weideland genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen; ausreichend ist bereits eine extensive Nutzung als Wildwiese (BFH-Urteil vom 16. Februar 1984 IV R 229/81, BStBl II 1984, 424; BFH-Beschluss15. März 2001 IV B 72/00, BFH/NV 2001, 1238).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht