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   BFH, 15.03.2005 - VI B 89/04   

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https://dejure.org/2005,10469
BFH, 15.03.2005 - VI B 89/04 (https://dejure.org/2005,10469)
BFH, Entscheidung vom 15.03.2005 - VI B 89/04 (https://dejure.org/2005,10469)
BFH, Entscheidung vom 15. März 2005 - VI B 89/04 (https://dejure.org/2005,10469)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 lit. b § 9 Abs. 5 S. 1
    Häusliches Arbeitszimmer - funktionale Einheit

  • datenbank.nwb.de

    Archiv und häusliches Arbeitszimmer trotz räumlicher Trennung als funktionale Einheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Häusliches Arbeitszimmer
    Begriff des häuslichen Arbeitszimmers
    Häusliche Betriebsstätte
    Mischnutzung als Büro und Lager

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 19.09.2002 - VI R 70/01

    Begriff des häuslichen Arbeitszimmers

    Auszug aus BFH, 15.03.2005 - VI B 89/04
    Insbesondere ist die Rechtsfrage, ob ein Arbeitszimmer und Archiv in einem Einfamilienhaus trotz der räumlichen Trennung eine funktionale Einheit bilden können, nicht (mehr) klärungsbedürftig, da sie der erkennende Senat im ersten Rechtsgang ausdrücklich bejaht hat (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. September 2002 VI R 70/01, BFHE 200, 336, BStBl II 2003, 139).

    Der erkennende Senat hat in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen, dass eine andere Betrachtungsweise im Hinblick auf eine durch äußere Umstände vorgegebene Raumaufteilung und -nutzung zu willkürlichen Ergebnissen führen kann (im Einzelnen BFH in BFHE 200, 336, BStBl II 2003, 139).

  • BFH, 22.11.2006 - X R 1/05

    Häusliches Arbeitszimmer: Aufwendungen für einen zugleich als Büroarbeitsplatz

    So kann etwa ein beruflich genutzter Archivraum, in dem Bücher, Akten und Unterlagen aufbewahrt, gesichtet und herausgesucht werden, der vorbereitenden und unterstützenden Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dienen und dadurch (Teil-)Funktionen erfüllen, die typischerweise einem häuslichen Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zukommen (BFH-Entscheidungen in BFHE 200, 336, 342, BStBl II 2003, 139, 142; vom 15. März 2005 VI B 89/04, BFH/NV 2005, 1292, und vom 19. August 2005 VI B 39/05, BFH/NV 2005, 2007).
  • BFH, 05.09.2013 - XI R 4/10

    Grundsätzlich keine flächenbezogene Vorsteueraufteilung in Spielhallen -

    Aus dem Zweck der Revisionsinstanz, die nur die Anwendung des Rechts auf einen festgestellten Sachverhalt überprüft, ergibt sich, dass das Revisionsgericht in der Regel den vom FG festgestellten Sachverhalt nicht ergänzen (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 22. Februar 2005 X B 177/03, BFH/NV 2005, 909; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 118 Rz 41, jeweils m.w.N.) und nicht an die Stelle der Tatsachenwürdigung des FG seine eigene Würdigung setzen darf (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 15. März 2005 VI B 89/04, BFH/NV 2005, 1292; Gräber/Ruban, a.a.O., § 118 Rz 41, jeweils m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2008 - 6 K 1567/04

    Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eines

    b.) Die Raumkosten für das zusätzlich vom Kläger unterhaltene Archiv stellen ebenfalls Aufwendungen für sein häusliches Arbeitszimmer dar, die aber mit dem o. g. Höchstbetrag von 2 400 DM bereits mit abgegolten sind (vgl. dazu allgemein FG Berlin, rkr. Urteil vom 29. März 2004 8 K 8549/02, EFG 2004, 1291; die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde des Steuerpflichtigen wurde vom BFH mit Beschluss vom 15. März 2005 VI B 89/04, BFH/NV 2005, 1292, als unbegründet zurückgewiesen).
  • FG Nürnberg, 07.12.2017 - 6 K 1148/16

    Versicherungsnehmer, Leistungen, Fahrzeug, Unfall, Versicherungsleistung,

    So kann etwa ein beruflich genutzter Archivraum, in dem Bücher, Akten und Unterlagen aufbewahrt, gesichtet und herausgesucht werden, der vorbereitenden und unterstützenden Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dienen und dadurch (Teil-)Funktionen erfüllen, die typischerweise einem häuslichen Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zukommen (BFH-Urteil vom 19.09.2002 VI R 70/01, BStBl II 2003, 139; BFH-Beschlüsse vom 15.03.2005 VI B 89/04, BFH/NV 2005, 1292, und vom 19.08.2005 VI B 39/05, BFH/NV 2005, 2007).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2014 - 2 K 1976/12

    Betriebsstättenbegriff i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG

    So kann etwa ein beruflich genutzter Archivraum, in dem Bücher, Akten und Unterlagen aufbewahrt, gesichtet und herausgesucht werden, der vorbereitenden und unterstützenden Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dienen und dadurch (Teil-)Funktionen erfüllen, die typischerweise einem häuslichen Arbeitszimmer i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zukommen (BFH-Entscheidungen in BFHE 200, 336, 342, BStBl II 2003, 139, 142; vom 15. März 2005 VI B 89/04 , BFH/NV 2005, 1292 , und vom 19. August 2005 VI B 39/05 , BFH/NV 2005, 2007 ).
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