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   BFH, 15.03.2012 - III R 96/07   

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https://dejure.org/2012,18904
BFH, 15.03.2012 - III R 96/07 (https://dejure.org/2012,18904)
BFH, Entscheidung vom 15.03.2012 - III R 96/07 (https://dejure.org/2012,18904)
BFH, Entscheidung vom 15. März 2012 - III R 96/07 (https://dejure.org/2012,18904)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Bilanzierung von Steuernachforderungen wegen doppelten Ausweises von Umsatzsteuer und Erstattungsansprüchen infolge späterer Rechnungskorrektur - Beschwer durch zu niedrige Feststellung eines Verlustes - Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

  • openjur.de

    Bilanzierung von Steuernachforderungen wegen doppelten Ausweises von Umsatzsteuer und Erstattungsansprüchen infolge späterer Rechnungskorrektur; Beschwer durch zu niedrige Feststellung eines Verlustes; Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 1, EStG § ... 5, EStG § 10d Abs 4, HGB § 252 Abs 1 Nr 4, HGB § 266 Abs 2, UStG § 14 Abs 2 S 2, UStG § 14c Abs 1 S 2, UStG § 17 Abs 1, AO § 38, EStG § 4 Abs 1, EStG § 10d Abs 4, EStG § 5, FGO § 40 Abs 2, GG Art 3 Abs 1
    Bilanzierung von Steuernachforderungen wegen doppelten Ausweises von Umsatzsteuer und Erstattungsansprüchen infolge späterer Rechnungskorrektur - Beschwer durch zu niedrige Feststellung eines Verlustes - Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

  • Bundesfinanzhof

    Bilanzierung von Steuernachforderungen wegen doppelten Ausweises von Umsatzsteuer und Erstattungsansprüchen infolge späterer Rechnungskorrektur - Beschwer durch zu niedrige Feststellung eines Verlustes - Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 EStG 1997, § 5 EStG 1997, § 10d Abs 4 EStG 1997, § 252 Abs 1 Nr 4 HGB, § 266 Abs 2 HGB
    Bilanzierung von Steuernachforderungen wegen doppelten Ausweises von Umsatzsteuer und Erstattungsansprüchen infolge späterer Rechnungskorrektur - Beschwer durch zu niedrige Feststellung eines Verlustes - Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Zeitpunkt der Bilanzierung von Steuernachforderungen wegen doppelten Ausweises von Umsatzsteuer

  • rewis.io

    Bilanzierung von Steuernachforderungen wegen doppelten Ausweises von Umsatzsteuer und Erstattungsansprüchen infolge späterer Rechnungskorrektur - Beschwer durch zu niedrige Feststellung eines Verlustes - Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bilanzierung von Steuernachforderungen wegen doppelten Ausweises von Umsatzsteuer und Erstattungsansprüchen infolge späterer Rechnungskorrektur

  • datenbank.nwb.de

    Bilanzierung von Steuernachforderungen wegen doppelten Ausweises von Umsatzsteuer und Erstattungsansprüchen infolge späterer Rechnungskorrektur

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bilanzierung von Steuernachforderungen wegen doppelten Ausweises von USt und Erstattungsansprüchen infolge späterer Rechnungskorrektur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die doppelt ausgewiesene Umsatzsteuer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bilanzierung von Steuernachforderungen wegen doppelten Ausweises von Umsatzsteuer und Erstattungsansprüchen infolge späterer Rechnungskorrektur

  • beck.de (Kurzmitteilung)

    Bilanzierung von Steuernachforderungen wegen doppelten Ausweises von Umsatzsteuer und Erstattungsansprüchen infolge späterer Rechnungskorrektur

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Doppelter Ausweis von Umsatzsteuer

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Bilanzierung von Steuernachforderungen aufgrund doppelten Umsatzsteuer-Ausweises

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Bilanzierung von Steuernachforderungen wegen doppelten Ausweises von USt

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Bilanzierung doppelt ausgewiesener Umsatzsteuer ohne die Minderung von Erstattungsansprüchen aus Rechnungskorrekturen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer bereits im Entstehungsjahr zu bilanzieren

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 237, 407
  • BB 2012, 1981
  • DB 2012, 1655
  • BStBl II 2012, 719
  • NZG 2012, 1080
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 04.02.2005 - VII R 20/04

    Aufrechnung von Umsatzsteuerforderung aufgrund Rechnungsausweises gegen

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 96/07
    aa) Zahlungsansprüche gegen das FA infolge der Berichtigung von Rechnungen mit unrichtigem Steuerausweis entstehen gemäß § 14c Abs. 1 Satz 2 (bis einschließlich 2003: § 14 Abs. 2 Satz 2) i.V.m. § 17 Abs. 1 UStG rechtlich erst in dem Besteuerungszeitraum, in dem die Rechnung berichtigt wird (vgl. BFH-Urteil vom 4. Februar 2005 VII R 20/04, BFHE 209, 13, BStBl II 2010, 55).

    dd) Die Ausführungen im BFH-Urteil in BFHE 209, 13, BStBl II 2010, 55 Rz 13, wonach ein Vergütungsanspruch aufgrund unrichtigen Umsatzsteuerausweises von Anfang an gegeben ist, sind für die Frage, ob der streitgegenständliche Anspruch an den Bilanzstichtagen der Streitjahre bereits realisiert war, nicht heranzuziehen.

  • BFH, 12.05.1993 - XI R 1/93

    Aktivierung von Vorsteuer-Ansprüchen vor Vorlage einer berichtigten Rechnung

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 96/07
    Dieser Anspruch entspreche einem Vorsteuererstattungsanspruch, der nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Mai 1993 XI R 1/93 (BFHE 171, 448, BStBl II 1993, 786) bereits ab dem Leistungsbezug zu aktivieren sei, ohne dass eine berichtigte Rechnung vorliegen müsse.

    cc) Die zur Aktivierung eines infolge des Vorsteuerabzugs entstandenen Steuervergütungsanspruchs entwickelten Grundsätze, wonach die Vorsteuer aus bezogenen Lieferungen und Leistungen auch dann zu aktivieren ist, wenn noch keine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt (s. BFH-Urteil in BFHE 171, 448, BStBl II 1993, 786), sind auf den Streitfall nicht zu übertragen.

  • BFH, 27.11.2001 - VIII R 36/00

    Entstehung des nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlustes

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 96/07
    Zwar rechtfertigt die allgemeine Erfahrung, dass bei einer Betriebsprüfung mit Steuernachforderungen zu rechnen ist, noch keine Rückstellung (z.B. BFH-Urteile vom 13. Januar 1966 IV 51/62, BFHE 84, 517, BStBl III 1966, 189; vom 27. November 2001 VIII R 36/00, BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731).

    Daher kommt es nicht darauf an, dass eine Rückstellung für hinterzogene Steuern nicht gebildet werden darf, solange die Tat noch nicht entdeckt ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731; BFH-Beschluss vom 13. Februar 2008 I B 175/07, nicht veröffentlicht), weil eine Bilanz, die keine Rückstellungen für hinterzogene Steuern ausweist, nicht als fehlerhaft angesehen wird, wenn die Steuerhinterziehung zum Zeitpunkt des Bilanzstichtages noch nicht aufgedeckt war und auch noch nicht mit Ermittlungen begonnen wurde.

  • BFH, 03.02.2010 - I R 21/06

    Schlussurteil "Glaxo Wellcome": § 50c EStG a. F. verstößt nicht gegen das

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 96/07
    Der Steuerpflichtige hat daher Mehrsteuern zu passivieren, wenn er bei Aufstellung der Bilanz unter Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns konkret mit der Entstehung der Mehrsteuern rechnen muss (vgl. BFH-Urteile vom 18. Juli 1973 I R 11/73, BFHE 110, 226, BStBl II 1973, 860; vom 3. Februar 2010 I R 21/06, BFHE 228, 259, BStBl II 2010, 692).

    Dies gilt indessen nicht, wenn die Bilanz nach dem Erkenntnisstand des sorgfältigen Kaufmanns bei ihrer Aufstellung falsch war (vgl. BFH-Urteil in BFHE 228, 259, BStBl II 2010, 692).

  • BFH, 09.12.2009 - X R 28/07

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß; keine

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 96/07
    Dieser Grundsatz gebietet es im Interesse steuerlicher Lastengleichheit insbesondere, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit, vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 2009 X R 28/07, BFHE 227, 165, BStBl II 2010, 348, m.w.N.).
  • BFH, 13.01.1966 - IV 51/62

    Zulässigkeit der Bildung einer Rückstellung aufgrund der Möglichkeit einer

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 96/07
    Zwar rechtfertigt die allgemeine Erfahrung, dass bei einer Betriebsprüfung mit Steuernachforderungen zu rechnen ist, noch keine Rückstellung (z.B. BFH-Urteile vom 13. Januar 1966 IV 51/62, BFHE 84, 517, BStBl III 1966, 189; vom 27. November 2001 VIII R 36/00, BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731).
  • BFH, 18.07.1973 - I R 11/73

    Neue Tatsache - Prüfung für einzelne Steuerart - Prüfung für einzelnen

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 96/07
    Der Steuerpflichtige hat daher Mehrsteuern zu passivieren, wenn er bei Aufstellung der Bilanz unter Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns konkret mit der Entstehung der Mehrsteuern rechnen muss (vgl. BFH-Urteile vom 18. Juli 1973 I R 11/73, BFHE 110, 226, BStBl II 1973, 860; vom 3. Februar 2010 I R 21/06, BFHE 228, 259, BStBl II 2010, 692).
  • BFH, 07.11.1989 - IX R 190/85

    Bauzeitzinsen: Herstellungskosten oder Werbungskosten?

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 96/07
    Ein Steuerpflichtiger wird durch die zu niedrige Feststellung eines Gewinns oder die Feststellung eines Verlustes anstelle eines Gewinns beschwert (§ 40 Abs. 2 FGO), wenn jene sich in späteren Veranlagungszeiträumen zu seinen Ungunsten auswirken kann (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 1989 IX R 190/85, BFHE 159, 439, BStBl II 1990, 460; vom 20. Dezember 2006 I R 81/05, BFH/NV 2007, 1287; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 40 FGO Rz 65; Gräber/v. Groll, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 40 Rz 97).
  • BFH, 09.08.2006 - I R 11/06

    Rückdeckung einer Zusage auf Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 96/07
    Eine Forderung ist daher erst zu aktivieren, wenn sie rechtlich entstanden ist oder wenn die für ihre Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt wurden und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs hinreichend sicher rechnen kann (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 9. August 2006 I R 11/06, BFHE 214, 513, BStBl II 2006, 762; vom 23. März 2011 X R 42/08, BFHE 233, 398, BStBl II 2012, 188; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 30. Aufl., § 5 Rz 270 "Forderungen").
  • BFH, 20.12.2006 - I R 81/05

    DM-Eröffnungsbilanz; nachrangige Verpflichtungen

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 96/07
    Ein Steuerpflichtiger wird durch die zu niedrige Feststellung eines Gewinns oder die Feststellung eines Verlustes anstelle eines Gewinns beschwert (§ 40 Abs. 2 FGO), wenn jene sich in späteren Veranlagungszeiträumen zu seinen Ungunsten auswirken kann (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 1989 IX R 190/85, BFHE 159, 439, BStBl II 1990, 460; vom 20. Dezember 2006 I R 81/05, BFH/NV 2007, 1287; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 40 FGO Rz 65; Gräber/v. Groll, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 40 Rz 97).
  • BFH, 13.02.2008 - I B 175/07

    Grundsätzliche Bedeutung - Bilanzberichtigung bei hinterzogenen Steuern

  • BFH, 23.03.2011 - X R 42/08

    Keine Aktivierung von aufschiebend bedingten Anwartschaften auf

  • BFH, 22.08.2012 - X R 23/10

    Zeitpunkt der Bildung einer Rückstellung für hinterzogene Mehrsteuern - keine

    Demgegenüber ist die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage des Zeitpunkts der Berücksichtigung von Mehrsteuern infolge einer Außenprüfung uneinheitlich (für eine Berücksichtigung erst im Jahr der Kenntnis des Steuerpflichtigen von den Mehrsteuern BFH-Urteil vom 16. Dezember 2009 I R 43/08, BFHE 227, 469, unter II.2.b; für eine Passivierung zu Lasten des Jahres der Steuerentstehung BFH-Urteil vom 15. März 2012 III R 96/07, Deutsches Steuerrecht 2012, 1495).
  • FG München, 19.09.2016 - 7 K 621/16

    Anpassung einer vom Betriebsprüfer gebildeten Rückstellung für Steuerforderungen

    Die Klägerin verweist hier insbesondere auf das BFH-Urteil vom 15. März 2012 (III R 96/07), den BFH-Beschluss vom 17. Juli 2012 (I B 56/12, 57/12) sowie das Urteil des FG Niedersachsen vom 15. März 2012 (6 K 43/10, EFG 2012, 1390).

    Demgegenüber ist die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage des Zeitpunkts der Berücksichtigung von - nicht hinterzogenen - Mehrsteuern infolge einer Außenprüfung uneinheitlich (vgl. hierzu Wendt, Finanzrundschau 2013, S. 121 ff; Krumm in Blümich, EStG, § 5 Rz. 920; für einer Berücksichtigung erst im Jahr der Kenntnis des Steuerpflichtigen von den Mehrsteuern: BFH-Urteil vom 16. Dezember 2009 I R 43/08, BStBl II 2012, 688; Passivierung zulasten des Jahres der Steuerentstehung: BFH-Urteil vom 15. März 2012 III R 96/07, BStBl II 2012, 719).

    Der Steuerpflichtige hat daher Mehrsteuern zu passivieren, wenn er bei Aufstellung der Bilanz unter Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns konkret mit der Entstehung von Mehrsteuern rechnen muss (BFH-Urteil vom 15. März 2012 III R 96/07, BStBl II 2012, 719).

    (3) Nichts anderes ergibt sich aus dem von der Klägerin angeführten Urteil des BFH vom 15. März 2012 (III R 96/07).

  • FG Münster, 20.08.2019 - 12 K 2903/15

    Gewinnmindernde Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen

    Die Frage des Zeitpunkts der Berücksichtigung von Mehrsteuern infolge einer Außenprüfung, die nicht auf einer Steuerhinterziehung beruhen, ist - soweit dies für den Senat ersichtlich ist - bislang höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt (zur bisher fehlenden höchstrichterlichen Klärung: BFH-Urteil vom 22.08.2012 X R 23/10, BStBl II 2013, 76 und Kulosa, HFR 2012, 1234; für eine Berücksichtigung erst im Jahr der Kenntnis von den Mehrsteuern: BFH-Beschluss vom 16.12.2009 I R 43/08, BStBl II 2012, 688; für eine Passivierung zu Lasten des Steuerentstehungsjahres: BFH-Urteil vom 15.03.2012 III R 96/07, BStBl II 2012, 719).

    Während der 1. Senat des Bundesfinanzhofs in seinem Beschluss vom 16.12.2009 I R 43/08, BStBl II 2012, 688 nicht beanstandete, dass die Rückstellungen erst im Jahr des Aufgriffs des steuerlichen Sachverhalts durch die Außenprüfung gebildet wurden und er eine zwingende Bilanzierung von Mehrsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung im Jahr der Steuerentstehung nur dann für geboten hielt, wenn der Steuerpflichtige bei Aufstellung der Bilanz unter Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns mit der Entstehung der Mehrsteuern rechnen musste, kam der 3. Senat des Bundesfinanzhofs in seiner Entscheidung vom 15.03.2012 III R 96/07, BStBl II 2012, 719 zu dem Ergebnis, die - nicht hinterziehungsrelevanten - Steuernachforderungen aufgrund einer Außenprüfung seien im Steuerentstehungsjahr und nicht erst im Jahr der Aufdeckung der Vorgänge durch die Betriebsprüfung zu passivieren (vgl. BFH-Urteil vom 22.08.2012 X R 23/10, BStBl II 2013, 76, Kulosa, HFR 2012, 1234 und Finanzgericht -FG- Düsseldorf, Urteil vom 29.08.2013 13 K 4451/11, EFG 2014, 253).

  • BFH, 23.11.2021 - VIII R 22/18

    Nichtanrechenbarkeit ausländischer Quellensteuerbeträge bei vollständiger

    a) Eine Beschwer gemäß § 40 Abs. 2 FGO kann bei einer Nullfestsetzung auch anzunehmen sein, wenn der Kläger eine höhere Steuerfestsetzung begehrt, weil die niedrigere Festsetzung der Einkünfte sich in späteren Veranlagungszeiträumen ungünstig auswirkt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15.03.2012 - III R 96/07, BFHE 237, 407, BStBl II 2012, 719, Rz 10).
  • BFH, 12.05.2020 - XI B 59/19

    Rückstellung für Mehrsteuern aufgrund Steuerhinterziehung

    aa) Entgegen der Auffassung der Klägerin kann die Klärungsbedürftigkeit dieser Rechtsfrage nicht mit einer (vermeintlichen) Gegenläufigkeit der BFH-Rechtsprechung --einerseits die BFH-Urteile vom 22.06.2006 - IV R 56/04 (BFHE 214, 226, BStBl II 2006, 838, unter II.4.e, Rz 94) und vom 22.08.2012 - X R 23/10 (BFHE 238, 173, BStBl II 2013, 76, Rz 20), andererseits die BFH-Urteile vom 03.02.2010 - I R 21/06 (BFHE 228, 259, BStBl II 2010, 692, Rz 43) und vom 15.03.2012 - III R 96/07 (BFHE 237, 407, BStBl II 2012, 719, Rz 16)-- begründet werden.

    cc) Den von der Klägerin angeführten BFH-Urteilen in BFHE 228, 259, BStBl II 2010, 692 und in BFHE 237, 407, BStBl II 2012, 719 ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen.

    (2) In dem vom BFH mit Urteil in BFHE 237, 407, BStBl II 2012, 719 entschiedenen Fall war dem Kläger ebenfalls keine Steuerhinterziehung vorzuwerfen, weshalb es --wie dort unter Rz 18 ausgeführt-- nicht darauf ankam, dass eine Rückstellung für hinterzogene Steuern nicht gebildet werden darf, solange die Tat noch nicht entdeckt ist; denn eine Bilanz, die keine Rückstellungen für hinterzogene Steuern ausweist, wird nicht als fehlerhaft angesehen, wenn die Steuerhinterziehung zum Zeitpunkt des Bilanzstichtages noch nicht aufgedeckt war und auch noch nicht mit Ermittlungen begonnen wurde.

  • FG Münster, 17.06.2016 - 9 K 593/13

    Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflichtigkeit eines im Inland betriebenen

    Nach der BFH-Rechtsprechung, welcher der erkennende Senat folgt, dürfen Rückstellungen für hinterzogene Steuern zwar noch nicht angesetzt werden, solange die Tat noch nicht entdeckt ist, weil eine Bilanz, die keine Rückstellungen für hinterzogene Steuern ausweist, nicht als fehlerhaft angesehen wird, wenn die Steuerhinterziehung zum Zeitpunkt des Bilanzstichtags noch nicht aufgedeckt war und auch noch nicht mit Ermittlungen begonnen wurde (BFH-Urteile vom 16.02.1996 I R 73/95, BStBl II 1996, 592; vom 27.11.2011 VIII R 36/00, BStBl II 2002, 731; vom 15.03.2012 III R 96/07, BStBl II 2012, 716; vom 22.08.2012 X R 23/10, BStBl II 2013, 76).
  • BFH, 28.09.2021 - VIII R 2/19

    Zum Verbrauch der antragsgebundenen Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG

    Allerdings hätten sie durch einen --trotz der insoweit erstrebten höheren Steuerfestsetzung zulässigen (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteil vom 15.03.2012 - III R 96/07, BFHE 237, 407, BStBl II 2012, 719; Wendt, FR 2010, 30)-- Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2006 den Verbrauch der Vergünstigung verhindern können.
  • FG Münster, 24.06.2021 - 10 K 2084/18

    Steuerliche Berücksichtigung einer Rückstellung für Steuerberatungskosten im

    Während der 3. Senat des BFH hierzu die Auffassung vertreten hat, dass die nicht auf einer Steuerhinterziehung beruhenden Steuernachforderungen aufgrund einer Betriebsprüfung bereits im Steuerentstehungsjahr zu passivieren seien und nicht erst im Jahr der Aufdeckung der Vorgänge durch die Betriebsprüfung (so BFH-Urteil vom 15.3.2012 - III R 96/07, BStBl II 2012, 719, zu Umsatzsteuernachforderungen aufgrund einer Betriebsprüfung), hat der 1. Senat in seinem Beschluss vom 16. Dezember 2009 - I R 43/08, BStBl II 2012, 688 eine zwingende Bilanzierung von Mehrsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung im Jahr der Steuerentstehung nur dann für geboten gehalten, wenn der Steuerpflichtige bei Aufstellung der Bilanz unter Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns mit der Entstehung von Mehrsteuern rechnen musste.
  • BFH, 04.09.2023 - VI B 21/23

    Keine Beschwer durch die Einkünftequalifikation in einem Einkommensteuerbescheid

    bb) Die Kläger haben auch nicht hinreichend dargelegt, dass die Vorentscheidung von dem BFH-Urteil vom 15.03.2012 - III R 96/07 (BFHE 237, 407, BStBl II 2012, 719) im Sinne von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO abweicht.

    Denn das BFH-Urteil vom 15.03.2012 - III R 96/07 (BFHE 237, 407, BStBl II 2012, 719) betraf --anders als der Streitfall-- Bescheide über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer, die sich in späteren Veranlagungszeiträumen zu Ungunsten des Steuerpflichtigen auswirken konnten.

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2019 - 3 K 972/14

    Keine Bindung des Steuerpflichtigen an einen vom FA in einer Prüferbilanz

    Die Rechtsprechung zur Aktivierung von Zahlungsansprüchen gegenüber dem Finanzamt nach Korrektur einer Rechnung gem. § 14c UStG und eines darauf resultierenden Erstattungsanspruches erst im Jahr der Rechnungskorrektur (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 2012 III R 96/07, BStBl II 2012, 719) ist demgegenüber nicht einschlägig.
  • FG Nürnberg, 04.06.2019 - 1 K 908/18

    Minderung der Gewinne durch festgesetzten Gewerbesteuernachforderungen

  • FG Düsseldorf, 14.04.2022 - 8 K 1836/18

    Berücksichtigung von negativen Einkünften aus einer Beteiligung im Wege des

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