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   BFH, 15.04.2008 - IV B 89/07   

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https://dejure.org/2008,15621
BFH, 15.04.2008 - IV B 89/07 (https://dejure.org/2008,15621)
BFH, Entscheidung vom 15.04.2008 - IV B 89/07 (https://dejure.org/2008,15621)
BFH, Entscheidung vom 15. April 2008 - IV B 89/07 (https://dejure.org/2008,15621)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.09.1999 - VI R 106/98

    Pflegekindverhältnis; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus BFH, 15.04.2008 - IV B 89/07
    Das FG verletzt deshalb das Recht eines Beteiligten auf Gehör, wenn es sein Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, der weder im Besteuerungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren zur Sprache gekommen war und dessen Heranziehung auch nicht aus sonstigen Gründen nahe lag (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juni 1998 II R 29/97, BFH/NV 1999, 185, und vom 23. September 1999 VI R 106/98, BFH/NV 2000, 448; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 119 Rz 10a, jeweils m.w.N.).

    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt indes nicht vor, wenn das FG das angefochtene Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt gestützt hat, der im bisherigen Verfahren zumindest am Rande angesprochen worden ist (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 448, m.w.N.).

  • BFH, 07.07.2005 - IX B 13/05

    Revisionszulassung; Rechtsfehler des FG

    Auszug aus BFH, 15.04.2008 - IV B 89/07
    Der bloße Hinweis auf (angebliche) erhebliche Rechtsfehler reicht nicht aus (z.B. BFH-Beschluss vom 7. Juli 2005 IX B 13/05, BFH/NV 2005, 2031).
  • BFH, 17.06.1998 - II R 29/97

    Kapitallebensversicherungsvertrag - Bezugsberechtigung - Erbschaftsteuer -

    Auszug aus BFH, 15.04.2008 - IV B 89/07
    Das FG verletzt deshalb das Recht eines Beteiligten auf Gehör, wenn es sein Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, der weder im Besteuerungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren zur Sprache gekommen war und dessen Heranziehung auch nicht aus sonstigen Gründen nahe lag (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juni 1998 II R 29/97, BFH/NV 1999, 185, und vom 23. September 1999 VI R 106/98, BFH/NV 2000, 448; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 119 Rz 10a, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 09.11.2009 - IV B 54/09

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung - Gehörsverstoß

    Denn eine fehlerhafte Subsumtion des Sachverhalts stellt ebenso wie eine fehlerhafte Beweiswürdigung einen materiellen Rechtsfehler dar (z.B. BFH-Beschluss vom 15. April 2008 IV B 89/07, juris).
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