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BFH, 15.04.2010 - IV R 67/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Nichtigkeit eines an eine vollbeendete Personengesellschaft adressierten Gewerbesteuermessbescheids - Erweiterung des Klageantrags - Inhaltsadressat des Steuerverwaltungsaktes
- openjur.de
Nichtigkeit eines an eine vollbeendete Personengesellschaft adressierten Gewerbesteuermessbescheids; Erweiterung des Klageantrags - Inhaltsadressat des Steuerverwaltungsaktes
- Bundesfinanzhof
AO § 119 Abs 1, BGB § 738 Abs 1 S 1, FGO § 123 Abs 1, FGO § 96 Abs 1 S 2
Nichtigkeit eines an eine vollbeendete Personengesellschaft adressierten Gewerbesteuermessbescheids - Erweiterung des Klageantrags - Inhaltsadressat des Steuerverwaltungsaktes
- Bundesfinanzhof
Nichtigkeit eines an eine vollbeendete Personengesellschaft adressierten Gewerbesteuermessbescheids - Erweiterung des Klageantrags - Inhaltsadressat des Steuerverwaltungsaktes
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 119 Abs 1 AO, § 738 Abs 1 S 1 BGB, § 123 Abs 1 FGO, § 96 Abs 1 S 2 FGO
Nichtigkeit eines an eine vollbeendete Personengesellschaft adressierten Gewerbesteuermessbescheids - Erweiterung des Klageantrags - Inhaltsadressat des Steuerverwaltungsaktes - rechtsprechung-im-internet.de
§ 119 Abs 1 AO, § 738 Abs 1 S 1 BGB, § 123 Abs 1 FGO, § 96 Abs 1 S 2 FGO
Nichtigkeit eines an eine vollbeendete Personengesellschaft adressierten Gewerbesteuermessbescheids - Erweiterung des Klageantrags - Inhaltsadressat des Steuerverwaltungsaktes - rewis.io
Nichtigkeit eines an eine vollbeendete Personengesellschaft adressierten Gewerbesteuermessbescheids - Erweiterung des Klageantrags - Inhaltsadressat des Steuerverwaltungsaktes
- rewis.io
Nichtigkeit eines an eine vollbeendete Personengesellschaft adressierten Gewerbesteuermessbescheids - Erweiterung des Klageantrags - Inhaltsadressat des Steuerverwaltungsaktes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit eines an einen erloschenen und damit nicht mehr existenten Rechtsvorgänger gerichteten Gewerbesteuermessbescheides hinsichtlich des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen Personengesellschaft; Beendigung der Steuerschuldnerschaft einer ...
- datenbank.nwb.de
Gewerbesteuermessbescheid an den erloschenen Rechtsträger unwirksam; Vollbeendigung einer zweigliedrigen Personengesellschaft ohne Liquidation bei Ausscheiden eines der beiden Gesellschafter; Erweiterung des Klageantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 23.01.2007 - 13 K 3543/04
- BFH, 15.04.2010 - IV R 67/07
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 13.12.2007 - IV R 91/05
An vollbeendete GbR gerichteter Gewerbesteuermessbescheid unwirksam
Auszug aus BFH, 15.04.2010 - IV R 67/07
Damit wird er Steuerschuldner (Senatsurteil vom 13. Dezember 2007 IV R 91/05, BFH/NV 2008, 1289, m.w.N.).cc) Gewerbesteuermessbescheide für die Zeit vor dem Formwechsel sind an den das Unternehmen fortführenden Gesellschafter als Rechtsnachfolger der Gesellschaft zu adressieren (vgl. zuletzt Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1289).
Eine Umdeutung in einen Bescheid gegenüber dem Gesamtrechtsnachfolger kommt auch dann nicht in Betracht, wenn er diesem zugegangen ist und der Gesamtrechtsnachfolger den Inhalt als für sich bestimmt zur Kenntnis genommen hat (Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1289).
aa) Ist die Bezeichnung des Inhaltsadressaten nicht eindeutig falsch, sondern mehrdeutig, ist zunächst zu versuchen, durch Auslegung zu klären, wer Inhaltsadressat des Steuerverwaltungsaktes ist (Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1289).
- BFH, 13.10.2005 - IV R 55/04
Wirksamkeit einer Prüfungsanordnung, die an eine durch Ausscheiden des vorletzten …
Auszug aus BFH, 15.04.2010 - IV R 67/07
Konstituierender Bestandteil jedes Verwaltungsakts ist daher die Angabe des Inhaltsadressaten, d.h. desjenigen, dem gegenüber der Einzelfall geregelt werden soll (Senatsurteil vom 13. Oktober 2005 IV R 55/04, BFHE 211, 387, BStBl II 2006, 404, unter I.1.bb) Geht das Vermögen einer zweigliedrigen Personengesellschaft beim Ausscheiden eines der beiden Gesellschafter auf den verbleibenden Gesellschafter über, endet die Steuerschuldnerschaft der Gesellschaft, weil diese damit ohne Liquidation vollbeendet wird (Senatsurteil in BFHE 211, 387, BStBl II 2006, 404, unter I.2. der Gründe).
Anders als im Urteilsfall in BFHE 211, 387, BStBl II 2006, 404 bei einer vollbeendeten KG verfügte die GbR auch nicht über eine Firma, unter der der Kläger hätte auftreten können oder aufgetreten wäre.
- BFH, 17.11.2005 - III R 8/03
Erlass eines Einzelsteuerbescheids bei Zusammenveranlagung nach Tod eines …
Auszug aus BFH, 15.04.2010 - IV R 67/07
Der Inhaltsadressat muss nicht zwingend für einen Dritten aus dem Bescheid selbst oder aus beigefügten Unterlagen erkennbar sein; entscheidend ist, ob der Inhaltsadressat durch Auslegung anhand der den Betroffenen bekannten Umstände hinreichend sicher bestimmt werden kann (BFH-Urteil vom 17. November 2005 III R 8/03, BFHE 212, 72, BStBl II 2006, 287, unter II.1.b der Gründe).
- BFH, 22.05.2006 - VI R 61/05
Revisionsantrag darf nicht über das Klagebegehren im erstinstanzlichen Verfahren …
Auszug aus BFH, 15.04.2010 - IV R 67/07
Eine Erweiterung des Klageantrags im Revisionsverfahren ist unzulässig (BFH-Urteil vom 22. Mai 2006 VI R 61/05, BFH/NV 2007, 45). - BFH, 26.11.2008 - X R 20/07
Änderung von Steuerbescheiden nach Eingang einer nicht wirksamen strafbefreienden …
Auszug aus BFH, 15.04.2010 - IV R 67/07
Es ist indessen anerkannt, dass keine Bindung an den Klageantrag gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO besteht, wenn der BFH zu dem Ergebnis gelangt, der angefochtene Bescheid sei insgesamt rechtswidrig (vgl. BFH-Urteil vom 26. November 2008 X R 20/07, BFHE 223, 330, BStBl II 2009, 388). - BFH, 01.07.2004 - IV R 4/03
Vollbeendete PersG - Rechtsmittel im Gewinnfeststellungsverfahren
Auszug aus BFH, 15.04.2010 - IV R 67/07
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist im Zweifel davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige denjenigen Rechtsbehelf hat einlegen wollen, der seinem materiell-rechtlichen Begehren am ehesten zum Erfolg verhilft (Senatsurteil vom 1. Juli 2004 IV R 4/03, BFH/NV 2005, 162, m.w.N.).
- BFH, 08.11.2023 - II R 22/20
Nichtigkeit eines Schenkungsteuerbescheids
Ein Verwaltungsakt leidet an schweren und offenkundigen Mängeln und ist deshalb nichtig, wenn er inhaltlich nicht so bestimmt ist, dass ihm hinreichend sicher entnommen werden kann, was von wem verlangt wird (vgl. BFH-Urteil vom 15.04.2010 - IV R 67/07, BFH/NV 2010, 1606, Rz 17 f.). - BFH, 08.06.2017 - IV R 6/14
Fondsgesellschaften - Verklammerung der Teilakte zu einer einheitlichen Tätigkeit …
Die Bindung an das Klagebegehren gilt in diesen Fällen nicht (BFH-Urteile vom 25. April 2006 X R 42/05, BFHE 212, 421, BStBl II 2007, 220, unter II.1.; vom 15. April 2010 IV R 67/07, Rz 15). - BFH, 09.02.2011 - IV R 37/08
Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt - …
Denn entscheidend ist nicht, dass die Klägerin im Ergebnis wohl auch meint, hinsichtlich der nach § 5 Abs. 1 Satz 3 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) von der GbR bzw. nach deren Vollbeendigung von deren verbleibendem Gesellschafter H (vgl. BFH-Urteil vom 15. April 2010 IV R 67/07, BFH/NV 2010, 1606) geschuldeten Gewerbesteuer wirtschaftlich einen höheren Anteil tragen zu müssen, und ob dem im Innenverhältnis der ehemaligen Mitunternehmer eine entsprechende gewerbesteuerliche Lastenverteilung entspricht.
- FG Köln, 11.12.2023 - 11 K 1766/14
Steuerbescheid: Bekanntgabe - Nachholung der Bekanntgabe eines …
Demgegenüber ist ein an einen nicht oder nicht mehr existenten Steuerpflichtigen gerichteter Feststellungsbescheid insoweit nichtig (…vgl. BFH-Urteile vom 30.1.2018 - VIII R 20/14, BFH/NV 2018, 796 und vom 15.4.2010 - IV R 67/07, BFH/NV 2010, 1606).Konstituierender Bestandteil jedes Verwaltungsakts ist die Angabe des Inhaltsadressaten, mithin desjenigen, dem gegenüber der Einzelfall geregelt werden soll (vgl. nur BFH-Urteile vom 15.4.2010 - IV R 67/07, BFH/NV 2010, 1606 und vom 13.10.2005 - IV R 55/04, BStBl. II 2006, 404).
Der Inhaltsadressat muss nicht zwingend für einen Dritten aus dem Bescheid selbst oder aus beigefügten Unterlagen erkennbar sein; entscheidend ist, ob der Inhaltsadressat durch Auslegung anhand der den Betroffenen bekannten Umstände hinreichend sicher bestimmt werden kann (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15.4.2010 - IV R 67/07, BFH/NV 2010, 1606 und vom 17.11.2005 III R 8/03, BStBl. II 2006, 287).
- BFH, 20.09.2018 - IV R 39/11
Wirtschaftliches Eigentum an einem Mitunternehmeranteil; Gewinn aus der …
Hinsichtlich des streitbefangenen Gewerbesteuermessbetrags 2003 und der angegriffenen gewerbesteuerlichen Verlustfeststellung auf den 31. Dezember 2003 ist die Klägerin bereits als Gesamtrechtsnachfolgerin der A-KG (und damit neue Steuerschuldnerin) klagebefugt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. April 2010 IV R 67/07, Rz 13 und 19, m.w.N.). - BFH, 25.04.2018 - IV R 8/16
Gewährung des vollen Gewerbesteuerfreibetrags auch bei Wechsel der …
Dafür spricht nicht nur die Bestimmtheit hinsichtlich des Inhaltsadressaten (vgl. BFH-Urteil vom 15. April 2010 IV R 67/07, Rz 21 ff.), sondern auch der Umstand, dass für das Jahr des Formwechsels in jedem Fall zwei Gewinne i.S. des § 4 EStG zu ermitteln sind, die nach § 7 GewStG auch den jeweiligen Gewerbeertrag bestimmen (BFH-Urteil vom 13. Oktober 2005 IV R 55/04, BFHE 211, 387, BStBl II 2006, 404, unter I.2.). - BFH, 13.10.2016 - IV R 20/14
Notwendige Beiladung bei einer atypisch stillen Gesellschaft - Zurückverweisung …
Eine Umdeutung in einen Bescheid gegenüber dem Gesamtrechtsnachfolger kommt auch dann nicht in Betracht, wenn sie diesem zugegangen ist und der Gesamtrechtsnachfolger den Inhalt als für sich bestimmt zur Kenntnis genommen hat (…so für den Gewerbesteuermessbescheid: BFH-Urteile vom 13. Dezember 2007 IV R 91/05, BFH/NV 2008, 1289, und vom 15. April 2010 IV R 67/07).Mangels Mehrdeutigkeit ist die Prüfungsanordnung einer Auslegung nicht zugänglich (…vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 1289, und vom 15. April 2010 IV R 67/07).
- LSG Baden-Württemberg, 19.10.2012 - L 4 R 761/11
Sozialversicherungspflicht - Honorarkraft - Nachtwache in einem zugelassenen …
Nach verschiedenen Urteilen, unter anderem auch des Bundesfinanzhofes - BFH - (Urteil vom 15. April 2010 - IV R 67/07 - juris), sei der Adressat nicht durch Auslegung zu ermitteln.In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BVerwG geht der BFH davon aus, dass konstituierender Bestandteil jedes Verwaltungsakts die Angabe des Inhaltsadressaten ist, d.h. desjenigen, dem gegenüber der Einzelfall geregelt werden soll, der Adressat sich allerdings auch durch Auslegung ermitteln lässt (BFH, Urteil vom 13. Dezember 2007 - IV R 91/05 und Urteil vom 15. April 2010 - IV R 67/07 - beide in juris).
- BFH, 03.04.2014 - IV R 12/10
Abgrenzung der nicht gewerbesteuerbaren Abwicklung eines nicht begonnenen …
Gewerbesteuermessbescheide für die Zeit vor dem Formwechsel sind --wie hier erfolgt-- an den das Unternehmen fortführenden Gesellschafter als Rechtsnachfolger der Gesellschaft zu adressieren (z.B. BFH-Urteil vom 15. April 2010 IV R 67/07, BFH/NV 2010, 1606). - BFH, 22.01.2015 - IV R 62/11
Wegfall der Klagebefugnis einer Personengesellschaft mit deren Vollbeendigung
c) Mit dem Erlöschen der Personengesellschaft im Wege der Anwachsung geht deren Befugnis zur Klageerhebung gegen einen Gewerbesteuermessbescheid ausschließlich auf den Gesamtrechtsnachfolger der Personengesellschaft über (vgl. BFH-Urteil vom 15. April 2010 IV R 67/07, BFH/NV 2010, 1606).Ein Bedürfnis für eine weitere (fiktive) steuerliche Existenz der Personengesellschaft besteht in diesen Fällen daher nicht (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 1606).
- BFH, 16.01.2020 - V R 56/17
Nichtigkeit von Umsatzsteuerbescheiden
- FG München, 14.09.2017 - 13 K 3144/15
Bemessungsgrundlage für Gewerbesteuer
- BFH, 23.10.2014 - V R 11/12
Entnahmebesteuerung und Vorsteuerberichtigung bei verspäteter Zuordnung eines …
- BFH, 25.07.2019 - IV R 61/16
Teilabzugsverbot für Finanzierungskosten der Beteiligung an einer späteren …
- BFH, 11.11.2020 - XI R 11/18
Bestimmung des Inhaltsadressaten einer Prüfungsanordnung; Festsetzungsverjährung; …
- BFH, 11.04.2018 - X R 39/16
Bezeichnung eines Insolvenzverwalters in einem Steuerbescheid
- BFH, 23.08.2017 - I R 52/15
Bestimmtheit/Bestimmbarkeit des Inhaltsadressaten
- BFH, 23.02.2023 - IV R 37/18
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von …
- BFH, 06.09.2017 - IV R 1/16
Fehlendes Feststellungsinteresse der Gesellschafter für eine …
- FG Sachsen-Anhalt, 29.01.2014 - 3 K 1222/11
Beiladung der Gesellschafter zum Klageverfahren der Personengesellschaft - …
- BFH, 05.11.2019 - II R 15/17
Spielvergnügungsteuer-Nachschau in Hamburg
- BFH, 10.08.2011 - V B 84/10
Auslegung einer Prüfungsanordnung
- BFH, 06.06.2019 - IV R 34/16
Inhaltsadressat eines Gewerbesteuermessbescheids bei …
- FG Düsseldorf, 07.05.2019 - 6 K 2302/15
Zur Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 S. 1 AO, hier: Darlegungs- und Beweislast für …
- FG München, 27.02.2018 - 2 K 33/16
Festsetzungsverjährung beim Erlass der Umsatzsteuerbescheide
- BSG, 19.12.2013 - B 12 R 49/12 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer …
- FG Düsseldorf, 04.03.2021 - 14 K 53/18
Hinreichende Bestimmtheit des Gewinnfeststellungsbescheides bei einer GbR
- OVG Niedersachsen, 28.08.2018 - 9 LA 141/17
Adressierung; Bekanntgabeadressat; Bestimmtheitsgrundsatz; Bindungswirkung; …
- FG Köln, 09.08.2018 - 13 K 1200/15
Kapitalertragsteuer/Körperschaftsteuer: Fremdübliche Konzessionsabgaben sind …
- BFH, 29.08.2012 - XI R 40/10
Eine "XY-Bau-GmbH i. G." kann bei einer Adressierung des Umsatzsteuerbescheides …
- BFH, 05.11.2019 - II R 14/17
Spielvergnügungsteuer-Nachschau in Hamburg
- BFH, 23.10.2013 - IV B 104/13
Klagebefugnis gegen Gewinnfeststellungsbescheid nach Ausscheiden des vorletzten …
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2010 - 6 A 10884/10
Zugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer; Gewerbesteuerveranlagung; im …
- BVerwG, 02.09.2015 - 9 B 16.15
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- BFH, 17.07.2014 - IV R 32/13
Verstoß gegen Denkgesetze als Rechtsanwendungsfehler - gesondertes und …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2018 - 1 K 246/14
Grunderwerbsteuer - Übergang von einer Gesamthand - Keine teleologische Reduktion …
- FG Sachsen, 13.01.2016 - 8 K 863/14
Berücksichtigung des gesamten Freibetrags bei der Festsetzung des …
- FG Nürnberg, 29.02.2012 - 5 K 1555/08
Gewerbesteuerpflicht einer Personengesellschaft bei gewerblicher Prägung - Keine …
- FG Münster, 19.04.2013 - 14 K 3020/10
Adressierungsmangel eines an die Erben eines Verstorbenen gerichteten …
- FG Münster, 25.11.2021 - 5 K 3819/18
Vorliegen einer umsatzsteuerlichen Organschaft, bei der die Rechtsvorgängerin der …
- FG München, 11.03.2020 - 4 K 3174/17
Abgewiesene Klage im Streit um Grunderwerbsteuerfestsetzung
- FG Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 3 K 1562/08
Abgrenzung zwischen einem die Gesamtrechtsnachfolge auslösenden Verkauf von …
- FG Münster, 23.08.2022 - 15 K 52/19
Einkommensteuer/Gewerbesteuer - Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine …
- FG Sachsen, 18.10.2012 - 6 V 1129/12
Nichtigkeit eines Einheitswertsbescheides wegen fehlender Klarheit über den …
- FG München, 15.09.2021 - 4 K 815/19
Bestandskräftige Steuerfestsetzung eines Grunderwerbsteuerbescheides
- FG Niedersachsen, 14.02.2023 - 13 K 10/20
Duldungsbescheid auf Einräumung einer vorrangigen Grundschuld bei AnfG
- FG München, 21.11.2017 - 2 K 154/16
Schätzung der Einkünfte
- VG Bayreuth, 28.10.2015 - B 4 K 14.21
Herstellungsbeitrag für die Wasserversorgung
- FG München, 15.09.2021 - 4 K 815/19 zurück zur Übersicht Seite drucken
Einhalten der Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG