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   BFH, 15.04.2010 - IV R 67/07   

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https://dejure.org/2010,3387
BFH, 15.04.2010 - IV R 67/07 (https://dejure.org/2010,3387)
BFH, Entscheidung vom 15.04.2010 - IV R 67/07 (https://dejure.org/2010,3387)
BFH, Entscheidung vom 15. April 2010 - IV R 67/07 (https://dejure.org/2010,3387)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Nichtigkeit eines an eine vollbeendete Personengesellschaft adressierten Gewerbesteuermessbescheids - Erweiterung des Klageantrags - Inhaltsadressat des Steuerverwaltungsaktes

  • openjur.de

    Nichtigkeit eines an eine vollbeendete Personengesellschaft adressierten Gewerbesteuermessbescheids; Erweiterung des Klageantrags - Inhaltsadressat des Steuerverwaltungsaktes

  • Bundesfinanzhof

    AO § 119 Abs 1, BGB § 738 Abs 1 S 1, FGO § 123 Abs 1, FGO § 96 Abs 1 S 2
    Nichtigkeit eines an eine vollbeendete Personengesellschaft adressierten Gewerbesteuermessbescheids - Erweiterung des Klageantrags - Inhaltsadressat des Steuerverwaltungsaktes

  • Bundesfinanzhof

    Nichtigkeit eines an eine vollbeendete Personengesellschaft adressierten Gewerbesteuermessbescheids - Erweiterung des Klageantrags - Inhaltsadressat des Steuerverwaltungsaktes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 119 Abs 1 AO, § 738 Abs 1 S 1 BGB, § 123 Abs 1 FGO, § 96 Abs 1 S 2 FGO
    Nichtigkeit eines an eine vollbeendete Personengesellschaft adressierten Gewerbesteuermessbescheids - Erweiterung des Klageantrags - Inhaltsadressat des Steuerverwaltungsaktes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 119 Abs 1 AO, § 738 Abs 1 S 1 BGB, § 123 Abs 1 FGO, § 96 Abs 1 S 2 FGO
    Nichtigkeit eines an eine vollbeendete Personengesellschaft adressierten Gewerbesteuermessbescheids - Erweiterung des Klageantrags - Inhaltsadressat des Steuerverwaltungsaktes

  • rewis.io

    Nichtigkeit eines an eine vollbeendete Personengesellschaft adressierten Gewerbesteuermessbescheids - Erweiterung des Klageantrags - Inhaltsadressat des Steuerverwaltungsaktes

  • rewis.io

    Nichtigkeit eines an eine vollbeendete Personengesellschaft adressierten Gewerbesteuermessbescheids - Erweiterung des Klageantrags - Inhaltsadressat des Steuerverwaltungsaktes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit eines an einen erloschenen und damit nicht mehr existenten Rechtsvorgänger gerichteten Gewerbesteuermessbescheides hinsichtlich des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen Personengesellschaft; Beendigung der Steuerschuldnerschaft einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Gewerbesteuermessbescheid an den erloschenen Rechtsträger unwirksam; Vollbeendigung einer zweigliedrigen Personengesellschaft ohne Liquidation bei Ausscheiden eines der beiden Gesellschafter; Erweiterung des Klageantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 13.12.2007 - IV R 91/05

    An vollbeendete GbR gerichteter Gewerbesteuermessbescheid unwirksam

    Auszug aus BFH, 15.04.2010 - IV R 67/07
    Damit wird er Steuerschuldner (Senatsurteil vom 13. Dezember 2007 IV R 91/05, BFH/NV 2008, 1289, m.w.N.).

    cc) Gewerbesteuermessbescheide für die Zeit vor dem Formwechsel sind an den das Unternehmen fortführenden Gesellschafter als Rechtsnachfolger der Gesellschaft zu adressieren (vgl. zuletzt Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1289).

    Eine Umdeutung in einen Bescheid gegenüber dem Gesamtrechtsnachfolger kommt auch dann nicht in Betracht, wenn er diesem zugegangen ist und der Gesamtrechtsnachfolger den Inhalt als für sich bestimmt zur Kenntnis genommen hat (Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1289).

    aa) Ist die Bezeichnung des Inhaltsadressaten nicht eindeutig falsch, sondern mehrdeutig, ist zunächst zu versuchen, durch Auslegung zu klären, wer Inhaltsadressat des Steuerverwaltungsaktes ist (Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1289).

  • BFH, 13.10.2005 - IV R 55/04

    Wirksamkeit einer Prüfungsanordnung, die an eine durch Ausscheiden des vorletzten

    Auszug aus BFH, 15.04.2010 - IV R 67/07
    Konstituierender Bestandteil jedes Verwaltungsakts ist daher die Angabe des Inhaltsadressaten, d.h. desjenigen, dem gegenüber der Einzelfall geregelt werden soll (Senatsurteil vom 13. Oktober 2005 IV R 55/04, BFHE 211, 387, BStBl II 2006, 404, unter I.1.

    bb) Geht das Vermögen einer zweigliedrigen Personengesellschaft beim Ausscheiden eines der beiden Gesellschafter auf den verbleibenden Gesellschafter über, endet die Steuerschuldnerschaft der Gesellschaft, weil diese damit ohne Liquidation vollbeendet wird (Senatsurteil in BFHE 211, 387, BStBl II 2006, 404, unter I.2. der Gründe).

    Anders als im Urteilsfall in BFHE 211, 387, BStBl II 2006, 404 bei einer vollbeendeten KG verfügte die GbR auch nicht über eine Firma, unter der der Kläger hätte auftreten können oder aufgetreten wäre.

  • BFH, 17.11.2005 - III R 8/03

    Erlass eines Einzelsteuerbescheids bei Zusammenveranlagung nach Tod eines

    Auszug aus BFH, 15.04.2010 - IV R 67/07
    Der Inhaltsadressat muss nicht zwingend für einen Dritten aus dem Bescheid selbst oder aus beigefügten Unterlagen erkennbar sein; entscheidend ist, ob der Inhaltsadressat durch Auslegung anhand der den Betroffenen bekannten Umstände hinreichend sicher bestimmt werden kann (BFH-Urteil vom 17. November 2005 III R 8/03, BFHE 212, 72, BStBl II 2006, 287, unter II.1.b der Gründe).
  • BFH, 22.05.2006 - VI R 61/05

    Revisionsantrag darf nicht über das Klagebegehren im erstinstanzlichen Verfahren

    Auszug aus BFH, 15.04.2010 - IV R 67/07
    Eine Erweiterung des Klageantrags im Revisionsverfahren ist unzulässig (BFH-Urteil vom 22. Mai 2006 VI R 61/05, BFH/NV 2007, 45).
  • BFH, 26.11.2008 - X R 20/07

    Änderung von Steuerbescheiden nach Eingang einer nicht wirksamen strafbefreienden

    Auszug aus BFH, 15.04.2010 - IV R 67/07
    Es ist indessen anerkannt, dass keine Bindung an den Klageantrag gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO besteht, wenn der BFH zu dem Ergebnis gelangt, der angefochtene Bescheid sei insgesamt rechtswidrig (vgl. BFH-Urteil vom 26. November 2008 X R 20/07, BFHE 223, 330, BStBl II 2009, 388).
  • BFH, 01.07.2004 - IV R 4/03

    Vollbeendete PersG - Rechtsmittel im Gewinnfeststellungsverfahren

    Auszug aus BFH, 15.04.2010 - IV R 67/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist im Zweifel davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige denjenigen Rechtsbehelf hat einlegen wollen, der seinem materiell-rechtlichen Begehren am ehesten zum Erfolg verhilft (Senatsurteil vom 1. Juli 2004 IV R 4/03, BFH/NV 2005, 162, m.w.N.).
  • BFH, 08.11.2023 - II R 22/20

    Nichtigkeit eines Schenkungsteuerbescheids

    Ein Verwaltungsakt leidet an schweren und offenkundigen Mängeln und ist deshalb nichtig, wenn er inhaltlich nicht so bestimmt ist, dass ihm hinreichend sicher entnommen werden kann, was von wem verlangt wird (vgl. BFH-Urteil vom 15.04.2010 - IV R 67/07, BFH/NV 2010, 1606, Rz 17 f.).
  • BFH, 08.06.2017 - IV R 6/14

    Fondsgesellschaften - Verklammerung der Teilakte zu einer einheitlichen Tätigkeit

    Die Bindung an das Klagebegehren gilt in diesen Fällen nicht (BFH-Urteile vom 25. April 2006 X R 42/05, BFHE 212, 421, BStBl II 2007, 220, unter II.1.; vom 15. April 2010 IV R 67/07, Rz 15).
  • BFH, 09.02.2011 - IV R 37/08

    Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt -

    Denn entscheidend ist nicht, dass die Klägerin im Ergebnis wohl auch meint, hinsichtlich der nach § 5 Abs. 1 Satz 3 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) von der GbR bzw. nach deren Vollbeendigung von deren verbleibendem Gesellschafter H (vgl. BFH-Urteil vom 15. April 2010 IV R 67/07, BFH/NV 2010, 1606) geschuldeten Gewerbesteuer wirtschaftlich einen höheren Anteil tragen zu müssen, und ob dem im Innenverhältnis der ehemaligen Mitunternehmer eine entsprechende gewerbesteuerliche Lastenverteilung entspricht.
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