Rechtsprechung
   BFH, 15.05.2013 - VII R 2/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21322
BFH, 15.05.2013 - VII R 2/12 (https://dejure.org/2013,21322)
BFH, Entscheidung vom 15.05.2013 - VII R 2/12 (https://dejure.org/2013,21322)
BFH, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - VII R 2/12 (https://dejure.org/2013,21322)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,21322) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Haftungsinanspruchnahme des Alleingesellschafters nach Zustimmung des FA zum Insolvenzplan für die AG - Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung des FA

  • openjur.de

    Haftungsinanspruchnahme des Alleingesellschafters nach Zustimmung des FA zum Insolvenzplan für die AG; Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung des FA

  • Bundesfinanzhof

    InsO § 254 Abs 2 S 1, AO § 69, AO § 34, InsO § 227 Abs 2, AO § 191 Abs 5 S 1 Nr 2, AO § 5
    Haftungsinanspruchnahme des Alleingesellschafters nach Zustimmung des FA zum Insolvenzplan für die AG - Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung des FA

  • Bundesfinanzhof

    Haftungsinanspruchnahme des Alleingesellschafters nach Zustimmung des FA zum Insolvenzplan für die AG - Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung des FA

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 254 Abs 2 S 1 InsO, § 69 AO, § 34 AO, § 227 Abs 2 InsO, § 191 Abs 5 S 1 Nr 2 AO
    Haftungsinanspruchnahme des Alleingesellschafters nach Zustimmung des FA zum Insolvenzplan für die AG - Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung des FA

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftungsbescheid gegen den Vorstand trotz Erlass des Steueranspruchs gegen die insolvente AG durch Insolvenzplan

  • rewis.io

    Haftungsinanspruchnahme des Alleingesellschafters nach Zustimmung des FA zum Insolvenzplan für die AG - Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung des FA

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Haftungsinanspruchnahme des Alleingesellschafters nach Zustimmung des FA zum Insolvenzplan für die AG

  • datenbank.nwb.de

    Keine insolvenzrechtliche Gleichbehandlung des Alleingesellschafters einer AG mit einem persönlich haftenden Gesellschafter; Vertrauen in den Insolvenzplan führt nicht zur Rechtswidrigkeit eines Haftungsbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzplan und die steuerliche Haftungsinanspruchnahme des Alleingesellschafters

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Haftungsinanspruchnahme des Alleingesellschafters nach Zustimmung des Finanzamts zum Insolvenzplan für die AG

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Insolvenz: Haftung des Alleingesellschafters für Steuerschulden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Haftung des Alleingesellschafters für Steuerschulden bei Insolvenz der AG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 1191
  • ZIP 2013, 1732
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Saarland, 23.11.2011 - 2 K 1683/09

    Haftungsinanspruchnahme eines Vorstands einer AG bei Insolvenzplanverfahren

    Auszug aus BFH, 15.05.2013 - VII R 2/12
    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 905 veröffentlicht.
  • BFH, 12.12.1996 - VII R 53/96

    Ermessensentscheidung bei Inanspruchnahme des Erwerbers eines Teilbetriebes als

    Auszug aus BFH, 15.05.2013 - VII R 2/12
    Merkmale des Haftungstatbestandes ebenso wie außertatbestandliche Gesichtspunkte müssen demnach bei der Ermessensentscheidung nach § 191 Abs. 1 AO nur dann berücksichtigt werden, wenn sie nach Sinn und Zweck der Ermessensvorschrift für die Ermessensausübung von Bedeutung sind (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 1996 VII R 53/96, BFH/NV 1997, 386, m.w.N.).
  • BGH, 19.05.2011 - IX ZR 222/08

    Insolvenzverfahren: Aufrechnungsbefugnis trotz Erlasses der aufgerechneten

    Auszug aus BFH, 15.05.2013 - VII R 2/12
    Das entspricht der früheren Rechtslage nach § 82 Abs. 2 der Vergleichsordnung und § 193 Satz 2 der Konkursordnung (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 19. Mai 2011 IX ZR 222/08, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2011, 1380).
  • BFH, 22.10.2014 - I R 39/13

    Änderung der Steuerfestsetzung nach rechtskräftiger Bestätigung eines

    Es kann dahinstehen, ob durch diese Regelungen die Forderungen der nicht nachrangigen Gläubiger teilweise in sogenannte Naturalobligationen umgewandelt wurden (Umkehrschluss aus § 254 Abs. 3 InsO; hierzu BGH-Urteil vom 19. Mai 2011 IX ZR 222/08, HFR 2011, 1380; BFH-Beschluss vom 15. Mai 2013 VII R 2/12, BFH/NV 2013, 1543), die gegen den Schuldner nicht mehr durchsetzbar sind, oder die Insolvenzforderungen in voller Höhe --bedingt durch die Zahlung des Abfindungsbetrages-- gemäß § 397 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) erloschen sind (vgl. K. Schmidt/Spliedt, a.a.O., § 254 Rz 12; Spahlinger in Kübler/Prütting/Bork, InsO, § 254 Rz 19 f., zur streitigen Frage, ob durch ausdrückliche Regelung im Insolvenzplan das Erlöschen der Forderung geregelt werden kann).
  • BFH, 15.11.2018 - XI B 49/18

    Durch Insolvenzplan entstehender Gewinn als Masseverbindlichkeit

    Dies führt zwar nicht zu einem Erlöschen der Steuerforderungen i.S. des § 47 AO, berührt also nicht deren Bestand als solchen, sondern nur deren Durchsetzbarkeit (vgl. BFH-Urteil vom 15. Mai 2013 VII R 2/12, BFH/NV 2013, 1543, Rz 13).
  • FG Niedersachsen, 27.10.2021 - 14 K 239/18

    Haftung des Arbeitgebers für nicht abgeführte Lohnsteuer im Zusammenhang mit der

    Die Ermessensentscheidung kann als rechtmäßig angesehen werden, wenn der Beklagte den entscheidungserheblichen Sachverhalt einwandfrei und erschöpfend ermittelt hat und bei seiner Entscheidung Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art, die nach dem Sinn und Zweck der Ermessensvorschrift zu berücksichtigen sind, auch berücksichtigt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Mai 2013 VII R 2/12, BFH/NV 2013, 1543; BFH-Urteil vom 12. Dezember 1996, VII R 53/96, BFH/NV 1997, 386).
  • BFH, 08.03.2022 - VI R 33/19

    Erlass eines Haftungs- und Nachforderungsbescheids nach Abschluss eines

    Dies gilt auch für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (s. BFH-Beschlüsse vom 15.05.2013 - VII R 2/12, Rz 13, und vom 15.11.2018 - XI B 49/18, Rz 18).
  • FG Niedersachsen, 07.03.2017 - 13 K 178/15

    Festsetzung einer als Masseverbindlichkeit zu behandelnden Steuer nach Aufhebung

    Sie ist zwar erfüllbar, kann aber gegen den Schuldner nicht mehr geltend gemacht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Mai 2013 VII R 2/12, BFH/NV 2013, 1543; Abschnitt 61 Abs. 6 VollstrA; Frotscher, Besteuerung bei Insolvenz, 8. Auflage, S. 344: jeweils zum Insolvenzplan).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2019 - 4 W 52/19

    Rechtsstreit über die Rechtsbeständigkeit eines gerichtlich bestätigten

    Im Übrigen begegnet die Ansicht des Landgerichts, dass durch einen Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 Satz 1 AO die Frage der Unwirksamkeit des Insolvenzplans im Verhältnis der Parteien geklärt werden kann, erhebliche Bedenken: denn der Insolvenzplan bewirkt nach §§ 254 Abs. 1, 227 Abs. 1 InsO - wie auch das Landgericht richtig gesehen hat (S. 4 unten / 5 oben des angefochtenen Beschlusses unter 4.) - kein Erlöschen der restlichen Steuerforderungen nach § 47 AO, sondern nur den Ausschluss von deren Durchsetzbarkeit (BFH NJW 2019, 951 = ZIP 2019, 427 Rn. 18 und ZIP 2013, 1732 Rn. 13); sie bestehen als natürliche, unvollkommene Verbindlichkeiten fort, deren Erfüllung möglich bleibt, aber nicht erzwungen werden kann (BGH NJW-RR 2011, 1142 = ZIP 2011, 1271 Rn. 8 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 05.07.2018 - 1 K 2502/15

    Zu der Frage, ob im Laufe eines Insolvenzverfahrens erstattete Umsatzsteuern und

    Sie ist zwar erfüllbar, kann aber gegen den Schuldner nicht mehr geltend gemacht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Mai 2013 VII R 2/12, BFH/NV 2013, 1543).
  • FG Niedersachsen, 23.08.2022 - 13 K 18/21

    Erlass eines Duldungsbescheids aufgrund einer Zwangssicherungshypothek

    Dementsprechend habe der BFH entschieden, dass die insolvenzverfahrensbedingte Undurchsetzbarkeit dem Erlass eines Haftungsbescheids nicht entgegenstehe (Urteil v.15. Mai 2013, VII R 2/12, BFH/NV 2013, 1543).
  • FG Düsseldorf, 12.08.2021 - 11 K 2335/19

    Insolvenzrechtliche Begründung eines Steueranspruchs durch die

    Sie berührt nicht den Bestand der Forderung, sondern nur deren Durchsetzbarkeit (BFH-Beschlüsse vom 15.05.2013 VII R 2/12, BFH/NV 2013, 1543, und in BFH/NV 2019, 208, Rz 18).
  • BFH, 10.03.2020 - VII B 208/18

    Ausschluss einer Richterin wegen Mitwirkung im vorausgegangenen

    Die vom Finanzgericht (FG) zugelassene Revision wurde mit Beschluss des erkennenden Senats vom 15.05.2013 - VII R 2/12 (BFH/NV 2013, 1543) nach § 126a der Finanzgerichtsordnung (FGO) als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Hamburg, 04.03.2014 - 3 K 175/13

    Abgabenordnung, Lohnsteuer: Ermessensfehler bei Haftungsinanspruchnahme aufgrund

  • FG Saarland, 01.06.2015 - 2 KO 1172/15

    Streitwert in Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit einer Forderungspfändung -

  • FG Saarland, 29.05.2015 - 2 KO 1171/15

    Streitwertbemessung in Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht