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   BFH, 15.05.2015 - II R 28/14   

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https://dejure.org/2015,16424
BFH, 15.05.2015 - II R 28/14 (https://dejure.org/2015,16424)
BFH, Entscheidung vom 15.05.2015 - II R 28/14 (https://dejure.org/2015,16424)
BFH, Entscheidung vom 15. Mai 2015 - II R 28/14 (https://dejure.org/2015,16424)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anforderungen an die Organisation der Ausgangskontrolle von fristgebundenen Schriftsätzen im Rechtsanwaltsbüro

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 56, ZPO § 85 Abs 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anforderungen an die Organisation der Ausgangskontrolle von fristgebundenen Schriftsätzen im Rechtsanwaltsbüro

  • Bundesfinanzhof

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anforderungen an die Organisation der Ausgangskontrolle von fristgebundenen Schriftsätzen im Rechtsanwaltsbüro

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 FGO, § 85 Abs 2 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anforderungen an die Organisation der Ausgangskontrolle von fristgebundenen Schriftsätzen im Rechtsanwaltsbüro

  • IWW

    § 126 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 120 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 54 Abs. 2 FGO, § 222 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 56 Abs. 1 FGO, § 155 FGO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anforderungen an die Organisation der Ausgangskontrolle von fristgebundenen Schriftsätzen im Rechtsanwaltsbüro

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist

  • datenbank.nwb.de

    Organisation der Ausgangskontrolle von fristgebundenen Schriftsätzen in einer Kanzlei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausgangskontrolle von fristgebundenen Schriftsätzen im Rechtsanwaltsbüro

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 04.11.2014 - VIII ZB 38/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Anforderungen an die

    Auszug aus BFH, 15.05.2015 - II R 28/14
    Er muss sein Büro so organisieren, dass fristgebundene Schriftsätze rechtzeitig gefertigt werden und beim zuständigen Gericht eingehen (BGH-Beschluss vom 4. November 2014 VIII ZB 38/14, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2015, 253, Rz 8).

    Der Prozessbevollmächtigte muss darüber hinaus die Ausgangskontrolle von fristgebundenen Schriftsätzen so organisieren, dass sie einen gestuften Schutz gegen Fristversäumungen bietet (BGH-Beschluss in NJW 2015, 253, Rz 9, m.w.N.).

    Bei der allabendlichen Kontrolle fristgebundener Sachen ist eine nochmalige, selbständige Prüfung erforderlich (BGH-Beschlüsse in NJW 2015, 253, Rz 9, und in WM 2015, 782, Rz 8, je m.w.N.).

    Dies ergibt sich schon daraus, dass selbst bei sachgerechten Organisationsabläufen individuelle Bearbeitungsfehler auftreten können, die es nach Möglichkeit aufzufinden und zu beheben gilt (BGH-Beschlüsse in NJW 2015, 253, Rz 8, und in WM 2015, 782, Rz 18, m.w.N.).

  • BGH, 26.02.2015 - III ZB 55/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus BFH, 15.05.2015 - II R 28/14
    Dazu muss er insbesondere sicherstellen, dass ihm die Akten von Verfahren, in denen Rechtsmitteleinlegungs- und Rechtsmittelbegründungsfristen laufen, rechtzeitig vorgelegt werden (BGH-Beschluss vom 26. Februar 2015 III ZB 55/14, WM 2015, 782, Rz 8).

    Bei der allabendlichen Kontrolle fristgebundener Sachen ist eine nochmalige, selbständige Prüfung erforderlich (BGH-Beschlüsse in NJW 2015, 253, Rz 9, und in WM 2015, 782, Rz 8, je m.w.N.).

    Dies ergibt sich schon daraus, dass selbst bei sachgerechten Organisationsabläufen individuelle Bearbeitungsfehler auftreten können, die es nach Möglichkeit aufzufinden und zu beheben gilt (BGH-Beschlüsse in NJW 2015, 253, Rz 8, und in WM 2015, 782, Rz 18, m.w.N.).

  • BFH, 09.01.2014 - X R 14/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichterfassung einer Frist im

    Auszug aus BFH, 15.05.2015 - II R 28/14
    Dabei schließt jedes Verschulden, also auch einfache Fahrlässigkeit, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 2014 X R 14/13, BFH/NV 2014, 567, Rz 11; vom 26. Februar 2014 IX R 41/13, BFH/NV 2014, 881, Rz 10, und vom 16. September 2014 II B 46/14, BFH/NV 2015, 49, Rz 4).

    c) Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe müssen für eine zuverlässige Fristenkontrolle sorgen und die Organisation des Bürobetriebs so gestalten, dass Fristversäumnisse vermieden werden (BFH-Beschlüsse vom 27. Juli 2011 IV B 131/10, BFH/NV 2011, 1909, m.w.N., und in BFH/NV 2014, 567, Rz 12).

    Wird --wie im Streitfall-- Wiedereinsetzung wegen eines entschuldbaren Büroversehens begehrt, muss substantiiert und schlüssig vorgetragen werden, dass kein Organisationsfehler vorliegt, d.h. dass der Prozessbevollmächtigte alle Vorkehrungen getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind (z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 2011 X B 50/11, BFH/NV 2012, 440; vom 30. April 2013 IV R 38/11, BFH/NV 2013, 1117, Rz 19, und in BFH/NV 2014, 567, Rz 12).

  • BFH, 16.09.2014 - II B 46/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anforderungen an die Fristenkontrolle im

    Auszug aus BFH, 15.05.2015 - II R 28/14
    Dabei schließt jedes Verschulden, also auch einfache Fahrlässigkeit, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 2014 X R 14/13, BFH/NV 2014, 567, Rz 11; vom 26. Februar 2014 IX R 41/13, BFH/NV 2014, 881, Rz 10, und vom 16. September 2014 II B 46/14, BFH/NV 2015, 49, Rz 4).

    b) Die Tatsachen zur Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung müssen innerhalb der in § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO bestimmten Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 13. September 2012 XI R 13/12, BFH/NV 2013, 60, Rz 13, 19; in BFH/NV 2014, 881, Rz 10; vom 28. März 2014 IX B 115/13, BFH/NV 2014, 896, Rz 4, und in BFH/NV 2015, 49, Rz 6).

  • BFH, 26.02.2014 - IX R 41/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden

    Auszug aus BFH, 15.05.2015 - II R 28/14
    Dabei schließt jedes Verschulden, also auch einfache Fahrlässigkeit, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 2014 X R 14/13, BFH/NV 2014, 567, Rz 11; vom 26. Februar 2014 IX R 41/13, BFH/NV 2014, 881, Rz 10, und vom 16. September 2014 II B 46/14, BFH/NV 2015, 49, Rz 4).

    b) Die Tatsachen zur Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung müssen innerhalb der in § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO bestimmten Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 13. September 2012 XI R 13/12, BFH/NV 2013, 60, Rz 13, 19; in BFH/NV 2014, 881, Rz 10; vom 28. März 2014 IX B 115/13, BFH/NV 2014, 896, Rz 4, und in BFH/NV 2015, 49, Rz 6).

  • BFH, 27.07.2011 - IV B 131/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung

    Auszug aus BFH, 15.05.2015 - II R 28/14
    c) Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe müssen für eine zuverlässige Fristenkontrolle sorgen und die Organisation des Bürobetriebs so gestalten, dass Fristversäumnisse vermieden werden (BFH-Beschlüsse vom 27. Juli 2011 IV B 131/10, BFH/NV 2011, 1909, m.w.N., und in BFH/NV 2014, 567, Rz 12).
  • BGH, 27.01.2015 - II ZB 23/13

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Pflicht

    Auszug aus BFH, 15.05.2015 - II R 28/14
    Zu seinen Aufgaben gehört es deshalb, durch entsprechende Organisation seines Büros dafür zu sorgen, dass die Fristen ordnungsgemäß eingetragen und beachtet werden (Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 27. Januar 2015 II ZB 21/13, Wertpapier-Mitteilungen --WM-- 2015, 779, Rz 7, und vom 27. Januar 2015 II ZB 23/13, WM 2015, 780, Rz 8).
  • BFH, 14.12.2011 - X B 50/11

    Keine Wiedereinsetzung bei bloßer Eintragung einer Wiedervorlagefrist -

    Auszug aus BFH, 15.05.2015 - II R 28/14
    Wird --wie im Streitfall-- Wiedereinsetzung wegen eines entschuldbaren Büroversehens begehrt, muss substantiiert und schlüssig vorgetragen werden, dass kein Organisationsfehler vorliegt, d.h. dass der Prozessbevollmächtigte alle Vorkehrungen getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind (z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 2011 X B 50/11, BFH/NV 2012, 440; vom 30. April 2013 IV R 38/11, BFH/NV 2013, 1117, Rz 19, und in BFH/NV 2014, 567, Rz 12).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2014 - 3 K 10/10

    Neuerveranlagung des Grundsteuermessbetrags wegen Änderung des

    Auszug aus BFH, 15.05.2015 - II R 28/14
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 26. März 2014  3 K 10/10 wird als unzulässig verworfen.
  • BFH, 06.05.1987 - II R 40/86

    Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach unverschuldet

    Auszug aus BFH, 15.05.2015 - II R 28/14
    Dies kann durch Verfügung einer "Vorfrist" oder eines Vorlagetermins geschehen (BFH-Beschlüsse vom 6. Mai 1987 II R 40/86, BFH/NV 1988, 444, und vom 4. Juli 2008 IV R 78/05, BFH/NV 2008, 1860, unter II.2.b).
  • BFH, 13.09.2012 - XI R 13/12

    Fristversäumung durch angestellten Steuerberater; Wiedereinsetzung

  • BFH, 28.03.2014 - IX B 115/13

    Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung

  • BFH, 13.09.2012 - XI R 48/10

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzureichender anwaltlicher

  • BGH, 27.01.2015 - II ZB 21/13

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der verlängerten

  • BFH, 04.07.2008 - IV R 78/05

    Versäumung der Revisionsfrist - ordnungsgemäße Zustellung mit

  • BFH, 30.04.2013 - IV R 38/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fehleingabe in den elektronischen

  • BFH, 19.03.2019 - II R 29/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Totalausfall der Computeranlage

    bb) Die Tatsachen zur Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung müssen innerhalb der in § 56 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 FGO bestimmten Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 15. Mai 2015 II R 28/14, BFH/NV 2015, 1262, Rz 9, m.w.N.).

    cc) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann bei der Beteiligung von rechtskundigen Prozessbevollmächtigten die Fristversäumung nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falls angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte, der Prozessbevollmächtigte also alle Vorkehrungen durch entsprechende Organisation seines Büros getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 823, Rz 5, m.w.N., und in BFH/NV 2015, 1262, Rz 10, m.w.N.).

  • FG Münster, 31.08.2023 - 10 K 2110/19

    Verfahrensrecht - Welche Anforderungen sind an einen Wiedereinsetzungsantrag zu

    Hierzu ist grundsätzlich erforderlich, dass durch eine entsprechende Organisation des Büros alle Vorkehrungen getroffen werden, die nach vernünftigen Erwägungen geeignet sind, die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen (vgl. BFH-Beschluss vom 15.5.2015 - II R 28/14, BFH/NV 2015, 1262; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO § 110 AO Rz. 230 (Feb. 2021)).
  • FG München, 22.11.2021 - 7 K 1778/20

    Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist

    Dabei muss der Bevollmächtigte insbesondere die Ausgangskontrolle von fristgebundenen Schriftsätzen so organisieren, dass sie einen gestuften Schutz gegen Fristversäumungen bietet (BFH-Beschluss vom 15. Mai 2015 II R 28/14, Rn. 12, juris m.w.N. auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
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