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   BFH, 15.05.2018 - X R 28/15   

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https://dejure.org/2018,24336
BFH, 15.05.2018 - X R 28/15 (https://dejure.org/2018,24336)
BFH, Entscheidung vom 15.05.2018 - X R 28/15 (https://dejure.org/2018,24336)
BFH, Entscheidung vom 15. Mai 2018 - X R 28/15 (https://dejure.org/2018,24336)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 4, EStG VZ 2009
    Anwendung der 1 %-Regelung in Fällen, in denen die hiernach ermittelte Nutzungsentnahme 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz übersteigt

  • Bundesfinanzhof

    Anwendung der 1 %-Regelung in Fällen, in denen die hiernach ermittelte Nutzungsentnahme 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz übersteigt

  • IWW

    § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes, § ... 12 Nr. 3 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG, Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, §§ 140 ff. der Abgabenordnung, § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Nutzungsentnahme bei privater Nutzung eines PKW im Rahmen der 1 %-Regelung

  • Betriebs-Berater

    Anwendung der 1 %-Regelung in Fällen, in denen die hiernach ermittelte Nutzungsentnahme 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz übersteigt

  • rewis.io

    Anwendung der 1 %-Regelung in Fällen, in denen die hiernach ermittelte Nutzungsentnahme 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz übersteigt

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwendung der 1%-Regelung in Fällen, in denen die hiernach ermittelte Nutzungsentnahme 50% der Gesamtaufwendungen für das Kfz übersteigt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, Satz 4
    Umfang der Nutzungsentnahme bei privater Nutzung eines PKW im Rahmen der 1 %-Regelung

  • datenbank.nwb.de

    Anwendung der 1 %-Regelung in Fällen, in denen die hiernach ermittelte Nutzungsentnahme 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz übersteigt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • IWW (Kurzinformation)

    Private Firmen-/Praxis-Kfz-Nutzung | Verfassungsbeschwerde zur Deckelung der 1-%-Regelung durch den Grad der privaten Nutzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn die 1%-Regelung 50% der Kfz-Aufwendungen übersteigt...

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    1%-Regelung auch wenn die Nutzungsentnahme 50% der Gesamtaufwendungen für das Kfz übersteigt?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine aufwendungsbezogene Begrenzung bei 1 %-Regelung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Deckelung des nach der sog. 1-%-Methode ermittelten Privatanteils auf 50 % der tatsächlich entstandenen Kfz-Kosten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anwendung der 1 %-Regelung in Fällen, in denen die hiernach ermittelte Nutzungsentnahme 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz übersteigt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ermittlung der privaten Nutzungsentnahme für einen betrieblich genutzten PKW

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Keine Begrenzung der Nutzungsentnahme im Rahmen der 1 %-Regelung auf 50 % der Kfz-Aufwendungen

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Keine Begrenzung der Nutzungsentnahme im Rahmen der 1 %-Regelung auf 50 % der Kfz-Aufwendungen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Begrenzung der typisierten privaten Kfz-Nutzungsentnahme

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Welche Kosten müssen Ärzte maximal für einen privat genutzten Dienstwagen versteuern?

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Nichts Neues bei der 1 %-Regelung?

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Keine Begrenzung der 1 %-Regelung auf 50 % der Aufwendungen

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Gesetzgeberischer Gestaltungsspielraum darf auch zu falschen Ergebnissen führen

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    1 %-Regelung auf dem Prüfstand

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    1%-Regelung: Wie weit darf eine Typisierung gehen?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 04.09.2018)

    Fahrtenbuch hilft, Steuern zu sparen

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2
    Privatnutzung, Kraftfahrzeug, 1 %-Regelung, Verfassung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 261, 492
  • NJW 2018, 3199
  • BB 2018, 2005
  • DB 2018, 2021
  • BStBl II 2018, 712
  • NZG 2018, 1158
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BFH, 07.03.2023 - VIII B 9/22

    Zu den Darlegungsanforderungen bei Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit der 1

    Dies gilt auch im Hinblick auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 1 und 2 EStG und das diese bejahende BFH-Urteil vom 15.05.2018 - X R 28/15 (BFHE 261, 492, BStBl II 2018, 712).

    Die von den Klägern aufgeworfene Rechtsfrage ist zudem insbesondere im BFH-Urteil vom 15.05.2018 - X R 28/15 (BFHE 261, 492, BStBl II 2018, 712) bereits dahingehend beurteilt worden, dass weder die pauschalierende Bemessungsgrundlage der Entnahme nach der 1 %-Regelung noch der Aufwand, den die Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs verlangt, um zu einer niedrigeren Bewertung zu gelangen, Gesichtspunkte sind, die zur Gleichheitswidrigkeit der Regelungen in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 1 und 2 EStG führen.

    Die Kläger machen im Schriftsatz vom 17.03.2022 zwar deutlich, dass sie das BFH-Urteil in BFHE 261, 492, BStBl II 2018, 712 für grob fehlerhaft halten.

    In Rz 29 des BFH-Urteils in BFHE 261, 492, BStBl II 2018, 712 hat der X. Senat ausgeführt, dass § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG insoweit zwar eine Sonderrolle im System der Besteuerung privater Nutzungsentnahmen zukomme, indem die Nutzungsentnahme nicht nach dem anteiligen Aufwand der Nutzung, sondern wie bei Arbeitnehmern am Maßstab eines Nutzungsvorteils bemessen wird.

  • BFH, 15.12.2022 - VI R 44/20

    Keine Anwendung der Fahrtenbuchmethode bei Schätzung des Treibstoffverbrauchs des

    Der BFH hat mehrfach entschieden, dass die 1 %-Regelung verfassungskonform ist, weil der Steuerpflichtige zwischen dieser grob typisierenden Regelung und der Fahrtenbuchmethode, nach der eine Bewertung des vom Arbeitgeber zugewandten Nutzungsvorteils nach Maßgabe der tatsächlich entstandenen Kosten erfolgt, wählen kann (u.a. Senatsurteile vom 13.12.2012 - VI R 51/11, BFHE 240, 69, BStBl II 2013, 385, Rz 15; in BFHE 245, 192, BStBl II 2014, 643, Rz 16, und BFH-Urteil vom 15.05.2018 - X R 28/15, BFHE 261, 492, BStBl II 2018, 712, Rz 21, m.w.N.).
  • BFH, 17.05.2022 - VIII R 11/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.05.2022 VIII R 26/20 -

    Die 1 %-Regelung ist eine typisierende und pauschalierende Bewertungsregelung, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt (z.B. BFH-Urteile vom 15.05.2018 - X R 28/15, BFHE 261, 492, BStBl II 2018, 712, und in BFH/NV 2007, 1838).

    Individuelle Besonderheiten hinsichtlich der Art und der Nutzung des Kfz bleiben grundsätzlich unberücksichtigt (BFH-Urteil in BFHE 261, 492, BStBl II 2018, 712).

    Vor diesem Hintergrund entspricht es dem Sinn der gesetzlichen Regelung, keine aufwandsbezogene Begrenzung vorzunehmen (BFH-Urteil in BFHE 261, 492, BStBl II 2018, 712, Rz 29).

    Außerdem ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der 1 %-Regelung nicht um eine unwiderlegbare Typisierung handelt, so dass der Steuerpflichtige der Anwendung der pauschalierenden Regelung durch den Nachweis des tatsächlichen Sachverhalts mittels eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG ausweichen und damit eine als unbillig empfundene Besteuerung vermeiden kann (BFH-Urteil in BFHE 261, 492, BStBl II 2018, 712, Rz 27).

  • BFH, 17.05.2022 - VIII R 26/20

    Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung bei Anwendung der sog.

    Die 1 %-Regelung ist eine typisierende und pauschalierende Bewertungsregelung, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt (z.B. BFH-Urteile vom 15.05.2018 - X R 28/15, BFHE 261, 492, BStBl II 2018, 712, und vom 14.03.2007 - XI R 59/04, BFH/NV 2007, 1838).

    Individuelle Besonderheiten hinsichtlich der Art und der Nutzung des Kfz bleiben grundsätzlich unberücksichtigt (BFH-Urteil in BFHE 261, 492, BStBl II 2018, 712).

    Vor diesem Hintergrund entspricht es dem Sinn der gesetzlichen Regelung, keine aufwandsbezogene Begrenzung vorzunehmen (BFH-Urteil in BFHE 261, 492, BStBl II 2018, 712, Rz 29).

    Außerdem ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der 1 %-Regelung nicht um eine unwiderlegbare Typisierung handelt, so dass der Steuerpflichtige der Anwendung der pauschalierenden Regelung durch den Nachweis des tatsächlichen Sachverhalts mittels eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG ausweichen und damit eine als unbillig empfundene Besteuerung vermeiden kann (vgl. BFH-Urteil in BFHE 261, 492, BStBl II 2018, 712, Rz 27).

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.12.2019 - 3 K 1681/19

    Ermittlung des Entnahmewerts für die private Nutzung eines betrieblichen Pkw bei

    Hierzu zählen die Nutzung neuer oder gebrauchter bzw. teurer oder preiswerter Kfz, der unterschiedliche Umfang der betrieblichen bzw. privaten Nutzung, die unterschiedliche Nutzungsdauer von betrieblichen Kraftfahrzeugen, die divergierenden Möglichkeiten der AfA und die unterschiedliche Höhe von Umsatzsteuersätzen (vgl. zuletzt etwa BFH, Urteil vom 09 November 2017 - III R 20/16 -, BFHE 260, 113, BStBl II 2018, 278; BFH, Urteil vom 15. Mai 2018 - X R 28/15 -, BFHE 261, 492, BStBl II 2018, 712; BFH, Urteil vom 08 November 2018 - III R 13/16 -, BFHE 263, 158, BStBl II 2019, 229 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 17.05.2022 - VIII R 21/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.05.2022 VIII R 26/20 -

    Die 1 %-Regelung ist eine typisierende und pauschalierende Bewertungsregelung, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt (z.B. BFH-Urteile vom 15.05.2018 - X R 28/15, BFHE 261, 492, BStBl II 2018, 712, und vom 14.03.2007 - XI R 59/04, BFH/NV 2007, 1838).

    b) Individuelle Besonderheiten hinsichtlich der Art und der Nutzung des Kfz bleiben bei der Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG grundsätzlich unberücksichtigt (BFH-Urteil in BFHE 261, 492, BStBl II 2018, 712).

    Vor diesem Hintergrund entspricht es dem Sinn der gesetzlichen Regelung, keine aufwandsbezogene Begrenzung vorzunehmen (BFH-Urteil in BFHE 261, 492, BStBl II 2018, 712, Rz 29).

    Außerdem ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der 1 %-Regelung nicht um eine unwiderlegbare Typisierung handelt, so dass der Steuerpflichtige der Anwendung der pauschalierenden Regelung durch den Nachweis des tatsächlichen Sachverhalts mittels eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG ausweichen und damit eine als unbillig empfundene Besteuerung vermeiden kann (vgl. BFH-Urteil in BFHE 261, 492, BStBl II 2018, 712, Rz 27).

  • FG Schleswig-Holstein, 26.08.2020 - 5 K 194/18

    Private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeuges: Berücksichtigung eines

    Ob für die Billigkeitsregelung der Verwaltung im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 15.05.2018, X R 28/15, BStBl. II 2018, 712, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht -BverfG- unter 2 BvR 2129/18, in welcher der BFH ausführt, dass schon allein der Aspekt der Möglichkeit des Nachweises des tatsächlichen Sachverhaltes ausreichend sei, um Bedenken in Bezug auf eine Übermaßbesteuerung in den Fällen, in denen die zu versteuernde Nutzungsentnahme die Gesamtaufwendungen übersteige, entgegenzutreten) insgesamt kein Raum mehr besteht (so FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.12.2019, 3 K 1681/19, EFG 2020, 519 unter Heranziehung der Grundsätze der Entscheidung des Großen Senats des BFH zur Gesetzwidrigkeit des sog. Sanierungserlasses - BFH, Beschluss vom 28.11.2016, GrS 1/15 -), braucht der Senat daher nicht zu entscheiden.
  • FG Hamburg, 15.11.2018 - 6 K 154/18

    1%-Regelung bei einem Gesellschafter: Vereinbarung eines privaten Nutzungsverbots

    Die 1%-Regelung ist insoweit eine grundsätzlich zwingende, stark typisierende und pauschalierende Bewertungsregelung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. Mai 2018 X R 28/15, DStRE 2018, 1220).
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