Rechtsprechung
BFH, 15.06.1966 - II 32/63 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,2737) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Erbschaftssteuer bei Verebung eines Nießbrauchrechts
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 86, 386
- BStBl III 1966, 507
Wird zitiert von ... (3)
- FG Köln, 05.04.2005 - 9 K 7416/01
Wert von Gattungsverschaffungsvermächtnissen
Dieser könne nicht mit einem höheren Wert anzusetzen sein als der Gegenstand, zu dessen Erwerb er berechtige (Hinweis auf RFH-Urteil vom 19. April 1929 in RStBl. 1929, 562, und BFH-Urteil vom 15. Juni 1966 in BStBl. III 1966, 507). - BFH, 18.12.1972 - II R 89/70 Denn § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG und § 14 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG setzen den Erbanfall (§ 1922 BGB ) und den Vermögensanfall (§ 24 Abs. 1 Satz 1 ErbStG ) kraft Vermächtnisses (§§ 2147ff. BGB ) gleich (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. Juni 1966 - II 32/63 -, BFHE 86, 386, BStBl III 1966, 507); das Vermächtnis eines inländischen Grundstücks kann - obschon es nur einen Anspruch gegen den Erben auf Verschaffung des Eigentums und Besitzes begründet - nicht anders behandelt werden als der Anfall eines Grundstücks an den Erben und demzufolge nicht höher bewertet werden als mit dem Einheitswerte (§ 23 Abs. 2 ErbStG ) oder einem nach den Grundsätzen der Einheitsbewertung errechneten Werte (§ 23 Abs. 2 und 4 ErbStG ).
- BFH, 18.07.1973 - II R 34/69
Erfordernis tatsächlicher Feststellungen - Besteuerungstatbestände - Erwerb …
Im einen Fall geht es um den "Erwerb auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs" (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG); die Steuerschuld entsteht "mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung" (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b ErbStG) aus dem geltend gemachten (und gegebenen) Pflichtteilsanspruch (vgl. für das Vermächtnis BFH-Urteil vom 15. Juni 1966 II 32/63, BFHE 86, 386 [388], BStBl III 1966, 507).