Rechtsprechung
BFH, 15.06.2000 - XI B 93/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Wolters Kluwer
Erfüllung zivilrechtlicher Leistungen - Erfüllungsleistungen - Entschädigungen - Beendigung eines Dienstverhältnisses - Abfindung - Tantieme
- Judicialis
EStG § 24 Nr. 1 a; ; EStG § 24; ; EStG § 3 Nr. 9 Satz 1; ; EStG § 24 Nr. 1 a; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 24 Nr. 1a
Erfüllungsleistung als Entschädigung? - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- FG Hamburg, 30.11.2001 - III 59/01
Steuerliche Behandlung einer Abfindung wegen Nichtverlängerung eines befristeten …
Ebenso ist ungeachtet der Bezeichnung durch die Vertragsparteien zu prüfen, ob bereits vor der Beendigung des Dienstverhältnisses erdiente Ansprüche des Arbeitnehmers abgegolten werden (wie z. B. rückständige Vergütungen), deren Ablösung (oder Umwandlung in eine Abfindung) keine Entschädigung i.S.v. § 24 Nr. 1 , § 34 Abs. 1 -2 EStG darstellt (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Juni 2000 XI B 93/99, BFH/NV 2001, 26 m.w.N.; ständ. Rspr.; Bundesminister der Finanzen -BMF-, Schreiben vom 18. Dezember 1998, BStBl I 1998, 1512, 1513 zu I Rd. 3 Satz 4, Rd. 4 Satz 2; Schmidt/Seeger, EStG , § 24 Rd. 12 m.w.N.).Entscheidend ist, nach welchen inhaltlichen Gesichtspunkten die Verhandlungspartner die Abfindung bestimmt haben und ob eine neue Rechtsgrundlage etwa in Form einer Vertragsänderung geschaffen worden ist (z.B. BFH 15.6.2000, XI B 93/99, BFH/NV 2001, 26 mwN;… BFH 14.7.1993, I R 84/92, BFH/NV 1994, 23).
- BFH, 06.11.2002 - XI R 2/02
Abgrenzung von Abfindung, Tantieme und Ruhegehaltszahlung
Bei seiner erneuten Entscheidung wird das FG dieses Schreiben in seine Würdigung einzubeziehen und zu prüfen haben, ob und in welcher Höhe der vereinbarte Betrag von 700 000 DM bereits erdiente Tantiemen enthält, die als nicht ermäßigte Einnahmen von den Entschädigungen zu trennen sind (…dazu BFH-Urteil vom 20. März 1987 VI R 81/84, BFH/NV 1987, 498; BFH-Beschluss vom 15. Juni 2000 XI B 93/99, BFH/NV 2001, 26). - BFH, 11.02.2003 - XI B 4/02
NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung
Der BFH hat entschieden, dass bereits erdiente Ansprüche nicht Teil der Entschädigung sind (…dazu BFH-Urteil vom 20. März 1987 VI R 61/84, BFH/NV 1987, 498; Beschluss vom 15. Juni 2000 XI B 93/99, BFH/NV 2001, 26).
- FG Köln, 25.04.2002 - 13 K 7470/98
Bereits im Arbeitsvertrag vereinbarte Entlassungsentschädigung als Entschädigung …
Entschädigungen im Sinne des § 24 Nr. 1 a EStG sind Zahlungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen geleistet werden und an deren Stelle treten (…ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteil vom 13.2.1987 VI R 168/83, BFH/NV 1987, 574;… vom 14.7.1993 I R 84/92, BFH/NV 1994, 23; BFH-Beschluß vom 15.6.2000 XI B 93/99, BFH/NV 2001, 26 m. w. N.). - FG Münster, 06.10.2004 - 1 K 6311/01
Entschädigung für verfallene Urlaubsansprüche im Jahr des Zuflusses voll …
Soweit die Ansprüche bis zur zivilrechtlich gültigen Vertragsbeendigung bereits entstanden sind, handelt es sich um Erfüllungsansprüche, erst darüber hinaus geleistete Zahlungen können Entschädigungen i.S.d. § 24 EStG sein (BFH-Beschluss vom 15.6.2000 XI B 93/99, BFH/NV 2001, 26). - FG Düsseldorf, 04.10.2001 - 16 K 3036/00
Keine Abfindung bei Abgeltung erdienter Ansprüche
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Rheinland-Pfalz, 16.12.2003 - 6 K 1800/03
Abgrenzung zwischen arbeitsvertraglichen Erfüllungsleistungen und Entschädigungen …
Zahlungen des Arbeitgebers aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses können nur dann gemäß § 3 Nr. 9 EStG steuerfrei sein, wenn sie nicht in Erfüllung bereits bestehender Rechtsansprüche geleistet werden, sondern darüber hinaus geleistet werden (Beschluss des BFH vom 15.06.2000 - XI B 93/99, BFH/NV 2001, S. 26 ).