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   BFH, 15.06.2009 - I B 224/08   

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https://dejure.org/2009,10271
BFH, 15.06.2009 - I B 224/08 (https://dejure.org/2009,10271)
BFH, Entscheidung vom 15.06.2009 - I B 224/08 (https://dejure.org/2009,10271)
BFH, Entscheidung vom 15. Juni 2009 - I B 224/08 (https://dejure.org/2009,10271)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit des § 27 Abs. 3 UmwStG 1995 i.V.m. § 4 Abs. 5 und 6 UmwStG 1995 nicht klärungsbedürftig; Kein Vertrauensschutz auf den Fortbestand einer steuergesetzlichen Rechtslage während laufender Vertragsverhandlungen; Typisierender Vertrauensschutz

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Entfallen des schutzwürdigen Vertrauens in den Fortbestand einer bisherigen Rechtsfolgenlage regelmäßig im Zeitpunkt eines endgültigen Gesetzesbeschlusses über die Neuregelung

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsmäßigkeit des § 27 Abs. 3 UmwStG 1995 i.V.m. § 4 Abs. 5 und 6 UmwStG 1995 nicht grundsätzlich klärungsbedürftig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Auszug aus BFH, 15.06.2009 - I B 224/08
    Der Senat hält auch die Rüge, das Urteil des Finanzgerichts (FG) weiche vom Senatsurteil in BFHE 221, 121, BStBl II 2008, 723, sowie vom Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02 (BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284) ab (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO), für nicht durchgreifend.

    Dies folgt hinsichtlich des BFH-Beschlusses in BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284, schon daraus, dass es dort --anders als im Streitfall-- nicht um Dispositionen ging, die nach dem Gesetzesbeschluss noch änderbar waren.

  • BFH, 29.04.2008 - I R 103/01

    Erstmalige Anwendung von § 4 Abs. 5 und 6 UmwStG 1995 i.d.F. des Gesetzes zur

    Auszug aus BFH, 15.06.2009 - I B 224/08
    Der Senat hat dementsprechend entschieden, dass § 27 Abs. 3 des Umwandlungssteuergesetzes 1995 (UmwStG 1995) i.d.F. von Art. 4 des Gesetzes zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung vom 19. Dezember 1997 (BGBl. I 1997, 3121, BStBl I 1998, 7), nach dem § 4 Abs. 5 und 6 UmwStG 1995 i.d.F. von Art. 3 Nr. 1 des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29. Oktober 1997 (BGBl. I 1997, 2590, BStBl I 1997, 928) mit erstmaliger Wirkung für Umwandlungsvorgänge anzuwenden ist, deren Eintragung im Handelsregister nach dem 5. August 1997 beantragt worden ist, mit dem Grundgesetz vereinbar ist und nicht in unzulässiger Weise zurückwirkt (Urteil vom 29. April 2008 I R 103/01, BFHE 221, 121, BStBl II 2008, 723).

    Der Senat hält auch die Rüge, das Urteil des Finanzgerichts (FG) weiche vom Senatsurteil in BFHE 221, 121, BStBl II 2008, 723, sowie vom Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02 (BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284) ab (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO), für nicht durchgreifend.

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus BFH, 15.06.2009 - I B 224/08
    Der Gesetzgeber ist deshalb berechtigt, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Regelung auch auf den Zeitpunkt von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken (z.B. BVerfG- Beschluss vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, BGBl. I 1998, 725, m.w.N.).
  • BVerfG, 15.01.2008 - 2 BvL 12/01

    Vermittlungsausschuss

    Auszug aus BFH, 15.06.2009 - I B 224/08
    Soweit die Klägerin vorbringt, wegen des formell verfassungswidrigen Zustandekommens der Neuregelungen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 15. Januar 2008 2 BvL 12/01, BVerfGE 120, 56, BGBl. I 2008, 481) habe sie nicht rechtzeitig Kenntnis von dem Gesetzesbeschluss nehmen können, folgt hieraus kein weiterer Klärungsbedarf.
  • FG Düsseldorf, 28.10.2016 - 6 K 3112/14

    Abweichende Körperschaftsteuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen im Hinblick auf

    Das Verfahren schließt an den vom erkennenden Senat mit Urteil vom 4. November 2008 klageabweisend entschiedenen Rechtstreit über die Rechtmäßigkeit der Körperschaftsteuerfestsetzung 1997 (6 K 4398/99; NZB unbegründet, BFH v. 15 Juli 2009, I B 224/08; Verfassungsbeschwerde nicht angenommen, BVerfG vom 19. März 2014, 2 BvR 2001/11).

    Gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf legte die Klägerin Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesfinanzhof ein (I B 224/08).

    Dies habe der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 15. Juni 2009 (I B 224/08) bestätigt.

    Diese Frage ist durch den die NZB der Klägerin als unbegründet zurückweisenden Beschluss des BFH vom 15. Juni 2009 (I B 224/08) abschließend entschieden.

    Das schutzwürdige Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Rechtsfolgenlage entfällt danach auch dann im Zeitpunkt des endgültigen Gesetzesbeschlusses, wenn der Steuerpflichtige tatsächlich keine Kenntnis von dem Gesetzesbeschluss hatte (BFH, Beschluss vom 15. Juni 2009 - I B 224/08 -, juris).

    Die Auffassung der Klägerin, dass Gegenstand der BFH-Entscheidung I B 224/08 lediglich eine abstrakte Rückwirkung nicht aber eine konkrete Rückwirkung sei, welche dann im Billigkeitsverfahren zu berücksichtigen sei, findet in dem Urteil des BFH keine Stütze.

    Das Vertrauen des Steuerpflichtigen könne insofern immer nur typisierend geschützt werden, nicht aber bezogen auf den jeweiligen Einzelfall und für den dabei gegebenen subjektiven Informationsstand (BFH, Beschluss vom 15. Juni 2009 - I B 224/08 -, Rn. 6, juris).

    Diese "Überraschung" war gleichwohl geeignet, den Vertrauensschutz zu zerstören, wie die Verfahren der Klägerin 6 K 4398/99 und das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin I B 224/08 gezeigt haben.

    Gerade für diesen typischen Fall, der der Fall der Klägerin ist, hat der BFH aber entschieden, dass die Steuerpflichtige - noch - die Möglichkeit gehabt hätte, auf die Änderung zu reagieren [Ausschlaggebend ist allein, dass die Handelsregistereintragung als für die Wirksamkeit der Verschmelzung konstitutiven Rechtsakt zu diesem Zeitpunkt noch ausstand und die Beteiligten sonach noch Gelegenheit hatten, auf die neue Rechtslage zu reagieren und sich hierauf einzustellen, BFH Beschluss vom 15. Juni 2009 - I B 224/08 -, Rn. 6, juris].

  • FG Bremen, 09.06.2010 - 3 K 57/09

    Erlass von Grundsteuer bei strukturellem Leerstand; Änderung des § 33 GrStG durch

    Das Vertrauen des Steuerpflichtigen kann insofern immer nur typisierend geschützt werden, nicht aber bezogen auf den jeweiligen Einzelfall (BFH-Beschluss vom 15. Juni 2009 I B 224/08, BFH/NV 2009, 1848 , juris Rz 6).
  • BFH, 25.09.2012 - I B 189/11

    Verfassungsmäßigkeit einer Übergangsregelung (kein Verstoß gegen

    Der Gesetzgeber war deshalb von Verfassungs wegen nicht gehindert, den zeitlichen Anwendungsbereich der Neuregelung auf jene Umwandlungen zu erstrecken, die am 5. August 1997 noch nicht zum Handelsregister angemeldet waren (Senatsurteil vom 29. April 2008 I R 103/01, BFHE 221, 121, BStBl II 2008, 723; Senatsbeschlüsse vom 15. Juni 2009 I B 224/08, BFH/NV 2009, 1848, und vom 31. August 2009 I B 6/09, BFH/NV 2010, 48).
  • FG Niedersachsen, 08.04.2010 - 6 K 417/09

    Voraussetzungen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft

    Das Vertrauen des Steuerpflichtigen kann insofern immer nur typisierend geschützt werden, nicht aber bezogen auf den jeweiligen Einzelfall und für den dabei gegebenen subjektiven Informationsstand (vgl. BFH-Beschluss vom 15.06.2009 I B 224/08, BFH/NV 2009, 1848).
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