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   BFH, 15.06.2015 - III R 17/13   

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https://dejure.org/2015,15568
BFH, 15.06.2015 - III R 17/13 (https://dejure.org/2015,15568)
BFH, Entscheidung vom 15.06.2015 - III R 17/13 (https://dejure.org/2015,15568)
BFH, Entscheidung vom 15. Juni 2015 - III R 17/13 (https://dejure.org/2015,15568)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Anspruch des PKH-Anwalts auf Ersatz von Reisekosten bei Teilnahme an mündlicher Verhandlung vor dem EuGH - Anreise am Vortag - Unanfechtbarkeit des Beschlusses über den Antrag nach § 46 Abs. 2 Satz 1 RVG

  • openjur.de

    Anspruch des PKH-Anwalts auf Ersatz von Reisekosten bei Teilnahme an mündlicher Verhandlung vor dem EuGH; Anreise am Vortag; Unanfechtbarkeit des Beschlusses über den Antrag nach § 46 Abs. 2 Satz 1 RVG

  • Bundesfinanzhof

    RVG § 46 Abs 2 S 1, RVG § 56 Abs 2 S 2, FGO § 139, AEUV Art 267, RVG-VV Nr 7006, RVG Anl 1 Nr 7006, RVG § 46 Abs 1
    Anspruch des PKH-Anwalts auf Ersatz von Reisekosten bei Teilnahme an mündlicher Verhandlung vor dem EuGH - Anreise am Vortag - Unanfechtbarkeit des Beschlusses über den Antrag nach § 46 Abs. 2 Satz 1 RVG

  • Bundesfinanzhof

    Anspruch des PKH-Anwalts auf Ersatz von Reisekosten bei Teilnahme an mündlicher Verhandlung vor dem EuGH - Anreise am Vortag - Unanfechtbarkeit des Beschlusses über den Antrag nach § 46 Abs. 2 Satz 1 RVG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 S 1 RVG, § 56 Abs 2 S 2 RVG, § 139 FGO, Art 267 AEUV, Nr 7006 RVG-VV
    Anspruch des PKH-Anwalts auf Ersatz von Reisekosten bei Teilnahme an mündlicher Verhandlung vor dem EuGH - Anreise am Vortag - Unanfechtbarkeit des Beschlusses über den Antrag nach § 46 Abs. 2 Satz 1 RVG

  • IWW

    § 46 Abs. 2 Satz 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), § ... 46 Abs. 2 Satz 1 RVG, § 139 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 121 Abs. 3 der Zivilprozessordnung, Anlage 1 zum RVG, § 2 Abs. 2 RVG, § 56 Abs. 2 Satz 2 RVG

  • rewis.io

    Anspruch des PKH-Anwalts auf Ersatz von Reisekosten bei Teilnahme an mündlicher Verhandlung vor dem EuGH - Anreise am Vortag - Unanfechtbarkeit des Beschlusses über den Antrag nach § 46 Abs. 2 Satz 1 RVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 46 Abs. 2 S. 1
    Notwendigkeit von Reisekosten des Klägers und des Prozessbevollmächtigten zur mündlichen Verhandlung in einem Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH

  • datenbank.nwb.de

    Beiordnung im PKH-Verfahren für das Revisionsverfahren umfasst auch die Vertretung im Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH; Anspruch auf Reisekostenersatz bei Teilnahme an mündlicher Verhandlung vor dem EuGH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Reise des Prozessbevollmächtigten zur mündlichen Verhandlung vor dem EuGH

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notwendigkeit von Reisekosten des Klägers und des Prozessbevollmächtigten zur mündlichen Verhandlung in einem Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 22.10.2015 - C-378/14

    Trapkowski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EG)

    Auszug aus BFH, 15.06.2015 - III R 17/13
    Es wird festgestellt, dass die Reise des Prozessbevollmächtigten zur mündlichen Verhandlung vor dem Gerichtshof der Europäischen Union am 17. Juni 2015 in der Sache III R 17/13 (Vorabentscheidungsersuchen C-378/14) erforderlich ist.

    Der im Rahmen des anhängigen Revisionsverfahrens beigeordnete Antragsteller (Prozessbevollmächtigter) des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) beantragt mitzuteilen, welche Reisekosten für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung in der Rechtssache C-378/14 vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am 17. Juni 2015 (Vorabentscheidungsersuchen des Senats im Revisionsverfahren III R 17/13) im Rahmen der Prozesskostenhilfe (PKH) übernommen werden können.

  • LSG Bayern, 03.02.2015 - L 15 SF 18/14

    Anordnung der Hinzuziehung eines Dolmeterschers durch das Gericht

    Auszug aus BFH, 15.06.2015 - III R 17/13
    Erforderlich i.S. des § 46 Abs. 2 Satz 1 RVG ist jede Reise, die ein verständiger Beteiligter in der maßgebenden Situation zur Führung des Rechtsstreits und zum Erreichen des erstrebten Prozesserfolges als sachdienlich ansehen darf (vgl. Beschluss des Bayerischen Landesozialgerichts vom 3. Februar 2015 L 15 SF 18/14 E, Rz 19; vgl. Fölsch in Schneider/Wolf, AnwK, § 46 RVG Rz 9).
  • OLG Celle, 25.06.2012 - 2 Ws 169/12

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung über den Antrag eines beigeordneten

    Auszug aus BFH, 15.06.2015 - III R 17/13
    Der Beschluss ist unanfechtbar, weil eine Beschwerde im RVG nicht vorgesehen ist (vgl. Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 25. Juni 2012  2 Ws 169/12, Neue Zeitschrift für Strafrecht Rechtsprechungs-Report Strafrecht 2012, 326, Rz 7, 8).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 9 KSt 5.07

    Kostenfestsetzung; Erstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen eines

    Auszug aus BFH, 15.06.2015 - III R 17/13
    b) Nach dem aus § 139 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung herzuleitendem Grundsatz, dass jeder Beteiligte die Kosten der Prozessführung, die ihm ggf. zu erstatten sein werden, so niedrig zu halten hat, wie sich dies mit der Wahrung seiner prozessualen Belange vereinbaren lässt (sog. Kostenminimierungspflicht, vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. September 2007  9 KSt 5/07, NJW 2007, 3656), erachtet der Senat aus der Sicht eines verständigen Beteiligten die zusätzliche Teilnahme des Klägers an der mündlichen Verhandlung vor dem EuGH als nicht erforderlich (vgl. auch den in § 121 Abs. 3 der Zivilprozessordnung zum Ausdruck kommenden Kostenminimierungsgedanken im PKH-Verfahren).
  • BGH, 16.01.2014 - IX ZR 265/12

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung des BGH-Anwalts auch für EuGH-Vorlageverfahren

    Auszug aus BFH, 15.06.2015 - III R 17/13
    Wird einem Beteiligten daher uneingeschränkt PKH für das Revisionsverfahren bewilligt und ein Anwalt beigeordnet, so umfasst die Beiordnung auch die Vertretung im Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 2014 IX ZR 265/12, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2014, 1539).
  • VG Würzburg, 11.07.2017 - W 8 M 17.30937

    Übernachtungskosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes

    Nur solche Aufwendungen sind erstattungsfähig, die ein objektiver und verständiger Beteiligter, der sich bemüht, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, im Zeitpunkt ihres Anfalls (ex-ante-Sicht) nach Art und Höhe als geeignet, erforderlich und angemessen ansehen würde, um das mit ihnen zu befördernde prozessuale Ziel unter voller Berücksichtigung seiner sämtlichen berechtigten Belange zu erreichen (vgl. BFH, B.v. 15.6.2015 - III R 17/13 - AGS 2015, 412; Kunze in Beck"scher Online-Kommentar, VwGO, Hrsg. Posser/Wolff, 41. Edition, 1.4.2017, § 162 Rn. 51 und 78.3).
  • OLG Bremen, 23.04.2020 - 1 Ws 9/20

    Erstreckung, Rechtsmittel, Zulässigkeit

    Fehlt es daran, ist ein Rückgriff auf das Rechtsmittelsystem der jeweiligen Verfahrensordnung nicht zulässig (so für § 46 Abs. 2 RVG: BFH, Beschluss vom 15. Juni 2015 - III R 17/13 -, juris Rn 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. September 2014 - III-1 Ws 247/14 -, juris Rn 8; OLG Celle, Beschluss vom 25. Juni 2012 - 2 Ws 169/12 -, juris Rn 7).
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