Rechtsprechung
BFH, 15.06.2016 - VI R 29/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Zivilprozesskosten aus erbrechtlichen Streitigkeiten keine außergewöhnliche Belastungen
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 33 Abs 1, EStG § 33 Abs 2, EStG VZ 2011
Zivilprozesskosten aus erbrechtlichen Streitigkeiten keine außergewöhnliche Belastungen
- Bundesfinanzhof
Zivilprozesskosten aus erbrechtlichen Streitigkeiten keine außergewöhnliche Belastungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 33 Abs 1 EStG 2009, § 33 Abs 2 EStG 2009, EStG VZ 2011
Zivilprozesskosten aus erbrechtlichen Streitigkeiten keine außergewöhnliche Belastungen - IWW
§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 33 EStG, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Kosten einer erbrechtlichen Auseinandersetzung als außergewöhnliche Belastungen
- rewis.io
Zivilprozesskosten aus erbrechtlichen Streitigkeiten keine außergewöhnliche Belastungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung der Kosten einer erbrechtlichen Auseinandersetzung als außergewöhnliche Belastungen
- rechtsportal.de
EStG § 33 Abs. 2 S. 1
Berücksichtigung der Kosten einer erbrechtlichen Auseinandersetzung als außergewöhnliche Belastungen - datenbank.nwb.de
Zivilprozesskosten aus erbrechtlichen Streitigkeiten keine außergewöhnliche Belastungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erbstreitigkeiten in der Einkommensteuererklärung
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 18.03.2015 - 2 K 256/12
- BFH, 15.06.2016 - VI R 29/15
Wird zitiert von ... (2)
- FG Nürnberg, 25.07.2018 - 3 K 99/18
Berücksichtigung von Rechtsanwaltskosten wegen Erbstreitigkeiten als …
Aus dem Anwendungsbereich des § 33 EStG ausgeschlossen sind dagegen die üblichen Aufwendungen der Lebensführung, die in Höhe des Existenzminimums durch den Grundfreibetrag abgegolten sind (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 15. Juni 2016 VI R 29/15, BFH/NV 2016, 1550;… vom 10. März 2016 VI R 70/14, BFH/NV 2016, 1011; vom 18. Juni 2015 VI R 17/14, BStBl II 2015, 800;… Schmidt/Loschelder, EStG 37. Auflage, § 33 Rz. 35 "Prozesskosten").Ein solcher Ausnahmefall kann insbesondere dann in Betracht gezogen werden, wenn der Steuerpflichtige, ohne sich auf den Rechtsstreit einzulassen, Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren oder seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können (BFH-Urteile vom 15. Juni 2016 VI R 29/15, BFH/NV 2016, 1550; vom 18. Juni 2015 VI R 17/14, BStBl II 2015, 800; BFH-Beschluss vom 21. Februar 2018 VI R 11/16, DStR 2018, 1114).
- FG München, 10.09.2015 - 15 K 632/13
Abzug von Schuldzinsen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; …
Hinsichtlich der Frage, ob die Kosten eines Zivilprozesses wegen Erbschaftsstreitigkeiten außergewöhnliche Belastungen sein können, sind bereits die Verfahren VI R 29/15, VI R 70/14 und VI R 20/14 vor dem BFH anhängig.