Rechtsprechung
BFH, 15.06.2016 - VI R 34/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Durch Ehescheidungsverfahren entstandene Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 33 Abs 1, EStG § 33 Abs 2, EStG VZ 2011, ZPO § 623, FamFG § 137 Abs 1
Durch Ehescheidungsverfahren entstandene Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- Bundesfinanzhof
Durch Ehescheidungsverfahren entstandene Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 33 Abs 1 EStG 2009, § 33 Abs 2 EStG 2009, EStG VZ 2011, § 623 ZPO, § 137 Abs 1 FamFG
Durch Ehescheidungsverfahren entstandene Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen - IWW
§ 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 33 Abs. 1 EStG, § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 33 EStG, § 623 Abs. 1 der Zivilprozessordnung, § 137 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, § 135 Abs. 1 FGO
- Wolters Kluwer
Abzugsfähigkeit der Kosten einer Vereinbarung über den Zugewinnausgleich und der Abwehr der Inanspruchnahme aus einer Darlehensforderung der Schwiegermutter als außergewöhnliche Belastungen
- rewis.io
Durch Ehescheidungsverfahren entstandene Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abzugsfähigkeit der Kosten einer Vereinbarung über den Zugewinnausgleich und der Abwehr der Inanspruchnahme aus einer Darlehensforderung der Schwiegermutter als außergewöhnliche Belastungen
- rechtsportal.de
EStG § 33 Abs. 2 S. 1
Abzugsfähigkeit der Kosten einer Vereinbarung über den Zugewinnausgleich und der Abwehr der Inanspruchnahme aus einer Darlehensforderung der Schwiegermutter als außergewöhnliche Belastungen - datenbank.nwb.de
Prozesskosten für die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich als außergewöhnliche Belastung abziehbar; Zivilprozesskosten im Zusammenhang mit dem Zugewinn nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Scheidungskosten sind nicht außergewöhnlich belastend
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Münster, 16.12.2013 - 7 K 2195/12
- BFH, 15.06.2016 - VI R 34/14
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 18.05.2017 - VI R 9/16
Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen nach Änderung des § 33 EStG …
Daran hat der Senat auch für den Fall der Anwendbarkeit des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) festgehalten (…z.B. Senatsurteile vom 10. März 2016 VI R 69/12, BFH/NV 2016, 1155; vom 15. Juni 2016 VI R 34/14, BFH/NV 2016, 1549, …und vom 4. August 2016 VI R 63/14, BFH/NV 2017, 14). - BFH, 14.12.2016 - VI R 49/15
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
Liefe der Steuerpflichtige ohne den Rechtsstreit Gefahr, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können, kann der Steuerpflichtige auch bei unsicheren Erfolgsaussichten zur Durchsetzung oder Abwehr eines zivilrechtlichen Anspruchs aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen gezwungen sein, einen Zivilprozess zu führen, sodass die Prozesskosten zwangsläufig i.S. von § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG erwachsen (z.B. Senatsurteile vom 15. Juni 2016 VI R 34/14, BFH/NV 2016, 1549, …und vom 19. November 2015 VI R 42/14, BFH/NV 2016, 739). - FG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - 8 K 3609/13
Unterhaltszahlungen an in Italien lebende Angehörige
Bei Zahlungen nach Italien mindert dies den Höchstbetrag nicht (vgl. BFH vom 07. Mai 2015 VI R 34/14, juris sowie BMF-Schreiben vom 6. November 2009, BStBl I 2009, 1323).